Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Istanbul Restaurant Koblenzer Str. 157 |
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| 53177 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Personalschulungen und Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz konnten nicht vorgelegt werden, Schädlingsmonitoring nicht vorhanden, Kühltemperaturen wurden nicht kontrolliert, im Bereich der Drehspieße war Geruch von Nagerurin festzustellen, zudem konnten Nagerkot und Urinspuren festgestellt werden, Insektenschutzgitter fehlten an den zu öffnenden Fenstern, am Handwaschbecken im Grillbereich und in der Küche fehlten Mittel zur hygienischen Handreinigung und Einmalhandtücher, in einer Kühlvitrine wurden Innereien Geflügel und Hackfleischspieße bei zu hohen Temperaturen gelagert, oberhalb des Getränkekühlschranks befand sich eine Öffnung ins Freie ohne Insektenschutzgitter, Türdichtung des Pizzakühlschranks war defekt, in der Küche löste sich teilweise der Deckenanstrich ab, in der Küche wurden unter dem Kühlschrank lebende und tote Schaben vorgefunden, in dem Kühlschrank in dem Fleisch offen gelagert wurde löste sich an den Einlagegittern der Lack ab, an dem nicht ange-schlossenen Kühlschrank, der als Trockenlager genutzt wurde, war die Dichtung verschmutzt und beschädigt, im Kühlraum wurden nicht umhüllte, rohe Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert, die Mikrowelle in der Küche war verunreinigt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Aufgrund der am 26.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Flink SE Flink Lieferdienst Schloßstr. 58 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Warenlager mit Tiefkühlgeräten wurde ein erheblicher Schädlingsbefall mit
Mäusen und Ratten festgestellt.
Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren stark verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Schinken
- -Aufbackbrötchen
- weitere Lebensmittel die über Flink angeboten werden |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 03.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| L.E.Libanon Restaurant GmbH L.E. Libanon Restaurant GmbH, Libanon Restaurant Berger Str. 19-21 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schadnagerkot in folgenden Bereichen festgesellt:
Trockenlager KG
Lagerraum für Reinigung und Bedarfsgegenstände KG
Umkleideraum KG
Waschküche KG
Geschirrlagerraum KG
Flur Treppenaufgang KG
Korridor
Spülküche Patisserie
Spülküche Restaurant
Küche
Bedientresen Restaurant
Bedientresen Patisserie
Bar
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Lachs |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde
durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Taj Mahal/O Sole Mio Auerstr. 11 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Sozialraum/Lagerraum
1.Verstoß: Die Ecken und Ränder des Fußbodens waren unsauber.
Küche
2. Verstoß: Durch Umstellung der Kochgeräte und Aufbau einer Fritteuse war das Handwaschbecken schwer erreichbar.
3. Verstoß: Die Randbereiche der Bodenfliesen und die schwer zugänglichen Stellen zwischen den Einrichtungsgegenständen waren fettig verunreinigt. An der Deckenleuchte hingen Fetttropfen. Einige Schalen und Schüsseln mit Gewürzen und Mehl waren unsauber. Sämtliche Reinigungstücher waren stark verschmutzt und für Reinigungszwecke ungeeignet.
4. Verstoß: Die Treppe zum Keller war sehr stark verunreinigt.
Lagerbereich UG
5. Verstoß: Die Transportfolie der Teigmaschine wurde nie entfernt. Die Folie hing in Fetzen an der Maschine. Ein hygienisches Zubereiten von Teig ist nicht möglich.
6. Verstoß: Das Handwaschbecken war sehr stark verunreinigt und ist in diesem Zustand ungeeignet. Der Siphon war weiterhin defekt.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurde folgendes festgestellt:
Betriebsstätte (allgemein)
1.Verstoß: Es wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt.
Küche
2. Verstoß: Die Randbereiche des Fußbodens und die schwer zugänglichen Stellen zwischen den Einrichtungsgegenständen waren massiv verunreinigt.
3. Verstoß: Die Wandfliesen hinter der Spüle waren seit einem längeren Zeitraum nicht gereinigt. Aus dem Siphon trat aufgrund einer defekten Dichtung das Wasser aus.
4. Verstoß: Die Teigbehälter und Backbleche waren mit alten Lebensmittelresten behaftet. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber. Am Regal hingen Fetttropfen. Im gegarten Reis befand sich ein Haar.
