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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rewe Supermarkt Hannen OHG Robert-Bosch-Str. 4
41352 Korschenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist der Fußboden des Supermarktes unter den SB-Theken für Fertiggerichte mit alten dunklen Verunreinigungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die SB-Theke für Fertigsalate in der Obst- und Gemüseabteilung ist mit leichten Lebensmittelresten behaftet. In der Metzgereiabteilung sind vereinzelt Umleimer an den Unterschränken defekt. Der Fußboden ist im Bereich der Ecken und Unterschränke mit dunklen Verfärbungen behaftet. In der Bedientheke liegen zwei Hähnchen, die nach mündlicher Aussage aus der roten E 2 Kiste aus dem Kühlhaus 3,28 kg und 1,9 kg Hähnchenkeulen sind. Der Deckenverdampfer im Bereich der Produktion Metzgerei ist mit dunklen Staubwrasen behaftet, ebenfalls auch die Deckenbeleuchtung. Der Brausekopf des Spülschlauches der Spülküche Metzgerei ist mit alten eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. In den Regalwagen im Kühlhaus Metzgerei lagerten 2 Pakete Schweinegeschnetzeltes ca. 9,16 kg (insgesamt) bei unter 2°C und MHD 21.01.2024. Die Beutel waren im inneren schon mit einer starken Fleischsaftansammlung behaftet. Im Regal lagerte in roten E 2 Becken in einem Beutel 1,56 kg Hähnchen zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem weiteren E 2 Becken lagerte ein Beutel 2,6 kg Hähnchen-Unterkeule zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem roten E 2 Becken lagerte eine Packung Kasseler Nacken bei +4°C und MHD 15.01.2024. In einem weiteren roten E 2 Becken lagerte ein Schweinelummer unter +2°C und MHD 19.01.2024, welcher in der Verpackung mit einem gelblichen Fleischsaft behaftet war. Im Lager (Depot) mangelt es an der Basishygiene, besonders in den Eckbereichen des Fußbodens, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Der Fußboden ist im Bereich der Putzmaschine und im Kanalbereich mit alten eingetrockneten schwarzen schmierigen Ablagerungenbehaftet. Der Boden im Anlieferungsbereich ist dunkel verfärbt. Die Scharniere der Türen der Kühl- und TK-Truhen im Supermarkt sind teilweise korrodiert. Der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 wurden festgestellt, dass die Basishygiene im Supermarkt verbessert worden ist. Die Mängel im Bereich der Produktion Metzgerei sind behoben worden. Die Grundordnung im Kühlhaus Metzgerei ist verbessert worden. Das Lager (Depot), der Fußboden des Kühlhauses Obst- und Gemüse sowie der Anlieferungsbereich wurden gereinigt.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kipos Dödterstr. 10
58095 Hagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Nichteinhaltung von Hygienevorschriften; die allgemeine Betriebshygiene war nicht ausreichend, Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden, Reinigungsarbeiten wurden mit verunreinigtem Schwamm bzw. Bodenwischer durchgeführt, ein Mäusebefall wurde festgestellt, in den Bereichen Bierkeller, Bedientresen, Lager-/Außenbereich, Personalumkleideraum, Küche und in den Kühlräumen bzw. im Kühlhaus waren Decken, Böden, Wände und Schubladendichtungen verunreinigt oder sogar schimmelähnlich verunreinigt, teils auch mit Spinngewebe an der Decke, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt, Arbeitswege zwischen Lager und Küche waren dreckig und verschmutzt. Eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen waren beschädigt, verunreinigt oder fehlten (z.B. Fußbodenabfluss,Fußbodenleiste, Abzugsanlage, Türen, Arbeitswege waren verschmutzt und dreckig, Fettfilter der Dunstabzugshaube, Deckel des Abfallbehälters).
