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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Walid Markt Katernberger Str. 2
45327 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestand ein starker Schadnagerbefall. Es roch nach Nagerkot und Nagerurin. In schlecht einsehbaren Bereichen, wie insbesondere hinter und unter Holzpaletten im Verkaufsraum, lagen erhebliche Mengen Rattenkot. In einem Kühlregal lag eine angenagte Packung Käse. Vor der Tür zum Umkleideraum stapelten sich Kartonagen. Die unteren Kartonagen mit feinen Nudeln waren ebenfalls angefressen, Verpackungsmaterialfetzen und Nudeln bedeckten den Fußboden. Im gesamten Betrieb war der Fußboden altschmutzig, insbesondere in schlecht einsehbaren Bereichen. Die Regale und Kühlregale waren stark verschmutzt, z.T. korrodiert und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Auf einer unsauberen Spüle lagerten Weintrauben in einem Kunststoffkorb neben Reinigungsmitteln und Bedarfsgegenständen. Das angebotene Obst und Gemüse war z.T. deutlich überlagert. Angebotene Blumenkohlköpfe zeigten bereits deutliche, durch Pilzbefall hervorgerufene, Kohlschwärze. Einzelne in den Regalen und Kühlregalen gelagerten Lebensmittelbehältnisse waren undicht oder altschmutzig. Zudem zeigten einige Kunststoffverpackungen bereits deutliche Einziehungen oder Vorwölbungen, was auf mikrobiologische Vorgänge im betroffenen Produkt hindeutet. Im Bereich der Kasse stand hinter einem Regal ein offener, noch halb gefüllter Sack mit Sonnenblumenkernen. In den Sonnenblumenkernen lagerte eine altschmutzige, ehemals weiße, Kunststoffschaufel. Der Kühlraum war von innen unsauber. Mit Öffnen der Kühlraumtür war ein Schimmelgeruch wahrnehmbar. Der Fußboden im Kühlraum war altschmutzig und stellenweise u.a. mit eingetrockneten Milchproduktresten behaftet. Ein auf dem verunreinigten Boden stehender weißer Lebensmitteleimer war mit zahlreichen schwarzen Schimmelflecken behaftet. Die Personalhygiene war ungenügend. Die Türen zum WC-Vorraum und WC-Raum standen zum Verkaufsraum offen. Es roch stark nach altem Urin. Der gesamte Bereich, insbesondere rund um den WC-Topf, war stark verschmutzt. Die WC-Schüssel war stark mit Fäkalresten und dunkelgelben Urinsteinanhaftungen verunreinigt. Auf dem Spülkasten stand eine gefüllte Wasserflasche zur manuellen Analreinigung. Am Handwaschbecken bestand lediglich eine Kaltwasserversorgung. Der Handtuchspender war nicht befüllt. Im hinteren Lagerraum wies die Stirnwand erkennbare Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung auf. Unmittelbar an der feuchten Wand lagerten diverse verpackte Lebensmittel. Eine erhebliche Ansammlung von Müll und Lebensmittelabfällen im Hofbereich förderte den Schädlingsbefall. Der Betrieb wurde per Ordnungsverfügung geschlossen, die Abgabe von Lebensmitteln wurde untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 06.02.2025 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Domino’s Pizza Elbruchstr. 5
40589 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im gesamten Betrieb war der Fußboden insbesondere in den Randbereichen und unterhalb der Einrichtungsbestände verunreinigt, stellenweise konnten schadnagerkotähnliche Verunreinigungen gesichtet werden. Produktionsbereich am Pizzaofen – der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schmutzablagerungen und Schadnagerkot verunreinigt. Küche im Spülbereich – der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war mit alten rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt. Kühlraum – die Tür des Kühlraumes war mit alten, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Das Kondenswasser des Kühlaggregats wurde nicht durch ein dafür vorgesehenes geschlossenes Abwassersystem abgeführt, sondern mittels eines Schlauches und einem an der Heizung hängenden Eimer ohne Abdeckung abgeführt. Der Fußboden war durch gesamtflächige Schmutzablagerungen verunreinigt. Das Verdampfer Schutzgitter war durch schwarze und bräunliche Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Regale