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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizza Crown Industriestr. 1
41460 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlhaus im Lager befinden sich unmittelbar auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Behältnisse mit Zutaten wie z.B. geriebenen Käse usw. Die Regale sind stellenweise korrodiert und müssen instandgesetzt werden. Im Regal lagert Pizzateig in einem schwarzen Müllsack. Die weißen Kisten mit Pizzarohlingen sind von außen mit alten gelblichen Verunreinigungen behaftet. Im Lagerraum lagern betriebsfremde Gegenstände wie z.B. alte Türen. Hier ist die Käsereibe platziert. Am Handwaschbecken fehlt die erforderliche Warmwasserzufuhr. Im Kühlschrank lagert eine geöffnete Packung Rinderhackfleisch „ungeöffnet bei max. 2°C zu verbrauchen bis 30.10.2024“. Das noch in der Packung vorhandene Hackfleisch ist dunkel gräulich-bräunlich verfärbt und riecht stark verdorben. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar neben geöffnetem Hackfleisch. Es befinden sich hier vereinzelt Fruchtfliegen. Die Personaltoilette entspricht zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen. In der Decke der Toilette befindet sich ein großes Loch. Hier hängt Holz heraus. Auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Pfandflaschen mit Wasser. Es fehlt das erforderliche Hygienepaket. Es fehlen Türen zwischen Toilette, Küche und Pizzaherstellung. Eine weitere Toilette im Flur entspricht ebenfalls nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen, da hier am Handwaschbecken kein Warmwasser zur Verfügung steht. In der Küche werden zum Zeitpunkt der Kontrolle die baulichen und hygienischen Anforderungen hier nicht erfüllt. Es steht nur ein Becken in der Küche und in der Pizzaherstellung zur Verfügung, das zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einem Topf mit Wasser vollgestellt ist. Am vorhandenen Becken fehlt das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Die Steckdose im unteren Bereich neben dem Waschbecken hängt aus der Wand. Im Fußbodenbereich in den Ecken und unter den Gerätschaften befinden sich dunkle, schwarze, eingetrocknete Schmutzablagerungen. An der Wand am Fenster neben der Untertischkühlung befinden sich alte klebrige Lebensmittelablagerungen. Unter der Untertischkühlung befinden sich alte Müllablagerungen (weiße, gefüllte Tragetasche) und alte, klebrige Lebensmittelreste. Die Steckdosen über der Untertischkühlung sind stellenweise verkohlt und mit alten, gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Dichtungen der Schubladen in der Untertischkühlung sind stellenweise gerissen und mit schwarzen schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Die Griffe sind im oberen Bereich mit alten Ablagerungen behaftet. Der untere Bereich der Untertischkühlung ist mit alten Verunreinigungen durch Lebensmittel behaftet. Die Gitter der Dunstabzugshaube sind mit schwarzen, alten, fettigen Ablagerungen behaftet. Am Rohr der Dunstabzugshaube im Fensterbereich befinden sich bräunliche Fetttropfen. Der Fußboden ist unter der Fritteuse und dem Gasherd mit fettigen Ablagerungen behaftet. In der Lücke zwischen Saladette und Gasherd befinden sich alte verkrustete Lebensmittelreste. Die Einschübe der Deckel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Waschmaschine, die im Einwurfbereich mit alten Verunreinigungen behaftet ist, ist aus der Küche zu entfernen. Am Waschbecken befindet sich ein Behältnis mit einem stark abgenutzten Drahtschwamm und einem Scotch-Schwamm in einer riechenden Restwasser-Brühe. Auf der Fensterbank befindet sich ein Sieb, das im Bodenbereich mit schwarzen Schmutzablagerungen behaftet ist. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagert hier eine geöffnete, unlackierte Dose mit Käsesoße. Das Schneidebrett der Saladette ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Ein G/N Behältnis mit Salatsoße ist im oberen Bereich mit eingetrockneter Salatsoße behaftet. Die Saladette ist im Türbereich leicht korrodiert und im inneren Bereich der Kühlung mit alten Verunreinigungen und Eiskristallbildung behaftet. In der großen TK-Truhe lagern selbst eingefrorene Lebensmittel in nicht geeigneten Beuteln (weiße Plastiktüten) und ohne das erforderlich Einfrierdatum. Auf dem Abfallbehältnis fehlt der erforderliche Verschlussdeckel. In Pizzaherstellungsbereich fehlt im Arbeitsbereich das erforderliche Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr sowie das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Die weißen Kisten, in denen die Pizzarohlinge vorrätig gehalten werden, sind von außen mit alten, dunklen Schmutzablagerungen behaftet. Die beiden anwesenden Mitarbeiter arbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne die erforderliche Schutzkleidung.