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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 20.12.2024
Produktbezeichnung:Peking-Suppe sauer-scharf
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Jin, Yangguo / China Paradies
Straße: Fritz-Gressard-Platz2-3
Ort: 40721 Hilden
Analysierter Stoff: Glutaminsäuregehalt | Untersuchungsergebnis: 12,739 g/kg | Grenzwert: 10 g/kg
Rechtsvorschrift: Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E Kategorie-Nr. 12.5 i. V. m. Anhang II Teil C Nr. 1 der VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Art. 5 der VO (EG) Nr. 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: Höchstmengenüberschreitung von Glutaminsäure als Zusatzstoff in Suppen und Brühen
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.06.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 16.05.2025
Produktbezeichnung:Kichererbsen, Grob
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:220124
Mindesthaltbarkeitsdatum:20.01.2026
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: Marmara Import-Export GmbH
Straße: Sandstr.23
Ort: 40878 Ratingen
Analysierter Stoff: Phosphan & Phosphidsalze (Pflanzenschutzmittel) | Untersuchungsergebnis: 0,076 mg/kg (± 50 %) | Grenzwert: 0,010 mg/kg
Rechtsvorschrift: Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 i.V.m. Anh. II
Beschreibung des Verstoßes: Nach Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 dürfen Lebensmittel ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens die Höchstgehalte für Pestizidrückstände nicht überschreiten. Für Phosphan und Phosphidsalze gilt ein Höchstgehalt von 0,010 mg/kg, welcher auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit in der Probe deutlich überschritten wird. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, welche die Anforderungen des Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 nicht erfüllen, ist nach § 9 Abs. 1 LFGB verboten.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.11.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 14.05.2025
Produktbezeichnung:Nadi Walnut Cookies
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:S. N: SE 234
Mindesthaltbarkeitsdatum:20/05/2025
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: Gold Food Trading
Straße: Hermann-Löns-Str.16a
Ort: 51145 Köln
Analysierter Stoff: 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 3825 +/- 1147 μg/kg Fett | Grenzwert: 1250 μg/kg Fett
Rechtsvorschrift: VO (EU) 2023/915
Beschreibung des Verstoßes: Überschreitung des Höchstwertes der Prozesskontaminante 3-MCPD (3-Monochlorpropandiol) im Gesamtfett des Produktes.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 14.11.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 10.02.2025
Produktbezeichnung:Granatäpfel aus Türkei
weitere Angaben zum Produkt:Marke Dirilis
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: disFruta Fruchtimport
Straße: Paul-Rücker-Str.6 b
Ort: 47059 Duisburg
Analysierter Stoff: Insektizid / Fungizid | Untersuchungsergebnis: Actetamiprid 0,031 mg/kg; Azoxystrobin 0,028 mg/kg | Grenzwert: Actetamiprid 0,010 mg/kg; Azoxystrobin 0,010 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) Nr. 396/2005 / LFGB
Beschreibung des Verstoßes: Die zulässige Höchstmenge an Acetamiprid und Azoxystrobin wurde gesichert überschritten.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 10.08.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 03.04.2025
Produktbezeichnung:Special - Mix
weitere Angaben zum Produkt:Knabbererzeugnis aus Getreide
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:21.08.2025
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: Alharastani, Adnan - Oskar Großhandel Lebensmittel & Gastronomiebedarf
Straße: Bendhecker Str.12
Ort: 41236 Mönchenladbach
Analysierter Stoff: Glycidol | Untersuchungsergebnis: 1508+/-452 µg/kg Fett | Grenzwert: 1000 µg/kg Fett
Rechtsvorschrift: VO (EU) Nr. 2023/915
