Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Haus des Schawarmas Worringer Str. 109 |
---|
| 40210 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Die Lebensmittel, welche in den Kühlvitrinen zum Verkauf vorrätig gehalten
wurden, waren alle angetrocknet und nicht mehr frisch.
Teile der Lebensmittel rochen nicht mehr arteigen, sondern muffig.
In der Kühlvitrine neben den offenen Lebensmitteln (Hackfleisch-,
Geflügelspießen und frischem Fisch) waren alte schleimige verdorben
riechende Anhaftungen.
Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel (frisches mariniertes
Hähnchenfleisch und frische eingelegte Fischfilets) direkt neben schleimigen,
alten, stinkenden Anhaftungen gelagert.
Die Lebensmittel rochen teilweise nicht mehr arteigen, sondern nach
Verderb.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fisch
- Hähnchenspieße
- Hähnchenschenkel
- Hackfleischspieße
- Saucen
- Verschieden Gemüse
- Reis |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.11.2024 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Mama Cai Am Wehrhahn 59 |
---|
| 40211 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Flur von Theke zur Spülküche
- Ausgabebereich Teller (Nebenraum)
- Küche
- Lagerraum mit Kühlraum und Tiefkühlraum
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch (Hühnchen, Rind, Ente, Schwein)
- Fisch
- Geschnittenes Gemüse (u.a Aubergine, Pilze, Tomate Pak Choi)
- Teigtaschen
- Eier
- Saucen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.11.2024: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen. Hygienische Mängel waren beseitigt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Churrito GmbH Flinger Str. 18 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.11.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Produktion mit Bedientresen
- Auf den Mehlsäcken
- Im Regal des Bedientresens
- Unterhalb der Softeismaschine
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Schokolade
- Kuvertüre
- Süßigkeiten
- Waffelhörnchen
- Teig |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.11.2024: Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.06.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
---|
| Miran GmbH Alaska Fleisch Heidestr. 216 |
---|
| 51147 Köln |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.04.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel festgestellt.
Außenbereich:
Eine Palette mit Fleisch wurde auf dem Hof zur Verladung bereit gehalten. Die stichprobenartig ermittelte Temperatur betrug 5,8°C und überschritt damit die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur von 4°C.
Umkleideraum Rotfleisch schwarz:
Die Oberseiten der Spinde waren verunreinigt. Die Schwelle/Stufe zum anderen Umkleidebereich war nach wie vor mit Klebeband beklebt. Dieser Fußbodenbereich war damit nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war.
Umkleideraum Rotfleisch weiß:
Auf dem Spind lagerten Zettel und Verpackungen. In dem Spalt zwischen Spindrückseite und Wand befand sich Arbeitskleidung. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Säcke mit verschmutzter Arbeitskleidung sammelten sich entlang der Wand. Im Schuhregal wurden private neben Arbeitsschuhen gelagert. Arbeitskleidung lagerte teilweise auf den Schuhen oder auf dem Boden davor.
Hygieneschleuse Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war defekt.
Anlieferungsbereich Rotfleisch:
Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Boden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Flur Rotfleisch:
Die Decke war in der rechten Ecke (im Bereich über dem Handwaschbecken/Feuerlöscher) verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware Rotfleisch/ Verpackungsmaterial:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt - zum einen zwischen Reinigungsmittelkanistern und Kisten, zum anderen im verschmutzten Wannenwagen, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Technikraum:
Die Ordnung und Struktur des Raums war nach wie vor mangelhaft. Reinigungsutensilien, z.B. Wischer mit oder ohne Wischtuch und Staubwedel, wurden auf dem Boden abgestellt, Schläuche lagen auf dem Boden und Kartons lagerten im Raum. Die im Raum befindlichen Reinigungsgeräte waren teilweise erheblich verunreinigt.
Kühlraum Rotfleisch 3:
Der Verdampfer war verunreinigt. Die mit Schmierfett verunreinigte Stange wurde nach wie vor offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
Kühlraum Rotfleisch 2:
Der Verdampfer war verunreinigt.
Hackfleischraum:
Es wurden private Getränkeflaschen im Raum aufbewahrt.
Knochen/Messerschleifraum Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise im oberen Bereich verunreinigt.
Zerlegungsraum Rotfleisch:
Der Erste-Hilfe-Kasten war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war in der Ecke neben dem Verdampfer verunreinigt. Die Unterseite der Querstreben am Zerlegetisch war verunreinigt.
Flur:
In einer Ecke lagerte lose Arbeitskleidung, Wäschesäcke, Kartons und E2-Kisten.
Personaltoilette:
Es herrschte ein ammoniakalischer Geruch.
