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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Shajee Traders Schützenbahn 23
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand. Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184
47166 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden. 2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden. 3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. 4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt. 5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt. 6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt. 7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher). 8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr. 9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße. 10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt. 11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt. 12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.01.2025
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel
Verstoß : Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend.
Status der Mängelbeseitigung: Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg
52388 Nörvenich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2025


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