5. Verstoß: Geflügelfleisch lagerte außerhalb der Kühlung.
Lagerbereich UG
6. Verstoß: Das Handwaschbecken war stark verschmutzt und der Syphon war weiterhin mit Steinen unterbaut.
Gesamtbetrieb
8. Verstoß: Die in den Kontrolle am 13.02.2025 festgestellten Mängel wurden nicht behoben. Der Betrieb war massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute Nachkontrolle am 12.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel nun ausreichend behoben wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Salinas GmbH Carl - Diem - Str. 2 |
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| 41065 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde zum wiederholten Male ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden zum wiederholten Male Verunreinigungen von Fußböden festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel war nicht auszuschließen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 08.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Oguz Döner Krefelder Str. 20 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Imbissbereich ist der Netzstecker vom Untertischgerät zum Zeitpunkt der Kontrolle vom Stromnetz getrennt, so dass kein warmes Wasser zur Verfügung steht. Es fehlt – wie bei der letzten Kontrolle- immer noch das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender.
Das Ablaufrohr und die Wand unter dem Handwaschbecken sind mit alten, eingetrockneten Fettablagerungen behaftet. Die Kraftstromsteckdose ist mit klebrigen, eingetrockneten Fettablagerungen behaftet. Die Untertischkühlung ist außer Betrieb.
Die Untertischkühlung ist an den Dichtungen der Türen mit alten Verunreinigungen behaftet.
Die Transportfolie im inneren Bereich der Türen muss entfernt werden. Im Fußbodenbereich im Flur zu Küche und Kühlhaus befinden sich in den Eckbereichen alte, dunkle Schmutzablagerungen
Reinigungsgegenstände aus Holz, wie z.B. Besen, müssen ausgetauscht werden. Reinigungsgegenstände wie z.B. Schrubber sind massiv verunreinigt. Der G/N Behälter, in den das Kondenswasser durch einen Schlauch vom Kühlhaus läuft, ist im Bodenbereich mit schmierigen, öligen Ablagerungen behaftet. Am Oberlicht, das zum Zeitpunkt der Kontrolle einen Spalt geöffnet ist, fehlt das erforderliche Insektenschutzgitter. Unter dem Blech im Eingangsbereich zum Kühlhaus befinden sich eingetrocknete schmierige Verunreinigungen.
Das Kühlhaus muss -besonders im Regalbereich- besser gereinigt werden. Auf den einzelnen Regalbereichen befinden sich eingetrocknete Lebensmittelablagerungen. Eimer mit Zutaten lagern unmittelbar auf dem Fußboden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagern im Regal Schüsseln mit Zutaten, die von außen altverschmutzt sind.
Im Regal lagern offene G/N Bleche mit vorgeschnittenem Salat, Rotkohl usw. unmittelbar neben Transportkartonagen, darunter steht ein geöffneter Blecheimer mit Käse ohne Abdeckung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt, die baulichen Mängel müssen noch behoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Atlantik GmbH Hammer Landstr. 95 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es konnten keine aktuellen Untersuchungsergebnisse anhand der mikrobiologischen Kriterien für selbst hergestelltes Hackfleisch, das zum Rohverzehr bestimmt war, vorgelegt werden. Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Reinigung und Desinfektion entnommen.
Auf Grund der festgestellten Hygienemängel war zu erkennen, dass der vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsplan nicht eingehalten wurde.
Im Kühlhaus im Lager war der gesamte Fußboden -auch unter den Paletten- massiv mit alten Verschmutzungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die Regale sind stellenweise korrodiert.
Die Decke vor dem Verdampfer und die Verdampfer-Gitter sind mit dunklen Ablagerungen behaftet.
Im Kühlhaus für Obst und Gemüse ist der Fußboden mit alten Ablagerungen behaftet. Im Vorbereitungsraum befinden sich besonders im Fußbodenbereich im gesamten Raum alte, dunkle Schmutzablagerungen. Die Silikondichtung am Spülbecken ist mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Im oberen Wandbereich befinden sich Gespinste. Die Steckdose hinter der Eismaschine ist mit braunem Paketband verklebt. Ein weißes Schneidebrett ist mit dunklen Verfärbungen behaftet. Der untere Bereich des Arbeitstisches und des Spültisches ist mit eingetrockneten, weißen Kalkablagerungen behaftet. Die Bodenwaage ist im oberen Bereich und seitlich mit alten, dunklen Verunreinigungen behaftet.
Die Türe und der Türrahmen zum Abstellraum im hinteren Bereich sind aufgequollen und nicht mehr leicht zu reinigen. Der Fußboden im Lagerraum muss gereinigt werden, besonders zwischen und unter den Paletten, hier befinden sich alte Holzreste und Verunreinigungen.
Im Fensterbereich befinden sich zahlreiche Gespinste. An den zu öffnenden Fenstern fehlen die erforderlichen Insektenschutzgitter. Es lagern hier betriebsfremde Gegenstände wie Kartonagen zwischen Kühlhaus und TK-Haus. Die Lagerhaltung muss verbessert werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle krabbelt ein Krebs quer durch den Lagerraum.
