Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Midas Markt MM Stirper Straße 30 |
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| 59557 Lippstadt |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung aufgrund teilweiser Nichteinhaltung der Hygienevorschriften während der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringens von Lebensmitteln. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 21.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Enas Stet & Mhd Diyaa Koudimi GbR - Snack Time Friedrichstr. 159 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.08.2024 und 01.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 07.08.2024 wurden Lebensmittel unter
ekelerregenden Umständen gelagert und zubereitet, insbesondere indem
der gesamte Zubereitungsbereich verschmutzt war. Auch wurden
Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht mehr zum Verzehr durch
den Menschen geeignet waren. Die Mängel wurden zwischenzeitlich
behoben. Jedoch wurde bei einer erneuten Kontrolle am 01.10.2024
festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert und zubereitet wurden, insbesondere indem die
vorgefundenen vorbereiteten Lebensmittel der gefüllten Belegtheken zur
Pizza- und Hamburger Belegung vom Vortag waren und offen gelagert
wurden. Die Zutaten sollten weiterhin verwendet werden. Zudem waren
Arbeitsflächen, Bedarfsgegenstände zur Herstellung von Lebensmittel und
Böden der Betriebsräume vom Vortag massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden überwiegend behoben (Stand 02.10.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Radwan Farhan Hauptstrasse 204 |
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| 44649 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Nadine Driller LMH KG - EDEKA Edmund-Weber-Straße 190-194 |
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| 44651 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
Bauliche Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mongolia Wittener Straße 65 |
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| 45711 Datteln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Hertener Kiosk Bahnhofstraße 109 |
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| 45701 Herten |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
In Verkehr bringen von Lebensmitteln ohne Verpackung und Angabe der Allergene und Zusatzstoffe |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Feine Backwaren Unbekannter Herkunft |
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Verstoß : | Falsche Kennzeichnung |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden bereits behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Feine Backwaren Unbekannter Herkunft 19Stk |
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Verstoß : | Falsche Kennzeichnung |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden bereits behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Africa Shop Heinz-Schmöle-Str. 8 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum auf unverpackten Lebensmittel (u.a. Reis, Konserven), in Schubfächern und auf Regalböden (unmittelbar neben unverpackten Lebensmitteln u.a. Kartoffeln)
- Lager
- Personalküche
- WC
Es wurden diverse Lebensmittel (u.a Fische) in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten.
Es wurde ein Schädlingsbefall in der privat genutzten Personalküche festgestellt. Der Raum grenzt unmittelbar an den Lagerraum und den Verkaufsraum. Eine bauliche Trennung ist nicht vorhanden |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha-Bar Stoffeler Str. 3 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | - Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
- Im Bereich des Tresens sowie Vorbereitungs-Spülbereich stand kein warmes Wasser zur Verfügung
- Der Bereich war massiv mit Ruß verunreinigt
- Weder im Bereich des Tresens noch im Bereich des Vorbereitungsraumes und Spülraumes warmes Wasser vorhanden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Warmwasserversorgung war hergestellt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Dirks Nordstr. 89 |
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| 40447 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bedientresen
- Vorbereitungsraum neben dem Bedientresen
- Verbindungsgang
- Materiallager
- Spülküche
- Vorbereitungsraum Trockenlager
- Anlieferungsbereich
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
- Fleisch
- Fleischerzeugnisse
- Salate
- Soßen
- Suppen
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.01.2025 Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Turka bei Seda Graf-Adolf-Platz 15 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum massiv schimmelähnlich
verunreinigt.
Auf dem Fußboden in der Küche waren Mäusekot, Altverschmutzungen und Öl- und Fettablagerungen vorhanden.
Der Verdampfer im Kühlhaus war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 10.01.2025: Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Bakri Sultan Voerder Str. 7 |
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| 58135 Hagen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle am 14.01.2025:
Die Betriebshygiene war insgesamt nicht ausreichend. In allen Betriebsbereichen waren erhebliche Altverschmutzungen auf Böden, Wänden, Arbeitsflächen und Gerätschaften zu erkennen. Es waren zudem erhebliche Beschädigungen an Einrichtung und Ausstattung zu erkennen. Die Einrichtung war nicht in einem glatten und leicht zu reinigenden Zustand. Beim betreten des FleischKühlraums wurde ein sehr deutlicher Verwesungsgeruch
festgestellt. Das im Kühlraum vorgefundene Fleisch (vor allem Lammkoteletts) war trocken, dunkel-grünlich und stank bestialisch.
