Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 16.05.2025 |
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Produktbezeichnung: | Kichererbsen, Grob |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 220124 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 20.01.2026 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | Marmara Import-Export GmbH |
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Straße: | Sandstr.23 |
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Ort: | 40878 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphan & Phosphidsalze (Pflanzenschutzmittel) | Untersuchungsergebnis: 0,076 mg/kg (± 50 %) | Grenzwert: 0,010 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 i.V.m. Anh. II |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 dürfen Lebensmittel ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens die Höchstgehalte für Pestizidrückstände nicht überschreiten. Für Phosphan und Phosphidsalze gilt ein Höchstgehalt von 0,010 mg/kg, welcher auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit in der Probe deutlich überschritten wird. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, welche die Anforderungen des Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 nicht erfüllen, ist nach § 9 Abs. 1 LFGB verboten. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.11.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 14.05.2025 |
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Produktbezeichnung: | Nadi Walnut Cookies |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | S. N: SE 234 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 20/05/2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Gold Food Trading |
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Straße: | Hermann-Löns-Str.16a |
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Ort: | 51145 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 3825 +/- 1147 μg/kg Fett | Grenzwert: 1250 μg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Überschreitung des Höchstwertes der Prozesskontaminante 3-MCPD (3-Monochlorpropandiol) im Gesamtfett des Produktes. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.11.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Special - Mix |
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weitere Angaben zum Produkt: | Knabbererzeugnis aus Getreide |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 21.08.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Alharastani, Adnan - Oskar Großhandel Lebensmittel & Gastronomiebedarf |
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Straße: | Bendhecker Str.12 |
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Ort: | 41236 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Glycidol | Untersuchungsergebnis: 1508+/-452 µg/kg Fett | Grenzwert: 1000 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) Nr. 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Glycidol im Gesamtfet, der den durch VO (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.06.2025 |
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Produktbezeichnung: | Hackfleischspieß Kalb nach Döner Kebap Art gewürzt |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 24.07.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | MD-LP Gastronomie GmbH |
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Straße: | Anna-Schneider-Steig7 |
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Ort: | 50678 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure (Glutamat) | Untersuchungsergebnis: 13.742 mg/kg | Grenzwert: 10.000 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In der Probe wurde Glutaminsäure mit einem Gehalt von 13742 mg/kg (+/- 1212 mg/kg) nachgewiesen. Bei Glutaminsäure (E 620) handelt es sich um einen Zusatzstoff, der als Geschmacksverstärker eingesetzt wird. Bei Glutaminsäure und deren Salze (E620 bis E625) handelt es sich um Zusatzstoffe, die nach Anhang II Teil C Nr. 1 Gruppe I i. V. m. Teil E Nr. 08.3.2 VO (EG) 1333/2008 mit einer
Höchstmenge von 10g/kg (10000mg/kg) zugelassen sind. Die zulässige Höchstmenge ist damit in der untersuchten Probe gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.12.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.06.2025 |
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Produktbezeichnung: | Baharim mein Gewürz Zencefil Toz (Ingwer gemahlen) |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | af-gp-0224 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 19.10.2028 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Yilmaz Feinkost GmbH |
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Straße: | Marktstr.10 |
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Ort: | 50968 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Aflatoxin B1 und Summe der Aflatoxine | Untersuchungsergebnis: 52,8 und 60,6ug/kg | Grenzwert: 5 und 10 ug/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Der in der Probe ermittelte Gehalt an Aflatoxin B1 sowie die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2
überschreiten unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit gesichert die für getrockneten Ingwer
festgesetzten Höchstgehalte. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.12.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Extra Virgin Olive Oil |
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weitere Angaben zum Produkt: | 5 Liter Dose |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | Al Barakt Market |
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Straße: | Mont-Cenis-Str.1 |
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Ort: | 44623 Herne |
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| | | Analysierter Stoff: | Fettsäuren | Untersuchungsergebnis: Produkt wird nicht ausschließlich aus Olivenölen hergestellt | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
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Beschreibung des Verstoßes: | In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften und Zusammensetzung irreführend sind. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 23.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Lays Roasted Seaweed Grain Flavour |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 20231024QKE1 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23/10/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gelber Fluss Altenberger Str. 196 |
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| 48565 Steinfurt |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde gegen verschiedene Hygienevorschriften und Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verstoßen, indem Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken, Fenster, Türen, Flächen, Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten sowie Lebensmittel und Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß gelagert wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Steinfurt - 05 5 66 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Shajee Traders Schützenbahn 23 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.
Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2.Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5. In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9. Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12.Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Catania, Giuseppe / Eiscafe Florenz Marktplatz 3-5 |
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| 40764 Langenfeld (Rhld.) |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Schlagsahne, ungezuckert |
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Verstoß : | Die beprobte "Sahne, ungezuckert" wies deutlich überhöhte Keimgehalte auf. Darüber hinaus konnten zum Untersuchungszeitpunkt bereits sensorische Abweichungen in Form von säuerlichem Geruch festgestellt werden. Daraus ergibt sich, dass das Lebensmittel nicht (mehr) zum Verzehr geeignet war. Nach Art. 14 Abs. 1, 2 b) VO (EG) 178/2002 ist es verboten Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet sind. |
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Status der Mängelbeseitigung: | kein Nachweis über Mängelbeseitigung vorgelegt (Stand 28.05.2028) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Dream Catering UG Dorneburger Straße 6 |
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| 44652 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Rashidi, Sina - Roj - Market Hindenburgstr. 155 |
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| 41061 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.03.2025 und 17.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Metzgereiabteilung wurden am 13.03.2025 Beschädigungen und Verunreinigungen an Flächen, am Fußboden, an Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kamen, am Handwaschbecken sowie an der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden Verunreinigungen der Regale festgestellt. Das Kondenswasser des Kühlaggregats wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Im Trockenlager wurden Abfälle gelagert. Hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden sowie ein als Aschenbecher genutztes Gefäß vorgefunden, was auf einen Verstoß gegen das in Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, herrschende Rauchverbot schließen liess. Der Fußboden im Kellerbereich vor der Kühlzelle war verunreinigt und verbraucht. Auch hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden vorgefunden. Außerdem wurde
gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit verstoßen.
Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 wurden erneut Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit festgestellt. In der Metzgereiabteilung wurden noch immer Beschädigungen an Flächen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden weiter Schmutzansammlungen an den Regalen festgestellt.
Der Kellerbereich vor der Kühlzelle befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde zudem ein Deckendurchbruch festgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei Kontrollen am 09.05.2025 und 22.05.2025 wurden weiterhin Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben festgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem
Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer
erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen
ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel
auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden
hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand
der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Güven GmbH Dönerproduktion & Fleischgroßhandel Teichstr. 22 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.11.2024, 28.11.2024, 12.12.2024 und am 14.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygieneschulungen sind zwar erfolgt, jedoch aufgrund der vorgefundenen
Hygienemängel als unwirksam einzustufen. Gefrorene, verpackte
Dönerspieße standen erneut länger in der ungekühlten Eingangshalle. Es
bestand die Gefahr, dass die Ware antaut. Im Betrieb wurde eine
mangelnde Grundhygiene festgestellt, in dem u. a. diverse Wände und
Decken schimmelartig verunreinigt waren. Demnach wurde der
Reinigungs- und Desinfektionsplan augenscheinlich nicht eingehalten.
Weiter wurden im Betrieb diverse verunreinigte Oberflächen und
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden. Zuletzt
wurden einige bauliche Mängel, u. a. beschädigte Wände und
Silikonfugen vorgefunden, sodass eine angemessene Reinigung nicht
möglich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Hygienemängel wurden überwiegend beseitigt. Wandfliesenfugen und
Silikondichtungen zu Flächen zwischen Decken- und Wandbereichen
waren immer noch stellenweise schimmelartig verunreinigt. (Stand
14.01.2025)
Der Schimmel wurde nachweislich durch den Unternehmer am
22.01.2025 beseitigt. Die baulichen Mängel, insbesondere die beschädigten Wände und Silikonfugen wurden erneuert bzw. in Stand gesetzt. Eine angemessene Reinigung hat stattgefunden.
Bei der Kontrolle am 05.05.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt wurden.
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg |
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| 52388 Nörvenich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Fleischerei Ermis Sickingstraße 183 |
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| 45772 Marl |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Fleischerei Ermis Sickingstraße 183 |
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| 45772 Marl |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle)
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Herstellung von Backwaren
In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt.
Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt.
Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 03.04.2025 wurden die Hygienemängel fast vollständig behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| ZAKK GmbH Gaststätte Zakk Fichtenstr. 40 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der Küche wurden Fraßspuren und Schadnagerkot festgestellt. Mittig im Raum saß eine Ratte die in Richtung Verbindungsgang lief.
Weitere Hygienemängel:
Tageskühlraum – Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
„Neue Theke“ – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 17.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87 |
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| 40231 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt
Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt
In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
Verschiedene Brotsorten
Verschiedene Brötchensorten
Amerikaner
Donuts
Mürbchen
Streuselkuchen
Croissants
Verschiedene belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Klüh Catering GmbH Höherweg 222 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden
In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt
In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt
In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt.
Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt
Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:
Verschiedene belegte Brötchen
Verschiedene süße Teilchen
Verschiedene Nachspeisen
Verschiedene Hauptspeisen
Käse
Wurst |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken)
- Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Penny Markt Bilker Allee 30 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich.
- Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt.
Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt.
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt.
Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt.
UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt.
UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt.
UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt.
weitere Mängel:
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen.
In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Wurst
- Schinken
- Ei
- Speisen mit Fleisch, Fisch
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Galeria Markthalle GmbH & Co. KG, Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Aufgrund eines Schädlingsbefalls in einer anderen Betriebsstätte, zu der ein direkter räumlicher Zusammenhang besteht, wurde der Betrieb im Rahmen einer Verdachtskontrolle schwerpunktmäßig kontrolliert.
Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsfläche 1.UG. (Auf dem Fußboden im Bereich der Obst und Gemüse Abteilung und im Bereich der Süßigkeiten.)
- Bedienungstheken im Verkaufsraum 1.UG (Fleisch)
- Raum mit Fleischwolf neben der Bedienungstheke 1.UG
- Fischabteilung 1.UG (Fisch)
- Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1.UG
- Lagerraum LM 1. UG (Lagerung Getränke, diverse Bedarfsgegenstände)
- Champagner Bar + Spülbereich (Lagerung alkoholische Getränke, Gläser) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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