Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shakers Bornheimer Str. 26 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Betrieb allgemein: Kein Eigenkontroll-/HACCP-Konzept vorhanden, Wareneingangs- und Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring und Reinigungspläne fehlten. Umkleideraum: Boden nicht sauber, auf den Spinden lagerten Gegenstände. Lagerraum/Eisbereiter: An einer Wand wurde im Bodenbereich ein Mäuseloch festgestellt, ein Eisbereiter war außen und innen schlierig verunreinigt, auf Boden und Kabelkanälen wurde Mäusekot festgestellt. Küche: In schwer zugänglichen Bodenbereichen und auf Möbelunterzügen wurde Mäusekot in erheblichem Umfang festgestellt, nahezu alle Möbel waren innen sowie außen altverschmutzt, die Wandbereiche hinter oder unter den Möbeln waren teilweise verfettet oder anderweitig verschmutzt die Decke war vergilbt und nicht mehr einwandfrei sauber, das Handwaschbecken war zugestellt, Reinigungsgeräte (Schrubber, Abzieher usw.) waren altverschmutzt, an einigen Kühlmöbeln waren die Türdichtungen defekt. Schankraum: In den Unterzügen unter den Möbeln wurde Mäusekot in nicht unerheblichen Maß vorgefunden, die unteren Gläserregale waren verstaubt, auch dort wurde Mäusekot festgestellt, die Innenräume der Schanktheke – insbesondere die Leitungsisolierungen und der Verdampfer – waren teils verschimmelt und überwiegend altverschmutzt. Lager (Depot)/ Bier Box/Durchlaufkühler: Der Boden war unsauber, die Fasskühlung war innen und außen unsauber, Türdichtung der Fasskühlung war defekt. Der Betrieb wurde aufgrund der vorgefundenen Verstöße vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Aufgrund der am Folgetag erfolgten Nachkontrolle und der am Nachmittag übersandten Fotonachweise über die Mängelbehebung, konnte die Nutzung und Aufnahme der Betriebstätigkeit freigegeben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Africa Shop Heinz-Schmöle-Str. 8 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum auf unverpackten Lebensmittel (u.a. Reis, Konserven), in Schubfächern und auf Regalböden (unmittelbar neben unverpackten Lebensmitteln u.a. Kartoffeln)
- Lager
- Personalküche
- WC
Es wurden diverse Lebensmittel (u.a Fische) in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten.
Es wurde ein Schädlingsbefall in der privat genutzten Personalküche festgestellt. Der Raum grenzt unmittelbar an den Lagerraum und den Verkaufsraum. Eine bauliche Trennung ist nicht vorhanden |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha-Bar Stoffeler Str. 3 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | - Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
- Im Bereich des Tresens sowie Vorbereitungs-Spülbereich stand kein warmes Wasser zur Verfügung
- Der Bereich war massiv mit Ruß verunreinigt
- Weder im Bereich des Tresens noch im Bereich des Vorbereitungsraumes und Spülraumes warmes Wasser vorhanden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Warmwasserversorgung war hergestellt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Dirks Nordstr. 89 |
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| 40447 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bedientresen
- Vorbereitungsraum neben dem Bedientresen
- Verbindungsgang
- Materiallager
- Spülküche
- Vorbereitungsraum Trockenlager
- Anlieferungsbereich
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
- Fleisch
- Fleischerzeugnisse
- Salate
- Soßen
- Suppen
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.01.2025 Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Turka bei Seda Graf-Adolf-Platz 15 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum massiv schimmelähnlich
verunreinigt.
Auf dem Fußboden in der Küche waren Mäusekot, Altverschmutzungen und Öl- und Fettablagerungen vorhanden.
Der Verdampfer im Kühlhaus war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 10.01.2025: Mängel wurden beseitigt. Grundreinigung erfolgte. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Bakri Sultan Voerder Str. 7 |
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| 58135 Hagen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle am 14.01.2025:
Die Betriebshygiene war insgesamt nicht ausreichend. In allen Betriebsbereichen waren erhebliche Altverschmutzungen auf Böden, Wänden, Arbeitsflächen und Gerätschaften zu erkennen. Es waren zudem erhebliche Beschädigungen an Einrichtung und Ausstattung zu erkennen. Die Einrichtung war nicht in einem glatten und leicht zu reinigenden Zustand. Beim betreten des FleischKühlraums wurde ein sehr deutlicher Verwesungsgeruch
festgestellt. Das im Kühlraum vorgefundene Fleisch (vor allem Lammkoteletts) war trocken, dunkel-grünlich und stank bestialisch.