welche sich im Kühlraum befinden waren durch schwarze und bräunliche Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Wand des Kühlhauses war teilweise durch schwarze und bräunliche Schmutzablagerungen verunreinigt Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleisch - Geflügelfleisch - Gemüse und Salate - Milchprodukte (z.B. Käse) - Nicht kühlbedürftige Lebensmittel in Fertigpackungen und Konserven - Tiefkühl- und kühlpflichtige Lebensmittel in Fertigpackungen (z.B Soßen und Zutaten)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.02.2025 - Es wurde eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vorgelegt.Eine Grundreinigung der Betriebsstätte ist erfolgt, stellenweise muss noch nachgereinigt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Restaurant Mediteran Wallstr. 1
47051 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. Das Handwaschbecken in der Küche war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. 2. Die Dichtungen der Schubladen am Kühltisch und des Kühlschrankes in der Küche waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. 3. Die Dichtung der Kühlhaustür des Gemüsekühlhaus war schimmelähnlich verunreinigt. 4. Das Ventilatorschutzgitter im Gemüsekühlhaus war stark schimmelähnlich verunreinigt. 5. Die Fensterlaibung und stellenweise die Wände im Vorbereitungsraum waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. 6. Die Kühlhaustür des Fleischkühlhaus war schimmelähnlich verunreinigt. 7. Im Bierkeller waren die Bierleitungen von außen, ein Teil der Wände und das Ventilatorschutzgitter schimmelähnlich verunreinigt
Status der Mängelbeseitigung: In der Nachkontrolle am 23.01.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt. Der Vorbereitungsraum mit den schimmelähnlichen Verunreinigungen an der Fensterlaibung und den Wänden wird aktuell nicht zur Verarbeitung von Lebensmitteln genutzt.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Levin Restaurant Westfalenstraße 204
45661 Recklinghausen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.11.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Ghafoori – Bäckerei Bismarckstr. 106
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Rattenkot, Insektenkot) in folgenden Bereichen festgestellt: Backbereich – im Backbereich waren insbesondere die Rand- und Eckbereiche durch Schadnagerkot verunreinigt. Das Fenster welches sich im Backbereich befand war war durch Insektenkot verunreinigt. Verkaufsraum – im Verkaufsraum waren insbesondere die Rand- und Eckbereiche durch Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Vorbereitungsraum – der Teigkneter war eklatant mit verkrusteten Teigresten verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Brot - Gebäck - Nüsse - Mehl
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.03.2025 vorgenannte Mängel wurden teilweise abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.11.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
KINSHO Asia Cuisine & Sushibar Albertstr. 74
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Lagerraum im vorderen Gastraum links - kleiner Lagerraum im Gastraum mit Theke links - Gastraum mit offener Zubereitung - In der Theke - im offenen Produktionsbereich - Bürobereich - Lagerbereich Putzmittel - Personaltoilette Damen Offener Produktionsbereich – die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen aufgetaut. Küche – es wurden gefrorene Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen aufgetaut. Es lag eine angehäufte Menge an älteren Lebensmittelabfällen in den Regalen. Es wurden Lebensmittel in Behältern aufbewahrt welche durch dunkle Rückstände und Verkrustungen verunreinigt waren. Der Raum war stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Arbeitsplatte war mit Kartonpappe ausgelegt, welche durch das Zubereiten von Speisen stark verunreinigt war. Es wurden Lebensmittel in unverschlossenen Säcken aufbewahrt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Frischer Fisch (Lachs, Kavier/Fischeier) - Hähnchenfleisch - Geschnittenes Gemüse (Zwiebeln, Pilze, Paprika etc.) - Geschnittenes Obst (Mango) - Pommes - Saucen - Gewürze
