Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 20.12.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Peking-Suppe sauer-scharf |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
---|
Name: | Jin, Yangguo / China Paradies |
---|
Straße: | Fritz-Gressard-Platz2-3 |
---|
Ort: | 40721 Hilden |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäuregehalt | Untersuchungsergebnis: 12,739 g/kg | Grenzwert: 10 g/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E Kategorie-Nr. 12.5 i. V. m. Anhang II Teil C Nr. 1 der VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Art. 5 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Höchstmengenüberschreitung von Glutaminsäure als Zusatzstoff in
Suppen und Brühen |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 20.06.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 10.02.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Granatäpfel aus Türkei |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Marke Dirilis |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | disFruta Fruchtimport |
---|
Straße: | Paul-Rücker-Str.6 b |
---|
Ort: | 47059 Duisburg |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Insektizid / Fungizid | Untersuchungsergebnis: Actetamiprid 0,031 mg/kg; Azoxystrobin 0,028 mg/kg | Grenzwert: Actetamiprid 0,010 mg/kg; Azoxystrobin 0,010 mg/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 396/2005 / LFGB |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Acetamiprid und Azoxystrobin wurde gesichert überschritten. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 10.08.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 05.11.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Frozen Malabar Parotta (Brote nach indischer Art tiefgefroren) |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Lot.: AM24/002F 496 |
---|
Los-/ Chargennummer: | AM24/002F 496 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 06.2026 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
---|
Name: | transfood wholesale / Abdul Hameed, Marie Angela |
---|
Straße: | Gothaer Str.6 |
---|
Ort: | 40880 Ratingen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Glycidol & 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: Glycidol: 3229 +/- 969 µg/kg Fett & 3-MCPD: 9339 +/- 2802 µg/kg Fett | Grenzwert: Glycidol: 1000 µg/kg Fett & 3-MCPD: 1250 µg/kg Fett |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/915 i. V. m. Anh. I Nr. 5.3 & 5.4.1 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | 3-MCPD ist ein karzinogener (krebserregender) Prozesskontaminant bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten. Glycidol ist ebenfalls ein Kontaminant, der bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten prozessbedingt entstehen kann und als karzinogen und genotoxisch (potenziell genverändernd) eingestuft. Daher sind für Glycidol und 3-MCPD Höchstgehalte festgelegt worden. Lebensmittel, deren Fettanteil diese Höchstgehalte überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 05.05.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.04.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Special - Mix |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Knabbererzeugnis aus Getreide |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 21.08.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | Alharastani, Adnan - Oskar Großhandel Lebensmittel & Gastronomiebedarf |
---|
Straße: | Bendhecker Str.12 |
---|
Ort: | 41236 Mönchenladbach |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Glycidol | Untersuchungsergebnis: 1508+/-452 µg/kg Fett | Grenzwert: 1000 µg/kg Fett |
---|
Rechtsvorschrift: | VO (EU) Nr. 2023/915 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Glycidol im Gesamtfet, der den durch VO (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 03.10.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.01.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Knusprige Kakaowaffeln mit Erdbeergeschmack |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Oreo Mini Cocoa Crisp Crumble Strawberry Flavour |
---|
Los-/ Chargennummer: | 20240205A3 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 04.02.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
---|
Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
---|
Straße: | Rheinparkallee12 |
---|
Ort: | 40789 Monheim am Rhein |
---|
| | | Analysierter Stoff: | 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 4292 (± 1287) µg/kg Fett | Grenzwert: 1250 µg/kg Fett |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Anh. 1 Nr. 5.3 VO (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | 3-MCPD ist ein prozessbedingter Kontaminant, welcher in pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen kann und eine krebserregende (karzinogene) Wirkung aufweist. Der Höchstgehalt liegt für Fette aus Kokosnuss, Mais, Raps, Sonnenblumen, Sojabohnen, Ölpalmenkernen und Oliven bei 1250 µg/kg, für andere pflanzliche Fette und Öle bei 2500 µg/kg. Fette und Öle, die den zulässigen Höchstgehalt überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden. Im Fett des vorliegenden Lebensmittels wurde eine gesicherte Überschreitung des Höchstgehalts für 3-MCPD festgestellt, unabhängig welches Fett/Öl verwendet wurde. Somit ist das Lebensmittel nicht verkehrsfähig. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 06.07.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.04.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Extra Virgin Olive Oil |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | 5 Liter Dose |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | Al Barakt Market |
---|
Straße: | Mont-Cenis-Str.1 |
---|
Ort: | 44623 Herne |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Fettsäuren | Untersuchungsergebnis: Produkt wird nicht ausschließlich aus Olivenölen hergestellt | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften und Zusammensetzung irreführend sind. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 02.10.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 31.10.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Colourful Short Pipe Fryums Kurzes Rohr gefärbt |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Charge/ LOT: SHN002 |
---|
Los-/ Chargennummer: | SHN002 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 31/10*2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | SHN Foods GmbH |
---|
Straße: | Kokkolastr.5 |
---|
Ort: | 40882 Ratingen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Rhodamin B (Fabstoff) | Untersuchungsergebnis: positiv | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4, 5 VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Anh. II |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In dem Lebensmittel wurde der Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Bei Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Gemäß Art. 5 VO (EG) 1333/2008 dürfen nur die in Anh. II aufgeführten (zugelassenen) Lebensmittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und unter den darin festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden.
