Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Special - Mix |
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weitere Angaben zum Produkt: | Knabbererzeugnis aus Getreide |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 21.08.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Alharastani, Adnan - Oskar Großhandel Lebensmittel & Gastronomiebedarf |
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Straße: | Bendhecker Str.12 |
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Ort: | 41236 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Glycidol | Untersuchungsergebnis: 1508+/-452 µg/kg Fett | Grenzwert: 1000 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) Nr. 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Glycidol im Gesamtfet, der den durch VO (EU) Nr. 2023/915 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Extra Virgin Olive Oil |
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weitere Angaben zum Produkt: | 5 Liter Dose |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | Al Barakt Market |
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Straße: | Mont-Cenis-Str.1 |
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Ort: | 44623 Herne |
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| | | Analysierter Stoff: | Fettsäuren | Untersuchungsergebnis: Produkt wird nicht ausschließlich aus Olivenölen hergestellt | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
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Beschreibung des Verstoßes: | In Verkehr bringen von Erzeugnissen, die in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften und Zusammensetzung irreführend sind. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.10.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 23.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Lays Roasted Seaweed Grain Flavour |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 20231024QKE1 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23/10/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Shajee Traders Schützenbahn 23 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.
Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem
Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer
erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen
ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel
auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden
hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand
der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg |
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| 52388 Nörvenich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| My Tom Kopstadtplatz 8 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb waren sämtliche Griff- und Kontaktflächen stark verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden kühlpflichtige Lebensmittel (z.B. Reistaschen) außerhalb der Kühlung vorgefunden. Das Spülbecken war verunreinigt und die Silikondichtung war mit schwarzen schmierigen Belägen verschmutzt. In einer Autokühlbox befand sich Eis, in der Kühlbox befand sich verunreinigtes Entnahmebesteck und der Lüfter war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Verkaufsraum wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie z. B. frische Bao’s (gefüllte Teigtaschen) außerhalb der Kühlung gelagert. In einem Kühlschrank war das Verdampferschutzgitter mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. In den Tiefkühltruhen wiesen verschiedene Lebensmittel Gefrierbrand auf. Fischereierzeugnisse wie z. B. Langusten wurden ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung eingefroren. Lebensmittel, z. B. Petersilie, wurden in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum befanden sich verschiedene Küchenutensilien, wie z.B. eine Teigknetmaschine, die verunreinigt waren. Im Kühlraum war der Boden verunreinigt und der Verdampfer war im hinteren Bereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Behälter mit Lebensmitteln. In der privaten Küche wurden Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Hoftür war stark verschmutzt. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert. Die Spülbrause war mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Neben der Spüle stand ein Behälter mit Tintenfisch. Der Konvektomat war von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Regalböden waren mit Altfettkondensat verunreinigt. In einem externen Lagerraum wurden Spuren von Mäusekot gefunden. Hier wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, welche stellenweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angeordnet sowie das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Des Weiteren wurde angeordnet einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Bei einer Nachkontrolle am 21.03.2025 wurde die Betriebsschließung aufgehoben. Die Grundreinigung war ausreichend erfolgt. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb weiterhin bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass gegen die Untersagung zu Eigenproduktion von Lebensmitteln verstoßen wurde. Des Weiteren wurden diverse hygienische Mängel im Betrieb festgestellt. Daraufhin wurde erneut eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Zudem wurde das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.03.2025 wurde der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen. Weiter wurde zum Kontrollzeitpunkt erneut in der Küche produziert. Die Betriebsschließung konnte daher nicht aufgehoben werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer weiteren Kontrolle am 02.04.2025 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. Der angeordneten Grundreinigung wurde ausreichend nachgekommen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt weiterhin bestehen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei, Konditorei Schrunz - Bäckerei Konditorei Café GmbH & Co. KG An der Alten Ziegelei 6 |