Besonders im Fußbodenbereich des Bedientresens muss die Basishygiene verbessert werden. Hier befinden sich alte, dunkle, eigetrocknete Schmutzablagerungen, im Deckenbereich befinden sich alte Gespinste. Im unteren Wandbereich links neben dem Eingang befinden sich Löcher bzw. Fliesenschäden. Der Fußboden und die Stempel des Handwaschbeckens sind mit alten, eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Der Einmalhandtuchspender ist zum Zeitpunkt der Kontrolle leer. Die Silikonfuge zwischen Handwaschbecken und Arbeitstisch ist mit alten, dunklen, gelblichen Ablagerungen behaftet.
Die Silikonfuge am Spülbecken ist mit alten, dunklen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Der Fußboden und der untere Bereich des Tisches des Spülbeckens sind mit alten, dunklen, eingetrockneten, schmierigen Lebensmittelresten verunreinigt. Die Fleischheuer auf dem Arbeitstisch und an der Wandhalterung sind mit Isolierband umwickelt. Die Armatur des Spülbeckens ist mit alten gelblichen Kalkablagerungen behaftet.
Der Brausekopf des Spülschlauchs ist mit schmierigen, gelblichen Schmutzablagerungen behaftet. Ein Eimer im Spülbecken ist von außen und innen massiv altverschmutzt. Ein weißes Schneidebrett ist mit dunklen Verfärbungen behaftet.
Der Türrahmen am Ausgang zum Verkaufsraum ist im unteren Bereich massiv ausgebrochen und offenporig. Der Fußboden ist im gesamten Bedienthekenbereich mit alten, eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wird frischer Fisch in der Bedientheke teilweise ohne oder mit zu wenige Scherbeneis vorrätig gehalten. Der Fußboden im Verkaufsraum muss in den Eckbereichen besser gereinigt werden, es befinden sich hier alte Verunreinigungen. Es befinden sich hier auch alte Lebensmittelreste.
Sämtliche TK-Truhen sind mit Eiskristallbildung behaftet.Teilweise sind die Einschübe im Deckelbereich altverschmutzt und leicht korrodiert.
Die Transportfolie am Spülbecken hinter der Bedientheke für Backwaren muss entfernt
werden. Die Grundordnung im Kühlhaus im Verkaufsraum für Fleisch und Fisch muss dringend verbessert werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagern hier zahlreiche Fleischkisten mit unbedecktem Fleisch (Schweinebauch) unmittelbar neben den Styroporkisten mit frischem Fisch. Auf dem oberen Regal lagern unsortiert zahlreiche kleine Verpackungen mit Lebensmitteln. Vereinzelt lagern Fleischkisten unmittelbar auf dem Fußboden. Die Verdampfergitter sind stellenweise korrodiert. Unter dem Verdampfergitter lagert frischer Fisch in Gemüsekisten ohne ausreichende Scherbeneislagerung. Die Stempel der Regale sind im unteren Bereich korrodiert und der Farbanstrich blättert ab. Die Gemüsekisten sind von außen massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben. Die baulichen Mängel waren och vorhanden, aber die Instandsetzung war bereits in Auftrag gegeben.
In den TK-Truhen im Verkaufsraum befanden sich immer noch vereinzelt Lebensmittel, die sehr starken Frostbrand aufweisen. Es lagerten noch betriebsfremden Gegenstände hinter den Wandkühlschränken. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Crown Industriestr. 1 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlhaus im Lager befinden sich unmittelbar auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Behältnisse mit Zutaten wie z.B. geriebenen Käse usw. Die Regale sind stellenweise korrodiert und müssen instandgesetzt werden. Im Regal lagert Pizzateig in einem schwarzen Müllsack. Die weißen Kisten mit Pizzarohlingen sind von außen mit alten gelblichen Verunreinigungen behaftet.
Im Lagerraum lagern betriebsfremde Gegenstände wie z.B. alte Türen. Hier ist die Käsereibe platziert.
Am Handwaschbecken fehlt die erforderliche Warmwasserzufuhr. Im Kühlschrank lagert eine geöffnete Packung Rinderhackfleisch „ungeöffnet bei max. 2°C zu verbrauchen bis 30.10.2024“. Das noch in der Packung vorhandene Hackfleisch ist dunkel gräulich-bräunlich verfärbt und riecht stark verdorben. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar neben geöffnetem Hackfleisch. Es befinden sich hier vereinzelt Fruchtfliegen.
Die Personaltoilette entspricht zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen. In der Decke der Toilette befindet sich ein großes Loch. Hier hängt Holz heraus. Auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Pfandflaschen mit Wasser. Es fehlt das erforderliche Hygienepaket.
Es fehlen Türen zwischen Toilette, Küche und Pizzaherstellung. Eine weitere Toilette im Flur entspricht ebenfalls nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen, da hier am Handwaschbecken kein Warmwasser zur Verfügung steht.