In der Obst- und Gemüseabteilung wurden Lebensmittel teils deutlich mit schimmelähnlichen Belegen, dunklen und matschigen Stellen zum Verkauf angeboten. Durch die erheblichen hygienischen Mängel besteht das Risiko, dass die dort gelagerten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Weiterhin würde der Verbraucher erheblichen Ekel empfinden, wenn er von diesen Umständen Kenntnis hätte. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 20.01.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel behoben. Bauliche Mängel bestehen z.T. weiterhin. Der Betrieb konnte insgesamt wieder geöffnet werden, die Abgabe von losem Fleisch ist weiterhin untersagt, bis alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Troya Markt Philosophenweg 33 |
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| 45279 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlraum Obst und Gemüse lagerten verschimmelte Clementinen und Rote Beete Knollen. Wand- und Deckenbereiche sowie das Kühlaggregat waren mit schimmelartigen, zum Teil pelzigen Ablagerungen verunreinigt.
Im Kühlraum Fleischwaren stand ein Fleischwolf, welcher mit Fleischabschnitten und älterem Hackfleisch befüllt war. Teilweise war das Hackfleisch braun verfärbt und roch sehr stark verdorben.
Im Verarbeitungsraum Fleischabteilung war die Oberfläche unterhalb der Schneidebretter feucht und mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen verunreinigt.
Am Bedientresen Fleischwaren waren die Aufschnittmaschine und die Knochensäge in den schlecht zugänglichen Bereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Fleischtheke war im Bereich der Lüftungsschlitze und unterhalb der Einlegeböden stark mit alten Produktresten verunreinigt. Hier lagen Fleischwaren wie gewürztes Geflügelfleisch oder Geflügelsteaks, die an der Oberfläche bereits leicht angetrocknet und braun verfärbt waren.
Die Wände des ausgestellten Tiefkühlraumes waren mit schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen verschmutzt. Es wurden diverse nicht kühlpflichtige Konserven, Soßen sowie Unrat gelagert.
In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum befand sich unverpackter Fisch, der stark verdorben roch. Das Kühlregal für Molkerei- und Wurstwarenprodukte war an diversen Stellen mit schwarzen schimmelartigen Ablagerungen behaftet.
In der Obst- und Gemüseauslage lagerten stark verschimmelte Kakifrüchte.
In der Backwarenabteilung und im Verkaufsraum (Regale, Kühltruhen, Tiefkühltruhen) lagerten Lebensmittel, darunter auch leicht verderbliche Wurstwaren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum weit überschritten war. Etwa 3/4 der Waren waren nach Herstellerangaben teilweise bereits Monate abgelaufen. Ein Hinweisschild für den Verbraucher war nicht vorhanden.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Überlagerung. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sowie die Entsorgung von Lebensmitteln wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 14.01.2025 wurde die Betriebsschließung teilweise aufgehoben. Der Verkaufsraum wurde für den Verkauf von Obst und Gemüse sowie bereits vorverpackter Ware freigegeben. Der Betrieb der Fleischtheke blieb weiterhin untersagt. Der Betrieb der Fleischtheke wurde am 07.02.2025 wieder gestattet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Manakeesh Al Sultan Steeler Str. 127 |
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| 45138 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Küche war der Geschirrkorb an vielen Stellen mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Geschirrkorb befand sich bereits gespültes Geschirr. Der Gefrierschrank war mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank in unmittelbarer Nähe eines Schneidebrettes und eines Stahlschwammes befand sich ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Diverse Küchengeräte wie Mixer, Spülbrause, Teigknetmaschine, Mikrowelle und Fleischwolf waren stark mit alten Produktresten verunreinigt. Ein Handwaschbecken fehlte in der Küche. Alle Lichtschalter bzw. Griffe von Türen und Schubladen etc. waren aufgrund mangelnder Händehygiene stark verschmutzt. Im Kühlraum waren der Fußboden sowie die Regalflächen massiv mit alten Produktresten verunreinigt. Auf dem verunreinigten Kühlraumboden standen mit Lebensmitteln gefüllte Behälter. Der Bereich der Kühlraumbeleuchtung war massiv mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Lagerbereich vor dem Kühlraum, in dem Mehl sowie Verpackungsmaterial gelagert wurde, war der Boden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig verunreinigt. Außerdem wurden hier verschiedene Baumaterialien wie Kalksandsteine und Farbeimer gelagert. Auch eine offene Wanne mit einer grau/braunen schmierigen Flüssigkeit war hier gelagert. Die Personaltoilette war verschmutzt. Mittel zur Händehygiene waren nicht vorhanden. Im Bereich des Bedientresens war das Handwaschbecken außer Betrieb und stark mit Mehl verschmutzt. Der Innenbereich des Kühltisches war stark verschmutzt, teilweise mit Schimmelbelag. Keiner der Mitarbeiter konnte eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz vorweisen.