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 18.02.2025, die Mängel waren teilweise behoben, eine Bescheinigung über die Grundreinigung und Schädlingsfreiheit durch einen Schädlingsbekämpfer lag vor. Die zu entsorgenden Lebensmittel wurden gegen Rechnung entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schvarz Kaffee GmbH/Kaffee Rösterei Ronsdorfer Str. 74
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Verkaufstheke Putzmittellager Personaltoilette Spülküche – die Eiswürfelmaschine war mit schleimigen schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: Kuchen Croissants
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 19.02.2025, der Betrieb wurde einer Grundreinigung unterzogen. Ein Schädlingsbefall konnte nicht mehr festgestellt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

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Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
LC NRW GmbH Loco Chicken Neustr. 16
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall war im Gesamten Kellergeschoss, sowie im Erdgeschoss (Produktion, Spülbereich, Gastraum) vorhanden Im Vorraum/Flur wurde ein Schädlingsbefall festgestellt Es wurde ein Schädlingsbefall an der Burger & Frittierstation festgestellt Unterhalb/Innerhalb der Bedientheke war Schadnagerkot aufzufinden In der Spülküche wurde unterhalb der Haubenspülmaschine und des Spülbeckens Schadnagerkot aufgefunden Unter dem Getränkekühlschrank war Schadnagerkot Unterhalb einer weiteren Frittierstation und der Saladette war Schadnagerkot zu finden Die Eiwürfelmaschine war mit Rotschmier verunreinigt Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Käse - Fleisch - Tomaten - Gurken - Fritten - Salat
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.01.2025 - Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Take the good food Dus II GmbH Bolkerstraße 39
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.20225
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Auf dem Fußboden hinter dem Bedientresen mit Kochbereich lag eine Schabe, in einem Kabelkanal lagen mutmaßlich Eipakete von Schaben Die Wände waren stark durch Fett und Lebensmittelrückständen verunreinigt Die Dunstabzugsanlage war massiv mit Fettrückständen verunreinigt Auf dem Fußboden im Vorbereitungsraum lag Mäusekot und diverse Altverschmutzungen Auf dem Fußboden im Umkleideraum lag Mäusekot und diverse Altverschmutzungen
Status der Mängelbeseitigung: Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Syrisches Haus Kölner Str. 226g
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : An mehreren Bereichen im Verkaufsraum (unterhalb der Regalböden, auf dem Fußboden, auf Regalböden und auf Paletten) wurde Schadnagerkot in nicht unerheblichen Mengen vorgefunden Es wurden nicht erlaubte Klebefallen und sich darauf befindlicher toter Schadnager vorgefunden In der Kühltheke waren die Oberflächen in der Fächerkühlung durch Fleischreste verunreinigt Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Geflügel) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war Im gesamten Lagerraum waren massive Anhäufungen von Schadnagerkot vorzufinden
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.01.2025- Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Mira Markt Kölner Str. 284
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schadnagerkot im Verkaufsraum auf dem Fußboden und unterhalb der Regalböden vorgefunden Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln, hier Hackfleisch, wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.01.2025 -Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
ChopChop Bolkerstr. 7
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt Auf dem Fußboden in der Küche im Erdgeschoss lagen Mäusekot und Altverschmutzungen Im Lagerbereich des UG lagen eine tote Maus und tote Schabend auf dem Boden hinter den Einrichtungsgegenständen Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