In der Küche werden zum Zeitpunkt der Kontrolle die baulichen und hygienischen Anforderungen hier nicht erfüllt. Es steht nur ein Becken in der Küche und in der Pizzaherstellung zur Verfügung, das zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einem Topf mit Wasser vollgestellt ist. Am vorhandenen Becken fehlt das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender.
Die Steckdose im unteren Bereich neben dem Waschbecken hängt aus der Wand. Im Fußbodenbereich in den Ecken und unter den Gerätschaften befinden sich dunkle, schwarze, eingetrocknete Schmutzablagerungen.
An der Wand am Fenster neben der Untertischkühlung befinden sich alte klebrige Lebensmittelablagerungen. Unter der Untertischkühlung befinden sich alte Müllablagerungen (weiße, gefüllte Tragetasche) und alte, klebrige Lebensmittelreste. Die Steckdosen über der Untertischkühlung sind stellenweise verkohlt und mit alten, gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Dichtungen der Schubladen in der Untertischkühlung sind stellenweise gerissen und mit schwarzen schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Die Griffe sind im oberen Bereich mit alten Ablagerungen behaftet. Der untere Bereich der Untertischkühlung ist mit alten Verunreinigungen durch Lebensmittel behaftet. Die Gitter der Dunstabzugshaube sind mit schwarzen, alten, fettigen Ablagerungen behaftet. Am Rohr der Dunstabzugshaube im Fensterbereich befinden sich bräunliche Fetttropfen. Der Fußboden ist unter der Fritteuse und dem Gasherd mit fettigen Ablagerungen behaftet. In der Lücke zwischen Saladette und Gasherd befinden sich alte verkrustete Lebensmittelreste. Die Einschübe der Deckel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Waschmaschine, die im Einwurfbereich mit alten Verunreinigungen behaftet ist, ist aus der Küche zu entfernen. Am Waschbecken befindet sich ein Behältnis mit einem stark abgenutzten Drahtschwamm und einem Scotch-Schwamm in einer riechenden Restwasser-Brühe. Auf der Fensterbank befindet sich ein Sieb, das im Bodenbereich mit schwarzen Schmutzablagerungen behaftet ist. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagert hier eine geöffnete, unlackierte Dose mit Käsesoße.
Das Schneidebrett der Saladette ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Ein G/N Behältnis mit Salatsoße ist im oberen Bereich mit eingetrockneter Salatsoße behaftet. Die Saladette ist im Türbereich leicht korrodiert und im inneren Bereich der Kühlung mit alten Verunreinigungen und Eiskristallbildung behaftet. In der großen TK-Truhe lagern selbst eingefrorene Lebensmittel in nicht geeigneten Beuteln (weiße Plastiktüten) und ohne das erforderlich Einfrierdatum. Auf dem Abfallbehältnis fehlt der erforderliche Verschlussdeckel.
In Pizzaherstellungsbereich fehlt im Arbeitsbereich das erforderliche Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr sowie das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Die weißen Kisten, in denen die Pizzarohlinge vorrätig gehalten werden, sind von außen mit alten, dunklen Schmutzablagerungen behaftet. Die beiden anwesenden Mitarbeiter arbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne die erforderliche Schutzkleidung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 05.11.2024 hatte sich an den o.g. Bedingungen nichts verändert. Bei der Nachkonrolle am 08.11.2024 war das Kühlhaus gereinigt. Auch die baulichen Mängel in der Personaltoilette waren fast vollständig behoben. In der Küche fehlt immer noch ein Becken, dass als Handwaschbecken genutzt werden kann oder eine Spülmaschine, sowie das erforderliche Hygienepaket.
Bei der erneuten Nachkontrolle am 03.12.2024 befindet sich in der Mitte der Decke ein Loch in der alten Decke. Deckenbeleuchtungen und Kabel hängen lose von der Decke hinunter.
Es ist zwar schon eine neue Deckenhalterkonstruktion eingezogen worden, aber die baulichen Mängel durch z.B. abfallende Teile von der alten Decke sind nicht zu vermeiden. Auf dem Herd steht ein Kochtopf mit Wasser. In einem Becken des Doppelspülbeckens befinden sich in einem Sieb gekochte Tortellini. Neben der Herdplatte steht ein Stützpfeiler auf einer umgedrehten Pfanne um die Dunstabzugshaube abzustützen.
Sämtliche Arbeitsgeräte und TK-Truhen sonst in der Küche sind mit Planen einer Baustelle ausgelegt. Auf der Arbeitsplatte neben dem Herd, der auch mit Folie ausgelegt ist lagert ein Beutel gefrorener
Meeresfrüchte, wahrscheinlich zum auftauen.
Auf der Fensterbank lagert eine geöffnete Dose mit Thunfisch zwischen Bauschutt und Folien.
