Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87 |
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| 40231 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt
Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt
In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
Verschiedene Brotsorten
Verschiedene Brötchensorten
Amerikaner
Donuts
Mürbchen
Streuselkuchen
Croissants
Verschiedene belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Klüh Catering GmbH Höherweg 222 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden
In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt
In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt
In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt.
Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt
Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:
Verschiedene belegte Brötchen
Verschiedene süße Teilchen
Verschiedene Nachspeisen
Verschiedene Hauptspeisen
Käse
Wurst |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken)
- Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Penny Markt Bilker Allee 30 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich.
- Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt.
Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt.
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt.
Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt.
UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt.
UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt.
UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt.
weitere Mängel:
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen.
In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Wurst
- Schinken
- Ei
- Speisen mit Fleisch, Fisch
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Galeria Markthalle GmbH & Co. KG, Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Aufgrund eines Schädlingsbefalls in einer anderen Betriebsstätte, zu der ein direkter räumlicher Zusammenhang besteht, wurde der Betrieb im Rahmen einer Verdachtskontrolle schwerpunktmäßig kontrolliert.
Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsfläche 1.UG. (Auf dem Fußboden im Bereich der Obst und Gemüse Abteilung und im Bereich der Süßigkeiten.)
- Bedienungstheken im Verkaufsraum 1.UG (Fleisch)
- Raum mit Fleischwolf neben der Bedienungstheke 1.UG
- Fischabteilung 1.UG (Fisch)
- Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1.UG
- Lagerraum LM 1. UG (Lagerung Getränke, diverse Bedarfsgegenstände)
- Champagner Bar + Spülbereich (Lagerung alkoholische Getränke, Gläser) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Café Ruhrblick Gräler Überruhrstr. 465 |
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| 45277 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In den wesentlichen Produktions- und Lagerräumen waren großflächig schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an Wänden und Decken vorhanden. In der Betriebsstätte waren diverse Geräte wie die Ausrollmaschine, die Gefrierschränke, die Haubenspülmaschine, die Brotschneidemaschine und Brötchenpresse mit altem Schmutz verunreinigt. In der Backstube wurden Reismehlkäfer in Schubladen zwischen Bedarfsgegenständen und Rezeptmappen vorgefunden. In einem Mehlsack befanden sich tote Motten und Maden.
Es wurde die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die Beseitigung aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 28.01.2025 war die Grundreinigung ausreichend durchgeführt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Ekmek Teknesi Bochumer Straße 91 |
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| 45663 Recklinghausen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Okyeso Nyame African Shop Vereinstr. 27 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lagerraum
1. Verstoß: Der gesamte Lagerbereich war erneut nicht ausreichend gereinigt und ohne Ordnung. Der Fußboden war massiv verunreinigt. Unter den Holzpaletten lagen Lebensmittelreste, zwischen den Truhen lagen abgenagte Fleischknochen und undefinierbarer Restmüll. Außerdem lagen hier stark verschmutze private Gegenstände (Gaskocher, Kochtöpfe).
Verkaufsraum
2. Verstoß: In einer Tiefkühltruhe lag ein bereits geöffneter Karton mit Fischen. Vermutlich werden die Fische einzeln entnommen und unverpackt verkauft.
Eine Nachkontrolle am 25.02.2025 ergab folgende Feststellungen:
Lagerraum
1. Feststellung: festgestellt am 19.02.2025:
Die Mängel wurden behoben.
Verkaufsraum
2. Verstoß: festgestellt am 19.02.2025:.
Der geöffnete Karton mit Fischen lag noch in der Tiefkühltruhe. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Nachkontrolle am 04.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Alte Dorfschenke Frankenstr. 151-153 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Lagerraum waren die Wandfliesen hinter der Tiefkühltruhe mit schwarzen und grünen Schimmelablagerungen verunreinigt und der Fußboden unter der Tiefkühltruhe war stark mit schwarzen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verschmutzt. Auf dem Fußboden standen zwei offene Plastikeimer, die mit Soßen gefüllt waren. Das Handwaschbecken war verstopft und daher nicht benutzbar. Im Kühlraum war der Fußboden in den Randbereichen altschmutzig verunreinigt. Auf den Regalen befanden sich schwarze Ablagerungen. Der Innenraum des Kühlraumverdampfers sowie das Schutzgitter waren stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im verunreinigten Kühlraum wurden offen gelagerte Lebensmittel wie rohes Fleisch und Cremes gelagert. Die Kühlraumwandleuchte sowie Bereiche der Kühlraumtür waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt. Diverse Geräte und Einrichtungsgegenstände wie Saladette, Haubenspülmaschine, Hackklotz, Mikrowelle, Herd, Tischdosenöffner, Aufschnittmaschine und Fleischwolf waren stark mit Altschmutz verschmutzt. Die Kühltische waren von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Bierkeller waren u.a. angeschlossene Bierschläuche von außen mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Hofkühlraum waren der Boden und die Regale stark verschmutzt. Das Verdampferschutzgitter sowie die Deckenleuchte waren mit weißlichen, pelzigen Ablagerungen behaftet. Hier lagerten unvollständig abgedeckte Lebensmittel wie Fisch und Frikadellen.