Die Schließung des Betriebes wurde bis zur Grundreinigung aller Betriebsräume angeordnet. Weiterhin wurde das Inverkehrbringen der bereits geöffneten Waren untersagt und es wurde ein Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter mit fehlender Infektionsschutzbelehrung ausgesprochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 20.01.2025 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 10.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Haus des Shawarmas Worringer Str. 109 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) im Keller festgestellt.
Starker Fliegenbefall in der Spülküche, Küche, Flur, Keller.
Der Fleischwolf in der Küche war massiv mit teils vertrocknetem Fleisch und einem Besatz von Fliegen.
Im Korridor mit Kühlgeräten – In unmittelbarer Nähe vom Gemüse wurden mikrobiologisch problematische Produkte (Hühnerfleisch) gelagert.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Fleisch
geschnittenes Gemüse
Brot
diverse Soßen
Pommes |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 07.05.2025 Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und Reinigungsarbeiten im Keller wurden noch nicht durchgeführt. Vielzahl der Mängel wurde behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 10.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okinii Bonn GmbH Quantiusstr. 33 |
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| 53115 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im gesamten Betrieb konnte ein gut ausgeprägter Befall mit lebenden und toten Schaben aller Wachstumsstadien festgestellt werden. In der Küche wurden in einem Behältnis mit Deckel in dem sich Reis befand, lebende Schaben vorgefunden. Im Anlieferungsbereich/Aufzug, Trocken- und Getränkelager wurden zahlreiche Kot- und Urinspuren von Nagern vorgefunden. Die im Getränkelager verwendeten Regalböden waren aus offenporigem, nicht leicht zu reinigendem Holz. Im Trockenlager wurden Lebensmittel ohne Schutz vor Mäusen gelagert, obwohl dort Mäusebefall erkennbar war. In der Küche und Spülküche waren an diversen Stellen die Silikonfugen verunreinigt oder fehlten. Der Betrieb wurde aufgrund dessen vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 19.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Chinesische Mauer Hermannstr. 2 |
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| 53225 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.03-2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Küche: Wandfliesen, Fußboden und Einrichtungsgegenstände verunreinigt, Kühlschranktürdichtung verunreinigt, Silikondichtungen der Wascheinrichtung für Lebensmittel und Handwaschbecken waren schimmelähnlich verunreinigt, kein Warmwasser und Mittel für die hygienische Handreinigung am Handwaschbecken, Pappkartonage vor Backofenscheibe, Deckenanstrich unsauber und löste sich teilweise ab, Fensterfront sowie Dunstabzug und Deckenlüfter bräunlich mit Fettrückständen verunreinigt, Oberflächen im Bereich der Geschirrrückgabestation klebrig verfettet. Eigenkontrollen/HACCP: Es wur-den keine Unterlagen über Wareneingangs- und Temperaturkontrollen geführt, keine Reinigungspläne, fehlendes Schädlingsmonitoring. Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurde unmittelbar auf dem Boden gelagert, Ventilatorenschutzgitter und Verkleidung des Kühlaggregates stark verschmutzt, Regalrahmen und Einlegeböden dunkel und schimmelähnlich verschmutzt, Silikonfugen zwischen Kühlhauselementen schimmelähnlich verschmutzt. Lagerraum I.: Lagerraum unsauber und unaufgeräumt, es wurde Reis gekocht obwohl der Raum dafür nicht geeignet war. Flur zur Küche & Kühlhaus: Desolater und verschmutzter Schrank, Tellerwärmerschrank stark verschmutzt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 12.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Istanbul Restaurant Koblenzer Str. 157 |
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| 53177 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Personalschulungen und Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz konnten nicht vorgelegt werden, Schädlingsmonitoring nicht vorhanden, Kühltemperaturen wurden nicht kontrolliert, im Bereich der Drehspieße war Geruch von Nagerurin festzustellen, zudem konnten Nagerkot und Urinspuren festgestellt werden, Insektenschutzgitter fehlten an den zu öffnenden Fenstern, am Handwaschbecken im Grillbereich und in der Küche fehlten Mittel zur hygienischen Handreinigung und Einmalhandtücher, in einer Kühlvitrine wurden Innereien Geflügel und Hackfleischspieße bei zu hohen Temperaturen gelagert, oberhalb des Getränkekühlschranks befand sich eine Öffnung ins Freie ohne Insektenschutzgitter, Türdichtung des Pizzakühlschranks war defekt, in der Küche löste sich teilweise der Deckenanstrich ab, in der Küche wurden unter dem Kühlschrank lebende und tote Schaben vorgefunden, in dem Kühlschrank in dem Fleisch offen gelagert wurde löste sich an den Einlagegittern der Lack ab, an dem nicht ange-schlossenen Kühlschrank, der als Trockenlager genutzt wurde, war die Dichtung verschmutzt und beschädigt, im Kühlraum wurden nicht umhüllte, rohe Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert, die Mikrowelle in der Küche war verunreinigt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Aufgrund der am 26.03.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Taj Mahal/O Sole Mio Auerstr. 11 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Sozialraum/Lagerraum
1.Verstoß: Die Ecken und Ränder des Fußbodens waren unsauber.