Die TK-Truhe ist mit alten Lebensmittel Ablagerungen im Einschiebe Bereich behaftet, diese muss abgetaut und grundgereinigt werden.
Die Transportfolie unter dem Doppelspülbecken ist mit alten dunklen Ablagerungen behaftet,
Der Teigkneter unter dem Doppelspülbecken ist mit eingetrockneten Teigablagerungen behaftet.
Der anwesende Mitarbeiter arbeitet zum Zeitpunkt der Kontrolle in Straßenkleidung und stellt Pizza her. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gaststätte KGV Nordkanal e.V. il Campo Viersener Str. 100 |
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| 41462 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.05.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Kontrolle fand statt wegen einer Beschwerde über ein ungenießbares Steak. Die Beschwerde war im Betrieb bekannt.
Die Basishygiene in der Küche muss dringend verbessert werden.
Schränke, Rollwagen von Kühlmöbeln, Dichtungen der Kühlmöbel, Regale, Schränke müssen grundgereinigt werden, hier befinden sich alte, dunkle, schwarze Verunreinigungen. Die Waschmaschine ist im Bereich der Dichtung der Türe mit alten schwarzen Ablagerungen behaftet.
Die Waschmaschine muss im Einwurfbereich grundgereinigt werden. Die Schubladen des Arbeitstisches neben der Waschmaschine sind altverschmutzt. Die Aufschnittmaschine ist mit alten klebrigen Ablagerungen behaftet. Reinigungsgegenstände wie Abzieher sind im oberen Bereich mit alten dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Aufnehmer ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Auf einem Regal über der Doppelspüle befindet sich ein Behältnis, indem Stopfen usw. lagern. Das Behältnis ist mit alten, schmierigen Verunreinigungen behaftet. Das Regal ist mit gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Armatur am Spülbecken ist mit alten gelblichen Kalkablagerungen behaftet, diese muss grundgereinigt werden.
Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist dunkel verfärbt. Der Brausekopf des Spülschlauches ist mit alten weißen Kalkablagerungen behaftet.
Der Oberschrank über dem Spültisch ist ebenfalls altverschmutzt.
Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten gelblichen Ablagerungen behaftet. Die Gestelle mit Rädern für die Kühlmöbel sind mit alten, eingetrockneten, dunklen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegescheiben im Kühlschrank sind mit schmierigen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegeregale im Türbereich sind mit eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Der TK-Schrank ist mit Eiskristall Bildung und alten Lebensmittelablagerungen behaftet. Dieser muss abgetaut und grundgereinigt werden. Des Weiteren lagert hier ein Stück Rindfleisch ohne jegliche Umverpackung mit Frostbrand. Hier lagern selbst eingefrorene Lebensmittel ohne das erforderliche Einfrierdatum. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar unter einer offenen Schale Tiramisu ohne jegliche Umverpackung. Die Einleggitter sind leicht korrodiert. Es lagert hier eine angebrochene Dose mit Oliven, die von außen massiv verunreinigt ist. Die Dose ist mit einer schmierigen Brühe mit einigen Oliven befüllt. In der Untertischkühlung, in der Fleisch usw. lagert, sind die Einlegegitter stellenweise korrodiert.
Die Dichtungen sind mit alten schmierigen Ablagerungen behaftet. In der Schublade, in denen der G/N Behälter mit Deckel lagern, sind die Deckel im oberen Bereich altverschmutzt. Schneidebretter sind massiv mit orangenen eigetrockneten Ablagerungen behaftet. In einem G/N Behältnis lagern Bedarfsgegenstände, die z.T. angekohlt sind usw. Der Tischdosenöffner ist mit eingetrockneten, schmierigen Verunreinigungen behaftet.
An der Pizzabelegstation sind die Dichtungen gerissen und mit eingetrockneten, schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet.
Die Federn des Deckels an der Obertischkühlung sind mit dunklen schmierigen Ablagerungen behaftet. Die G/N Behältnisse, die nur noch teilweise befüllt sind, sind im oberen Bereich mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Im Schankbereich fehlt die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Speisekarte z.B. Pizza Prosciutto. Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten, bräunlichen Ablagerungen behaftet. Der Spülkorb ist leicht korrodiert. Die Spülmaschine ist grundzureinigen.
Die Eiswürfelmaschine ist im gesamten Deckelbereich mit schwarzen, eingetrockneten Ablagerungen behaftet. Die Maschine ist grundzureinigen.
Das Verdampfergitter im Bierkeller ist mit gräulichen Staubwrasen behaftet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.05.2024 hatte eine Grundreinigung der Küche stattgefunden, auch die weiteren hygienischen Mängel wurden beseitigt.
Es fehlte noch eine neuer Farbanstrich im Bereich über dem Pizzaofen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Metzgerei Claus Ihde Hochstr. 38 |
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| 41352 Korschenbroich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Küche waren die Hängeschränke verunreinigt, ebenso der Fußboden. Es wurden hier private Gegenstände (Colakiste) aufbewahrt.
Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittelbedarfsgegenstände im Durchgangsflur war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene sind nicht möglich.
Auf einer Fensterbank befanden sich tote Fliegen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel sind hierdurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Für die Beleuchtung fehlt eine Schutzabdeckung, der Fußboden war verunreinigt.
Der Verdampfer in Kühlhaus 1 war vereist. Der Verdampfer an der anderen Kühleinheit sowie der Ventilator sind verschmutzt.
Es wurde Fleisch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da dieses in einer EU-Kiste mit direktem Bodenkontakt gelagert wurde.
In Kühlhaus 2 lagerte selbst vakuumiertes Fleisch, bei dem das Verpackungsdatum fehlt, so dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit nicht möglich war.
Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Hackfleisch und Petersilie). Eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination der Lebensmittel ist nicht auszuschließen.
Der Fußboden im Produktionsbereich ist stellenweise beschädigt.
In der Wurstküche fehlen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife, Einmalpapierhandtücher und Händedesinfektionsmittel in Spendern). Der Fußboden ist stellenweise beschädigt. Der Fußboden/ Wandübergang ist nicht leicht zu reinigen, es fehlte z.B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese. Die Wandfliesen sind teilweise beschädigt (Bohrlöcher). Die Stromkabel verfügen nicht über eine Abdeckung. Eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion sind nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz werden nicht vermieden.
In der Küche befanden sich mehrere Ausrüstungsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Weidenkörbe). Eine Frikadellenzange war angerostet. Der Innenraum der Konvektomaten sowohl in der Küche als auch im Durchgangsflur war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Im Durchgangsflur waren einige der aufgehangenen Fleischerschürzen aufgrund von Verschmutzung und Bruchstellen nicht in einwandfreiem Zustand.
Der Fleischwolf in Kühlhaus 2 weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden Lack auf.
Der Räucherofen sowie der Fleischreifeschrank in der Produktion waren verunreinigt.
Die Wurstküche befand sich insgesamt in keinem guten, hygienischen Zustand. Die Waage weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden de Lack auf. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die baulichen Mängel waren zum Teil bereits behoben, für den Rest wurden bereits Termine zur Instandsetzung vereinbart. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Top Sushi Königstr 39 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der Sushitheke, im Zwischenflur zur Küche und in der Küche waren der Boden unter den Einrichtungsgegenständen und die Ablageflächen unterhalb der Arbeitsflächen mit Schadnagerkot verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln wurde untersagt. Des Weiteren wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet sowie die Entsorgung aller offenen Lebensmittel.
In der Nachkontrolle am 11.10.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung des Betriebes erfolgt ist. Nach Vorlage eines Berichtes des Schädlingsbekämpfers vom 11.10.2024 wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln wieder gestattet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 06.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Beirut - Libanesische Küche Bonner Str. 7 -11 |
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| 40589 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern im Lagerraum mit TK-Truhen
(UG) festgestellt:
Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- frisches Rindfleisch und Hackfleisch (Spieße)
- frisches Geflügelfleisch
- frisches Lammfleisch
- Fisch
- Salat und Gemüse
- Beilagen wie Reis und Pommes
- Lose angebotene Feinkostartikel (Oliven und Käse) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.10.2024 vorgenannte Mängel teilweise abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 06.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Café Modigliani wie im Himmel Friedensplätzchen 6 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde in folgenden Bereichen Hinterlassenschaften von Schadnagern
festgestellt:
- Küche
- Trockenlager
- Verbindungsgang
- Personalbadezimmer
Schadnagerkot befand sich unmittelbar auf oder neben
Lebensmittelbedarfsgegenständen
Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Kühlschrank war im Innenraum und an der Lüftung schimmelähnlich
verunreinigt.
Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Brot
- verarbeitetes Gemüse
- gekochte Kartoffeln
- verarbeitetes Fleisch
- Dips/Cremes |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.10.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 06.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Salvano Gumbertstr. 136 |
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| 40229 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
Schankraum/Theke – Erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Imbissbereich mit Pizzaofen - Erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Der Kühltisch war innen und außen stark verunreinigt
Die Dunstabzugshaube über dem Pizzaofen war stark mit Staub- und
Rußablagerungen verunreinigt.
Vorbereitungsküche - Erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen
verunreinigt
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war im Inneren stark mit schwarezn
Fettablagerungen verunreinigt.
Die Decke war mit Fliegenkot verunreinigt
Kühlraum in der Vorbereitungsküche – Das Verdampferschutzgitter war
schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wände waren von oben bis unten stark verunreinigt.
Trockenlager – Die Regale waren mit alten zum Teil eingetrockneten
Schmutzablagerungen verunreinigt.
