Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Artemis“ Am Steinhaus 10 |
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| 59368 Werne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verstoß 1:
Lebensmittel (hier: u.a. Gyrosspieß, Salatsoße, Tzatzikicreme) wurden
durch Nichtbeachten von Hygienevorschriften so hergestellt, behandelt
und in den Verkehr gebracht, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung
durch Verunreinigungen, Temperaturen und Gerüchen ausgesetzt
waren.
Verstoß 2:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in
Berührung kommen, wurden nicht gründlich gereinigt.
Verstoß 3:
Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die für den Verzehr durch
den Menschen als ungeeignet zu beurteilen waren. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden bis zu Nachkontrolle am 28.03.2025 beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Unna - 05 9 78 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.12.2025 |
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