Es wurde eine Betriebsschließung bis zur vollständigen Grundreinigung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 21.02.205 waren die Hygienemängel ausreichend beseitigt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| KulturKneipe F 24 GmbH, Döner Kebap Frauenstr. 24 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Räume im Gesamtbetrieb waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kunststoffeinsätze im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Es wurden Lebensmittel in der Küche so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/ Kontamination nicht auszuschließen war. Mehrere Lebensmittel wurden offen und ohne Umverpackung in stark beschädigten Kunststoffeinschüben aufbewahrt, welche bereits an mehreren Stellen gesplittert waren. Eintragungen von Kunststoffsplittern in die unverpackt gelagerten Produkte konnten nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurden Gewürze in stark beschädigten und verunreinigten Behältnissen aufbewahrt, die sich am oberen Bereich bereits auflösten. Im Kühlraum Außenlager wurden mehrere Lebensmittel offen und unabgedeckt aufbewahrt. Die Schneidebretter waren derart stark beschädigt, dass sie nicht mehr leicht zu reinigen waren. Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren zum Teil beschädigt. Das Verdampferschutzgitter im Kühlhaus Außenlager war stark verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.10.2024 – Die hygienischen Mängelpunkte waren abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Indian Ocean GmbH, Indian Ocean Restaurant und Import und Export indischer Lebensmittel Alter Steinweg 34 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine geeignete Vorrichtung zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände für eine angemessene persönliche Hygiene war nicht vorhanden. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken der Gästetoilette fehlte, obwohl diese auch als Personaltoilette genutzt wurde. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Der Kühlraum und die Küche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insbesondere die Regale, Decke vor und neben dem Verdampfer, Schutzgitter des Verdampfers sowie die Wandflächen des Kühlraums waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war. Die Decke in der Küche war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand am 17.09.2024: vollständige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte sowie Bekämpfungsmaßnahmen und Revisionsverschlüsse an den Eintrittsquellen der Schadnager durch Schädlingsbekämpfer. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Darbar Restaurant Albertstr. 100 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Gastraum mit Theke
Die Türdichtung des Getränkekühlschrankes war schimmelähnlich
Verunreinigt
Die Türdichtung des Kühlschrankes in der Küche war schimmelähnlich
Verunreinigt
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden in der Küche gelagert
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Brot
- Fleisch
- Gemüse (Salat)
- Zubereitete Speisen (u.a. Suppe)
- Soßen Gewürze |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Nach Angaben des Betreibers war der Betrieb zum Kontrollzeitpunkt nicht geöffnet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Haus des Schawarmas Worringer Str. 109 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Lebensmittel, welche in den Kühlvitrinen zum Verkauf vorrätig gehalten
wurden, waren alle angetrocknet und nicht mehr frisch.
Teile der Lebensmittel rochen nicht mehr arteigen, sondern muffig.
In der Kühlvitrine neben den offenen Lebensmitteln (Hackfleisch-,
Geflügelspießen und frischem Fisch) waren alte schleimige verdorben
riechende Anhaftungen.
Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel (frisches mariniertes
Hähnchenfleisch und frische eingelegte Fischfilets) direkt neben schleimigen,
alten, stinkenden Anhaftungen gelagert.