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 05.11.2024 hatte sich an den o.g. Bedingungen nichts verändert. Bei der Nachkonrolle am 08.11.2024 war das Kühlhaus gereinigt. Auch die baulichen Mängel in der Personaltoilette waren fast vollständig behoben. In der Küche fehlt immer noch ein Becken, dass als Handwaschbecken genutzt werden kann oder eine Spülmaschine, sowie das erforderliche Hygienepaket. Bei der erneuten Nachkontrolle am 03.12.2024 befindet sich in der Mitte der Decke ein Loch in der alten Decke. Deckenbeleuchtungen und Kabel hängen lose von der Decke hinunter. Es ist zwar schon eine neue Deckenhalterkonstruktion eingezogen worden, aber die baulichen Mängel durch z.B. abfallende Teile von der alten Decke sind nicht zu vermeiden. Auf dem Herd steht ein Kochtopf mit Wasser. In einem Becken des Doppelspülbeckens befinden sich in einem Sieb gekochte Tortellini. Neben der Herdplatte steht ein Stützpfeiler auf einer umgedrehten Pfanne um die Dunstabzugshaube abzustützen. Sämtliche Arbeitsgeräte und TK-Truhen sonst in der Küche sind mit Planen einer Baustelle ausgelegt. Auf der Arbeitsplatte neben dem Herd, der auch mit Folie ausgelegt ist lagert ein Beutel gefrorener Meeresfrüchte, wahrscheinlich zum auftauen. Auf der Fensterbank lagert eine geöffnete Dose mit Thunfisch zwischen Bauschutt und Folien. Die TK-Truhe ist mit alten Lebensmittel Ablagerungen im Einschiebe Bereich behaftet, diese muss abgetaut und grundgereinigt werden. Die Transportfolie unter dem Doppelspülbecken ist mit alten dunklen Ablagerungen behaftet, Der Teigkneter unter dem Doppelspülbecken ist mit eingetrockneten Teigablagerungen behaftet. Der anwesende Mitarbeiter arbeitet zum Zeitpunkt der Kontrolle in Straßenkleidung und stellt Pizza her.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gaststätte KGV Nordkanal e.V. il Campo Viersener Str. 100
41462 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 15.05.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Kontrolle fand statt wegen einer Beschwerde über ein ungenießbares Steak. Die Beschwerde war im Betrieb bekannt. Die Basishygiene in der Küche muss dringend verbessert werden. Schränke, Rollwagen von Kühlmöbeln, Dichtungen der Kühlmöbel, Regale, Schränke müssen grundgereinigt werden, hier befinden sich alte, dunkle, schwarze Verunreinigungen. Die Waschmaschine ist im Bereich der Dichtung der Türe mit alten schwarzen Ablagerungen behaftet. Die Waschmaschine muss im Einwurfbereich grundgereinigt werden. Die Schubladen des Arbeitstisches neben der Waschmaschine sind altverschmutzt. Die Aufschnittmaschine ist mit alten klebrigen Ablagerungen behaftet. Reinigungsgegenstände wie Abzieher sind im oberen Bereich mit alten dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Aufnehmer ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Auf einem Regal über der Doppelspüle befindet sich ein Behältnis, indem Stopfen usw. lagern. Das Behältnis ist mit alten, schmierigen Verunreinigungen behaftet. Das Regal ist mit gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Armatur am Spülbecken ist mit alten gelblichen Kalkablagerungen behaftet, diese muss grundgereinigt werden. Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist dunkel verfärbt. Der Brausekopf des Spülschlauches ist mit alten weißen Kalkablagerungen behaftet. Der Oberschrank über dem Spültisch ist ebenfalls altverschmutzt. Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten gelblichen Ablagerungen behaftet. Die Gestelle mit Rädern für die Kühlmöbel sind mit alten, eingetrockneten, dunklen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegescheiben im Kühlschrank sind mit schmierigen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegeregale im Türbereich sind mit eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Der TK-Schrank ist mit Eiskristall Bildung und alten Lebensmittelablagerungen behaftet. Dieser muss abgetaut und grundgereinigt werden. Des Weiteren lagert hier ein Stück Rindfleisch ohne jegliche Umverpackung mit Frostbrand. Hier lagern selbst eingefrorene Lebensmittel ohne das erforderliche Einfrierdatum. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar unter einer offenen Schale Tiramisu ohne jegliche Umverpackung. Die Einleggitter sind leicht korrodiert. Es lagert hier eine angebrochene Dose mit Oliven, die von außen massiv verunreinigt ist. Die Dose ist mit einer schmierigen Brühe mit einigen Oliven befüllt. In der Untertischkühlung, in der Fleisch usw. lagert, sind die Einlegegitter stellenweise korrodiert. Die Dichtungen sind mit alten schmierigen Ablagerungen behaftet. In der Schublade, in denen der G/N Behälter mit Deckel lagern, sind die Deckel im oberen Bereich altverschmutzt. Schneidebretter sind massiv mit orangenen eigetrockneten Ablagerungen behaftet. In einem G/N Behältnis lagern Bedarfsgegenstände, die z.T. angekohlt sind usw. Der Tischdosenöffner ist mit eingetrockneten, schmierigen Verunreinigungen behaftet. An der Pizzabelegstation sind die Dichtungen gerissen und mit eingetrockneten, schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Federn des Deckels an der Obertischkühlung sind mit dunklen schmierigen Ablagerungen behaftet. Die G/N Behältnisse, die nur noch teilweise befüllt sind, sind im oberen Bereich mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Im Schankbereich fehlt die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Speisekarte z.B. Pizza Prosciutto. Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten, bräunlichen Ablagerungen behaftet. Der Spülkorb ist leicht korrodiert. Die Spülmaschine ist grundzureinigen. Die Eiswürfelmaschine ist im gesamten Deckelbereich mit schwarzen, eingetrockneten Ablagerungen behaftet. Die Maschine ist grundzureinigen. Das Verdampfergitter im Bierkeller ist mit gräulichen Staubwrasen behaftet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 21.05.2024 hatte eine Grundreinigung der Küche stattgefunden, auch die weiteren hygienischen Mängel wurden beseitigt. Es fehlte noch eine neuer Farbanstrich im Bereich über dem Pizzaofen.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Metzgerei Claus Ihde Hochstr. 38
41352 Korschenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Küche waren die Hängeschränke verunreinigt, ebenso der Fußboden. Es wurden hier private Gegenstände (Colakiste) aufbewahrt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittelbedarfsgegenstände im Durchgangsflur war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene sind nicht möglich. Auf einer Fensterbank befanden sich tote Fliegen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel sind hierdurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Für die Beleuchtung fehlt eine Schutzabdeckung, der Fußboden war verunreinigt. Der Verdampfer in Kühlhaus 1 war vereist. Der Verdampfer an der anderen Kühleinheit sowie der Ventilator sind verschmutzt. Es wurde Fleisch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da dieses in einer EU-Kiste mit direktem Bodenkontakt gelagert wurde. In Kühlhaus 2 lagerte selbst vakuumiertes Fleisch, bei dem das Verpackungsdatum fehlt, so dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit nicht möglich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Hackfleisch und Petersilie). Eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination der Lebensmittel ist nicht auszuschließen. Der Fußboden im Produktionsbereich ist stellenweise beschädigt. In der Wurstküche fehlen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife, Einmalpapierhandtücher und Händedesinfektionsmittel in Spendern). Der Fußboden ist stellenweise beschädigt. Der Fußboden/ Wandübergang ist nicht leicht zu reinigen, es fehlte z.B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese. Die Wandfliesen sind teilweise beschädigt (Bohrlöcher). Die Stromkabel verfügen nicht über eine Abdeckung. Eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion sind nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz werden nicht vermieden. In der Küche befanden sich mehrere Ausrüstungsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Weidenkörbe). Eine Frikadellenzange war angerostet. Der Innenraum der Konvektomaten sowohl in der Küche als auch im Durchgangsflur war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Im Durchgangsflur waren einige der aufgehangenen Fleischerschürzen aufgrund von Verschmutzung und Bruchstellen nicht in einwandfreiem Zustand. Der Fleischwolf in Kühlhaus 2 weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden Lack auf. Der Räucherofen sowie der Fleischreifeschrank in der Produktion waren verunreinigt. Die Wurstküche befand sich insgesamt in keinem guten, hygienischen Zustand. Die Waage weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden de Lack auf.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die baulichen Mängel waren zum Teil bereits behoben, für den Rest wurden bereits Termine zur Instandsetzung vereinbart.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Rialto Mertensgasse 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, lebendige Maus, Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt: I OG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot sowie eine tote Schabe festgestellt werden. UG Raum mit Bedarfsgegenständen – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. UG Umkleideraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. EG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Pizzatheke – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden Küche – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt: Küche - die Haubenspülmaschine war massiv durch kalkähnliche sowie bräunliche und schmierige Rückstände verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pasta, Tortellini - Milch - Obst - geriebener Käse - usw.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 08.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Colosseo Mertensgasse 1 a