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| 48157 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle fanden sich gravierende hygienische Mängel in fast allen Bereichen des Betriebes vor. Es zeigten sich eine Vielzahl an gravierenden hygienischen Mängel in der Konditorei, Spülküche Konditorei, Lagerbereich Backstube, externe Spülküche als auch Lagerbereich Konditorei. Schimmelartige Verunreinigen wurden in erheblichem Ausmaß in den genannten Bereichen festgestellt. Insbesondere die Crushed-Ice Maschinen wurden hinsichtlich der Kontaminationsgefahr außer Betrieb genommen und eine Grundreinigung als auch Desinfektion angeordnet. Teilschließungen sowie Grundreinigung der betroffenen Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 23.10.2024 wurde vor Ort festgestellt, dass die hygienischen Mängel größtenteils nicht behoben wurden. Insbesondere die Konditorei, die Spülküche der Konditorei (sowie der Vorraum), die Kuchenschneidemaschine, die Transportspülmaschine, die externe Spülküche und die Fettbackstube wiesen einen stark verunreinigten Zustand auf. Die betroffenen Bereiche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle zur weiteren Verwendung/ Nutzung untersagt. Die festgestellten Mängel der Kontrollen vom 22.10.2024 und 23.10.2024 sowie die Mängel weiterer Nachkontrollen wurden vollständig zum 14.11.2024 durch den Betrieb abgestellt und der Betrieb von allen Teilschließungen befreit. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bollywood Express Hordeler Straße 70 |
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| 44651 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Arena Konrad-Adenauer-Platz 3 |
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| 44629 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| West-Gastronomie und Großhandel GmbH Hochstraße 105 |
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| 45731 Waltrop |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erheblich hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden größtenteils behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Zeus Grill Bochumer Straße 236 |
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| 45661 Recklinghausen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| King of Kebab Feldstraße 269 |
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| 45701 Herten |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 22.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| The Ash Lindenallee 4 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb bestand ein erheblicher Schadnagerbefall. Erhebliche Mengen an Nagerkot wurde im Umkleideraum für Damen auf dem Fußboden und zwischen der Halterung der Deckenkasetten und im Müllraum vorgefunden. Die Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingsbefall, zur Schädlingsbekämpfung sowie die Reinigung und Desinfektion waren unzureichend.
In der Küche war der Bereich hinter und unter der Mikrowelle mit alten Produktresten verunreinigt. Der Konvektomat war von innen mit alten, verkrusteten Produktresten verunreinigt. Der Wrasenabzug über dem Konvektomaten war stark altfettig verunreinigt. Die GN-Bleche waren im Bereich der Falzung stark mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bereich unterhalb der Grillplatte sowie die Führung zu den Auffangschalen war stark mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bereich unterhalb der Pfannenplatte war stark mit Altfettkondensat verunreinigt, sodass sich bereits Tropfen bildeten. In der Schubladenkühlung wurde Kartoffelpüree in einer Flüssigkeit schwimmend vorrätig gehalten. In der Schubladenkühlung befand sich ein GN-Behälter, in dem angeschnittene Avocados und roher Thunfisch in unmittelbarem Kontakt miteinander gelagert wurden. Die Kühlung des rohen Fisches lag bei +4 °C und war somit unzureichend. Die Fritteusen waren in den schwer zugänglichen Bereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Das Frittierfett in der Fritteuse war stark bräunlich verfärbt. Der Wrasenabzug über den Fritteusen war mit Altfettkondensat verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Tiefkühlschrank, in dem sich Speiseeis befand, nicht in Betrieb, da die Sicherung ausgefallen war. Aus den Bodenabläufen entströmte ein starker, unangenehm muffig-fäuliger Geruch. In der Vorbereitungsküche waren die Reinigungsgerätschaften mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angerordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.03.2025 war die Grundreinigung ausreichend erfolgt. Der Betrieb wurde freigegeben. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 22.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schawarma-City Alexanderstraße 36 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- Backwaren
- Soßen
- Drehspieße
Betriebsstätte allgemein – die gesamte Betriebsstätte war durch Laufende Bauarbeiten massiv verunreinigt unteranderem befand sich ein stark verschmutztes Baugerüst über der Bedientheke und dem Grillbereich.
Kühlraum – das Ventilator Schutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche – es wurden Lebensmittel neben verschmutzen Reinigungsgegenständen gelagert.
Es stand unsortiertes stark verschmutztes Geschirr wie Töpfe und Vorratsbehälter zum Teil auf dem verschmutzen Fußboden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 05.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung ist erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Dehli Roma Erkrather Str. 107 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Produktionsraum inkl. Spülecke / Lagerbereiche
- Waschraum
Im Lagerraum wurde eine lebendige Ratte gesichtet welche fauchend hinter der Waschmaschine lang lief.
