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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Midas Markt MM Stirper Straße 30
59557 Lippstadt
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung aufgrund teilweiser Nichteinhaltung der Hygienevorschriften während der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringens von Lebensmitteln.
Status der Mängelbeseitigung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 21.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Enas Stet & Mhd Diyaa Koudimi GbR - Snack Time Friedrichstr. 159
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.08.2024 und 01.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 07.08.2024 wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert und zubereitet, insbesondere indem der gesamte Zubereitungsbereich verschmutzt war. Auch wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben. Jedoch wurde bei einer erneuten Kontrolle am 01.10.2024 festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert und zubereitet wurden, insbesondere indem die vorgefundenen vorbereiteten Lebensmittel der gefüllten Belegtheken zur Pizza- und Hamburger Belegung vom Vortag waren und offen gelagert wurden. Die Zutaten sollten weiterhin verwendet werden. Zudem waren Arbeitsflächen, Bedarfsgegenstände zur Herstellung von Lebensmittel und Böden der Betriebsräume vom Vortag massiv verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden überwiegend behoben (Stand 02.10.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Radwan Farhan Hauptstrasse 204
44649 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Nadine Driller LMH KG - EDEKA Edmund-Weber-Straße 190-194
44651 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel Bauliche Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Mongolia Wittener Straße 65
45711 Datteln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Hertener Kiosk Bahnhofstraße 109
45701 Herten
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel In Verkehr bringen von Lebensmitteln ohne Verpackung und Angabe der Allergene und Zusatzstoffe
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden beseitigt
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1
44623 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024
ggf. Produktbezeichnung: Feine Backwaren Unbekannter Herkunft
Verstoß : Falsche Kennzeichnung
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden bereits behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1
44623 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024
ggf. Produktbezeichnung: Feine Backwaren Unbekannter Herkunft 19Stk
Verstoß : Falsche Kennzeichnung
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden bereits behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Africa Shop Heinz-Schmöle-Str. 8
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum auf unverpackten Lebensmittel (u.a. Reis, Konserven), in Schubfächern und auf Regalböden (unmittelbar neben unverpackten Lebensmitteln u.a. Kartoffeln) - Lager - Personalküche - WC Es wurden diverse Lebensmittel (u.a Fische) in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten. Es wurde ein Schädlingsbefall in der privat genutzten Personalküche festgestellt. Der Raum grenzt unmittelbar an den Lagerraum und den Verkaufsraum. Eine bauliche Trennung ist nicht vorhanden
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Shisha-Bar Stoffeler Str. 3
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : - Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. - Im Bereich des Tresens sowie Vorbereitungs-Spülbereich stand kein warmes Wasser zur Verfügung - Der Bereich war massiv mit Ruß verunreinigt - Weder im Bereich des Tresens noch im Bereich des Vorbereitungsraumes und Spülraumes warmes Wasser vorhanden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Warmwasserversorgung war hergestellt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Restaurant Dirks Nordstr. 89
40447 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bedientresen - Vorbereitungsraum neben dem Bedientresen - Verbindungsgang - Materiallager - Spülküche - Vorbereitungsraum Trockenlager - Anlieferungsbereich Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: - Fleisch - Fleischerzeugnisse - Salate - Soßen - Suppen - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.01.2025 Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
La Turka bei Seda Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum massiv schimmelähnlich verunreinigt. Auf dem Fußboden in der Küche waren Mäusekot, Altverschmutzungen und Öl- und Fettablagerungen vorhanden. Der Verdampfer im Kühlhaus war schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 10.01.2025: Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Bakri Sultan Voerder Str. 7