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Glycidol im Gesamtfet, der den durch VO (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalt überschreitet.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.10.2025


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Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 03.01.2025
Produktbezeichnung:Knusprige Kakaowaffeln mit Erdbeergeschmack
weitere Angaben zum Produkt:Oreo Mini Cocoa Crisp Crumble Strawberry Flavour
Los-/ Chargennummer:20240205A3
Mindesthaltbarkeitsdatum:04.02.2025
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: SWF Grosshandel&Franchise GmbH
Straße: Rheinparkallee12
Ort: 40789 Monheim am Rhein
Analysierter Stoff: 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 4292 (± 1287) µg/kg Fett | Grenzwert: 1250 µg/kg Fett
Rechtsvorschrift: Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Anh. 1 Nr. 5.3 VO (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
Beschreibung des Verstoßes: 3-MCPD ist ein prozessbedingter Kontaminant, welcher in pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen kann und eine krebserregende (karzinogene) Wirkung aufweist. Der Höchstgehalt liegt für Fette aus Kokosnuss, Mais, Raps, Sonnenblumen, Sojabohnen, Ölpalmenkernen und Oliven bei 1250 µg/kg, für andere pflanzliche Fette und Öle bei 2500 µg/kg. Fette und Öle, die den zulässigen Höchstgehalt überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden. Im Fett des vorliegenden Lebensmittels wurde eine gesicherte Überschreitung des Höchstgehalts für 3-MCPD festgestellt, unabhängig welches Fett/Öl verwendet wurde. Somit ist das Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.07.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 02.06.2025
Produktbezeichnung:Hackfleischspieß Kalb nach Döner Kebap Art gewürzt
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:24.07.2024
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: MD-LP Gastronomie GmbH
Straße: Anna-Schneider-Steig7
Ort: 50678 Köln
Analysierter Stoff: Glutaminsäure (Glutamat) | Untersuchungsergebnis: 13.742 mg/kg | Grenzwert: 10.000 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: In der Probe wurde Glutaminsäure mit einem Gehalt von 13742 mg/kg (+/- 1212 mg/kg) nachgewiesen. Bei Glutaminsäure (E 620) handelt es sich um einen Zusatzstoff, der als Geschmacksverstärker eingesetzt wird. Bei Glutaminsäure und deren Salze (E620 bis E625) handelt es sich um Zusatzstoffe, die nach Anhang II Teil C Nr. 1 Gruppe I i. V. m. Teil E Nr. 08.3.2 VO (EG) 1333/2008 mit einer Höchstmenge von 10g/kg (10000mg/kg) zugelassen sind. Die zulässige Höchstmenge ist damit in der untersuchten Probe gesichert überschritten.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 02.06.2025
Produktbezeichnung:Baharim mein Gewürz Zencefil Toz (Ingwer gemahlen)
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:af-gp-0224
Mindesthaltbarkeitsdatum:19.10.2028
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Yilmaz Feinkost GmbH
Straße: Marktstr.10
Ort: 50968 Köln
Analysierter Stoff: Aflatoxin B1 und Summe der Aflatoxine | Untersuchungsergebnis: 52,8 und 60,6ug/kg | Grenzwert: 5 und 10 ug/kg
Rechtsvorschrift: VO (EU) 2023/915
Beschreibung des Verstoßes: Der in der Probe ermittelte Gehalt an Aflatoxin B1 sowie die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 überschreiten unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit gesichert die für getrockneten Ingwer festgesetzten Höchstgehalte.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 02.04.2025
Produktbezeichnung:Extra Virgin Olive Oil
weitere Angaben zum Produkt:5 Liter Dose
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: Al Barakt Market
Straße: Mont-Cenis-Str.1
Ort: 44623 Herne
Analysierter Stoff: Fettsäuren | Untersuchungsergebnis: Produkt wird nicht ausschließlich aus Olivenölen hergestellt | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
Beschreibung des Verstoßes: In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften und Zusammensetzung irreführend sind.