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Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
CC Cool Food GmbH Königsberger Str. 100/A20
40231 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Rand und Eckbereichen (Anlieferungsbereich, Verkaufsraum) wurde Schadnagerkot festgestellt Es wurden zwei tote Schadnager und durch Schadnager angefressene Ware vorgefunden Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Bifi verschiedene Sorten Nic Nacs Mr. Tom M&M Twix Mars Snickers Weitere Kiosktypische Süßwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Royal Indische Küche 3 Kopernikusstr. 82
40225 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eine Wand in der Küche war vollständig mit Aluminiumfolie beklebt, unterhalb der Aluminiumfolie wies die Wand starke schimmelähnliche Verunreinigungen auf Der Teigkneter war massiv mit alten Teigresten und dunklen Rückständen verunreinigt Die Wände waren erheblich schwarzschimmelähnlich verunreinigt Die Geschirrspülbrause war erheblich mit gelb-bräunlichen Ablagerungen verunreinigt Der Korb, in der die Geschirrspülbrause abgelegt wurde, war schwarzschimmelähnlich verunreinigt Die Wandfliesenfugen sowie die Silikonverfugung hinter dem Spülbecken waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war erheblich mit alten dunkel-, teils schleimigen Rückständen verunreinigt. Beim Öffnen der Geschirrspülmaschine war ein stechender, übelriechender Geruch wahrnehmbar. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren massiv mit alten Lebensmittelresten und teilweise mit weiß-pelzigen schimmelähnlichen Partikeln verunreinigt. Der Gasherd sowie die umgebenden Wandflächen waren eklatant mit alten und eingetrockneten Lebensmittelresten und Produktanhaftungen verunreinigt. Die Quetschflaschen waren mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die beiden Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes waren eklatant schimmelähnlich verunreinigt. Unmittelbar unter den schimmelähnlich verunreinigten Ventilatorschutzgittern lagerten unverpackte Lebensmittel (vorfrittiertes Gemüse) Mehrere Kochtöpfe waren mit dunkel-schmierigen Ablagerungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der Regalboden, auf dem die Kochtöpfe lagerten, war mit schmierigen, teils schimmelähnlichen Auflagerungen verunreinigt Der Innenraum des Kühlschrankes war mit Lebensmittelresten und verendeten Fluginsekten verunreinigt Der Innenraum des Kühlschrankes war mit schmierigen Rückständen verunreinigt. In unmittelbarer Nähe lagerte loses Gemüse. Die Wände waren teilweise mit Insektenkot verunreinigt. Der Bodenwischer sowie der Eimer waren erheblich verunreinigt. In dem Eimer befand sich trübliches, übelriechendes Putzwasser. Das Gläserspülgerät war mit Zigarettenasche verunreinigt. Das Tropfblech des Schanktisches/Schanktresens war mit alten krustig-bräunlichen Ablagerungen verunreinigt. Unmittelbar auf dem Tropfblech wurden Trinkgläser abgestellt. Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Reis Kartoffeln Geschnittenes und ungeschnittenes Gemüse Fleisch Frikadellen/Köfte Diverse Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 03.02.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Zahraa Market Haus-Berge-Straße 129
45356 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Fleischkühlhaus waren die Regale mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Verdampfer war stark verschmutzt. Die Wände des Kühlhauses waren ebenfalls stark mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Fußboden im Kühlraum war stark altverschmutzt. Der Türöffner (Innenseite der Kühlhaustür) war mit alten Fleischresten verunreinigt und die Kühlhaustür war stark altschmutzig. Im Bereich der Fleischtheke war die Kühltheke stark mit eingetrockneten und schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Sämtliche Geräte wie Fleischwolf, Waage, Bandsäge, Messer, Armaturen sowie das Handwaschbecken einschließlich der Handhygienespender