58135 Hagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kontrolle am 14.01.2025: Die Betriebshygiene war insgesamt nicht ausreichend. In allen Betriebsbereichen waren erhebliche Altverschmutzungen auf Böden, Wänden, Arbeitsflächen und Gerätschaften zu erkennen. Es waren zudem erhebliche Beschädigungen an Einrichtung und Ausstattung zu erkennen. Die Einrichtung war nicht in einem glatten und leicht zu reinigenden Zustand. Beim betreten des FleischKühlraums wurde ein sehr deutlicher Verwesungsgeruch festgestellt. Das im Kühlraum vorgefundene Fleisch (vor allem Lammkoteletts) war trocken, dunkel-grünlich und stank bestialisch. In der Obst- und Gemüseabteilung wurden Lebensmittel teils deutlich mit schimmelähnlichen Belegen, dunklen und matschigen Stellen zum Verkauf angeboten. Durch die erheblichen hygienischen Mängel besteht das Risiko, dass die dort gelagerten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Weiterhin würde der Verbraucher erheblichen Ekel empfinden, wenn er von diesen Umständen Kenntnis hätte.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 20.01.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel behoben. Bauliche Mängel bestehen z.T. weiterhin. Der Betrieb konnte insgesamt wieder geöffnet werden, die Abgabe von losem Fleisch ist weiterhin untersagt, bis alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zuständige Behörde: Stadt Hagen - 05 9 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Troya Markt Philosophenweg 33
45279 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlraum Obst und Gemüse lagerten verschimmelte Clementinen und Rote Beete Knollen. Wand- und Deckenbereiche sowie das Kühlaggregat waren mit schimmelartigen, zum Teil pelzigen Ablagerungen verunreinigt. Im Kühlraum Fleischwaren stand ein Fleischwolf, welcher mit Fleischabschnitten und älterem Hackfleisch befüllt war. Teilweise war das Hackfleisch braun verfärbt und roch sehr stark verdorben. Im Verarbeitungsraum Fleischabteilung war die Oberfläche unterhalb der Schneidebretter feucht und mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen verunreinigt. Am Bedientresen Fleischwaren waren die Aufschnittmaschine und die Knochensäge in den schlecht zugänglichen Bereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Fleischtheke war im Bereich der Lüftungsschlitze und unterhalb der Einlegeböden stark mit alten Produktresten verunreinigt. Hier lagen Fleischwaren wie gewürztes Geflügelfleisch oder Geflügelsteaks, die an der Oberfläche bereits leicht angetrocknet und braun verfärbt waren. Die Wände des ausgestellten Tiefkühlraumes waren mit schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen verschmutzt. Es wurden diverse nicht kühlpflichtige Konserven, Soßen sowie Unrat gelagert. In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum befand sich unverpackter Fisch, der stark verdorben roch. Das Kühlregal für Molkerei- und Wurstwarenprodukte war an diversen Stellen mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen behaftet. In der Obst- und Gemüseauslage lagerten stark verschimmelte Kakifrüchte. In der Backwarenabteilung und im Verkaufsraum (Regale, Kühltruhen, Tiefkühltruhen) lagerten Lebensmittel, darunter auch leicht verderbliche Wurstwaren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum weit überschritten war. Etwa 3/4 der Waren waren nach Herstellerangaben teilweise bereits Monate abgelaufen. Ein Hinweisschild für den Verbraucher war nicht vorhanden. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Überlagerung. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sowie die Entsorgung von Lebensmitteln wurden angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 14.01.2025 wurde die Betriebsschließung teilweise aufgehoben. Der Verkaufsraum wurde für den Verkauf von Obst und Gemüse sowie bereits vorverpackter Ware freigegeben. Der Betrieb der Fleischtheke blieb weiterhin untersagt. Der Betrieb der Fleischtheke wurde am 07.02.2025 wieder gestattet.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Manakeesh Al Sultan Steeler Str. 127
45138 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Küche war der Geschirrkorb an vielen Stellen mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Geschirrkorb befand sich bereits gespültes Geschirr. Der Gefrierschrank war mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank in unmittelbarer Nähe eines Schneidebrettes und eines Stahlschwammes befand sich ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Diverse Küchengeräte wie Mixer, Spülbrause, Teigknetmaschine, Mikrowelle und Fleischwolf waren stark mit alten Produktresten verunreinigt. Ein Handwaschbecken fehlte in der Küche. Alle Lichtschalter bzw. Griffe von Türen und Schubladen etc. waren aufgrund mangelnder Händehygiene stark verschmutzt. Im Kühlraum waren der Fußboden sowie die Regalflächen massiv mit alten Produktresten verunreinigt. Auf dem verunreinigten Kühlraumboden standen mit Lebensmitteln gefüllte Behälter. Der Bereich der Kühlraumbeleuchtung war massiv mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Lagerbereich vor dem Kühlraum, in dem Mehl sowie Verpackungsmaterial gelagert wurde, war der Boden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig verunreinigt. Außerdem wurden hier verschiedene Baumaterialien wie Kalksandsteine und Farbeimer gelagert. Auch eine offene Wanne mit einer grau/braunen schmierigen Flüssigkeit war hier gelagert. Die Personaltoilette war verschmutzt. Mittel zur Händehygiene waren nicht vorhanden. Im Bereich des Bedientresens war das Handwaschbecken außer Betrieb und stark mit Mehl verschmutzt. Der Innenbereich des Kühltisches war stark verschmutzt, teilweise mit Schimmelbelag. Keiner der Mitarbeiter konnte eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz vorweisen. Die Schließung des Betriebes wurde bis zur Grundreinigung aller Betriebsräume angeordnet. Weiterhin wurde das Inverkehrbringen der bereits geöffneten Waren untersagt und es wurde ein Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter mit fehlender Infektionsschutzbelehrung ausgesprochen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 20.01.2025 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 09.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