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.10.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 23.04.2025
Produktbezeichnung:Lays Roasted Seaweed Grain Flavour
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:20231024QKE1
Mindesthaltbarkeitsdatum:23/10/2024
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: SWF Grosshandel&Franchise GmbH
Straße: Rheinparkallee12
Ort: 40789 Monheim
Analysierter Stoff: Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 21.02.2025
Produktbezeichnung:Ghost Energy Drinks
weitere Angaben zum Produkt:Verschiedene Geschmacksrichtungen: „Swedish Fish“, „Sour Patch Redberry“, „Lemon Lime“, „Orange Sueeze“
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: CREVEL EUROPE GMBH
Straße: Im Hülsenfeld10
Ort: 40721 Hilden
Analysierter Stoff: Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin (GPC) | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283
Beschreibung des Verstoßes: Laut dem Zutatenverzeichnis auf dem Etikett wurde in den o.g. Produkten Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und AlphaGlycerylphosphorylcholin (GPC) verwendet. Bei Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin (GPC) handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welche nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.08.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 21.02.2025
Produktbezeichnung:G Fuel Energydrinks
weitere Angaben zum Produkt:Verschiedene Geschmacksrichtungen: „ Naruto“, „Spiderman Glitch Mix red“ und „Spiderman Glitch Mix black“
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: CREVEL EUROPE GMBH
Straße: Im Hülsenfeld10
Ort: 40721 Hilden
Analysierter Stoff: L-Theanin | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283
Beschreibung des Verstoßes: In den o.g. Produkten wurde L-Theanin verwendet. Bei L-Theanin handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welche nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 13.02.2025
Produktbezeichnung:Hostess Golden Cupcake & Pokemon Soft Sweet Lemon, Strawberry & Grape
weitere Angaben zum Produkt:2 Produkte: Cupcakes & Bonbons
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: House of Sweets GbR mit weiteren Gesellschaftern: Tahir Gülsahin, Deniz Karadag, Deniz Özkan
Straße: Christinenstraße5
Ort: 40880 Ratingen
Analysierter Stoff: Titandioxid (E 171) | Untersuchungsergebnis: positiv (auf den Produkten gekennzeichnet) | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 i.V.m. Anh. II Teil B
Beschreibung des Verstoßes: Bei der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrolle am 17.12.2024 wurden die oben genannten Produkte vorgefunden. Diese enthalten ihrer Kennzeichnung nach zu urteilen den in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Farbstoff Titandioxid (E 171). Lebensmittel, die nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Der vorgenannte Lebensmittelunternehmer hat somit rechtswidrige Lebensmittel in Verkehr gebracht.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 14.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gelber Fluss Altenberger Str. 196
48565 Steinfurt
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde gegen verschiedene Hygienevorschriften und Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verstoßen, indem Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken, Fenster, Türen, Flächen, Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten sowie Lebensmittel und Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß gelagert wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Steinfurt - 05 5 66
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Okini Bonn GmbH Quantiusstr. 33
53115 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In nahezu allen Bereichen der Betriebsstätte konnte ein gravierender Befall von Schaben in allen Entwicklungsstadien festgestellt werden. Zudem konnte am Bedientresen und im Trockenlager ein leichter Befall von Schadnagern erkannt werden. Personalhygiene: In der Küche, Spülküche und Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher und/oder Flüssigseife am Handwaschbecken. Betriebshygiene: Tiefgefrorene Lebensmittel wurden ohne Bezeichnung und Einfrierdatum vorrätig gehalten. Küche: Die Küche inklusive Einrichtungsgegenstände mussten einer Grundreinigung unterzogen werden. Offene Lebensmittel wurden entsorgt, da in unmittelbarer Nähe Schaben vorgefunden wurden. Spülküche: Schlauchbahnen unter Spülmaschine verunreinigt. Belüftungsgitter verunreinigt. Bedientresen: Wand, Unterschränke und Eckbereiche am Handwaschbecken verschmutzt. Gefrierraum: Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Boden abgestellt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach den am 13.12.2024 und 14.12.2025 erfolgten Nachkontrollen konnte der Betrieb wieder geöffnet werden, eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde erfolgreich durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rent a Cook GmbH & Co.KG Friesdorfer Str. 50
53173 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Betrieb allgemein: Nahezu die gesamte Betriebsstätte (Produktionsräume) wies massive Feuchtigkeitsprobleme auf. Ausgeprägte Kondensbildung an Decken, Wänden und Abluftanlagen. Teilweise tropfte Wasser in kurzen Abständen in unmittelbarer Nähe der Speisenzubereitung und der Spülvorgänge herab. Eigenkontrollsystem: Wareneingangskontrolle wurde nicht durchgeführt, Reinigungs- und Desinfektionspläne waren unvollständig, Temperaturkontrollen wurden lückenhaft geführt. Transportkühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurden unmittelbar auf dem Boden gelagert. MoPro-Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse waren mit ungeeigneten Materialien abgedeckt. Personaltoilette: Toilettentür war unmittelbar zum Lagerraum hin offen. Lagerraum Reinigungsmittel: Fenster, Boden und Fliesenfugen verschmutzt bzw. schimmelähnlich verschmutzt. Spülküche: Decke, Boden-Wand-Silikonfugen und Wand schim-melähnlich verschmutzt, Oberfläche und Schiebetür der Spülmaschine verschmutzt bzw. rötlich verschmutzt. Küche: Decke teilweise schimmelähnlich verschmutzt, Im Nischenbereich tropfte Kondenswasser auf Papiersäcke die mit Lebensmitteln befüllt waren. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach der am 16.12.2024 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Shajee Traders Schützenbahn 23