UG Lagerraum mit Fettabscheider – Erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Der Fußboden war massiv mit toten und lebenden Maden übersät.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pizzen
- Pasta Gerichte
- Gnocchi Gerichte
- Baquette
- Salate
- Tiramisu
- Getränke |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.09.2024 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 06.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Yoko Sushi Düsseldorf-Bilk GmbH Yoko Sushi Brunnenstr. 46 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
Küche –Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller
Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Die Arbeitsfläche unter der Reismaschine war mit alten Lebensmittelresten
verunreinigt
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten
wurden, waren verunreinigt. Hierbei waren die Sossenbehälter als auch die
Tonnen zur Aufbewahrung von Reis zum Teil erheblich aussen verunreinigt.
Die Schubladengriffe der Kühleinrichtungen waren flächendeckend vor allem an der Innenseite mit krustigem Altschmutz verunreinigt.
Die Oberflächen der Kühleinrichtungen waren stellenweise erheblich schwarz
verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung der innen gelagerten
kühlpflichtigen und leicht verderblichen Lebensmittel wurde nicht ausreichend vorgebeugt.
Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt
Die Schienen in den Kühleinrichtungen waren stellenweise weissschimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Lachs, + 7,4 Grad) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette
unterbrochen.
Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Lachs |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.08.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Es wurden noch kleinere hygienische Mängel festgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 05.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sofra Ocakbasi Westfalenstraße 77 |
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| 45661 Recklinghausen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 05.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Imbiss Grill-Bäckerei HIT Hamtorwall 38 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Kühlschränke, die im Flur von der Backstube zum Keller stehen, sind im unteren Bereich und zwischen den Gittern mit alten, dunklen Verunreinigungen behaftet. Ein weiterer Kühlschrank ist im oberen Bereich auf dem Gehäuse mit dunklen Verunreinigungen behaftet. In einem Kühlschrank lagern weiße Kisten mit Teigrohlingen, die von außen verunreinigt sind. Das Handwaschbecken im Verkaufsraum/ Imbissbereich steht zum Zeitpunkt der Kontrolle kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Kühlschrank in der Küche ist auf dem Gehäuse und von innen mit alten Schmutzablagerungen behaftet. Im Kühlhaus lagern frische Zwiebeln unmittelbar neben den Teigrohlingen ohne ausreichende Abdeckung. Die Regale sind mit alten, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Der Teig-Kneter ist an einigen Stellen korrodiert und muss instandgesetzt werden. Der Fleischwolf ist mit alten, eingetrockneten, verkrusteten Fleischablagerungen verunreinigt. Die Decke ist vor dem Verdampfer altverschmutzt. Im Regal im Kühlhaus steht das Gehäuse vom Fleischwolf, dies ist mit alten, eingetrockneten Fleischablagerungen behaftet. Zum Zeitpunkt der Kontrolle steht in der Backstube am Handwaschbecken kein warmes Wasser zur Verfügung, der Einmalhandtuchspender ist leer. Die Dichtungen der Türen im Arbeitsbereich sind mit alten Lebensmittelablagerungen behaftet. Im Lagerraum im Keller müssen die Grundordnung und die Basishygiene müssen hier verbessert werden. Auf dem Fußboden vor einer Ablage befindet sich eine milchige Flüssigkeit. Die Kühlschränke sind im inneren Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 02.12.2024 waren die hygienischen und baulichen Mängel größtenteils nicht beseitigt. Bei der erneuten Nachkontrolle am 09.12.2024 waren sowohl die baulichen als auch die hygienischen Mängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 05.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Jennablush UG Kölner Str. 73 |
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| 41539 Dormagen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte in der Betriebsstätte die Dokumentation von Kühlmöbel und Wareneingangskontrolle für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel nicht vorgelegt werden. Die Kontrolle fand wegen einer anonymen Beschwerde über unhygienische Zustände im Cafebereich statt, dass Crêpes und Waffeln vor der Türe hergestellt und verkauft werden, ohne dass die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, dass Waffelteig und Kuchen zu Hause in der Küche hergestellt werden und dann im Cafe mit zugekauften Backwaren abgegeben werden. Zwei Punkte der Beschwerde bestätigten sich vor Ort. Es wurde kein Schädlingsmonitoring durchgeführt. Im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene fehlte der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan. Im Außenbereich wurde der Verkauf von Crêpes usw. untersagt, weil die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, z. B. kein Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr usw. In der Personaltoilette ist der Netzstecker vom Untertischgerät vom Stromnetz getrennt. Es fehlte das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender am Handwaschbecken. Der gesamte Bedientresen