ELIZ Food GmbH Thomasstr. 5
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies gravierende Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im Produktionsbereich des Betriebs. Weiter wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da Obst und Gemüse bereits verdorben waren. Darüber hinaus wurden Produkte mit irreführender Kennzeichnung angeboten, indem Produkte mit überschrittenem Mindeshaltbarkeitsdatum ohne Hinweis darauf, angeboten wurden und beim Gemüse falsche Angaben zu den Handelsklassen gemacht wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden überwiegend abgestellt (Stand 02.10.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 10.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 09.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Duck & Dumplings Birkenstr. 69
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern in folgenden Bereichen festgestellt: - Lagerraum - Küche Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Dumplings - Gemüse (Zwiebeln etc) - Hühnchen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 09.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 09.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Carpe Diem Fürstenwall 153
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Verkaufsraum mit Pizzabereich und der Küche wurde erneut Schadnagerbefall festgestellt. Gewaschener Salat war mit Blattläusen befallen. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Einlegescheiben des Gemüseschneiders wurden an schimmelähnlichen Wandfliesen gelagert. Die Gemüseschneidemaschine war im Bereich des Einlasses mit alten Lebensmittelresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war massiv verunreinigt. Der Kühltisch war ausgeschaltet und es wurden diverse verunreinigte Ausrüstungsgegenstände und nicht kühlpflichtige Lebensmittel (Löffelbiskuit, Pasta) gemeinsam in diesem aufbewahrt. Die Zwiebeln wurden unter dem Kochfed in dem ehemaligen Backofen gelagert. Der gesamte Bereich war mit alten Lebensmittelresten, schwarzen Verkrustungen und schmierigen, altfettigen Ablagerungen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich vrunreinigt. An der rechten Tür außen sowie an der linken Tür im Innenbereich bildete sich ein weiß-pelziger Belag Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - geschnittenes Gemüse - geschnittener Salat - gekochte Nudeln - roher Lachs - Pizzateig - Salami - Tomatensauce - geriebener Käse - Thunfisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 30.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 09.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 09.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Okinii Bonn GmbH Quantiusstr. 33
53115 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im gesamten Betrieb konnte ein gut ausgeprägter Befall mit lebenden und toten Schaben aller Wachstumsstadien festgestellt werden. In der Küche wurden in einem Behältnis mit Deckel in dem sich Reis befand, lebende Schaben vorgefunden. Im Anlieferungsbereich/Aufzug, Trocken- und Getränkelager wurden zahlreiche Kot- und Urinspuren von Nagern vorgefunden. Die im Getränkelager verwendeten Regalböden waren aus offenporigem, nicht leicht zu reinigendem Holz. Im Trockenlager wurden Lebensmittel ohne Schutz vor Mäusen gelagert, obwohl dort Mäusebefall erkennbar war. In der Küche und Spülküche waren an diversen Stellen die Silikonfugen verunreinigt oder fehlten. Der Betrieb wurde aufgrund dessen vorübergehend geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach der am 19.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 09.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 09.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Chinesische Mauer Hermannstr. 2
53225 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.03-2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Küche: Wandfliesen, Fußboden und Einrichtungsgegenstände verunreinigt, Kühlschranktürdichtung verunreinigt, Silikondichtungen der Wascheinrichtung für Lebensmittel und Handwaschbecken waren schimmelähnlich verunreinigt, kein Warmwasser und Mittel für die hygienische Handreinigung am Handwaschbecken, Pappkartonage vor Backofenscheibe, Deckenanstrich unsauber und löste sich teilweise ab, Fensterfront sowie Dunstabzug und Deckenlüfter bräunlich mit Fettrückständen verunreinigt, Oberflächen im Bereich der Geschirrrückgabestation klebrig verfettet. Eigenkontrollen/HACCP: Es wur-den keine Unterlagen über Wareneingangs- und Temperaturkontrollen geführt, keine Reinigungspläne, fehlendes Schädlingsmonitoring. Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurde unmittelbar auf dem Boden gelagert, Ventilatorenschutzgitter und Verkleidung des Kühlaggregates stark verschmutzt, Regalrahmen und Einlegeböden dunkel und schimmelähnlich verschmutzt, Silikonfugen zwischen Kühlhauselementen schimmelähnlich verschmutzt. Lagerraum I.: Lagerraum unsauber und unaufgeräumt, es wurde Reis gekocht obwohl der Raum dafür nicht geeignet war. Flur zur Küche & Kühlhaus: Desolater und verschmutzter Schrank, Tellerwärmerschrank stark verschmutzt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach der am 12.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.10.2025


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