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Pizzabereich – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Küche – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. OG Lagerraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. UG Nebenraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleischaufschnitt - Gemüse - Pizzateig - geriebener Käse - usw. S
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Arlecchino Andreasstr. 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt: I OG Lagerraum mit Tiefkühlschränken – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. I OG Lagerraum mit Kühlraum – es konnten massive Mengen Mäusekot an mehreren Stellen des Raumes festgestellt werden. I OG Umkleideraum/Treppenaufgang - an mehreren Stellen konnte Mäusekot festgestellt werden. Anlieferungsbereich – an mehreren Stellen konnte Mäusekot festgestellt werden. UG Lagerrraum mit Fasskühlung – es konnte ein Schabenbefall festgestellt werden. UG Mülllager/ Fettabscheider – es konnte ein Schabenbefall festgestellt werden. Auf dem Boden befanden sich mehrere tote Schaben sowie Klebefallen auf denen ebenfalls Schaben sowie tote Larven u.Ä. Pizzabereich – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Zwischengang Küche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Küche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Spülküche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Theke mit Gastraum – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Im Kühlraum im I OG wurden offene Kisten mit geriebenem Käse sowie mit Pizzateiglingen unmittelbar unter den massiv verunreinigten Ventilatorschutzgittern des Kühlaggregates gelagert. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pizzateig - geschnittenes Gemüse - Fleischaufschnitt - Thunfisch - geriebener Käse - Saucen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 10.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Jay – Thai Vegan Cuisine Nordstr. 31
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Umkleideraum - Getränkelager - Trockenlager I - Trockenlager II - Vorbereitungsraum - Spülküche - Küche Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Öl - Gemüse (z.B. Karotten, Salat etc.) - Eier - Mais - gefrorenes Fleisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Muze Hotel Prinz-Georg-Str. 126
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - UG Spülküche - UG Reinigungsmittellager/Bedarfsgegenstände UG - UG Lagerbereich Getränke - UG Lagerraum Lebensmittel Der Mäusekot wurde auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 17.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rote Laterne Kurfürstenstr. 29
40211 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Lagerraum - Küche - Garage - Bedientresen Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Reis - Fleisch - Fisch - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schillings in der Deutschen Oper am Rhein Heinrich-Heine-Allee 16 a
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bedientresen - Küche - Spülküche - Lagerraum - Durchgang - Anlieferungsbereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Taverne Savas Heresbachstr. 21
40223 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, verendete Mäuse) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - UG Durchgang - UG Lagerraum (Fettabscheider) - UG Lagerraum (Kegelbahn stillgelegt) - Küche UG Lagerraum mit Kühleinrichtung – es konnte eine Klebefalle mit vier verendeten Mäusen festgestellt werden. Vorbereitungsraum mit Spülbereich – es konnte eine Klebefalle mit einer verendeten Maus festgestellt werden. Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Vorbereitungsraum mit Spülbereich – der Fußboden war um die Standfüße der Einrichtung eklatant mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Küche – der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie hinter und unter den Einrichtungen eklatant mit dunklen schmierigen Fettablagerungen und Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Innenbereiche der beiden vorhandenen Mikrowellen waren eklatant mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden unverpackte Fische unabgedeckt in einem verunreinigten Behälter gelagert. Der Grill war an der linken Seitenwand massiv mit altfettigen bräunlich/schwarzen Schmutzablagerungen verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backpulver - Kartoffeln - Fleisch - Fisch - Krustentiere - geschnittenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Adina Hotel Düsseldorf Harkortstr. 10