befindet sich in einem unhygienischen Zustand. In einer kleinen TK-Truhe vor dem Eingangsbereich zum Bedientresen befindet sich eine geplatzte Cola-Glasflasche. Es befinden sich selbst eingefrorene Lebensmittel (Mayonnaise) in Gefrierbeuteln ohne das erforderliche Einfrierdatum. Der Kühlschrank neben der Tiefkühltheke ist im unteren Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet. Der untere Bereich am Doppelspülbecken ist mit weißem Styropor abgeklebt. Es fehlt hier das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Im Becken der alten Schanktheke befinden sich Gegenstände des Thermomix, die teilweise altverschmutzt sind. Hier befinden sich Crêpes-Eisen, ein Thermomix, eine Mikrowelle und eine Heißluftfritteuse. Die Heißluftfritteuse ist im inneren Bereich mit alten, eingetrockneten und fettigen Ablagerungen behaftet. Teilweise befinden sich hier schon schimmelartige Ablagerungen. Im Topf des Thermomixes befand sich eine gelbliche Flüssigkeit. Der obere Bereich war massiv altverschmutzt. Vor der Mikrowelle befanden sich drei Schalen Speisequark (eine Schale mit Datum 19.09.2024 und zwei Packungen mit Datum 07.09.2024) ohne die erforderliche Kühlung. Die Mikrowelle ist im inneren Bereich mit alten Lebensmittelresten behaftet. Der Kühlschrank war in einem unaufgeräumten und unhygienischen Zustand. Die Einschiebe aus Glas ist altverschmutzt. Auf einem Einschub befand sich ein Stück Kartonage, das mit dunklen, gräulichen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Im Fach darunter befand sich ein Kuchenteller mir einer ganzen Tomate und einer Scheibe Tomate, die ebenfalls schon mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet war. Das vorhandene Abfallbehältnis ist von außen mit alten Verunreinigungen behaftet. Des Weiteren ist das Behältnis überfüllt. Das Abfallgefäß an der Kaffeemaschine ist mit alten, dunklen, eingetrockneten Kaffeeresten behaftet. Der Zerkleinerer für Kaffeebohnen ist im Gehäusebereich und im unteren Bereich mit altem Kaffeepulver behaftet. Weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis war im Betrieb einsehbar. Für alle angebotenen Lebensmittel fehlt die komplette verpflichtende Kennzeichnung der Zusatzstoffe und Allergene. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Nachkontrolle vom 27.09.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung durchgeführt wurde und der Verkauf von Lebensmitteln wurde mündlich wieder gestattet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 05.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Ideal Markt Surgeres-Platz 8 |
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| 51688 Wipperfürth |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.10.2024 und 30.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Leichtverderbliche, kühlpflichtige Lebensmittel aus der Kühltheke zur Selbstbedienung |
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Verstoß : | Es wurden insgesamt rund 420 kg kühlpflichtige, leichtverderbliche Lebensmittel zum Verkauf bereitgehalten, die über einen mehrtägigen Zeitraum nicht den Herstellerangaben auf der Verpackung entsprechend gekühlt worden waren. Diese Lebensmittel waren durch die fehlende Kühlung nicht mehr sicher und für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 31.10.2024 wurde festgestellt, dass die Lebensmittel aus dem Verkauf genommen wurden, ein Entsorgungsnachweis wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Osteria Pizzeria Italia Odenkirchener Str. 10 |
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| 41363 Jüchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlte im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene die für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion. Bei den regelmäßigen Temperaturkontrollen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette wurden bis zum 26.10.2024 dokumentiert. Ab dem 26.10.2024 wurden keine Temperaturkontrollen dokumentiert. Es wurde keine Wareneingangskontrolle durchgeführt. Im Bereich der Schädlingskontrolle konnte eine aktuelle Dokumentation der Schädlingsmonitoringergebnisse (Befall ja/nein bzw. welche Mengen Köder wurden ausgelegt und wie viel davon fehlt, ggf. getroffene Maßnahmen) nicht vorgelegt werden. Im Kühlraum waren die Türdichtung der Kühlraumtür und das Verdampferschutzgitter verunreinigt. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. Im Herstellungssraum für Pizza etc. mit Backofen war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer. Die Oberfläche des Pizzaofens war mit bräunlichen Ansammlungen verunreinigt. Die Türdichtungen des Kühltisches waren beschädigt. Somit war die Fläche nicht mehr glatt und leicht zu reinigen. Das Schneidebrett war beschädigt, sodass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Das Abzugsrohr der Dunstabzugshaube war mit dunklen Fettrückständen verunreinigt. Im Spülbereich war Die Armatur des Waschbeckens verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen und schwarzen Belag verunreinigt. Im Raum vor dem Kühlraum war der Dosenöffner verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Im Bereich der Kennzeichnung wurden Lebensmittel z. B. Lachs und Rindfleisch ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Nachkontrolle vom 14.11.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung nicht durchgeführt wurde und die Hygienemängel nur vereinzelt beseitigt wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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