Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 10.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Granatäpfel aus Türkei |
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weitere Angaben zum Produkt: | Marke Dirilis |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | disFruta Fruchtimport |
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Straße: | Paul-Rücker-Str.6 b |
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Ort: | 47059 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Insektizid / Fungizid | Untersuchungsergebnis: Actetamiprid 0,031 mg/kg; Azoxystrobin 0,028 mg/kg | Grenzwert: Actetamiprid 0,010 mg/kg; Azoxystrobin 0,010 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 396/2005 / LFGB |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Acetamiprid und Azoxystrobin wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 10.08.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Special - Mix |
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weitere Angaben zum Produkt: | Knabbererzeugnis aus Getreide |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 21.08.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Alharastani, Adnan - Oskar Großhandel Lebensmittel & Gastronomiebedarf |
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Straße: | Bendhecker Str.12 |
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Ort: | 41236 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Glycidol | Untersuchungsergebnis: 1508+/-452 µg/kg Fett | Grenzwert: 1000 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) Nr. 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Glycidol im Gesamtfet, der den durch VO (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Extra Virgin Olive Oil |
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weitere Angaben zum Produkt: | 5 Liter Dose |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | Al Barakt Market |
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Straße: | Mont-Cenis-Str.1 |
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Ort: | 44623 Herne |
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| | | Analysierter Stoff: | Fettsäuren | Untersuchungsergebnis: Produkt wird nicht ausschließlich aus Olivenölen hergestellt | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
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Beschreibung des Verstoßes: | In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften und Zusammensetzung irreführend sind. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 23.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Lays Roasted Seaweed Grain Flavour |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 20231024QKE1 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23/10/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Ghost Energy Drinks |
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weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: „Swedish Fish“, „Sour Patch Redberry“, „Lemon Lime“, „Orange Sueeze“ |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | CREVEL EUROPE GMBH |
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Straße: | Im Hülsenfeld10 |
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Ort: | 40721 Hilden |
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| | | Analysierter Stoff: | Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin (GPC) | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Laut dem Zutatenverzeichnis auf dem Etikett wurde in den o.g. Produkten Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und AlphaGlycerylphosphorylcholin (GPC) verwendet. Bei Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin
(GPC) handelt es sich um ein neuartiges
Lebensmittel, welche nach Art. 6 Abs. 2
VO (EU) 2015/2283 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.08.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | G Fuel Energydrinks |
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weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: „ Naruto“, „Spiderman Glitch Mix red“ und „Spiderman Glitch Mix black“ |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | CREVEL EUROPE GMBH |
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Straße: | Im Hülsenfeld10 |
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Ort: | 40721 Hilden |
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| | | Analysierter Stoff: | L-Theanin | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In den o.g. Produkten wurde L-Theanin
verwendet. Bei L-Theanin handelt es sich
um ein neuartiges Lebensmittel, welche
nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283
nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 13.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Hostess Golden Cupcake & Pokemon Soft Sweet Lemon, Strawberry & Grape |
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weitere Angaben zum Produkt: | 2 Produkte: Cupcakes & Bonbons |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | House of Sweets GbR mit weiteren Gesellschaftern: Tahir Gülsahin, Deniz Karadag, Deniz Özkan |
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Straße: | Christinenstraße5 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Titandioxid (E 171) | Untersuchungsergebnis: positiv (auf den Produkten gekennzeichnet) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 i.V.m. Anh. II Teil B |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrolle am 17.12.2024 wurden die oben genannten Produkte vorgefunden. Diese enthalten ihrer Kennzeichnung nach zu urteilen den in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Farbstoff Titandioxid (E 171). Lebensmittel, die nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Der vorgenannte Lebensmittelunternehmer hat somit rechtswidrige Lebensmittel in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gelber Fluss Altenberger Str. 196 |
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| 48565 Steinfurt |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde gegen verschiedene Hygienevorschriften und Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verstoßen, indem Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken, Fenster, Türen, Flächen, Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten sowie Lebensmittel und Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß gelagert wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Steinfurt - 05 5 66 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Shajee Traders Schützenbahn 23 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.
Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem
Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer
erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen
ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel
auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden
hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand
der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg |
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| 52388 Nörvenich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle)
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Herstellung von Backwaren
In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt.
Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt.
Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute gebührenpflichtige Nachkontrolle soll in Kürze erfolgen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| ZAKK GmbH Gaststätte Zakk Fichtenstr. 40 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der Küche wurden Fraßspuren und Schadnagerkot festgestellt. Mittig im Raum saß eine Ratte die in Richtung Verbindungsgang lief.
Weitere Hygienemängel:
Tageskühlraum – Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
„Neue Theke“ – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 17.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87 |
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| 40231 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt
Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt
In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
Verschiedene Brotsorten
Verschiedene Brötchensorten
Amerikaner
Donuts
Mürbchen
Streuselkuchen
Croissants
Verschiedene belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Klüh Catering GmbH Höherweg 222 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden
In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt
In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt
In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt.
Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt
Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:
Verschiedene belegte Brötchen
Verschiedene süße Teilchen
Verschiedene Nachspeisen
Verschiedene Hauptspeisen
Käse
Wurst |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken)
- Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Penny Markt Bilker Allee 30 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich.
- Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt.
Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt.
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt.
Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt.
UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt.
UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt.
UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt.
weitere Mängel:
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen.
In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Wurst
- Schinken
- Ei
- Speisen mit Fleisch, Fisch
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Galeria Markthalle GmbH & Co. KG, Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Aufgrund eines Schädlingsbefalls in einer anderen Betriebsstätte, zu der ein direkter räumlicher Zusammenhang besteht, wurde der Betrieb im Rahmen einer Verdachtskontrolle schwerpunktmäßig kontrolliert.
Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsfläche 1.UG. (Auf dem Fußboden im Bereich der Obst und Gemüse Abteilung und im Bereich der Süßigkeiten.)
- Bedienungstheken im Verkaufsraum 1.UG (Fleisch)
- Raum mit Fleischwolf neben der Bedienungstheke 1.UG
- Fischabteilung 1.UG (Fisch)
- Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1.UG
- Lagerraum LM 1. UG (Lagerung Getränke, diverse Bedarfsgegenstände)
- Champagner Bar + Spülbereich (Lagerung alkoholische Getränke, Gläser) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Café Ruhrblick Gräler Überruhrstr. 465 |
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| 45277 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In den wesentlichen Produktions- und Lagerräumen waren großflächig schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an Wänden und Decken vorhanden. In der Betriebsstätte waren diverse Geräte wie die Ausrollmaschine, die Gefrierschränke, die Haubenspülmaschine, die Brotschneidemaschine und Brötchenpresse mit altem Schmutz verunreinigt. In der Backstube wurden Reismehlkäfer in Schubladen zwischen Bedarfsgegenständen und Rezeptmappen vorgefunden. In einem Mehlsack befanden sich tote Motten und Maden.
Es wurde die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die Beseitigung aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 28.01.2025 war die Grundreinigung ausreichend durchgeführt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Okyeso Nyame African Shop Vereinstr. 27 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lagerraum
1. Verstoß: Der gesamte Lagerbereich war erneut nicht ausreichend gereinigt und ohne Ordnung. Der Fußboden war massiv verunreinigt. Unter den Holzpaletten lagen Lebensmittelreste, zwischen den Truhen lagen abgenagte Fleischknochen und undefinierbarer Restmüll. Außerdem lagen hier stark verschmutze private Gegenstände (Gaskocher, Kochtöpfe).
Verkaufsraum
2. Verstoß: In einer Tiefkühltruhe lag ein bereits geöffneter Karton mit Fischen. Vermutlich werden die Fische einzeln entnommen und unverpackt verkauft.