Anlieferungsbereich Weißfleisch:
Die Türdichtung war trotz mehrfacher Bemängelung nach wie vor beschädigt. Der Bereich unterhalb der Türdichtung (dort wo sich die Türdichtung eigentlich befinden sollte) war verunreinigt.
Knochen Messerschleifraum Weißfleisch:
Der Verdampfer war verunreinigt. Das Kat-III-Material wurde ungekühlt gelagert. Es herrschte ein fauliger Geruch. Die Türdichtung war verunreinigt.
ehemalige Zerlegung Weißfleisch / jetzt Kühllager:
Die Hohlkehlung war trotz Fristablauf zur Instandsetzung nach wie vor beschädigt. Die Wand zwischen Waschbecken und Kühlraum war trotz Fristablauf nach wie vor im unteren Bereich stark verunreinigt.
Kühlraum Weißfleisch:
Der Verdampfer, insbesondere der Temperaturfühler, war durch Staubansammlungen verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware:
Es wurde unverpacktes Fleisch in einem verschmutzten und beschädigten Kunststoffbehälter aufbewahrt, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das Fleisch kam außerdem mit verschmutzten Eimern bzw. Tonnen in Kontakt, in denen Salz gelagert wurde.
Kühlfahrzeug K - MA 6262:
Der Fahrzeuginnenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 19.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden wiederholt zahlreiche hygienische Mängel festgestellt. Die unverzügliche Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei den am 22. und 28.05.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die am 19.05.2025 festgestellten Mängel zum überwiegenden Teil nicht abgestellt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.12.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Im Goldenen Ring Burgplatz 21-23 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Gastraum mit Theke
- Küche mit Spülküche
- UG Bankettlager
Die Verunreinigungen durch Schadnagerkot befand sich auf dem Fußboden
insbesondere in den Rand und Eckbereichen des Fußbodens. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.03.2025 vorgenannte Mängel
abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.11.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Braustübchen Frankfurter Str. 229-231 |
---|
| 40595 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Schankraum mit Theke – die Spüle für die Reinigung der Biergläser war mit
gelblich-braunen bis hin zu schwarzen Rückständen verunreinigt.
Der Tiefkühlschrank war im Innenbereich mit braun-schwarzen Ablagerungen
verunreinigt.
Die Getränkeflaschen waren überwiegend von außen mit dunkelbraunen bis
schwarzen Ablagerungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Muscheln
- Fleisch
- Gemüse |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 vorgenannte Mängel wurden
teilweise abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.11.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Coffee Fellows Berliner Allee 4 |
---|
| 40212 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- UG Müllraum
- UG Flur mit Lagerflächen Reinigungslager/Kaffeelager
- Küche
- Bedientresen
- Umkleideraum/Büro
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- belegte Bagels
- Torten
- Kuchen
- Muffins
- Milch
- usw. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 vorgenannte Mängel
abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.11.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| NH Düsseldorf City Kölner Str. 186-188 |
---|
| 40227 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Servicebereich – im Vorraum des Getränkekühlhauses wurde Schadnagerkot
festgestellt
Gastraum/Buffetbereich – im Bereich der Fensterfront wurde Schadnagerkot
festgestellt.
Vorbereitungsraum Frühstück – im Bereich hinter und neben dem Kühlschrank
konnten Anhäufungen von Schadnagerkot festgestellt werden, sowie auf den
Regalböden und neben dem verwendbaren Geschirr.
Großküche – im gesamten Küchenbereich wurde Schadnagerkot festgestellt.