Küche
2. Verstoß: Durch Umstellung der Kochgeräte und Aufbau einer Fritteuse war das Handwaschbecken schwer erreichbar.
3. Verstoß: Die Randbereiche der Bodenfliesen und die schwer zugänglichen Stellen zwischen den Einrichtungsgegenständen waren fettig verunreinigt. An der Deckenleuchte hingen Fetttropfen. Einige Schalen und Schüsseln mit Gewürzen und Mehl waren unsauber. Sämtliche Reinigungstücher waren stark verschmutzt und für Reinigungszwecke ungeeignet.
4. Verstoß: Die Treppe zum Keller war sehr stark verunreinigt.
Lagerbereich UG
5. Verstoß: Die Transportfolie der Teigmaschine wurde nie entfernt. Die Folie hing in Fetzen an der Maschine. Ein hygienisches Zubereiten von Teig ist nicht möglich.
6. Verstoß: Das Handwaschbecken war sehr stark verunreinigt und ist in diesem Zustand ungeeignet. Der Siphon war weiterhin defekt.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurde folgendes festgestellt:
Betriebsstätte (allgemein)
1.Verstoß: Es wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt.
Küche
2. Verstoß: Die Randbereiche des Fußbodens und die schwer zugänglichen Stellen zwischen den Einrichtungsgegenständen waren massiv verunreinigt.
3. Verstoß: Die Wandfliesen hinter der Spüle waren seit einem längeren Zeitraum nicht gereinigt. Aus dem Siphon trat aufgrund einer defekten Dichtung das Wasser aus.
4. Verstoß: Die Teigbehälter und Backbleche waren mit alten Lebensmittelresten behaftet. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber. Am Regal hingen Fetttropfen. Im gegarten Reis befand sich ein Haar.
5. Verstoß: Geflügelfleisch lagerte außerhalb der Kühlung.
Lagerbereich UG
6. Verstoß: Das Handwaschbecken war stark verschmutzt und der Syphon war weiterhin mit Steinen unterbaut.
Gesamtbetrieb
8. Verstoß: Die in den Kontrolle am 13.02.2025 festgestellten Mängel wurden nicht behoben. Der Betrieb war massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute Nachkontrolle am 12.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel nun ausreichend behoben wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Salinas GmbH Carl - Diem - Str. 2 |
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| 41065 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde zum wiederholten Male ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden zum wiederholten Male Verunreinigungen von Fußböden festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel war nicht auszuschließen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 08.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Oguz Döner Krefelder Str. 20 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Imbissbereich ist der Netzstecker vom Untertischgerät zum Zeitpunkt der Kontrolle vom Stromnetz getrennt, so dass kein warmes Wasser zur Verfügung steht. Es fehlt – wie bei der letzten Kontrolle- immer noch das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender.
Das Ablaufrohr und die Wand unter dem Handwaschbecken sind mit alten, eingetrockneten Fettablagerungen behaftet. Die Kraftstromsteckdose ist mit klebrigen, eingetrockneten Fettablagerungen behaftet. Die Untertischkühlung ist außer Betrieb.
Die Untertischkühlung ist an den Dichtungen der Türen mit alten Verunreinigungen behaftet.