Status der Mängelbeseitigung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 20.11.2024 waren einige Hygienemängel( wie Böden und Wände in Küche und Kühlraum) behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Hagen - 05 9 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Arlecchino Andreasstr. 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt: Anlieferungsbereich – Schabenbefall UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall Pizzabereich –Mäusekot Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten Theke mit Gastraum – Schabenbefall Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pizzateig - Salat - Thunfisch - Käse - Saucen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Offene Lebensmittel wurden entsorgt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Fleischerei Ermis Sickingstraße 183
45772 Marl
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.11.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Fleischerei Ermis Sickingstraße 183
45772 Marl
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme:
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle) Betriebsstätte (allgemein) 1. Verstoß: Herstellung von Backwaren In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt. Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen. Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen: Betriebsstätte (allgemein) 1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt. Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 03.04.2025 wurden die Hygienemängel fast vollständig behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
ZAKK GmbH Gaststätte Zakk Fichtenstr. 40
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Bereich der Küche wurden Fraßspuren und Schadnagerkot festgestellt. Mittig im Raum saß eine Ratte die in Richtung Verbindungsgang lief. Weitere Hygienemängel: Tageskühlraum – Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. „Neue Theke“ – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 17.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87
40231 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Verschiedene Brotsorten Verschiedene Brötchensorten Amerikaner Donuts Mürbchen Streuselkuchen Croissants Verschiedene belegte Backwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Klüh Catering GmbH Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:  Verschiedene belegte Brötchen  Verschiedene süße Teilchen  Verschiedene Nachspeisen  Verschiedene Hauptspeisen  Käse  Wurst
Status der Mängelbeseitigung: Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken) - Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Penny Markt Bilker Allee 30
40219 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich. - Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a
40545 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt: UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt. Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt. Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt. UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt. UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt. UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt. weitere Mängel: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen. In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Käse - Wurst - Schinken - Ei - Speisen mit Fleisch, Fisch - Salat - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Galeria Markthalle GmbH & Co. KG, Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Aufgrund eines Schädlingsbefalls in einer anderen Betriebsstätte, zu der ein direkter räumlicher Zusammenhang besteht, wurde der Betrieb im Rahmen einer Verdachtskontrolle schwerpunktmäßig kontrolliert. Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsfläche 1.UG. (Auf dem Fußboden im Bereich der Obst und Gemüse Abteilung und im Bereich der Süßigkeiten.) - Bedienungstheken im Verkaufsraum 1.UG (Fleisch) - Raum mit Fleischwolf neben der Bedienungstheke 1.UG - Fischabteilung 1.UG (Fisch) - Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1.UG - Lagerraum LM 1. UG (Lagerung Getränke, diverse Bedarfsgegenstände) - Champagner Bar + Spülbereich (Lagerung alkoholische Getränke, Gläser)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Café Ruhrblick Gräler Überruhrstr. 465
45277 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In den wesentlichen Produktions- und Lagerräumen waren großflächig schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an Wänden und Decken vorhanden. In der Betriebsstätte waren diverse Geräte wie die Ausrollmaschine, die Gefrierschränke, die Haubenspülmaschine, die Brotschneidemaschine und Brötchenpresse mit altem Schmutz verunreinigt. In der Backstube wurden Reismehlkäfer in Schubladen zwischen Bedarfsgegenständen und Rezeptmappen vorgefunden. In einem Mehlsack befanden sich tote Motten und Maden. Es wurde die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die Beseitigung aller offenen Lebensmittel angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 28.01.2025 war die Grundreinigung ausreichend durchgeführt und der Betrieb wurde wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66
41069 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024 und 07.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen. Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt: Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Okyeso Nyame African Shop Vereinstr. 27
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Lagerraum 1. Verstoß: Der gesamte Lagerbereich war erneut nicht ausreichend gereinigt und ohne Ordnung. Der Fußboden war massiv verunreinigt. Unter den Holzpaletten lagen Lebensmittelreste, zwischen den Truhen lagen abgenagte Fleischknochen und undefinierbarer Restmüll. Außerdem lagen hier stark verschmutze private Gegenstände (Gaskocher, Kochtöpfe). Verkaufsraum 2. Verstoß: In einer Tiefkühltruhe lag ein bereits geöffneter Karton mit Fischen. Vermutlich werden die Fische einzeln entnommen und unverpackt verkauft. Eine Nachkontrolle am 25.02.2025 ergab folgende Feststellungen: Lagerraum 1. Feststellung: festgestellt am 19.02.2025: Die Mängel wurden behoben. Verkaufsraum 2. Verstoß: festgestellt am 19.02.2025:. Der geöffnete Karton mit Fischen lag noch in der Tiefkühltruhe.