Rhodamin B ist nicht in Anh. II aufgeführt, weshalb es sich dabei um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 05.05.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 23.04.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Lays Roasted Seaweed Grain Flavour |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | 20231024QKE1 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23/10/2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
---|
Straße: | Rheinparkallee12 |
---|
Ort: | 40789 Monheim |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.11.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | SNACK Chips zum Braten |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | 2023/005 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 14.09.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | Batal Sadek GbR |
---|
Straße: | Hochstr.17 |
---|
Ort: | 47228 Duisburg |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Farbstoff E 110 | Untersuchungsergebnis: 39, 1 mg/ kg bzw. nachgewiesen | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In dem Produkt „Snack Chips zum Braten“ wurde der Farbstoff E 110 nachgewiesen.
Die Verwendung des Zusatzstoffes E 110 ist für das vorliegende Produkt nicht zulässig.
Der Importeur hat das Produkt zurückgerufen. Restmengen wurden entsorgt. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 21.05.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.02.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Ghost Energy Drinks |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: „Swedish Fish“, „Sour Patch Redberry“, „Lemon Lime“, „Orange Sueeze“ |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | CREVEL EUROPE GMBH |
---|
Straße: | Im Hülsenfeld10 |
---|
Ort: | 40721 Hilden |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin (GPC) | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Laut dem Zutatenverzeichnis auf dem Etikett wurde in den o.g. Produkten Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und AlphaGlycerylphosphorylcholin (GPC) verwendet. Bei Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin
(GPC) handelt es sich um ein neuartiges
Lebensmittel, welche nach Art. 6 Abs. 2
VO (EU) 2015/2283 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 21.08.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.02.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | G Fuel Energydrinks |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: „ Naruto“, „Spiderman Glitch Mix red“ und „Spiderman Glitch Mix black“ |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | CREVEL EUROPE GMBH |
---|
Straße: | Im Hülsenfeld10 |
---|
Ort: | 40721 Hilden |
---|
| | | Analysierter Stoff: | L-Theanin | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In den o.g. Produkten wurde L-Theanin
verwendet. Bei L-Theanin handelt es sich
um ein neuartiges Lebensmittel, welche
nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283
nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 13.02.2025 |
---|
Produktbezeichnung: | Hostess Golden Cupcake & Pokemon Soft Sweet Lemon, Strawberry & Grape |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | 2 Produkte: Cupcakes & Bonbons |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
---|
Name: | House of Sweets GbR mit weiteren Gesellschaftern: Tahir Gülsahin, Deniz Karadag, Deniz Özkan |
---|
Straße: | Christinenstraße5 |
---|
Ort: | 40880 Ratingen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Titandioxid (E 171) | Untersuchungsergebnis: positiv (auf den Produkten gekennzeichnet) | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 i.V.m. Anh. II Teil B |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Bei der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrolle am 17.12.2024 wurden die oben genannten Produkte vorgefunden. Diese enthalten ihrer Kennzeichnung nach zu urteilen den in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Farbstoff Titandioxid (E 171). Lebensmittel, die nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Der vorgenannte Lebensmittelunternehmer hat somit rechtswidrige Lebensmittel in Verkehr gebracht. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 14.08.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.03.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Gelber Fluss Altenberger Str. 196 |
---|
| 48565 Steinfurt |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde gegen verschiedene Hygienevorschriften und Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verstoßen, indem Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken, Fenster, Türen, Flächen, Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten sowie Lebensmittel und Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß gelagert wurden. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Steinfurt - 05 5 66 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 01.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Okini Bonn GmbH Quantiusstr. 33 |
---|