Die Transportfolie im inneren Bereich der Türen muss entfernt werden. Im Fußbodenbereich im Flur zu Küche und Kühlhaus befinden sich in den Eckbereichen alte, dunkle Schmutzablagerungen
Reinigungsgegenstände aus Holz, wie z.B. Besen, müssen ausgetauscht werden. Reinigungsgegenstände wie z.B. Schrubber sind massiv verunreinigt. Der G/N Behälter, in den das Kondenswasser durch einen Schlauch vom Kühlhaus läuft, ist im Bodenbereich mit schmierigen, öligen Ablagerungen behaftet. Am Oberlicht, das zum Zeitpunkt der Kontrolle einen Spalt geöffnet ist, fehlt das erforderliche Insektenschutzgitter. Unter dem Blech im Eingangsbereich zum Kühlhaus befinden sich eingetrocknete schmierige Verunreinigungen.
Das Kühlhaus muss -besonders im Regalbereich- besser gereinigt werden. Auf den einzelnen Regalbereichen befinden sich eingetrocknete Lebensmittelablagerungen. Eimer mit Zutaten lagern unmittelbar auf dem Fußboden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagern im Regal Schüsseln mit Zutaten, die von außen altverschmutzt sind.
Im Regal lagern offene G/N Bleche mit vorgeschnittenem Salat, Rotkohl usw. unmittelbar neben Transportkartonagen, darunter steht ein geöffneter Blecheimer mit Käse ohne Abdeckung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt, die baulichen Mängel müssen noch behoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Atlantik GmbH Hammer Landstr. 95 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es konnten keine aktuellen Untersuchungsergebnisse anhand der mikrobiologischen Kriterien für selbst hergestelltes Hackfleisch, das zum Rohverzehr bestimmt war, vorgelegt werden. Es wurden keine Proben für die mikrobiologische Überprüfung der Reinigung und Desinfektion entnommen.
Auf Grund der festgestellten Hygienemängel war zu erkennen, dass der vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsplan nicht eingehalten wurde.
Im Kühlhaus im Lager war der gesamte Fußboden -auch unter den Paletten- massiv mit alten Verschmutzungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die Regale sind stellenweise korrodiert.
Die Decke vor dem Verdampfer und die Verdampfer-Gitter sind mit dunklen Ablagerungen behaftet.
Im Kühlhaus für Obst und Gemüse ist der Fußboden mit alten Ablagerungen behaftet. Im Vorbereitungsraum befinden sich besonders im Fußbodenbereich im gesamten Raum alte, dunkle Schmutzablagerungen. Die Silikondichtung am Spülbecken ist mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Im oberen Wandbereich befinden sich Gespinste. Die Steckdose hinter der Eismaschine ist mit braunem Paketband verklebt. Ein weißes Schneidebrett ist mit dunklen Verfärbungen behaftet. Der untere Bereich des Arbeitstisches und des Spültisches ist mit eingetrockneten, weißen Kalkablagerungen behaftet. Die Bodenwaage ist im oberen Bereich und seitlich mit alten, dunklen Verunreinigungen behaftet.
Die Türe und der Türrahmen zum Abstellraum im hinteren Bereich sind aufgequollen und nicht mehr leicht zu reinigen. Der Fußboden im Lagerraum muss gereinigt werden, besonders zwischen und unter den Paletten, hier befinden sich alte Holzreste und Verunreinigungen.
Im Fensterbereich befinden sich zahlreiche Gespinste. An den zu öffnenden Fenstern fehlen die erforderlichen Insektenschutzgitter. Es lagern hier betriebsfremde Gegenstände wie Kartonagen zwischen Kühlhaus und TK-Haus. Die Lagerhaltung muss verbessert werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle krabbelt ein Krebs quer durch den Lagerraum.
Besonders im Fußbodenbereich des Bedientresens muss die Basishygiene verbessert werden. Hier befinden sich alte, dunkle, eigetrocknete Schmutzablagerungen, im Deckenbereich befinden sich alte Gespinste. Im unteren Wandbereich links neben dem Eingang befinden sich Löcher bzw. Fliesenschäden. Der Fußboden und die Stempel des Handwaschbeckens sind mit alten, eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Der Einmalhandtuchspender ist zum Zeitpunkt der Kontrolle leer. Die Silikonfuge zwischen Handwaschbecken und Arbeitstisch ist mit alten, dunklen, gelblichen Ablagerungen behaftet.
