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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Cafe il Barista Friedrichstr. 38
53111 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.06.2025
ggf. Produktbezeichnung: ./.
Verstoß : Bedientresen: Der Fußboden war unter den Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen mit altem Müll, Glasscherben und div. Gegenständen verunreinigt, der Lebensmittelkühlschrank war am Boden mit braunen Flecken verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund von Verunreinigungen im Innern der Maschine nicht mehr zum Verzehr geeignet und wurden entsorgt; Die Eiswürfelmaschine war im Innern durch Schwarzschimmel und braune Verschleimungen verunreinigt; Die Spülmaschine war mit Kalkkränzen, braunen Anhaftungen und losen Anhaftungen verunreinigt, im Innern der Spülmaschine konnten massive Rotschmiere-Anhaftungen festgestellt werden; Im Schrank unterhalb des Waschbeckens konnte erheblicher Mäusekot in allen Bereichen festgestellt werden; Der Innenraum des Getränkekühlschranks war verunreinigt; Kühltheke: Die Kühlvitrine war mit alten Lebensmittelresten schimmelähnlich verunreinigt; Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach der am 04.06.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.01.2026


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Arlecchino Andreasstr. 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt: Anlieferungsbereich – Schabenbefall UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall Pizzabereich –Mäusekot Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten Theke mit Gastraum – Schabenbefall Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pizzateig - Salat - Thunfisch - Käse - Saucen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Offene Lebensmittel wurden entsorgt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Markt Grill Märkischer Ring 118
58097 Hagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Sämtliche Betriebsbereiche waren unter anderem durch Kotspuren und Altverschmutzungen verunreinigt. Eine Dokumentation der Reinigung lag zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vor. Die Reinigung war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht ausreichend.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der durchgeführten Nachkontrolle, ca. drei Stunden später nach Untersagung des Inverkehrbringens, behandeln und dem Herstellen von Lebensmitteln, war der Betrieb insoweit gereinigt, dass eine Wideraufnahme der Tätigkeit möglich war.
Zuständige Behörde: Stadt Hagen - 05 9 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66
41069 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024 und 07.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen. Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt: Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Miran GmbH Alaska Fleisch Heidestr. 216
51147 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Außenbereich: Eine Palette mit Fleisch wurde auf dem Hof zur Verladung bereit gehalten. Die stichprobenartig ermittelte Temperatur betrug 5,8°C und überschritt damit die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur von 4°C. Umkleideraum Rotfleisch schwarz: Die Oberseiten der Spinde waren verunreinigt. Die Schwelle/Stufe zum anderen Umkleidebereich war nach wie vor mit Klebeband beklebt. Dieser Fußbodenbereich war damit nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Umkleideraum Rotfleisch weiß: Auf dem Spind lagerten Zettel und Verpackungen. In dem Spalt zwischen Spindrückseite und Wand befand sich Arbeitskleidung. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Säcke mit verschmutzter Arbeitskleidung sammelten sich entlang der Wand. Im Schuhregal wurden private neben Arbeitsschuhen gelagert. Arbeitskleidung lagerte teilweise auf den Schuhen oder auf dem Boden davor. Hygieneschleuse Rotfleisch: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war defekt. Anlieferungsbereich Rotfleisch: Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Boden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Flur Rotfleisch: Die Decke war in der rechten Ecke (im Bereich über dem Handwaschbecken/Feuerlöscher) verunreinigt. Kühlraum verpackte Ware Rotfleisch/ Verpackungsmaterial: Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt - zum einen zwischen Reinigungsmittelkanistern und Kisten, zum anderen im verschmutzten Wannenwagen, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Technikraum: Die Ordnung und Struktur des Raums war nach wie vor mangelhaft. Reinigungsutensilien, z.B. Wischer mit oder ohne Wischtuch und Staubwedel, wurden auf dem Boden abgestellt, Schläuche lagen auf dem Boden