| 53115 Bonn |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | In nahezu allen Bereichen der Betriebsstätte konnte ein gravierender Befall von Schaben in allen Entwicklungsstadien festgestellt werden. Zudem konnte am Bedientresen und im Trockenlager ein leichter Befall von Schadnagern erkannt werden. Personalhygiene: In der Küche, Spülküche und Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher und/oder Flüssigseife am Handwaschbecken. Betriebshygiene: Tiefgefrorene Lebensmittel wurden ohne Bezeichnung und Einfrierdatum vorrätig gehalten. Küche: Die Küche inklusive Einrichtungsgegenstände mussten einer Grundreinigung unterzogen werden. Offene Lebensmittel wurden entsorgt, da in unmittelbarer Nähe Schaben vorgefunden wurden. Spülküche: Schlauchbahnen unter Spülmaschine verunreinigt. Belüftungsgitter verunreinigt. Bedientresen: Wand, Unterschränke und Eckbereiche am Handwaschbecken verschmutzt. Gefrierraum: Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Boden abgestellt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Nach den am 13.12.2024 und 14.12.2025 erfolgten Nachkontrollen konnte der Betrieb wieder geöffnet werden, eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde erfolgreich durchgeführt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Rent a Cook GmbH & Co.KG Friesdorfer Str. 50 |
---|
| 53173 Bonn |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Betrieb allgemein: Nahezu die gesamte Betriebsstätte (Produktionsräume) wies massive Feuchtigkeitsprobleme auf. Ausgeprägte Kondensbildung an Decken, Wänden und Abluftanlagen. Teilweise tropfte Wasser in kurzen Abständen in unmittelbarer Nähe der Speisenzubereitung und der Spülvorgänge herab. Eigenkontrollsystem: Wareneingangskontrolle wurde nicht durchgeführt, Reinigungs- und Desinfektionspläne waren unvollständig, Temperaturkontrollen wurden lückenhaft geführt. Transportkühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurden unmittelbar auf dem Boden gelagert. MoPro-Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse waren mit ungeeigneten Materialien abgedeckt. Personaltoilette: Toilettentür war unmittelbar zum Lagerraum hin offen. Lagerraum Reinigungsmittel: Fenster, Boden und Fliesenfugen verschmutzt bzw. schimmelähnlich verschmutzt. Spülküche: Decke, Boden-Wand-Silikonfugen und Wand schim-melähnlich verschmutzt, Oberfläche und Schiebetür der Spülmaschine verschmutzt bzw. rötlich verschmutzt. Küche: Decke teilweise schimmelähnlich verschmutzt, Im Nischenbereich tropfte Kondenswasser auf Papiersäcke die mit Lebensmitteln befüllt waren. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 16.12.2024 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
---|
| Shajee Traders Schützenbahn 23 |
---|
| 45127 Essen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.
Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 |
---|
| 47166 Duisburg |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23 |
---|
| 42551 Velbert |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem
Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer
erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen
ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel
auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden
hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand
der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025) |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 28.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
---|
| Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg |
---|
| 52388 Nörvenich |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 28.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Herr Hayssam Eljoulani, Lyalina Pottkamp 19 |
---|
| 48149 Münster |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.08.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur in der Küche war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Außerdem war die Küche nicht so gestaltet/ konzeptioniert, dass Ansammlungen von Schmutz auf Oberflächen vermieden werden. Der Fußboden in der Küche verfügte nicht über das erforderliche Abflusssystem. Die Wände waren beschädigt und waren darüber hinaus nicht leicht zu reinigen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | 13.09.2024: Alle Mängel wurden beseitigt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 06.08.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Das Büdchen Linienstr. 108 |
---|
| 40227 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot/lebende Maus) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche (unterhalb der Küchenzeile)
- Lager
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren
- Couscoussalate
- Belegten Brötchen
- Getränke |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.11.2024 Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Es wurden Belege/Nachweise einer externen Firma über die Auslage von Köderboxen und die Bekämpfung vorgelegt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Pizzeria Lupo Bolkerstr. 52 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Pizzaherstellung/Gastraum |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Zhang Liang Malatang Hot Spicy Pot Immermannstr. 40 |
---|
| 40210 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Spülküche
- Müllraum
- Umkleidebereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleischzubereitungen
- Gemüse
- Meeresfrüchte
- Fisch |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 Vielzahl vorheriger Hygienemängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Gaststätte am Steinberg Am Steinberg. 45 |
---|
| 40225 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Für das Handwaschbecken wurde ein mit Lebensmittelresten verunreinigtes
Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Frittierkörbe der Fritteuse waren beschädigt. Es lösten sich Metallteilchen von den Frittierkörben ab.