Die Silikonfuge am Spülbecken ist mit alten, dunklen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Der Fußboden und der untere Bereich des Tisches des Spülbeckens sind mit alten, dunklen, eingetrockneten, schmierigen Lebensmittelresten verunreinigt. Die Fleischheuer auf dem Arbeitstisch und an der Wandhalterung sind mit Isolierband umwickelt. Die Armatur des Spülbeckens ist mit alten gelblichen Kalkablagerungen behaftet.
Der Brausekopf des Spülschlauchs ist mit schmierigen, gelblichen Schmutzablagerungen behaftet. Ein Eimer im Spülbecken ist von außen und innen massiv altverschmutzt. Ein weißes Schneidebrett ist mit dunklen Verfärbungen behaftet.
Der Türrahmen am Ausgang zum Verkaufsraum ist im unteren Bereich massiv ausgebrochen und offenporig. Der Fußboden ist im gesamten Bedienthekenbereich mit alten, eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wird frischer Fisch in der Bedientheke teilweise ohne oder mit zu wenige Scherbeneis vorrätig gehalten. Der Fußboden im Verkaufsraum muss in den Eckbereichen besser gereinigt werden, es befinden sich hier alte Verunreinigungen. Es befinden sich hier auch alte Lebensmittelreste.
Sämtliche TK-Truhen sind mit Eiskristallbildung behaftet.Teilweise sind die Einschübe im Deckelbereich altverschmutzt und leicht korrodiert.
Die Transportfolie am Spülbecken hinter der Bedientheke für Backwaren muss entfernt
werden. Die Grundordnung im Kühlhaus im Verkaufsraum für Fleisch und Fisch muss dringend verbessert werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagern hier zahlreiche Fleischkisten mit unbedecktem Fleisch (Schweinebauch) unmittelbar neben den Styroporkisten mit frischem Fisch. Auf dem oberen Regal lagern unsortiert zahlreiche kleine Verpackungen mit Lebensmitteln. Vereinzelt lagern Fleischkisten unmittelbar auf dem Fußboden. Die Verdampfergitter sind stellenweise korrodiert. Unter dem Verdampfergitter lagert frischer Fisch in Gemüsekisten ohne ausreichende Scherbeneislagerung. Die Stempel der Regale sind im unteren Bereich korrodiert und der Farbanstrich blättert ab. Die Gemüsekisten sind von außen massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben. Die baulichen Mängel waren och vorhanden, aber die Instandsetzung war bereits in Auftrag gegeben.
In den TK-Truhen im Verkaufsraum befanden sich immer noch vereinzelt Lebensmittel, die sehr starken Frostbrand aufweisen. Es lagerten noch betriebsfremden Gegenstände hinter den Wandkühlschränken. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Crown Industriestr. 1 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlhaus im Lager befinden sich unmittelbar auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Behältnisse mit Zutaten wie z.B. geriebenen Käse usw. Die Regale sind stellenweise korrodiert und müssen instandgesetzt werden. Im Regal lagert Pizzateig in einem schwarzen Müllsack. Die weißen Kisten mit Pizzarohlingen sind von außen mit alten gelblichen Verunreinigungen behaftet.
Im Lagerraum lagern betriebsfremde Gegenstände wie z.B. alte Türen. Hier ist die Käsereibe platziert.
Am Handwaschbecken fehlt die erforderliche Warmwasserzufuhr. Im Kühlschrank lagert eine geöffnete Packung Rinderhackfleisch „ungeöffnet bei max. 2°C zu verbrauchen bis 30.10.2024“. Das noch in der Packung vorhandene Hackfleisch ist dunkel gräulich-bräunlich verfärbt und riecht stark verdorben. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar neben geöffnetem Hackfleisch. Es befinden sich hier vereinzelt Fruchtfliegen.
Die Personaltoilette entspricht zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen. In der Decke der Toilette befindet sich ein großes Loch. Hier hängt Holz heraus. Auf dem Fußboden befinden sich geöffnete Pfandflaschen mit Wasser. Es fehlt das erforderliche Hygienepaket.
Es fehlen Türen zwischen Toilette, Küche und Pizzaherstellung. Eine weitere Toilette im Flur entspricht ebenfalls nicht den lebensmittelrechtlichen Bedingungen, da hier am Handwaschbecken kein Warmwasser zur Verfügung steht.
In der Küche werden zum Zeitpunkt der Kontrolle die baulichen und hygienischen Anforderungen hier nicht erfüllt. Es steht nur ein Becken in der Küche und in der Pizzaherstellung zur Verfügung, das zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einem Topf mit Wasser vollgestellt ist. Am vorhandenen Becken fehlt das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender.