Die Lebensmittel rochen teilweise nicht mehr arteigen, sondern nach
Verderb.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fisch
- Hähnchenspieße
- Hähnchenschenkel
- Hackfleischspieße
- Saucen
- Verschieden Gemüse
- Reis |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.11.2024 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mama Cai Am Wehrhahn 59 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Flur von Theke zur Spülküche
- Ausgabebereich Teller (Nebenraum)
- Küche
- Lagerraum mit Kühlraum und Tiefkühlraum
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch (Hühnchen, Rind, Ente, Schwein)
- Fisch
- Geschnittenes Gemüse (u.a Aubergine, Pilze, Tomate Pak Choi)
- Teigtaschen
- Eier
- Saucen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.11.2024: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen. Hygienische Mängel waren beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Churrito GmbH Flinger Str. 18 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Produktion mit Bedientresen
- Auf den Mehlsäcken
- Im Regal des Bedientresens
- Unterhalb der Softeismaschine
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Schokolade
- Kuvertüre
- Süßigkeiten
- Waffelhörnchen
- Teig |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.11.2024: Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| My Tom Kopstadtplatz 8 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb waren sämtliche Griff- und Kontaktflächen stark verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden kühlpflichtige Lebensmittel (z.B. Reistaschen) außerhalb der Kühlung vorgefunden. Das Spülbecken war verunreinigt und die Silikondichtung war mit schwarzen schmierigen Belägen verschmutzt. In einer Autokühlbox befand sich Eis, in der Kühlbox befand sich verunreinigtes Entnahmebesteck und der Lüfter war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Verkaufsraum wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie z. B. frische Bao’s (gefüllte Teigtaschen) außerhalb der Kühlung gelagert. In einem Kühlschrank war das Verdampferschutzgitter mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. In den Tiefkühltruhen wiesen verschiedene Lebensmittel Gefrierbrand auf. Fischereierzeugnisse wie z. B. Langusten wurden ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung eingefroren. Lebensmittel, z. B. Petersilie, wurden in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum befanden sich verschiedene Küchenutensilien, wie z.B. eine Teigknetmaschine, die verunreinigt waren. Im Kühlraum war der Boden verunreinigt und der Verdampfer war im hinteren Bereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Behälter mit Lebensmitteln. In der privaten Küche wurden Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Hoftür war stark verschmutzt. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert. Die Spülbrause war mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Neben der Spüle stand ein Behälter mit Tintenfisch. Der Konvektomat war von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Regalböden waren mit Altfettkondensat verunreinigt. In einem externen Lagerraum wurden Spuren von Mäusekot gefunden. Hier wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, welche stellenweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angeordnet sowie das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Des Weiteren wurde angeordnet einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Bei einer Nachkontrolle am 21.03.2025 wurde die Betriebsschließung aufgehoben. Die Grundreinigung war ausreichend erfolgt. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb weiterhin bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass gegen die Untersagung zu Eigenproduktion von Lebensmitteln verstoßen wurde. Des Weiteren wurden diverse hygienische Mängel im Betrieb festgestellt. Daraufhin wurde erneut eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Zudem wurde das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.03.2025 wurde der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen. Weiter wurde zum Kontrollzeitpunkt erneut in der Küche produziert. Die Betriebsschließung konnte daher nicht aufgehoben werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer weiteren Kontrolle am 02.04.2025 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. Der angeordneten Grundreinigung wurde ausreichend nachgekommen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt weiterhin bestehen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei, Konditorei Schrunz - Bäckerei Konditorei Café GmbH & Co. KG An der Alten Ziegelei 6 |
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| 48157 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle fanden sich gravierende hygienische Mängel in fast allen Bereichen des Betriebes vor. Es zeigten sich eine Vielzahl an gravierenden hygienischen Mängel in der Konditorei, Spülküche Konditorei, Lagerbereich Backstube, externe Spülküche als auch Lagerbereich Konditorei. Schimmelartige Verunreinigen wurden in erheblichem Ausmaß in den genannten Bereichen festgestellt. Insbesondere die Crushed-Ice Maschinen wurden hinsichtlich der Kontaminationsgefahr außer Betrieb genommen und eine Grundreinigung als auch Desinfektion angeordnet. Teilschließungen sowie Grundreinigung der betroffenen Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 23.10.2024 wurde vor Ort festgestellt, dass die hygienischen Mängel größtenteils nicht behoben wurden. Insbesondere die Konditorei, die Spülküche der Konditorei (sowie der Vorraum), die Kuchenschneidemaschine, die Transportspülmaschine, die externe Spülküche und die Fettbackstube wiesen einen stark verunreinigten Zustand auf. Die betroffenen Bereiche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle zur weiteren Verwendung/ Nutzung untersagt. Die festgestellten Mängel der Kontrollen vom 22.10.2024 und 23.10.2024 sowie die Mängel weiterer Nachkontrollen wurden vollständig zum 14.11.2024 durch den Betrieb abgestellt und der Betrieb von allen Teilschließungen befreit. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bollywood Express Hordeler Straße 70 |
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| 44651 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Arena Konrad-Adenauer-Platz 3 |
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| 44629 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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