Die Flächen der Dunstabzugsanlage waren mit bereits mit Altfett vollgesogenem Papier ausgelegt.
Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit alten und bräunlichen Fettrückständen verunreinigt.
Beim Herausnehmen der Fettfilter aus der Dunstabzugsanlage wurde festgestellt, dass die alten Fettrückstände zu einem starken verkleben der
Fettfilter geführt haben und sich die Fettfilter somit nur schwer ablösen ließen.
Der Gyrosgrill war massiv mit alten Fleischresten und fettigen Rückständen verunreinigt.
Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch
- (geschnittenes) Gemüse
- Pommes
- Salat
- Diverse Soßen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 Hygienemängel größtenteils abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Garden by KYTO Immermannstr. 65b |
---|
| 40210 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Gastraum
- Theke
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Gurken
- Mozzarella
- Tomaten
- Croissants
- Plundergebäcke
- Diverse Kuchen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Pavlo u. Stefano GmbH Theodor-Hellmich-Str 2-4 |
---|
| 40667 Meerbusch |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.06.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich unter den Abdeckblechen der Bedientheke massive schimmelartige Ablagerungen in verschiedenen Farben. Der Milkshakemixer war an der Unterseite mit verkrusteten Produktresten behaftet. Die Wandoberfläche auf der rechten Seite neben der Crepeplatte war mit öligen Verschmutzungen behaftet. Die Mikrowelle war von innen stark verschmutzt. Das Hygienepakt bestehend aus Handwaschseife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel am Handwaschbecken fehlte. Zudem wurde das Handwaschbecken zum Spülen von Bedarfsgegenständen benutzt. In den Ecken der der Spülmaschine sowie der Spülrahmen in der Vorbereitungsküche befanden sich orangefarben verfärbte Kalkablagerungen. Im Handwaschbecken wurden Gegenstände abgelegt. Es fehlte das Hygienepaket bestehend aus Flüssigseife, Einmalhandtüchern und einem Händedesinfektionsmittel. Ein Geschirrspülmittel stand als ungeeignetes Handwaschmittel zur Verfügung. Die Gittereinsätze der Dunstabzugshaube waren verunreinigt. Der Kühlschrank war im Inneren verunreinigt und es befanden sich eine Wasserlache (Kondensat?) auf dem Boden. Im Kühlschrank befand sich ein ungeöffneter Beutel mit Fresh Cut Salaten mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (25.06.2023). Auf den Regalböden befanden sich Bedarfsgegenstände, Lebensmittel, Privatgegenstände, Reinigungsutensilien etc. Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlte der Verschlussdeckel auf dem Mülleimer. Die dahinterliegende Wandfläche wies Verschmutzungen auf Der Spülkorb der Spülmaschine wies klebrige Altverschmutzungen und zudem Absplitterungen auf. Dem Personal, welches die Personaltoilette (Damen) sowie auch die Personaltoilette (Herren) benutzt, steht kein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 27.06.2023 wurden festgestellt, dass eine Grundreinigung des gesamten Betriebes stattgefunden hat. Im Bereich des Bedientresen wird die Wandfläche rechts neben dem Crepes-Waffeleisen zeitnah gefliest. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Rewe Supermarkt Hannen OHG Robert-Bosch-Str. 4 |
---|
| 41352 Korschenbroich |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist der Fußboden des Supermarktes unter den SB-Theken für Fertiggerichte mit alten dunklen Verunreinigungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die SB-Theke für Fertigsalate in der Obst- und Gemüseabteilung ist mit leichten Lebensmittelresten behaftet. In der Metzgereiabteilung sind vereinzelt Umleimer an den Unterschränken defekt. Der Fußboden ist im Bereich der Ecken und Unterschränke mit dunklen Verfärbungen behaftet. In der Bedientheke liegen zwei Hähnchen, die nach mündlicher Aussage aus der roten E 2 Kiste aus dem Kühlhaus 3,28 kg und 1,9 kg Hähnchenkeulen sind. Der Deckenverdampfer im Bereich der Produktion Metzgerei ist mit dunklen Staubwrasen behaftet, ebenfalls auch die Deckenbeleuchtung. Der Brausekopf des Spülschlauches der Spülküche Metzgerei ist mit alten eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. In den Regalwagen im Kühlhaus Metzgerei lagerten 2 Pakete Schweinegeschnetzeltes ca. 9,16 kg (insgesamt) bei unter 2°C und MHD 21.01.2024. Die Beutel waren im inneren schon mit einer starken Fleischsaftansammlung behaftet. Im Regal lagerte in roten E 2 Becken in einem Beutel 1,56 kg Hähnchen zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem weiteren E 2 Becken lagerte ein Beutel 2,6 kg Hähnchen-Unterkeule zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem roten E 2 Becken lagerte eine Packung Kasseler Nacken bei +4°C und MHD 15.01.2024. In einem weiteren roten E 2 Becken lagerte ein Schweinelummer unter +2°C und MHD 19.01.2024, welcher in der Verpackung mit einem gelblichen Fleischsaft behaftet war. Im Lager (Depot) mangelt es an der Basishygiene, besonders in den Eckbereichen des Fußbodens, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Der Fußboden ist im Bereich der Putzmaschine und im Kanalbereich mit alten eingetrockneten schwarzen schmierigen Ablagerungenbehaftet. Der Boden im Anlieferungsbereich ist dunkel verfärbt. Die Scharniere der Türen der Kühl- und TK-Truhen im Supermarkt sind teilweise korrodiert. Der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 wurden festgestellt, dass die Basishygiene im Supermarkt verbessert worden ist. Die Mängel im Bereich der Produktion Metzgerei sind behoben worden. Die Grundordnung im Kühlhaus Metzgerei ist verbessert worden. Das Lager (Depot), der Fußboden des Kühlhauses Obst- und Gemüse sowie der Anlieferungsbereich wurden gereinigt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Kipos Dödterstr. 10 |
---|
| 58095 Hagen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Nichteinhaltung von Hygienevorschriften; die allgemeine
Betriebshygiene war nicht ausreichend, Arbeitsanweisungen
und/oder Listen zur Gewährleistung der
Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die
Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden,
Reinigungsarbeiten wurden mit verunreinigtem Schwamm bzw.
Bodenwischer durchgeführt, ein Mäusebefall wurde festgestellt, in den Bereichen Bierkeller,
Bedientresen, Lager-/Außenbereich, Personalumkleideraum, Küche und in den Kühlräumen bzw. im Kühlhaus waren Decken, Böden, Wände und Schubladendichtungen verunreinigt oder sogar schimmelähnlich verunreinigt, teils auch mit Spinngewebe an der Decke, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt, Arbeitswege zwischen Lager und Küche waren dreckig und
verschmutzt.
Eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen waren beschädigt, verunreinigt oder fehlten (z.B. Fußbodenabfluss,Fußbodenleiste, Abzugsanlage, Türen, Arbeitswege waren verschmutzt und dreckig, Fettfilter der Dunstabzugshaube, Deckel des Abfallbehälters). |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.11.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Café im Humboldt-Gymnasium Pempelforter Str. 40 |
---|
| 40211 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.09.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im Verkaufsraum und der Küche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Eintöpfe
- (Belegte) Backwaren
- Milcherzeugnisse
- Getränke
- Süßwaren |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.05.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.11.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| La Candaletta Wallstr. 23 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.09.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden im Bereich des Korridor (KG), Vorraum Getränkekühlraum (KG),
Treppenhaus, Umkleidebereich (OG), Teigherstellung (OG), Küche und am
Bedientresen (mit Pizzaherstellung), Hinterlassenschaften von Schadnagern
vorgefunden.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Fleisch
- Gemüse
- Soßen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.05.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
---|
| Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114 |
---|
| 45468 Mülheim an der Ruhr |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle)
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Herstellung von Backwaren
In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt.
Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt.
Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute gebührenpflichtige Nachkontrolle soll in Kürze erfolgen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.09.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| ZAKK GmbH Gaststätte Zakk Fichtenstr. 40 |
---|
| 40233 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im Bereich der Küche wurden Fraßspuren und Schadnagerkot festgestellt. Mittig im Raum saß eine Ratte die in Richtung Verbindungsgang lief.
Weitere Hygienemängel:
Tageskühlraum – Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
„Neue Theke“ – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 17.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 17.10.2025 |
---|