Die Steckdose im unteren Bereich neben dem Waschbecken hängt aus der Wand. Im Fußbodenbereich in den Ecken und unter den Gerätschaften befinden sich dunkle, schwarze, eingetrocknete Schmutzablagerungen.
An der Wand am Fenster neben der Untertischkühlung befinden sich alte klebrige Lebensmittelablagerungen. Unter der Untertischkühlung befinden sich alte Müllablagerungen (weiße, gefüllte Tragetasche) und alte, klebrige Lebensmittelreste. Die Steckdosen über der Untertischkühlung sind stellenweise verkohlt und mit alten, gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Dichtungen der Schubladen in der Untertischkühlung sind stellenweise gerissen und mit schwarzen schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Die Griffe sind im oberen Bereich mit alten Ablagerungen behaftet. Der untere Bereich der Untertischkühlung ist mit alten Verunreinigungen durch Lebensmittel behaftet. Die Gitter der Dunstabzugshaube sind mit schwarzen, alten, fettigen Ablagerungen behaftet. Am Rohr der Dunstabzugshaube im Fensterbereich befinden sich bräunliche Fetttropfen. Der Fußboden ist unter der Fritteuse und dem Gasherd mit fettigen Ablagerungen behaftet. In der Lücke zwischen Saladette und Gasherd befinden sich alte verkrustete Lebensmittelreste. Die Einschübe der Deckel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Waschmaschine, die im Einwurfbereich mit alten Verunreinigungen behaftet ist, ist aus der Küche zu entfernen. Am Waschbecken befindet sich ein Behältnis mit einem stark abgenutzten Drahtschwamm und einem Scotch-Schwamm in einer riechenden Restwasser-Brühe. Auf der Fensterbank befindet sich ein Sieb, das im Bodenbereich mit schwarzen Schmutzablagerungen behaftet ist. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagert hier eine geöffnete, unlackierte Dose mit Käsesoße.
Das Schneidebrett der Saladette ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Ein G/N Behältnis mit Salatsoße ist im oberen Bereich mit eingetrockneter Salatsoße behaftet. Die Saladette ist im Türbereich leicht korrodiert und im inneren Bereich der Kühlung mit alten Verunreinigungen und Eiskristallbildung behaftet. In der großen TK-Truhe lagern selbst eingefrorene Lebensmittel in nicht geeigneten Beuteln (weiße Plastiktüten) und ohne das erforderlich Einfrierdatum. Auf dem Abfallbehältnis fehlt der erforderliche Verschlussdeckel.
In Pizzaherstellungsbereich fehlt im Arbeitsbereich das erforderliche Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr sowie das erforderliche Hygienepaket aus Einmalhandtuchspender und Seifenspender. Die weißen Kisten, in denen die Pizzarohlinge vorrätig gehalten werden, sind von außen mit alten, dunklen Schmutzablagerungen behaftet. Die beiden anwesenden Mitarbeiter arbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne die erforderliche Schutzkleidung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 05.11.2024 hatte sich an den o.g. Bedingungen nichts verändert. Bei der Nachkonrolle am 08.11.2024 war das Kühlhaus gereinigt. Auch die baulichen Mängel in der Personaltoilette waren fast vollständig behoben. In der Küche fehlt immer noch ein Becken, dass als Handwaschbecken genutzt werden kann oder eine Spülmaschine, sowie das erforderliche Hygienepaket.
Bei der erneuten Nachkontrolle am 03.12.2024 befindet sich in der Mitte der Decke ein Loch in der alten Decke. Deckenbeleuchtungen und Kabel hängen lose von der Decke hinunter.
Es ist zwar schon eine neue Deckenhalterkonstruktion eingezogen worden, aber die baulichen Mängel durch z.B. abfallende Teile von der alten Decke sind nicht zu vermeiden. Auf dem Herd steht ein Kochtopf mit Wasser. In einem Becken des Doppelspülbeckens befinden sich in einem Sieb gekochte Tortellini. Neben der Herdplatte steht ein Stützpfeiler auf einer umgedrehten Pfanne um die Dunstabzugshaube abzustützen.
Sämtliche Arbeitsgeräte und TK-Truhen sonst in der Küche sind mit Planen einer Baustelle ausgelegt. Auf der Arbeitsplatte neben dem Herd, der auch mit Folie ausgelegt ist lagert ein Beutel gefrorener
Meeresfrüchte, wahrscheinlich zum auftauen.
