Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 2025-05-12 |
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Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Vinsi Leineweberstr. 65 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 24.02.2025 (Plankontrolle) sowie 25.02.2025,07.03.2025,05.05.2025 und 06.05.2025 (Nachkontrolle):
Betriebsstätte (allgemein)
Es wurden gravierende Hygienemängel festgestellt.
Küche
In der Küche waren sämtliche Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften und Arbeitsflächen durch fettige und zum Teil auch krustige Anhaftungen massiv verunreinigt. Die Fußböden und Wände waren verunreinigt. Insbesondere die schwer zugänglichen Bereiche waren mit schmierigen Rückständen verschmutzt. Die Behälter, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren unsauber. Die Kochstelle war mit Altschmutz krustenartig verunreinigt. Ein Arbeitstisch stand auf offenporigen Mauersteinen. Es herrschte Unordnung und es war keine Struktur vorhanden.
Kühlraum/Keller
Im Kühlhaus war keine Lagerordnung erkennbar. Die Wand, die Tür und die Gummidichtungen waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Der Fußboden war massiv verschmutzt.
Lagerraum im Keller
Der gesamte Keller war stark verunreinigt und ohne Ordnung. Sämtliche Ecken und Flächen waren vollgestellt. Hier lagerten neben Lebensmitteln auch massiv verunreinigte Gerätschaften, Bedarfsgegenstände und nicht genutzte Einrichtungsgegenstände. Der Fußboden war stark verschmutzt, z.B. mit Fleischsaft und in einem Bereich stand eine Wasserpfütze.
Tiefkühlraum/Keller
Der Fußboden war unzureichend gereinigt.
Bierkeller
Der Bereich war nicht ausreichend gereinigt.
Bei der Nachkontrolle am 25.02.2025,dass die Reinigungsarbeiten voranschreiten,bei Nachkontrolle am 07.03.2025 waren die Hygienemängel behoben.
Bei einer weiteren Kontrolle am 05.05.2025 wurden jedoch wiederholt in sämtlichen Betriebsräumen massive Hygienemängel festgestellt, was zu einer Schließung des Betriebes führte. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Nachkontrolle am 06.05.2025 ergab, dass bis auf in den schwer zugänglichen Bereichen des Bodens in der Küche und in der Boden/Bodensenke sowie auf den Fliesenleisten im Keller, die Hygienemängel größtenteils behoben wurden,so dass die Betriebsschließung vom 05.05.2025 aufgehoben wurde. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 2025-11-12 |
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