In der Obst- und Gemüseabteilung wurden Lebensmittel teils deutlich mit schimmelähnlichen Belegen, dunklen und matschigen Stellen zum Verkauf angeboten. Durch die erheblichen hygienischen Mängel besteht das Risiko, dass die dort gelagerten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Weiterhin würde der Verbraucher erheblichen Ekel empfinden, wenn er von diesen Umständen Kenntnis hätte. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 20.01.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel behoben. Bauliche Mängel bestehen z.T. weiterhin. Der Betrieb konnte insgesamt wieder geöffnet werden, die Abgabe von losem Fleisch ist weiterhin untersagt, bis alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Troya Markt Philosophenweg 33 |
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| 45279 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlraum Obst und Gemüse lagerten verschimmelte Clementinen und Rote Beete Knollen. Wand- und Deckenbereiche sowie das Kühlaggregat waren mit schimmelartigen, zum Teil pelzigen Ablagerungen verunreinigt.
Im Kühlraum Fleischwaren stand ein Fleischwolf, welcher mit Fleischabschnitten und älterem Hackfleisch befüllt war. Teilweise war das Hackfleisch braun verfärbt und roch sehr stark verdorben.
Im Verarbeitungsraum Fleischabteilung war die Oberfläche unterhalb der Schneidebretter feucht und mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen verunreinigt.
Am Bedientresen Fleischwaren waren die Aufschnittmaschine und die Knochensäge in den schlecht zugänglichen Bereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Fleischtheke war im Bereich der Lüftungsschlitze und unterhalb der Einlegeböden stark mit alten Produktresten verunreinigt. Hier lagen Fleischwaren wie gewürztes Geflügelfleisch oder Geflügelsteaks, die an der Oberfläche bereits leicht angetrocknet und braun verfärbt waren.
Die Wände des ausgestellten Tiefkühlraumes waren mit schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen verschmutzt. Es wurden diverse nicht kühlpflichtige Konserven, Soßen sowie Unrat gelagert.
In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum befand sich unverpackter Fisch, der stark verdorben roch. Das Kühlregal für Molkerei- und Wurstwarenprodukte war an diversen Stellen mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen behaftet.
In der Obst- und Gemüseauslage lagerten stark verschimmelte Kakifrüchte.
In der Backwarenabteilung und im Verkaufsraum (Regale, Kühltruhen, Tiefkühltruhen) lagerten Lebensmittel, darunter auch leicht verderbliche Wurstwaren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum weit überschritten war. Etwa 3/4 der Waren waren nach Herstellerangaben teilweise bereits Monate abgelaufen. Ein Hinweisschild für den Verbraucher war nicht vorhanden.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Überlagerung. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sowie die Entsorgung von Lebensmitteln wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 14.01.2025 wurde die Betriebsschließung teilweise aufgehoben. Der Verkaufsraum wurde für den Verkauf von Obst und Gemüse sowie bereits vorverpackter Ware freigegeben. Der Betrieb der Fleischtheke blieb weiterhin untersagt. Der Betrieb der Fleischtheke wurde am 07.02.2025 wieder gestattet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Manakeesh Al Sultan Steeler Str. 127 |
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| 45138 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Küche war der Geschirrkorb an vielen Stellen mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Geschirrkorb befand sich bereits gespültes Geschirr. Der Gefrierschrank war mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank in unmittelbarer Nähe eines Schneidebrettes und eines Stahlschwammes befand sich ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Diverse Küchengeräte wie Mixer, Spülbrause, Teigknetmaschine, Mikrowelle und Fleischwolf waren stark mit alten Produktresten verunreinigt. Ein Handwaschbecken fehlte in der Küche. Alle Lichtschalter bzw. Griffe von Türen und Schubladen etc. waren aufgrund mangelnder Händehygiene stark verschmutzt. Im Kühlraum waren der Fußboden sowie die Regalflächen massiv mit alten Produktresten verunreinigt. Auf dem verunreinigten Kühlraumboden standen mit Lebensmitteln gefüllte Behälter. Der Bereich der Kühlraumbeleuchtung war massiv mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Lagerbereich vor dem Kühlraum, in dem Mehl sowie Verpackungsmaterial gelagert wurde, war der Boden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig verunreinigt. Außerdem wurden hier verschiedene Baumaterialien wie Kalksandsteine und Farbeimer gelagert. Auch eine offene Wanne mit einer grau/braunen schmierigen Flüssigkeit war hier gelagert. Die Personaltoilette war verschmutzt. Mittel zur Händehygiene waren nicht vorhanden. Im Bereich des Bedientresens war das Handwaschbecken außer Betrieb und stark mit Mehl verschmutzt. Der Innenbereich des Kühltisches war stark verschmutzt, teilweise mit Schimmelbelag. Keiner der Mitarbeiter konnte eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz vorweisen.