und Kartons lagerten im Raum. Die im Raum befindlichen Reinigungsgeräte waren teilweise erheblich verunreinigt. Kühlraum Rotfleisch 3: Der Verdampfer war verunreinigt. Die mit Schmierfett verunreinigte Stange wurde nach wie vor offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt. Kühlraum Rotfleisch 2: Der Verdampfer war verunreinigt. Hackfleischraum: Es wurden private Getränkeflaschen im Raum aufbewahrt. Knochen/Messerschleifraum Rotfleisch: Die Wände waren teilweise im oberen Bereich verunreinigt. Zerlegungsraum Rotfleisch: Der Erste-Hilfe-Kasten war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war in der Ecke neben dem Verdampfer verunreinigt. Die Unterseite der Querstreben am Zerlegetisch war verunreinigt. Flur: In einer Ecke lagerte lose Arbeitskleidung, Wäschesäcke, Kartons und E2-Kisten. Personaltoilette: Es herrschte ein ammoniakalischer Geruch. Anlieferungsbereich Weißfleisch: Die Türdichtung war trotz mehrfacher Bemängelung nach wie vor beschädigt. Der Bereich unterhalb der Türdichtung (dort wo sich die Türdichtung eigentlich befinden sollte) war verunreinigt. Knochen Messerschleifraum Weißfleisch: Der Verdampfer war verunreinigt. Das Kat-III-Material wurde ungekühlt gelagert. Es herrschte ein fauliger Geruch. Die Türdichtung war verunreinigt. ehemalige Zerlegung Weißfleisch / jetzt Kühllager: Die Hohlkehlung war trotz Fristablauf zur Instandsetzung nach wie vor beschädigt. Die Wand zwischen Waschbecken und Kühlraum war trotz Fristablauf nach wie vor im unteren Bereich stark verunreinigt. Kühlraum Weißfleisch: Der Verdampfer, insbesondere der Temperaturfühler, war durch Staubansammlungen verunreinigt. Kühlraum verpackte Ware: Es wurde unverpacktes Fleisch in einem verschmutzten und beschädigten Kunststoffbehälter aufbewahrt, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das Fleisch kam außerdem mit verschmutzten Eimern bzw. Tonnen in Kontakt, in denen Salz gelagert wurde. Kühlfahrzeug K - MA 6262: Der Fahrzeuginnenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 19.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden wiederholt zahlreiche hygienische Mängel festgestellt. Die unverzügliche Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei den am 22. und 28.05.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die am 19.05.2025 festgestellten Mängel zum überwiegenden Teil nicht abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
„Artemis“ Am Steinhaus 10
59368 Werne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verstoß 1: Lebensmittel (hier: u.a. Gyrosspieß, Salatsoße, Tzatzikicreme) wurden durch Nichtbeachten von Hygienevorschriften so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen, Temperaturen und Gerüchen ausgesetzt waren. Verstoß 2: Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht gründlich gereinigt. Verstoß 3: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet zu beurteilen waren.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden bis zu Nachkontrolle am 28.03.2025 beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Unna - 05 9 78
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tölken’s Pommesbude Ellerbuscher Straße 63
32584 Löhne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.03.2025 und 20.03.2025 und teilweise 24.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Außenbereich des Lebensmittelbetriebes war mit Müll versehen und zugewachsen. Ein effizientes Schädlingsmonitoring im Außenbereich war somit nicht möglich. Es wurden Mäusekotspuren in mehreren Bereichen des Lebensmittelbetriebes vorgefunden, so dass eine Kontamination der Lebensmittel durch Schadnager nicht sicher auszuschließen war. Ferner war die Basishygiene in dem Lebensmittelbetrieb unzureichend. So waren verschieden Türdichtungen an Kühleinrichtungen mit Lebensmittelresten verschmutzt, die Dunstabzugshaube mit fest anhaftenden Fettablagerungen sowie der Fußboden und Wandbereiche an mehreren Stellen mit staubigen Ablagerungen, stark fettigen Anhaftungen und krümeligen Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden anfallende Küchen- und Speiseabfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und über einen zugelassenen Entsorger der Verwertung zugeführt. Mehrere Kühlmöbel waren beschädigt und lediglich provisorisch repariert sowie im Inneren und Äußeren in einem unhygienischen Zustand. Die Personaltoilette befand sich in einem unhygienischen Zustand. Eine nachteilige Beeinflussung insbesondere von mikrobiologisch empfindlichen Lebensmitteln konnte aufgrund der unzureichenden Hygiene nicht ausgeschlossen werden.
Status der Mängelbeseitigung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die Mängel größtenteils abgestellt.