Küche – die Dunstabzugshaube war außen mit Staub und Fett tropfend verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Pizza
- Tomaten
- Mehl
- Zwiebeln
- Fisch
- Käse
- Weitere typische Lebensmittel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 20.02.2025, der Betrieb wurde teilweise grundgereinigt und desinfiziert, eine Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Nikolaus-Grill Tersteegenstr. 2 |
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| 40474 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
Bedientresen – die Spüle für die Arbeitsgeräte war mit braunen Belägen verunreinigt.
Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
Küche – die Mikrowelle war mit älteren, verrußten und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Der Fußboden unter den Geräten und Einrichtungen war mit schmierigen Fettablagerungen sowie Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Geschirrspülbrause war mit rötlich und bräunlichen Rückständen eklatant verunreinigt.
Der Herd war durch dunkle Verkrustungen verunreinigt.
Das über der Arbeitsfläche befindliche Gitterregal war durch Fettablagerungen eklatant verunreinigt.
Die Körbe der Fritteuse waren durch dunkle Verkrustungen verunreinigt.
Der Gyrosgrill war mit älteren, schmierigen und verrußten Rückständen stark verunreinigt.
Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.02.2025 – Hygienische Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pulcinella GmbH i.G. Ratinger Str. 4 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bedientresen
- Küche
- Vorbereitungsraum UG
- Trockenlager UG
- Keller
Küche – die Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Teig
- Käse
- Fleischerzeugnisse
- Soßen
- Gemüse
- Nudeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle vom 21.02.2025, die vorgenannten Mängel wurden abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Algar Heinz-Schmöle-Str. 10 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Backstube/Konditorei inkl. Fraßspuren an einer Kakaopackung
- Bedientresen – auf dem Fußboden, in den Schränken
Produktionsbereich – im gesamten Bereich wurden verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln (Butter, Streichfett, Zutaten für die Herstellung von Backwaren, Schalenfrüchte) vorgefunden.
Die Anschlagmaschine, der Fußbodenablauf und der Fleischwolf (genutzt für Pistazien) waren eklatant verunreinigt.
Die Fußbodenablaufroste sowie der Ablauf waren massiv verunreinigt, so dass ein deutlich unangenehmer Geruch wahrzunehmen war.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Butter
- Streichfett
- Zutaten für die Herstellung von Backwaren
- Schalenfrüchte |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 21.02.2025 die o.g. Beanstandungen wurden teilweise behoben. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ristorante Portofino Kloster Str. 20 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende Hygieneverstöße festgestellt:
Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke
- Korridor
- Tageslager
- Küche
- Spülbereich
- 1. UG Trockenlager mit Kühleinrichtung
- 1. UG Getränke und Trockenlager
- 1. UG Umkleideraum Herren
Kühlraum Gemüse 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Kühlraum Fleisch 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Soßen
- Meeresfrüchte
- Fleisch
- Gemüse (Tomaten, Gurken, Salat etc.) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 07.02.2025, die Mängel waren teilweise behoben, eine Bescheinigung über die Schädlingsfreiheit durch einen Schädlingsbekämpfer lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| ChopChop Bolkerstr. 7 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 01.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- EG Bedientresen (in den Schränken an der Thekenrückseite sowie auf der
Lauffläche.
- EG Küche (unter dem Handwaschbecken, in den Eckbereichen, im Regal,
in den Töpfen, auf dem dahinter verlaufenden Kabelkanal
- Treppenabgang in das UG (hinter einem Kühlgerät)
- UG Lebensmittellager (in den Randbereichen der Lebensmittelregale, auf den Regalböden neben den Lebensmitteln)
- UG Abfallraum
- UG Getränkelager (hinter dem Kühlschrank und in den Randbereichen)
- UG Abstellraum/Heizungsraum
Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- UG Lagerraum am Abfallraum (im Eckbereich neben dem Lebensmittel-
Kühlschrank sowie hinter der Waschmaschine wurden tote Schaben festgestellt
- UG Abfallraum welcher direkt an ein Lebensmittellager grenzt (mehrere tote Und lebende Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Getränke
- Gewürze
- Öl
- Salz
- Zwiebeln
- Nudeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 04.03.2025 die vorgenannten Mängel wurden teilweise behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Linienstr. 4 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum incl. Bedientresen
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren, Teig
- Sirup |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle vom 28.02.2025 die Grundreinigung ist erfolgt, Prüfbericht eines Schädlingsbekämpfers lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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