Die Schließung des Betriebes wurde bis zur Grundreinigung aller Betriebsräume angeordnet. Weiterhin wurde das Inverkehrbringen der bereits geöffneten Waren untersagt und es wurde ein Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter mit fehlender Infektionsschutzbelehrung ausgesprochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 20.01.2025 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| ELIZ Food GmbH Thomasstr. 5 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht
zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies gravierende
Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im
Produktionsbereich des Betriebs. Weiter wurden Lebensmittel in Verkehr
gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet
waren, da Obst und Gemüse bereits verdorben waren. Darüber hinaus
wurden Produkte mit irreführender Kennzeichnung angeboten, indem
Produkte mit überschrittenem Mindeshaltbarkeitsdatum ohne Hinweis
darauf, angeboten wurden und beim Gemüse falsche Angaben zu den
Handelsklassen gemacht wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden überwiegend abgestellt (Stand 02.10.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 10.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Duck & Dumplings Birkenstr. 69 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern in folgenden Bereichen
festgestellt:
- Lagerraum
- Küche
Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Dumplings
- Gemüse (Zwiebeln etc)
- Hühnchen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Carpe Diem Fürstenwall 153 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum mit Pizzabereich und der Küche wurde erneut
Schadnagerbefall festgestellt.
Gewaschener Salat war mit Blattläusen befallen.
Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Einlegescheiben des Gemüseschneiders wurden an schimmelähnlichen
Wandfliesen gelagert.
Die Gemüseschneidemaschine war im Bereich des Einlasses mit alten
Lebensmittelresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Der Kühltischinnenraum war massiv verunreinigt. Der Kühltisch war
ausgeschaltet und es wurden diverse verunreinigte Ausrüstungsgegenstände
und nicht kühlpflichtige Lebensmittel (Löffelbiskuit, Pasta) gemeinsam in diesem aufbewahrt.
Die Zwiebeln wurden unter dem Kochfed in dem ehemaligen Backofen gelagert.
Der gesamte Bereich war mit alten Lebensmittelresten, schwarzen
Verkrustungen und schmierigen, altfettigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich vrunreinigt. An der
rechten Tür außen sowie an der linken Tür im Innenbereich bildete sich ein
weiß-pelziger Belag
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- geschnittener Salat
- gekochte Nudeln
- roher Lachs
- Pizzateig
- Salami
- Tomatensauce
- geriebener Käse
- Thunfisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 30.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okinii Bonn GmbH Quantiusstr. 33 |
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| 53115 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im gesamten Betrieb konnte ein gut ausgeprägter Befall mit lebenden und toten Schaben aller Wachstumsstadien festgestellt werden. In der Küche wurden in einem Behältnis mit Deckel in dem sich Reis befand, lebende Schaben vorgefunden. Im Anlieferungsbereich/Aufzug, Trocken- und Getränkelager wurden zahlreiche Kot- und Urinspuren von Nagern vorgefunden. Die im Getränkelager verwendeten Regalböden waren aus offenporigem, nicht leicht zu reinigendem Holz. Im Trockenlager wurden Lebensmittel ohne Schutz vor Mäusen gelagert, obwohl dort Mäusebefall erkennbar war. In der Küche und Spülküche waren an diversen Stellen die Silikonfugen verunreinigt oder fehlten. Der Betrieb wurde aufgrund dessen vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 19.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Chinesische Mauer Hermannstr. 2 |
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| 53225 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.03-2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Küche: Wandfliesen, Fußboden und Einrichtungsgegenstände verunreinigt, Kühlschranktürdichtung verunreinigt, Silikondichtungen der Wascheinrichtung für Lebensmittel und Handwaschbecken waren schimmelähnlich verunreinigt, kein Warmwasser und Mittel für die hygienische Handreinigung am Handwaschbecken, Pappkartonage vor Backofenscheibe, Deckenanstrich unsauber und löste sich teilweise ab, Fensterfront sowie Dunstabzug und Deckenlüfter bräunlich mit Fettrückständen verunreinigt, Oberflächen im Bereich der Geschirrrückgabestation klebrig verfettet. Eigenkontrollen/HACCP: Es wur-den keine Unterlagen über Wareneingangs- und Temperaturkontrollen geführt, keine Reinigungspläne, fehlendes Schädlingsmonitoring. Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurde unmittelbar auf dem Boden gelagert, Ventilatorenschutzgitter und Verkleidung des Kühlaggregates stark verschmutzt, Regalrahmen und Einlegeböden dunkel und schimmelähnlich verschmutzt, Silikonfugen zwischen Kühlhauselementen schimmelähnlich verschmutzt. Lagerraum I.: Lagerraum unsauber und unaufgeräumt, es wurde Reis gekocht obwohl der Raum dafür nicht geeignet war. Flur zur Küche & Kühlhaus: Desolater und verschmutzter Schrank, Tellerwärmerschrank stark verschmutzt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 12.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.10.2025 |
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