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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
„Artemis“ Am Steinhaus 10
59368 Werne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verstoß 1: Lebensmittel (hier: u.a. Gyrosspieß, Salatsoße, Tzatzikicreme) wurden durch Nichtbeachten von Hygienevorschriften so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen, Temperaturen und Gerüchen ausgesetzt waren. Verstoß 2: Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht gründlich gereinigt. Verstoß 3: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet zu beurteilen waren.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden bis zu Nachkontrolle am 28.03.2025 beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Unna - 05 9 78
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.12.2025


      LAVE 2025 NRW

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