Eine Nachkontrolle am 25.02.2025 ergab folgende Feststellungen:
Lagerraum
1. Feststellung: festgestellt am 19.02.2025:
Die Mängel wurden behoben.
Verkaufsraum
2. Verstoß: festgestellt am 19.02.2025:.
Der geöffnete Karton mit Fischen lag noch in der Tiefkühltruhe. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Nachkontrolle am 04.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Alte Dorfschenke Frankenstr. 151-153 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Lagerraum waren die Wandfliesen hinter der Tiefkühltruhe mit schwarzen und grünen Schimmelablagerungen verunreinigt und der Fußboden unter der Tiefkühltruhe war stark mit schwarzen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verschmutzt. Auf dem Fußboden standen zwei offene Plastikeimer, die mit Soßen gefüllt waren. Das Handwaschbecken war verstopft und daher nicht benutzbar. Im Kühlraum war der Fußboden in den Randbereichen altschmutzig verunreinigt. Auf den Regalen befanden sich schwarze Ablagerungen. Der Innenraum des Kühlraumverdampfers sowie das Schutzgitter waren stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im verunreinigten Kühlraum wurden offen gelagerte Lebensmittel wie rohes Fleisch und Cremes gelagert. Die Kühlraumwandleuchte sowie Bereiche der Kühlraumtür waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt. Diverse Geräte und Einrichtungsgegenstände wie Saladette, Haubenspülmaschine, Hackklotz, Mikrowelle, Herd, Tischdosenöffner, Aufschnittmaschine und Fleischwolf waren stark mit Altschmutz verschmutzt. Die Kühltische waren von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Bierkeller waren u.a. angeschlossene Bierschläuche von außen mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Hofkühlraum waren der Boden und die Regale stark verschmutzt. Das Verdampferschutzgitter sowie die Deckenleuchte waren mit weißlichen, pelzigen Ablagerungen behaftet. Hier lagerten unvollständig abgedeckte Lebensmittel wie Fisch und Frikadellen.
Es wurde eine Betriebsschließung bis zur vollständigen Grundreinigung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 21.02.205 waren die Hygienemängel ausreichend beseitigt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| KulturKneipe F 24 GmbH, Döner Kebap Frauenstr. 24 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Räume im Gesamtbetrieb waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kunststoffeinsätze im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Es wurden Lebensmittel in der Küche so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/ Kontamination nicht auszuschließen war. Mehrere Lebensmittel wurden offen und ohne Umverpackung in stark beschädigten Kunststoffeinschüben aufbewahrt, welche bereits an mehreren Stellen gesplittert waren. Eintragungen von Kunststoffsplittern in die unverpackt gelagerten Produkte konnten nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurden Gewürze in stark beschädigten und verunreinigten Behältnissen aufbewahrt, die sich am oberen Bereich bereits auflösten. Im Kühlraum Außenlager wurden mehrere Lebensmittel offen und unabgedeckt aufbewahrt. Die Schneidebretter waren derart stark beschädigt, dass sie nicht mehr leicht zu reinigen waren. Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren zum Teil beschädigt. Das Verdampferschutzgitter im Kühlhaus Außenlager war stark verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.10.2024 – Die hygienischen Mängelpunkte waren abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Indian Ocean GmbH, Indian Ocean Restaurant und Import und Export indischer Lebensmittel Alter Steinweg 34 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine geeignete Vorrichtung zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände für eine angemessene persönliche Hygiene war nicht vorhanden. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken der Gästetoilette fehlte, obwohl diese auch als Personaltoilette genutzt wurde. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Der Kühlraum und die Küche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insbesondere die Regale, Decke vor und neben dem Verdampfer, Schutzgitter des Verdampfers sowie die Wandflächen des Kühlraums waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war. Die Decke in der Küche war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand am 17.09.2024: vollständige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte sowie Bekämpfungsmaßnahmen und Revisionsverschlüsse an den Eintrittsquellen der Schadnager durch Schädlingsbekämpfer. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| My Tom Kopstadtplatz 8 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb waren sämtliche Griff- und Kontaktflächen stark verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden kühlpflichtige Lebensmittel (z.B. Reistaschen) außerhalb der Kühlung vorgefunden. Das Spülbecken war verunreinigt und die Silikondichtung war mit schwarzen schmierigen Belägen verschmutzt. In einer Autokühlbox befand sich Eis, in der Kühlbox befand sich verunreinigtes Entnahmebesteck und der Lüfter war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Verkaufsraum wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie z. B. frische Bao’s (gefüllte Teigtaschen) außerhalb der Kühlung gelagert. In einem Kühlschrank war das Verdampferschutzgitter mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. In den Tiefkühltruhen wiesen verschiedene Lebensmittel Gefrierbrand auf. Fischereierzeugnisse wie z. B. Langusten wurden ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung eingefroren. Lebensmittel, z. B. Petersilie, wurden in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum befanden sich verschiedene Küchenutensilien, wie z.B. eine Teigknetmaschine, die verunreinigt waren. Im Kühlraum war der Boden verunreinigt und der Verdampfer war im hinteren Bereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Behälter mit Lebensmitteln. In der privaten Küche wurden Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Hoftür war stark verschmutzt. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert. Die Spülbrause war mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Neben der Spüle stand ein Behälter mit Tintenfisch. Der Konvektomat war von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Regalböden waren mit Altfettkondensat verunreinigt. In einem externen Lagerraum wurden Spuren von Mäusekot gefunden. Hier wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, welche stellenweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angeordnet sowie das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Des Weiteren wurde angeordnet einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Bei einer Nachkontrolle am 21.03.2025 wurde die Betriebsschließung aufgehoben. Die Grundreinigung war ausreichend erfolgt. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb weiterhin bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass gegen die Untersagung zu Eigenproduktion von Lebensmitteln verstoßen wurde. Des Weiteren wurden diverse hygienische Mängel im Betrieb festgestellt. Daraufhin wurde erneut eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Zudem wurde das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.03.2025 wurde der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen. Weiter wurde zum Kontrollzeitpunkt erneut in der Küche produziert. Die Betriebsschließung konnte daher nicht aufgehoben werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer weiteren Kontrolle am 02.04.2025 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. Der angeordneten Grundreinigung wurde ausreichend nachgekommen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt weiterhin bestehen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei, Konditorei Schrunz - Bäckerei Konditorei Café GmbH & Co. KG An der Alten Ziegelei 6 |
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| 48157 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle fanden sich gravierende hygienische Mängel in fast allen Bereichen des Betriebes vor. Es zeigten sich eine Vielzahl an gravierenden hygienischen Mängel in der Konditorei, Spülküche Konditorei, Lagerbereich Backstube, externe Spülküche als auch Lagerbereich Konditorei. Schimmelartige Verunreinigen wurden in erheblichem Ausmaß in den genannten Bereichen festgestellt. Insbesondere die Crushed-Ice Maschinen wurden hinsichtlich der Kontaminationsgefahr außer Betrieb genommen und eine Grundreinigung als auch Desinfektion angeordnet. Teilschließungen sowie Grundreinigung der betroffenen Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 23.10.2024 wurde vor Ort festgestellt, dass die hygienischen Mängel größtenteils nicht behoben wurden. Insbesondere die Konditorei, die Spülküche der Konditorei (sowie der Vorraum), die Kuchenschneidemaschine, die Transportspülmaschine, die externe Spülküche und die Fettbackstube wiesen einen stark verunreinigten Zustand auf. Die betroffenen Bereiche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle zur weiteren Verwendung/ Nutzung untersagt. Die festgestellten Mängel der Kontrollen vom 22.10.2024 und 23.10.2024 sowie die Mängel weiterer Nachkontrollen wurden vollständig zum 14.11.2024 durch den Betrieb abgestellt und der Betrieb von allen Teilschließungen befreit. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.10.2025 |
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