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand. Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 184
47166 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden. 2.Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden. 3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. 4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt. 5. In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt. 6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt. 7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher). 8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr. 9. Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße. 10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt. 11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt. 12.Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184
47166 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden. 2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden. 3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. 4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt. 5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt. 6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt. 7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher). 8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr. 9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße. 10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt. 11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt. 12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Catania, Giuseppe / Eiscafe Florenz Marktplatz 3-5
40764 Langenfeld (Rhld.)
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.01.2025
ggf. Produktbezeichnung: Schlagsahne, ungezuckert
Verstoß : Die beprobte "Sahne, ungezuckert" wies deutlich überhöhte Keimgehalte auf. Darüber hinaus konnten zum Untersuchungszeitpunkt bereits sensorische Abweichungen in Form von säuerlichem Geruch festgestellt werden. Daraus ergibt sich, dass das Lebensmittel nicht (mehr) zum Verzehr geeignet war. Nach Art. 14 Abs. 1, 2 b) VO (EG) 178/2002 ist es verboten Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet sind.
Status der Mängelbeseitigung: kein Nachweis über Mängelbeseitigung vorgelegt (Stand 28.05.2028)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Dream Catering UG Dorneburger Straße 6
44652 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.06.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Rashidi, Sina - Roj - Market Hindenburgstr. 155
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.03.2025 und 17.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Metzgereiabteilung wurden am 13.03.2025 Beschädigungen und Verunreinigungen an Flächen, am Fußboden, an Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kamen, am Handwaschbecken sowie an der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden Verunreinigungen der Regale festgestellt. Das Kondenswasser des Kühlaggregats wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Im Trockenlager wurden Abfälle gelagert. Hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden sowie ein als Aschenbecher genutztes Gefäß vorgefunden, was auf einen Verstoß gegen das in Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, herrschende Rauchverbot schließen liess. Der Fußboden im Kellerbereich vor der Kühlzelle war verunreinigt und verbraucht. Auch hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden vorgefunden. Außerdem wurde gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit verstoßen. Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 wurden erneut Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit festgestellt. In der Metzgereiabteilung wurden noch immer Beschädigungen an Flächen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden weiter Schmutzansammlungen an den Regalen festgestellt. Der Kellerbereich vor der Kühlzelle befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde zudem ein Deckendurchbruch festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei Kontrollen am 09.05.2025 und 22.05.2025 wurden weiterhin Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben festgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.01.2025
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel
Verstoß : Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend.
Status der Mängelbeseitigung: Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Güven GmbH Dönerproduktion & Fleischgroßhandel Teichstr. 22
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.11.2024, 28.11.2024, 12.12.2024 und am 14.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Hygieneschulungen sind zwar erfolgt, jedoch aufgrund der vorgefundenen Hygienemängel als unwirksam einzustufen. Gefrorene, verpackte Dönerspieße standen erneut länger in der ungekühlten Eingangshalle. Es bestand die Gefahr, dass die Ware antaut. Im Betrieb wurde eine mangelnde Grundhygiene festgestellt, in dem u. a. diverse Wände und Decken schimmelartig verunreinigt waren. Demnach wurde der Reinigungs- und Desinfektionsplan augenscheinlich nicht eingehalten. Weiter wurden im Betrieb diverse verunreinigte Oberflächen und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden. Zuletzt wurden einige bauliche Mängel, u. a. beschädigte Wände und Silikonfugen vorgefunden, sodass eine angemessene Reinigung nicht möglich war.