- Topfspüle
- Anlieferungsbereich |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.11.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
---|
| My Tom Kopstadtplatz 8 |
---|
| 45127 Essen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im Betrieb waren sämtliche Griff- und Kontaktflächen stark verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden kühlpflichtige Lebensmittel (z.B. Reistaschen) außerhalb der Kühlung vorgefunden. Das Spülbecken war verunreinigt und die Silikondichtung war mit schwarzen schmierigen Belägen verschmutzt. In einer Autokühlbox befand sich Eis, in der Kühlbox befand sich verunreinigtes Entnahmebesteck und der Lüfter war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Verkaufsraum wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie z. B. frische Bao’s (gefüllte Teigtaschen) außerhalb der Kühlung gelagert. In einem Kühlschrank war das Verdampferschutzgitter mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. In den Tiefkühltruhen wiesen verschiedene Lebensmittel Gefrierbrand auf. Fischereierzeugnisse wie z. B. Langusten wurden ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung eingefroren. Lebensmittel, z. B. Petersilie, wurden in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum befanden sich verschiedene Küchenutensilien, wie z.B. eine Teigknetmaschine, die verunreinigt waren. Im Kühlraum war der Boden verunreinigt und der Verdampfer war im hinteren Bereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Behälter mit Lebensmitteln. In der privaten Küche wurden Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Hoftür war stark verschmutzt. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert. Die Spülbrause war mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Neben der Spüle stand ein Behälter mit Tintenfisch. Der Konvektomat war von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Regalböden waren mit Altfettkondensat verunreinigt. In einem externen Lagerraum wurden Spuren von Mäusekot gefunden. Hier wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, welche stellenweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angeordnet sowie das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Des Weiteren wurde angeordnet einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Bei einer Nachkontrolle am 21.03.2025 wurde die Betriebsschließung aufgehoben. Die Grundreinigung war ausreichend erfolgt. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb weiterhin bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass gegen die Untersagung zu Eigenproduktion von Lebensmitteln verstoßen wurde. Des Weiteren wurden diverse hygienische Mängel im Betrieb festgestellt. Daraufhin wurde erneut eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Zudem wurde das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.03.2025 wurde der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen. Weiter wurde zum Kontrollzeitpunkt erneut in der Küche produziert. Die Betriebsschließung konnte daher nicht aufgehoben werden. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer weiteren Kontrolle am 02.04.2025 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. Der angeordneten Grundreinigung wurde ausreichend nachgekommen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt weiterhin bestehen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
---|
| Bäckerei, Konditorei Schrunz - Bäckerei Konditorei Café GmbH & Co. KG An der Alten Ziegelei 6 |
---|
| 48157 Münster |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle fanden sich gravierende hygienische Mängel in fast allen Bereichen des Betriebes vor. Es zeigten sich eine Vielzahl an gravierenden hygienischen Mängel in der Konditorei, Spülküche Konditorei, Lagerbereich Backstube, externe Spülküche als auch Lagerbereich Konditorei. Schimmelartige Verunreinigen wurden in erheblichem Ausmaß in den genannten Bereichen festgestellt. Insbesondere die Crushed-Ice Maschinen wurden hinsichtlich der Kontaminationsgefahr außer Betrieb genommen und eine Grundreinigung als auch Desinfektion angeordnet. Teilschließungen sowie Grundreinigung der betroffenen Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände wurden angeordnet. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Am 23.10.2024 wurde vor Ort festgestellt, dass die hygienischen Mängel größtenteils nicht behoben wurden. Insbesondere die Konditorei, die Spülküche der Konditorei (sowie der Vorraum), die Kuchenschneidemaschine, die Transportspülmaschine, die externe Spülküche und die Fettbackstube wiesen einen stark verunreinigten Zustand auf. Die betroffenen Bereiche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle zur weiteren Verwendung/ Nutzung untersagt. Die festgestellten Mängel der Kontrollen vom 22.10.2024 und 23.10.2024 sowie die Mängel weiterer Nachkontrollen wurden vollständig zum 14.11.2024 durch den Betrieb abgestellt und der Betrieb von allen Teilschließungen befreit. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 24.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Bollywood Express Hordeler Straße 70 |
---|
| 44651 Herne |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Pizza Arena Konrad-Adenauer-Platz 3 |
---|
| 44629 Herne |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
---|
| West-Gastronomie und Großhandel GmbH Hochstraße 105 |
---|
| 45731 Waltrop |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erheblich hygienische Mängel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden größtenteils behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Zeus Grill Bochumer Straße 236 |
---|
| 45661 Recklinghausen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| King of Kebab Feldstraße 269 |
---|
| 45701 Herten |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 23.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 22.04.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| The Ash Lindenallee 4 |
---|
| 45127 Essen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im Betrieb bestand ein erheblicher Schadnagerbefall. Erhebliche Mengen an Nagerkot wurde im Umkleideraum für Damen auf dem Fußboden und zwischen der Halterung der Deckenkasetten und im Müllraum vorgefunden. Die Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingsbefall, zur Schädlingsbekämpfung sowie die Reinigung und Desinfektion waren unzureichend.