Status der Mängelbeseitigung: Eine Nachkontrolle am 04.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Alte Dorfschenke Frankenstr. 151-153
45134 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Lagerraum waren die Wandfliesen hinter der Tiefkühltruhe mit schwarzen und grünen Schimmelablagerungen verunreinigt und der Fußboden unter der Tiefkühltruhe war stark mit schwarzen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verschmutzt. Auf dem Fußboden standen zwei offene Plastikeimer, die mit Soßen gefüllt waren. Das Handwaschbecken war verstopft und daher nicht benutzbar. Im Kühlraum war der Fußboden in den Randbereichen altschmutzig verunreinigt. Auf den Regalen befanden sich schwarze Ablagerungen. Der Innenraum des Kühlraumverdampfers sowie das Schutzgitter waren stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im verunreinigten Kühlraum wurden offen gelagerte Lebensmittel wie rohes Fleisch und Cremes gelagert. Die Kühlraumwandleuchte sowie Bereiche der Kühlraumtür waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt. Diverse Geräte und Einrichtungsgegenstände wie Saladette, Haubenspülmaschine, Hackklotz, Mikrowelle, Herd, Tischdosenöffner, Aufschnittmaschine und Fleischwolf waren stark mit Altschmutz verschmutzt. Die Kühltische waren von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Bierkeller waren u.a. angeschlossene Bierschläuche von außen mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Hofkühlraum waren der Boden und die Regale stark verschmutzt. Das Verdampferschutzgitter sowie die Deckenleuchte waren mit weißlichen, pelzigen Ablagerungen behaftet. Hier lagerten unvollständig abgedeckte Lebensmittel wie Fisch und Frikadellen. Es wurde eine Betriebsschließung bis zur vollständigen Grundreinigung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens aller offenen Lebensmittel angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 21.02.205 waren die Hygienemängel ausreichend beseitigt und der Betrieb wurde wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
KulturKneipe F 24 GmbH, Döner Kebap Frauenstr. 24
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Räume im Gesamtbetrieb waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kunststoffeinsätze im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Es wurden Lebensmittel in der Küche so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/ Kontamination nicht auszuschließen war. Mehrere Lebensmittel wurden offen und ohne Umverpackung in stark beschädigten Kunststoffeinschüben aufbewahrt, welche bereits an mehreren Stellen gesplittert waren. Eintragungen von Kunststoffsplittern in die unverpackt gelagerten Produkte konnten nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurden Gewürze in stark beschädigten und verunreinigten Behältnissen aufbewahrt, die sich am oberen Bereich bereits auflösten. Im Kühlraum Außenlager wurden mehrere Lebensmittel offen und unabgedeckt aufbewahrt. Die Schneidebretter waren derart stark beschädigt, dass sie nicht mehr leicht zu reinigen waren. Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren zum Teil beschädigt. Das Verdampferschutzgitter im Kühlhaus Außenlager war stark verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.10.2024 – Die hygienischen Mängelpunkte waren abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Indian Ocean GmbH, Indian Ocean Restaurant und Import und Export indischer Lebensmittel Alter Steinweg 34
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine geeignete Vorrichtung zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände für eine angemessene persönliche Hygiene war nicht vorhanden. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken der Gästetoilette fehlte, obwohl diese auch als Personaltoilette genutzt wurde. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Der Kühlraum und die Küche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insbesondere die Regale, Decke vor und neben dem Verdampfer, Schutzgitter des Verdampfers sowie die Wandflächen des Kühlraums waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war. Die Decke in der Küche war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand am 17.09.2024: vollständige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte sowie Bekämpfungsmaßnahmen und Revisionsverschlüsse an den Eintrittsquellen der Schadnager durch Schädlingsbekämpfer.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Darbar Restaurant Albertstr. 100
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - Gastraum mit Theke Die Türdichtung des Getränkekühlschrankes war schimmelähnlich Verunreinigt Die Türdichtung des Kühlschrankes in der Küche war schimmelähnlich Verunreinigt Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden in der Küche gelagert Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Reis - Brot - Fleisch - Gemüse (Salat) - Zubereitete Speisen (u.a. Suppe) - Soßen Gewürze
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Nach Angaben des Betreibers war der Betrieb zum Kontrollzeitpunkt nicht geöffnet.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.07.2025


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