Status der Mängelbeseitigung: Hygienemängel wurden überwiegend beseitigt. Wandfliesenfugen und Silikondichtungen zu Flächen zwischen Decken- und Wandbereichen waren immer noch stellenweise schimmelartig verunreinigt. (Stand 14.01.2025) Der Schimmel wurde nachweislich durch den Unternehmer am 22.01.2025 beseitigt. Die baulichen Mängel, insbesondere die beschädigten Wände und Silikonfugen wurden erneuert bzw. in Stand gesetzt. Eine angemessene Reinigung hat stattgefunden. Bei der Kontrolle am 05.05.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt wurden.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg
52388 Nörvenich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Herr Hayssam Eljoulani, Lyalina Pottkamp 19
48149 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur in der Küche war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Außerdem war die Küche nicht so gestaltet/ konzeptioniert, dass Ansammlungen von Schmutz auf Oberflächen vermieden werden. Der Fußboden in der Küche verfügte nicht über das erforderliche Abflusssystem. Die Wände waren beschädigt und waren darüber hinaus nicht leicht zu reinigen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Status der Mängelbeseitigung: 13.09.2024: Alle Mängel wurden beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Das Büdchen Linienstr. 108
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot/lebende Maus) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche (unterhalb der Küchenzeile) - Lager Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backwaren - Couscoussalate - Belegten Brötchen - Getränke
Status der Mängelbeseitigung: Stand 21.11.2024 Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Es wurden Belege/Nachweise einer externen Firma über die Auslage von Köderboxen und die Bekämpfung vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Lupo Bolkerstr. 52
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - Pizzaherstellung/Gastraum
Status der Mängelbeseitigung: Stand 25.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Zhang Liang Malatang Hot Spicy Pot Immermannstr. 40
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - Spülküche - Müllraum - Umkleidebereich Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleischzubereitungen - Gemüse - Meeresfrüchte - Fisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.12.2024 Vielzahl vorheriger Hygienemängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gaststätte am Steinberg Am Steinberg. 45
40225 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Für das Handwaschbecken wurde ein mit Lebensmittelresten verunreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Frittierkörbe der Fritteuse waren beschädigt. Es lösten sich Metallteilchen von den Frittierkörben ab. Die Flächen der Dunstabzugsanlage waren mit bereits mit Altfett vollgesogenem Papier ausgelegt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit alten und bräunlichen Fettrückständen verunreinigt. Beim Herausnehmen der Fettfilter aus der Dunstabzugsanlage wurde festgestellt, dass die alten Fettrückstände zu einem starken verkleben der Fettfilter geführt haben und sich die Fettfilter somit nur schwer ablösen ließen. Der Gyrosgrill war massiv mit alten Fleischresten und fettigen Rückständen verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleisch - (geschnittenes) Gemüse - Pommes - Salat - Diverse Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.12.2024 Hygienemängel größtenteils abgestellt. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Garden by KYTO Immermannstr. 65b
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - Gastraum - Theke Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Gurken - Mozzarella - Tomaten - Croissants - Plundergebäcke - Diverse Kuchen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.12.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pavlo u. Stefano GmbH Theodor-Hellmich-Str 2-4
40667 Meerbusch