In der Küche war der Bereich hinter und unter der Mikrowelle mit alten Produktresten verunreinigt. Der Konvektomat war von innen mit alten, verkrusteten Produktresten verunreinigt. Der Wrasenabzug über dem Konvektomaten war stark altfettig verunreinigt. Die GN-Bleche waren im Bereich der Falzung stark mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bereich unterhalb der Grillplatte sowie die Führung zu den Auffangschalen war stark mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bereich unterhalb der Pfannenplatte war stark mit Altfettkondensat verunreinigt, sodass sich bereits Tropfen bildeten. In der Schubladenkühlung wurde Kartoffelpüree in einer Flüssigkeit schwimmend vorrätig gehalten. In der Schubladenkühlung befand sich ein GN-Behälter, in dem angeschnittene Avocados und roher Thunfisch in unmittelbarem Kontakt miteinander gelagert wurden. Die Kühlung des rohen Fisches lag bei +4 °C und war somit unzureichend. Die Fritteusen waren in den schwer zugänglichen Bereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Das Frittierfett in der Fritteuse war stark bräunlich verfärbt. Der Wrasenabzug über den Fritteusen war mit Altfettkondensat verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Tiefkühlschrank, in dem sich Speiseeis befand, nicht in Betrieb, da die Sicherung ausgefallen war. Aus den Bodenabläufen entströmte ein starker, unangenehm muffig-fäuliger Geruch. In der Vorbereitungsküche waren die Reinigungsgerätschaften mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angerordnet. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.03.2025 war die Grundreinigung ausreichend erfolgt. Der Betrieb wurde freigegeben. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 22.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 22.01.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Pizza Johnny Friesdorfer Str. 90 |
---|
| 53173 Bonn |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.12.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Personalhygiene: Fehlende Personalschulung sowie Erstbescheinigung durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 IfSG; In der Küche fehlte das Handwaschbecken und Mittel zur Händereinigung und –trocknung, Im Vorbereitungsraum fehlte ein Handwaschbecken.
Betriebshygiene: Bedientresen: Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt; Innenraum Kühlschrank verunreinigt; Küche: div. offene Lebensmittel wurden mit Müllbeuteln abgedeckt, an der Saladette wurde verschmutztes Klebeband verwendet, Dichtungen div. Kühleinrichtungen waren verunreinigt und beschädigt; Wände waren im Bodenbereich verunreinigt, es fehlte ein Schädlingsmonitoring; Lagerraum Keller: Lagerung von Verpackungsmaterialien und verpackten Lebensmitteln unter unhygienischen Umständen, abblätternder Deckenanstrich drohte auf Bedarfsgegenstände und Lebensmittel zu rieseln; Vorbereitungsraum Keller: Tiefkühltruhe verunreinigt, Deckenanstrich löste sich ab, die Toilette öffnete unmittelbar in den Vorbereitungsraum, in dem Lebensmittel bearbeitet wurden; verunreinigte Arbeitsflächen, Wandnische und Ablagefläche stark verunreinigt. Der Betrieb wurde vorübergehend amtlich geschlossen. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 13.12.2024 erfolgten Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße soweit behoben, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 22.07.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.05.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| G + G Gaststätten Betriebs GmbH Café Madrid Bolkerstr. 23-25 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.10.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke Chicos
- Flur mit Eiswürfelmaschine
- Trockenlager 1 – 1. OG
- Trockenlager 2 – 1. OG
- Trockenlager 3 – 1. OG
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Status der Mängelbeseitigung: Stand 25.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.11.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Bronx Bar Ruhrtalstr. 5 |
---|
| 40233 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.02.2025 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke u.a. vereinzelnd in den Gläserschränken
- Service/Kaffeebereich u.a. toter Schadnager unter den Kühlgeräten
- Spülküche, vereinzelnd in den Regalen und unter der Spüle
- Vorbereitungsraum, in den Randbereichen des Fußbodens
- Verbindungsgang, in den Randbereichen des Fußbodens
- Personaltoilette D/H, im Randbereich hinter der Toilette
- Lagerraum u.a. in den Regalen und auf den Lebensmittelverpackungen, sowie eine tote Maus auf einer Klebefalle
- Lagerraum TK (Vorraum Kühlraum), in den Randbereichen des Fußbodens und hinter Tiefkühlgeräten
- Kühlraum, in den Eckbereichen des Fußbodens
- Küche, vor und hinter Mobiliar
Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
Küche - der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen massiv mit alten Lebensmitteln sowie Schimmel verunreinigt.
Der Schrank unter dem Herd war massiv mit alten schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Pommes
- Kichererbsen
- Mehl
- Zwiebeln
- Fisch
- Bacon
- Weitere typische Lebensmittel |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 20.02.2025, der Betrieb wurde Grundgereinigt und desinfiziert. Schädlingsfreiheitsbescheinigung durch eine Firma lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 10.10.2025 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| G + G Gaststätten Betriebs GmbH Café Madrid Bolkerstr. 23-25 |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.10.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke Chicos
- Flur mit Eiswürfelmaschine
- Trockenlager 1 – 1. OG
- Trockenlager 2 – 1. OG
- Trockenlager 3 – 1. OG
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.11.2025 |
---|