waren stark mit alten eingetrockneten Produktresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich waren die Oberflächen der Arbeitstische und Regale mit altem Schmutz behaftet. Die Behälter zur Aufbewahrung der Gewürze waren stark altschmutzig. Der Fußboden war stark altverschmutzt, eine regelmäßige Reinigung war nicht erkennbar. Im gesamten Betrieb waren die Handkontaktflächen (Steckdosen, Griffe etc.) verschmutzt. Es wurde eine Teilbetriebsstilllegung im Bereich der Fleischtheke sowie eine Grundreinigung angeordnet. Weiterhin wurde das Inverkehrbringen aller offenen Fleischwaren aus dem Fleischbereich untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 21.02.2025 wurde festgestellt, dass die Grundreinigung ausreichend erfolgte. Die Teilbetriebsschließung der Fleischtheke wurde aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Netto City Oberbilker Allee 78
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Unterhalb des Verkaufsregales der losen Backwaren (Brezel, Brötchen) - Lagerbereich in unmittelbarer Nähe lagerten Brot, Süßigkeiten, Milch - Verkausfraum auf Paletten mit Zucker und Milch, sowie unterhalb der Regalböden und auf dem Boden im Getränkebereich Die Wandfliesen des Kühlhauses für Molkereiprodukte, Obst und Gemüse war Schimmelähnlich verunreinigt Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.01.2025 Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

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Datum: 17.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Dunya Markt Further Str 105
41462 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten im allgemeinen Bereich der Betriebsstätte keine Dokumentation über die einzelnen Kühlmöbel sowie über den Wareneingang für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel nicht vorgelegt werden. Es gibt kein geeignetes Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Im Bereich der Eigenkontrolle Basishygiene ist eine Einteilung in Lebensmittelkategorien anhand der Produktuntersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel nicht ersichtlich (Hackfleisch, Fleischzubereitung, Fleischerzeugnisse). Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten keine aktuellen Untersuchungsergebnisse anhand der mikrobiologischen Kriterien für selbst hergestelltes Hackfleisch, das zum Rohverzehr bestimmt war, vorgelegt werden. Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Reinigung und Desinfektion entnommen. Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Im Supermarkt sind vereinzelt die Regale mit alten Verunreinigungen behaftet. Die TK-Truhen sind im Bereich der Einschübe mit alten eingetrockneten schwarzen Verunreinigungen behaftet. In der TK-Truhe lagerte ca. 7,4 kg Rinder-Hackfleisch in blauen Mülltüten. Im oberen Wand- bzw. Deckenbereich sind Gespinste. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlt der erforderliche Einmalhandtuchspender. Der Fußboden in der Toilette und im Vorraum ist altverschmutzt. In der Mitarbeiterküche befinden sich alte eingetrocknete Schmutzablagerungen. Der Fußboden des Lagerraums vor den Kühlhäusern ist im gesamten Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet. Das Dachfenster im kleinen Lagerraum hinter der Küche ist mit Gespinsten behaftet. Die Ablaufrinnen der Kühlschränke für Wurst und Mayo sind alle dunkel verfärbt im Bereich der Türen. Im Gemüsekühlhaus ist das Verdampfergitter mit Staubwrasen behaftet. Im oberen Deckenbereich befinden sich schwarze schimmelartige Ablagerungen. Die Regalbretter sind aus unbehandeltem Holz. An der Wand zum Hinterausgang in der Fleisch- und Wurstabteilung ist der Putz ausgebrochen. Der Fußboden ist vor der Türe mit dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Schlitz unter er Türe verhindert nicht das Eindringen von Schädlingen. Der Fußboden ist hinter den Arbeitstischen mit alten dunklen Verunreinigungen behaftet. Im Wandbereich befinden sich offene Bohrlöcher. Der Wand-Ventilator ist mit Wrasen behaftet. Die Trennwand zur Fischabteilung ist