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Trockenlager - Küche
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Höfchen Chinesisches Restaurant Salierring 44
50677 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitoringergebnisses (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) konnte nicht vorgelegt werden. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Im Gastraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Küche war ebenfalls der Fußboden verunreinigt. Zudem wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. In der Spülküche wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Im Bereich zwischen Spülmaschine und Mülleimer wurde ein Fleischwolf zur Zerkleinerung von Gewürzen genutzt. Es wurde aufgegeben, dass unverzüglich eine fachmännische Schädlingsbekämpfung durchzuführen und der Kontrollbericht der Fachfirma unaufgefordert der obigen Behörde zu übermitteln sei. Weiter wurde auferlegt, die Mängel der Kontrolle unverzüglich fristgerecht abzustellen und mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten. Andernfalls wurde angekündigt, dass eine kostenpflichtige Nachkontrolle erfolgen würde.
Status der Mängelbeseitigung: Bei Nachkontrollen am 23.01.2025 wurde festgestellt, dass die Mängel nicht behoben waren, auch war kein Schädlingsmonitoring eingerichtet worden. Es wurden auch keine Dokumente übersendet, die eine eventuelle Behebung der Mängel aufzeigte. Die Mängel bestanden weiterhin
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
HANA Korean Kitchen Hohenstaufenring 23
50674 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde in der Betriebsstätte festgestellt, dass keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt wurden. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war. Am Bedientresen war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Küche war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich wurde. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen Die Nudelmaschine war u.a. im Innenraum durch Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Im Hofraum mit Müllplatz wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die teilweise offenen, selbst hergestellten Lebensmittel lagerten im Innenhofbereich unmittelbar neben Müll und ungeschützt vor möglichen Kontaminationen. Eine Behandlung von Lebensmitteln wurde bereits in einer vorherigen Kontrolle durch den LMK untersagt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Betrieb noch nicht für Kunden geöffnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei Nachkontrollen am 18.02.und am 28.03.2025 wurden weitere Verstöße festgestellt, so wurde die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel gelagert werden, mit mangelhaft bewertet. Des Weiteren unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln, als auch vereiste Truhen Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben. Mit Schreiben vom 02.05.2025 gab die Betroffenen an, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste ist für sie nachwievor oberstes Gebot sei. So habe sie Belehrungen der Mitarbeiter über das Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt vornehmen lassen, und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Köderauslegung, Mäusefallen u. ä.) durch mehrere qualifizierte Fachfirmen durchführen lassen. Selbstverständlich werden auch verstärkt Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Küche und Gasträumen durchgeführt, sowie die Lagerung aller Lebensmittel optimiert.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Newzella Salierring 4
50677 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde durch die Lebensmittelkontrolleure ein Mäusebefall festgestellt. Auslöser für die Betriebskontrolle war eine Verbraucherbeschwerde über Mäusebefall im Verkaufsraum. Im Kühlraum Ofenbereich war der Fußboden verunreinigt, ebenso im Tiefkühlraum Backwaren. Der Fußboden im Ofenbereich war durch Altschmutz und Mäusekot verunreinigt, ebenso im Umkleideraum. Im Spülbereich war der Innenraum der Geschirrspülmaschine mit einem rötlichen Belag verunreinigt, ebenso war die Decke schimmelähnlich verunreinigt. Im Verkaufsraum war der Thekenunterschrank teilweise durch Mäusekot verunreinigt. Auch hier war der Fußboden, insbesondere in den Eck- und Randbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In der Teigzubereitung war durch Mäusekot verunreinigt, insbesondere in den Eck- und Randbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Hier war auch der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses verunreinigt. Aufgrund der vorgefundenen Altverschmutzungen wurde durch die Lebensmittelüberwachung eine Grundreinigung angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei Nachkontrollen am 21.10.2024 wurde festgestellt, dass mit der Behebung der baulichen Mängel begonnen wurde und eine Verbesserung des hygienischen Zustandes konnte festgestellt werden. Bei weiteren Kontrollen in 2025 wurden wiederholt hygienische Mängel festgestellt. Jedoch insgesamt eine Besserung der hygienischen Verhältnisse zu verzeichnen.