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.06.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich unter den Abdeckblechen der Bedientheke massive schimmelartige Ablagerungen in verschiedenen Farben. Der Milkshakemixer war an der Unterseite mit verkrusteten Produktresten behaftet. Die Wandoberfläche auf der rechten Seite neben der Crepeplatte war mit öligen Verschmutzungen behaftet. Die Mikrowelle war von innen stark verschmutzt. Das Hygienepakt bestehend aus Handwaschseife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel am Handwaschbecken fehlte. Zudem wurde das Handwaschbecken zum Spülen von Bedarfsgegenständen benutzt. In den Ecken der der Spülmaschine sowie der Spülrahmen in der Vorbereitungsküche befanden sich orangefarben verfärbte Kalkablagerungen. Im Handwaschbecken wurden Gegenstände abgelegt. Es fehlte das Hygienepaket bestehend aus Flüssigseife, Einmalhandtüchern und einem Händedesinfektionsmittel. Ein Geschirrspülmittel stand als ungeeignetes Handwaschmittel zur Verfügung. Die Gittereinsätze der Dunstabzugshaube waren verunreinigt. Der Kühlschrank war im Inneren verunreinigt und es befanden sich eine Wasserlache (Kondensat?) auf dem Boden. Im Kühlschrank befand sich ein ungeöffneter Beutel mit Fresh Cut Salaten mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (25.06.2023). Auf den Regalböden befanden sich Bedarfsgegenstände, Lebensmittel, Privatgegenstände, Reinigungsutensilien etc. Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlte der Verschlussdeckel auf dem Mülleimer. Die dahinterliegende Wandfläche wies Verschmutzungen auf Der Spülkorb der Spülmaschine wies klebrige Altverschmutzungen und zudem Absplitterungen auf. Dem Personal, welches die Personaltoilette (Damen) sowie auch die Personaltoilette (Herren) benutzt, steht kein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 27.06.2023 wurden festgestellt, dass eine Grundreinigung des gesamten Betriebes stattgefunden hat. Im Bereich des Bedientresen wird die Wandfläche rechts neben dem Crepes-Waffeleisen zeitnah gefliest.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rewe Supermarkt Hannen OHG Robert-Bosch-Str. 4
41352 Korschenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist der Fußboden des Supermarktes unter den SB-Theken für Fertiggerichte mit alten dunklen Verunreinigungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die SB-Theke für Fertigsalate in der Obst- und Gemüseabteilung ist mit leichten Lebensmittelresten behaftet. In der Metzgereiabteilung sind vereinzelt Umleimer an den Unterschränken defekt. Der Fußboden ist im Bereich der Ecken und Unterschränke mit dunklen Verfärbungen behaftet. In der Bedientheke liegen zwei Hähnchen, die nach mündlicher Aussage aus der roten E 2 Kiste aus dem Kühlhaus 3,28 kg und 1,9 kg Hähnchenkeulen sind. Der Deckenverdampfer im Bereich der Produktion Metzgerei ist mit dunklen Staubwrasen behaftet, ebenfalls auch die Deckenbeleuchtung. Der Brausekopf des Spülschlauches der Spülküche Metzgerei ist mit alten eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. In den Regalwagen im Kühlhaus Metzgerei lagerten 2 Pakete Schweinegeschnetzeltes ca. 9,16 kg (insgesamt) bei unter 2°C und MHD 21.01.2024. Die Beutel waren im inneren schon mit einer starken Fleischsaftansammlung behaftet. Im Regal lagerte in roten E 2 Becken in einem Beutel 1,56 kg Hähnchen zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem weiteren E 2 Becken lagerte ein Beutel 2,6 kg Hähnchen-Unterkeule zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem roten E 2 Becken lagerte eine Packung Kasseler Nacken bei +4°C und MHD 15.01.2024. In einem weiteren roten E 2 Becken lagerte ein Schweinelummer unter +2°C und MHD 19.01.2024, welcher in der Verpackung mit einem gelblichen Fleischsaft behaftet war. Im Lager (Depot) mangelt es an der Basishygiene, besonders in den Eckbereichen des Fußbodens, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Der Fußboden ist im Bereich der Putzmaschine und im Kanalbereich mit alten eingetrockneten schwarzen schmierigen Ablagerungenbehaftet. Der Boden im Anlieferungsbereich ist dunkel verfärbt. Die Scharniere der Türen der Kühl- und TK-Truhen im Supermarkt sind teilweise korrodiert. Der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 wurden festgestellt, dass die Basishygiene im Supermarkt verbessert worden ist. Die Mängel im Bereich der Produktion Metzgerei sind behoben worden. Die Grundordnung im Kühlhaus Metzgerei ist verbessert worden. Das Lager (Depot), der Fußboden des Kühlhauses Obst- und Gemüse sowie der Anlieferungsbereich wurden gereinigt.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


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