überall mit schwarzem Isolierband zusammengeklebt. Die Dichtungen der Bedientheke sind gerissen und leicht verunreinigt. Der Bereich der Einschübe der TK-Truhen ist mit alten eingetrockneten schwarzen Verunreinigungen behaftet. In der Fischabteilung sind die Trennwände ebenfalls mit schwarzem Isolierband abgeklebt. Es befinden sich dort Klebfallen für Fliegen. Die Einleggitter des großen Kühlschrankes sind stellenweise korrodiert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde schon frischer Fisch vom Wochenende in der Bedientheke vorrätig gehalten. Teilweise war der Fisch ohne Eis bedeckt und teilweise schwamm der Fisch in Schmelzwasser. Der Fleischwolf in der Fleisch- und Wurstabteilung ist im Einwurfbereich und im inneren Bereich mit alten eingetrockneten Fleischablagerungen behaftet. In der Fischabteilung haben die weißen Schneidebretter tiefen Riffen und dunkle Verfärbungen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 wurden festgestellt, dass im Bereich der allgemeinen Betriebsstätte die Ergebnisse von den Eigenkontrollen noch nicht vorhanden sind. Die Dokumentation über Kühlmöbel und das Schädlings-Monitoring finden nun statt. Ein Reinigungsplan ist nun ebenfalls vorhanden. Im Gemüsekühlhaus ist das Verdampfergitter gereinigt worden. Die Holzpaletten müssen noch gegen Plastikpaletten ausgetauscht werden. Die Mitarbeiterküche und der Lagerraum vor den Kühlhäusern sind gereinigt worden. Die Basishygiene der Personaltoilette ist verbessert worden. Im Supermarkt ist die Basishygiene ebenfalls verbessert und die Wand am Kellerabgang ist gestrichen worden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wird in der Fischabteilung der frische Fisch auf Eis vorrätig gehalten. Die baulichen Mängel im Bereich der Frischfleischtheke sind behoben sowie die Basishygiene verbessert worden.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Fantastic Friedrichstr. 19
41460 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten im allgemeinen hygienischen Bereich kein Handwaschbecken mit warmem Wasser aufgefunden werden. In der Untertischkühlung lagert eine angebrochene Packung „Halal Schinken“ MHD 02.01.2024. Die Verpackung ist von außen verunreinigt. Des Weiteren lagert dort eine Packung „Sauce Hollandaise“. Diese ist im Öffungsbereich mit klebrigen Hollandaise-Resten behaftet und eine angebrochene Dose Ananas, welche im inneren Bereich schon korrodiert. In der Untertischkühlung befinden sich alte eingetrocknete Lebensmittelreste. Auf dem Abfallbehältnis fehlt der erforderliche Verschlussdeckel. Weiter ist die Wand hinter dem Abfallbehältnis mit alten Verunreinigungen behaftet. Neben dem Pizzaofen steht auf dem Fußboden ein Karton mit alten benutzten Arbeitsschürzen und Aufnehmern. Im kleinen Raum zwischen Imbiss und Kühlhaus befindet sich ebenfalls ein Becken zum Reinigen oder Waschen von Salat. Zum Zeitpunkt der Kontrolle steht hier kein warmes Wasser zur Verfügung. Unter dem Spülbecken stehen Eimer, auf deren Deckeln befindet sich eine schmierige Flüssigkeit. Eine rote E 2 Kiste mit angetautem Hackfleisch steht auf einer Arbeitsplatte. Das E 2 Becken ist im inneren Bereich mit alten Verunreinigungen behaftet. Über dem Gasherd fehlt die erforderliche Dunstabzugshaube. Der Gasherd ist im Bereich der Kochfelder mit alten Ablagerungen behaftet. Im Kühlhaus sind der gesamte Fußboden und die Regale mit dunklen eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Hier lagern zum Teil offene Lebensmittel, wie z. B. Hackfleisch ohne ausreichende Abdeckung unmittelbar neben rohen Eiern. Des Weiteren lagern im Regal weitere offene Lebensmittel ohne ausreichende Abdeckung, so dass eine nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann. Im Decken- bzw. Wandbereich befinden sich in den Fugen schimmelartige Ablagerungen, ebenso an der Decke im Eingangsbereich. Im Flur zwischen Kühlhaus und Küche lagern Gefäße mit Lebensmitteln zum Auftauen. In der Küche ist der Einmalhandtuchspender leer. Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist teilweise gerissen und dunkel verfärbt. Der Brausekopf des Spülbereiches ist mit eingetrockneten gelblichen Kalkablagerungen behaftet. Die Armatur des Wasserhahns ist mit alten Schmutzablagerungen belegt. Der Fußboden unter dem Spültisch und die Wand dahinter sind mit alten gelblichen eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Bereits gereinigte Bedarfsgegenstände auf dem Spültisch sind immer noch mit alten Lebensmittelresten belegt. In einer durchsichtigen Plastikkiste lagern Bedarfsgegenstände in einer schmierigen Flüssigkeit. Zum Zeitpunkt der Kontrolle stehen Behältnisse mit ausgefrorenem Geflügelfleisch in der Küche zum Auftauen. Dokumentation über Kühlmöbel und Wareneingangskontrollen finden nicht statt. Das Schneidebrett der Saladette im Imbissbereich ist mit dunklen Verfärbungen behaftet. Der Pizzakneter ist im Gehäusebereich mit alten Verunreinigungen belegt. Auf der Arbeitsplatte stehen noch weitere Küchenmaschinen, wie z. B. Käsereibe usw. Diese sind alle mit alten Schmutzablagerungen behaftet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 15.01.2024 wurden festgestellt, dass im Bereich des Flures zwischen Kühlhaus und Küche die Basishygiene verbessert wurde. Die Basishygiene im Imbissbereich wurde ebenfalls verbessert und es steht am Handwaschbecken warmes Wasser zur Verfügung. Das Schneidebrett der Saladette muss noch abgeschliffen werden. In dem kleinen Raum zwischen Imbiss und Kühlhaus steht noch immer kein warmes Wasser an den Becken zur Verfügung. Die Basishygiene im Kühlhaus ist verbessert worden. Unter den Becken und auf den Regalen befinden sich noch alte Verunreinigungen. Die Basishygiene in der Küche wurde ebenfalls verbessert. Die baulichen Mängel sind noch nicht behoben worden. Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist auch noch nicht erneuert.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
YPSILON PIZZERIA Eschenweg 7
41352 Korschenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle fanden im allgemeinen Bereich der Betriebsstätte keine Dokumentation über die einzelnen Kühlmöbel sowie über den Wareneingang für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel statt. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Im Bereich der Eigenkontrolle Basishygiene fehlte der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Im Kühlhaus Küche befinden sich auf dem Fußboden unter den Regalen alte eingetrocknete Lebensmittelablagerungen. Auf dem Regal befinden sich rohe Eier in Eierverpackungen. Die Holzplatte auf dem Fußboden ist aus unbehandeltem Holze. Die Basishygiene und die Grundordnung in der Küche zeigen besonders im Bereich des Fußbodens, unter den Arbeitstischen und hinter den Arbeitstischen alte dunkle schwarze Verunreinigungen auf. Betriebsfremde Gegenstände, wie z. B. Shisha-Pfeifen-Hocker, liegen auf dem Deckel der TK-Truhe. Am zu öffnenden Oberfenster in der Küche hinter der Türe fehlt das erforderliche Insektenschutzgitter. An der Decke in diesem Bereich löst sich ein Teil der Decke. An der Pendeltüre blättert im unteren Bereich der Farbanstrich ab. Beim Eingang in die Küche steht ein heißer Stein, welcher nicht benutzt werden darf, da die erforderliche Dunstabzugshaube fehlt. Im Fliesenbereich hinter dem heißen Stein befinden sich Fliesenschäden. Die Spülmaschine steht auf weißen Steinen, welche nicht leicht zu reinigen sind. Der Fußboden unter der Spülmaschine ist dunkel verfärbt. Die Einschübe der TK-Truhe sind mit Altschmutzablagerungen verunreinigt. In der TK-Truhe lagern selbst eingefrorene Lebensmittel ohne das erforderliche Einfrierdatum. Die TK-Truhe ist in den Randbereichen mit Eiskristall-Bildung behaftet. Der untere Bereich der TK-Truhe ist mit leicht rötlichen Verunreinigungen behaftet. Die Becken des Doppelspülbecken sind zum Zeitpunkt der Kontrolle massiv verunreinigt. Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist stellenweise dunkel verfärbt. Die Wand und der Fußboden in der Ecke des Doppelspülbecken ist massiv mit eingetrockneten Schmutzablagerungen behaftet. Vor der Kühlhaustüre befinden sich im Fußboden und Wandbereich Löcher. Auf diesem Loch im Fußboden steht ein Reinigungsgegenstand. Dieser ist mit alten schwarzen Verunreinigungen behaftet. Im Imbissbereich fehlt am Handwaschbecken das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandschuhen und Seifenspender. Der Unterschrank aus Edelstahl ist mit alten eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Die Dichtung der Bedientheke ist altverschmutzt. In der Untertischkühlung steht ein weißes Becken, welches massiv verunreinigt ist. Außen und im inneren Bereich befinden sich schimmelartige Ablagerungen, weil das Kondenswasser hier reinläuft und nicht abgeführt wird. Die Neonröhre in der Dunstabzugshaube ist defekt. Die Dichtungen an der Pizzabelegstation sind mit alten dunklen schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche unter einem Arbeitstisch befinden sich weiße Kisten, welche von außen verunreinigt sind. Darunter befindet sich ein gelbes Brett, das ebenfalls altverschmutzt ist. Auf dem Becken liegt ein blaues Schneidebrett, welches mit Riffen behaftet ist.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 30.01.2024 wurden festgestellt, dass die die Dokumentation der Kühlmöbel stattfindet, ein Reinigungsplan nun vorhanden ist und die jährliche Hygieneschulung durchgeführt wurde. Im Kühlhaus Küche befinden sich weiterhin alte Ablagerungen in den Regalen. Die Küche ist gereinigt worden. Die baulichen Mängel sind zur Behebung in Auftrag gegeben. Am zu öffnenden Oberlicht fehlt noch das erforderliche Insektenschutzgitter. Die Basishygiene im Imbissbereich ist verbessert worden sowie die Dichtungen und Unterschränke gereinigt.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Business Hotels GmbH Mercure Hotel Düsseldorf/Kaarst Königsberger Str. 20
41564 Kaarst
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren im Umkleideraum Damen (im Keller) auf der Fläche über den an der rechten Wandseite befindlichen Spindeln Staub- und Schmutzwrasenablagerungen zu erkennen. Im Vorraum vor den Kühlhäusern (z.B.) Obst-, Gemüse- und Moprokühlraum ist neben einem Lüftungselement der Deckenbelag schadhaft. Zudem ist bei einem in der Decke befindlichen Lüftungselement Staub- und Schmutzwrasenablagerungen erkennbar. In der Gläserspülküche sind bei den Deckenplattenhalterungen stellenweise Schmutzablagerungen zu erkennen. Zudem sind bei einem in der Decke befindlichen Lüftungselement Staub- und Schmutzwrasenablagerungen erkennbar. Die Splitterschutzabdeckung der an der Decke des Bierkellers befestigten Lichtquelle ist stellenweise defekt. In der Großküche sind bräunliche Ablagerungen bei den Deckenplatten im Bereich über dem Konvektomaten erkennbar. Stellenweise sind die Deckenplattenhalterungen verschmutzt. Die beiden hinter einem Becken in der Wand befindlichen Steckdosen sind mit Altschmutzablagerungen behaftet. Im Innenraum der beiden neben den Kühlschränken befindlichen Tiefkühlschränken, befinden sich stellenweise erhebliche Eisablagerungen. Der an einer Anrichte befestigte Tischdosenöffner ist im Messerbereich verunreinigt. In der Spülküche sind die Deckenplattenhalterungen stellenweise verschmutzt und bei einem in der Decke befindlichen Lüftungselement sind Staub- und Schmutzwrasenablagerungen zu erkennen. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates im Gemüsekühlraum ist mit Staub- und Schmutzwrasen behaftet. Bei der Warenanlieferung ist eine Deckenplatte beschädigt, sodass hier ein offenes Loch erkennbar ist. Bei der nach Außen führenden Türe befindet sich im Bodenbereich ein offener Spalt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 09.08.2024 wurden festgestellt, dass die Kontrollbereiche Umkleideraum Damen (im Keller), Vorraum vor den Kühlhäusern (z.B.) Obst-, Gemüse- und Moprokühlraum, Gläserspülküche, Großküche, Spülküche und Gemüsekühlraum keine Verstöße aufwiesen.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.07.2025


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