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Sofra Ocakbasi Westfalenstraße 77
45661 Recklinghausen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Mängel teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Imbiss Grill-Bäckerei HIT Hamtorwall 38
41460 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Kühlschränke, die im Flur von der Backstube zum Keller stehen, sind im unteren Bereich und zwischen den Gittern mit alten, dunklen Verunreinigungen behaftet. Ein weiterer Kühlschrank ist im oberen Bereich auf dem Gehäuse mit dunklen Verunreinigungen behaftet. In einem Kühlschrank lagern weiße Kisten mit Teigrohlingen, die von außen verunreinigt sind. Das Handwaschbecken im Verkaufsraum/ Imbissbereich steht zum Zeitpunkt der Kontrolle kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Kühlschrank in der Küche ist auf dem Gehäuse und von innen mit alten Schmutzablagerungen behaftet. Im Kühlhaus lagern frische Zwiebeln unmittelbar neben den Teigrohlingen ohne ausreichende Abdeckung. Die Regale sind mit alten, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Der Teig-Kneter ist an einigen Stellen korrodiert und muss instandgesetzt werden. Der Fleischwolf ist mit alten, eingetrockneten, verkrusteten Fleischablagerungen verunreinigt. Die Decke ist vor dem Verdampfer altverschmutzt. Im Regal im Kühlhaus steht das Gehäuse vom Fleischwolf, dies ist mit alten, eingetrockneten Fleischablagerungen behaftet. Zum Zeitpunkt der Kontrolle steht in der Backstube am Handwaschbecken kein warmes Wasser zur Verfügung, der Einmalhandtuchspender ist leer. Die Dichtungen der Türen im Arbeitsbereich sind mit alten Lebensmittelablagerungen behaftet. Im Lagerraum im Keller müssen die Grundordnung und die Basishygiene müssen hier verbessert werden. Auf dem Fußboden vor einer Ablage befindet sich eine milchige Flüssigkeit. Die Kühlschränke sind im inneren Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 02.12.2024 waren die hygienischen und baulichen Mängel größtenteils nicht beseitigt. Bei der erneuten Nachkontrolle am 09.12.2024 waren sowohl die baulichen als auch die hygienischen Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Jennablush UG Kölner Str. 73
41539 Dormagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte in der Betriebsstätte die Dokumentation von Kühlmöbel und Wareneingangskontrolle für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel nicht vorgelegt werden. Die Kontrolle fand wegen einer anonymen Beschwerde über unhygienische Zustände im Cafebereich statt, dass Crêpes und Waffeln vor der Türe hergestellt und verkauft werden, ohne dass die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, dass Waffelteig und Kuchen zu Hause in der Küche hergestellt werden und dann im Cafe mit zugekauften Backwaren abgegeben werden. Zwei Punkte der Beschwerde bestätigten sich vor Ort. Es wurde kein Schädlingsmonitoring durchgeführt. Im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene fehlte der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan. Im Außenbereich wurde der Verkauf von Crêpes usw. untersagt, weil die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, z. B. kein Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr usw. In der Personaltoilette ist der Netzstecker vom Untertischgerät vom Stromnetz getrennt. Es fehlte das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender am Handwaschbecken. Der gesamte Bedientresen befindet sich in einem unhygienischen Zustand. In einer kleinen TK-Truhe vor dem Eingangsbereich zum Bedientresen befindet sich eine geplatzte Cola-Glasflasche. Es befinden sich selbst eingefrorene Lebensmittel (Mayonnaise) in Gefrierbeuteln ohne das erforderliche Einfrierdatum. Der Kühlschrank neben der Tiefkühltheke ist im unteren Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet. Der untere Bereich am Doppelspülbecken ist mit weißem Styropor abgeklebt. Es fehlt hier das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Im Becken der alten Schanktheke befinden sich Gegenstände des Thermomix, die