Zuständige Behörde: Kreis Herford - 05 7 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.01.2026


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Rialto Mertensgasse 3 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt. Küche - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Unterhalb der Kühlschränke befand sich eine Schabe. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt UG Kühlraum Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Der Zapfkopf war verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pasta, Tortellini - Milch - Obst - geriebener Käse - Bier
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.05.2025: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Hilya Market Niederbeckstr. 8
40472 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. An Möhren und Peperoni wurde Schimmel festgestellt. Im Kühlraum wurde offenes Fleisch gelagert, der Boden war unsauber, an der Decke hingen rostige Fleischerhaken, teilweise unmittelbar über der gelagerten Ware, Am Aggregatgitter hatten sich Rost und Ablagerungen gebildet. Am Deckel der Tiefkühltruhe hatten sich dunkle, schimmelartige Ablagerungen gebildet. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren, Teilweise wurde Fleisch offen in der Truhe gelagert.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 23.05.2025 – Betrieb abgemeldet und geschlossen.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Teamate Pang GmbH und SK simple Konzept GmbH Teamate Produktion Weberstr. 32 A
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden die folgenden erheblichen Hygienemängel festgestellt: Produktion - Der Arbeitstisch war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank war stark vereist. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Kühlraum (Trockenlager) - Die Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backwaren (teilweise nicht durcherhitzte Füllung) - Fleisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 14.05.2025: Grundreinigung des gesamten Betriebs erfolgt. Die hygienischen Mängel waren beseitigt. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.12.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 10.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Haus des Shawarmas Worringer Str. 109
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) im Keller festgestellt. Starker Fliegenbefall in der Spülküche, Küche, Flur, Keller. Der Fleischwolf in der Küche war massiv mit teils vertrocknetem Fleisch und einem Besatz von Fliegen. Im Korridor mit Kühlgeräten – In unmittelbarer Nähe vom Gemüse wurden mikrobiologisch problematische Produkte (Hühnerfleisch) gelagert. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: Fleisch geschnittenes Gemüse Brot diverse Soßen Pommes
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.05.2025 Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und Reinigungsarbeiten im Keller wurden noch nicht durchgeführt. Vielzahl der Mängel wurde behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 10.12.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Rialto Mertensgasse 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, lebendige Maus, Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt: I OG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot sowie eine tote Schabe festgestellt werden. UG Raum mit Bedarfsgegenständen – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. UG Umkleideraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. EG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Pizzatheke – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden Küche – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt: Küche - die Haubenspülmaschine war massiv durch kalkähnliche sowie bräunliche und schmierige Rückstände verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pasta, Tortellini - Milch - Obst - geriebener Käse - usw.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 08.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Colosseo Mertensgasse 1 a
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Pizzabereich – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Küche – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. OG Lagerraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. UG Nebenraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleischaufschnitt - Gemüse - Pizzateig - geriebener Käse - usw. S
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Arlecchino Andreasstr. 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt: I OG Lagerraum mit Tiefkühlschränken – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. I OG Lagerraum mit Kühlraum – es konnten massive Mengen Mäusekot an mehreren Stellen des Raumes festgestellt werden. I OG Umkleideraum/Treppenaufgang - an mehreren Stellen konnte Mäusekot festgestellt werden. Anlieferungsbereich – an mehreren Stellen konnte Mäusekot festgestellt werden. UG Lagerrraum mit Fasskühlung – es konnte ein Schabenbefall festgestellt werden. UG Mülllager/ Fettabscheider – es konnte ein Schabenbefall festgestellt werden. Auf dem Boden befanden sich mehrere tote Schaben sowie Klebefallen auf denen ebenfalls Schaben sowie tote Larven u.Ä. Pizzabereich – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Zwischengang Küche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Küche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Spülküche – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Theke mit Gastraum – an mehreren Stellen im Raum konnte Mäusekot festgestellt werden. Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Im Kühlraum im I OG wurden offene Kisten mit geriebenem Käse sowie mit Pizzateiglingen unmittelbar unter den massiv verunreinigten Ventilatorschutzgittern des Kühlaggregates gelagert. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pizzateig - geschnittenes Gemüse - Fleischaufschnitt - Thunfisch - geriebener Käse - Saucen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 10.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Jay – Thai Vegan Cuisine Nordstr. 31
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Umkleideraum - Getränkelager - Trockenlager I - Trockenlager II - Vorbereitungsraum - Spülküche - Küche Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Öl - Gemüse (z.B. Karotten, Salat etc.) - Eier - Mais - gefrorenes Fleisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Muze Hotel Prinz-Georg-Str. 126
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - UG Spülküche - UG Reinigungsmittellager/Bedarfsgegenstände UG - UG Lagerbereich Getränke - UG Lagerraum Lebensmittel Der Mäusekot wurde auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 17.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rote Laterne Kurfürstenstr. 29
40211 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Lagerraum - Küche - Garage - Bedientresen Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Reis - Fleisch - Fisch - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schillings in der Deutschen Oper am Rhein Heinrich-Heine-Allee 16 a
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bedientresen - Küche - Spülküche - Lagerraum - Durchgang - Anlieferungsbereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Taverne Savas Heresbachstr. 21
40223 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, verendete Mäuse) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - UG Durchgang - UG Lagerraum (Fettabscheider) - UG Lagerraum (Kegelbahn stillgelegt) - Küche UG Lagerraum mit Kühleinrichtung – es konnte eine Klebefalle mit vier verendeten Mäusen festgestellt werden. Vorbereitungsraum mit Spülbereich – es konnte eine Klebefalle mit einer verendeten Maus festgestellt werden. Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Vorbereitungsraum mit Spülbereich – der Fußboden war um die Standfüße der Einrichtung eklatant mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Küche – der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie hinter und unter den Einrichtungen eklatant mit dunklen schmierigen Fettablagerungen und Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Innenbereiche der beiden vorhandenen Mikrowellen waren eklatant mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden unverpackte Fische unabgedeckt in einem verunreinigten Behälter gelagert. Der Grill war an der linken Seitenwand massiv mit altfettigen bräunlich/schwarzen Schmutzablagerungen verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backpulver - Kartoffeln - Fleisch - Fisch - Krustentiere - geschnittenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Adina Hotel Düsseldorf Harkortstr. 10
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Trockenlager - Küche
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.12.2025


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