teilweise altverschmutzt sind. Hier befinden sich Crêpes-Eisen, ein Thermomix, eine Mikrowelle und eine Heißluftfritteuse. Die Heißluftfritteuse ist im inneren Bereich mit alten, eingetrockneten und fettigen Ablagerungen behaftet. Teilweise befinden sich hier schon schimmelartige Ablagerungen. Im Topf des Thermomixes befand sich eine gelbliche Flüssigkeit. Der obere Bereich war massiv altverschmutzt. Vor der Mikrowelle befanden sich drei Schalen Speisequark (eine Schale mit Datum 19.09.2024 und zwei Packungen mit Datum 07.09.2024) ohne die erforderliche Kühlung. Die Mikrowelle ist im inneren Bereich mit alten Lebensmittelresten behaftet. Der Kühlschrank war in einem unaufgeräumten und unhygienischen Zustand. Die Einschiebe aus Glas ist altverschmutzt. Auf einem Einschub befand sich ein Stück Kartonage, das mit dunklen, gräulichen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Im Fach darunter befand sich ein Kuchenteller mir einer ganzen Tomate und einer Scheibe Tomate, die ebenfalls schon mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Das vorhandene Abfallbehältnis ist von außen mit alten Verunreinigungen behaftet. Des Weiteren ist das Behältnis überfüllt. Das Abfallgefäß an der Kaffeemaschine ist mit alten, dunklen, eingetrockneten Kaffeeresten behaftet. Der Zerkleinerer für Kaffeebohnen ist im Gehäusebereich und im unteren Bereich mit altem Kaffeepulver behaftet. Weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis war im Betrieb einsehbar. Für alle angebotenen Lebensmittel fehlt die komplette verpflichtende Kennzeichnung der Zusatzstoffe und Allergene.
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle vom 27.09.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung durchgeführt wurde und der Verkauf von Lebensmitteln wurde mündlich wieder gestattet.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Ideal Markt Surgeres-Platz 8
51688 Wipperfürth
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.10.2024 und 30.10.2024
ggf. Produktbezeichnung: Leichtverderbliche, kühlpflichtige Lebensmittel aus der Kühltheke zur Selbstbedienung
Verstoß : Es wurden insgesamt rund 420 kg kühlpflichtige, leichtverderbliche Lebensmittel zum Verkauf bereitgehalten, die über einen mehrtägigen Zeitraum nicht den Herstellerangaben auf der Verpackung entsprechend gekühlt worden waren. Diese Lebensmittel waren durch die fehlende Kühlung nicht mehr sicher und für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet.
Status der Mängelbeseitigung: Am 31.10.2024 wurde festgestellt, dass die Lebensmittel aus dem Verkauf genommen wurden, ein Entsorgungsnachweis wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Oberbergischer Kreis - 05 3 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Osteria Pizzeria Italia Odenkirchener Str. 10
41363 Jüchen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlte im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene die für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion. Bei den regelmäßigen Temperaturkontrollen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette wurden bis zum 26.10.2024 dokumentiert. Ab dem 26.10.2024 wurden keine Temperaturkontrollen dokumentiert. Es wurde keine Wareneingangskontrolle durchgeführt. Im Bereich der Schädlingskontrolle konnte eine aktuelle Dokumentation der Schädlingsmonitoringergebnisse (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) nicht vorgelegt werden. Im Kühlraum waren die Türdichtung der Kühlraumtür und das Verdampferschutzgitter verunreinigt. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. Im Herstellungssraum für Pizza etc. mit Backofen war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer. Die Oberfläche des Pizzaofens war mit bräunlichen Ansammlungen verunreinigt. Die Türdichtungen des Kühltisches waren beschädigt. Somit war die Fläche nicht mehr glatt und leicht zu reinigen. Das Schneidebrett war beschädigt, sodass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Das Abzugsrohr der Dunstabzugshaube war mit dunklen Fettrückständen verunreinigt. Im Spülbereich war Die Armatur des Waschbeckens verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen und schwarzen Belag verunreinigt. Im Raum vor dem Kühlraum war der Dosenöffner verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Im Bereich der Kennzeichnung wurden Lebensmittel z. B. Lachs und Rindfleisch ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben.
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle vom 14.11.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung nicht durchgeführt wurde und die Hygienemängel nur vereinzelt beseitigt wurden.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


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