Auf der Fensterbank lagert eine geöffnete Dose mit Thunfisch zwischen Bauschutt und Folien.
Die TK-Truhe ist mit alten Lebensmittel Ablagerungen im Einschiebe Bereich behaftet, diese muss abgetaut und grundgereinigt werden.
Die Transportfolie unter dem Doppelspülbecken ist mit alten dunklen Ablagerungen behaftet,
Der Teigkneter unter dem Doppelspülbecken ist mit eingetrockneten Teigablagerungen behaftet.
Der anwesende Mitarbeiter arbeitet zum Zeitpunkt der Kontrolle in Straßenkleidung und stellt Pizza her. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gaststätte KGV Nordkanal e.V. il Campo Viersener Str. 100 |
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| 41462 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.05.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Kontrolle fand statt wegen einer Beschwerde über ein ungenießbares Steak. Die Beschwerde war im Betrieb bekannt.
Die Basishygiene in der Küche muss dringend verbessert werden.
Schränke, Rollwagen von Kühlmöbeln, Dichtungen der Kühlmöbel, Regale, Schränke müssen grundgereinigt werden, hier befinden sich alte, dunkle, schwarze Verunreinigungen. Die Waschmaschine ist im Bereich der Dichtung der Türe mit alten schwarzen Ablagerungen behaftet.
Die Waschmaschine muss im Einwurfbereich grundgereinigt werden. Die Schubladen des Arbeitstisches neben der Waschmaschine sind altverschmutzt. Die Aufschnittmaschine ist mit alten klebrigen Ablagerungen behaftet. Reinigungsgegenstände wie Abzieher sind im oberen Bereich mit alten dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Aufnehmer ist mit dunklen Ablagerungen behaftet. Auf einem Regal über der Doppelspüle befindet sich ein Behältnis, indem Stopfen usw. lagern. Das Behältnis ist mit alten, schmierigen Verunreinigungen behaftet. Das Regal ist mit gelblichen Verunreinigungen behaftet. Die Armatur am Spülbecken ist mit alten gelblichen Kalkablagerungen behaftet, diese muss grundgereinigt werden.
Die Silikonfuge am Doppelspülbecken ist dunkel verfärbt. Der Brausekopf des Spülschlauches ist mit alten weißen Kalkablagerungen behaftet.
Der Oberschrank über dem Spültisch ist ebenfalls altverschmutzt.
Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten gelblichen Ablagerungen behaftet. Die Gestelle mit Rädern für die Kühlmöbel sind mit alten, eingetrockneten, dunklen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegescheiben im Kühlschrank sind mit schmierigen Verunreinigungen behaftet. Die Einlegeregale im Türbereich sind mit eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Der TK-Schrank ist mit Eiskristall Bildung und alten Lebensmittelablagerungen behaftet. Dieser muss abgetaut und grundgereinigt werden. Des Weiteren lagert hier ein Stück Rindfleisch ohne jegliche Umverpackung mit Frostbrand. Hier lagern selbst eingefrorene Lebensmittel ohne das erforderliche Einfrierdatum. Im großen Kühlschrank lagern rohe Eier in Eierverpackungen unmittelbar unter einer offenen Schale Tiramisu ohne jegliche Umverpackung. Die Einleggitter sind leicht korrodiert. Es lagert hier eine angebrochene Dose mit Oliven, die von außen massiv verunreinigt ist. Die Dose ist mit einer schmierigen Brühe mit einigen Oliven befüllt. In der Untertischkühlung, in der Fleisch usw. lagert, sind die Einlegegitter stellenweise korrodiert.
Die Dichtungen sind mit alten schmierigen Ablagerungen behaftet. In der Schublade, in denen der G/N Behälter mit Deckel lagern, sind die Deckel im oberen Bereich altverschmutzt. Schneidebretter sind massiv mit orangenen eigetrockneten Ablagerungen behaftet. In einem G/N Behältnis lagern Bedarfsgegenstände, die z.T. angekohlt sind usw. Der Tischdosenöffner ist mit eingetrockneten, schmierigen Verunreinigungen behaftet.
An der Pizzabelegstation sind die Dichtungen gerissen und mit eingetrockneten, schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet.
Die Federn des Deckels an der Obertischkühlung sind mit dunklen schmierigen Ablagerungen behaftet. Die G/N Behältnisse, die nur noch teilweise befüllt sind, sind im oberen Bereich mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Im Schankbereich fehlt die Kennzeichnung der Zusatzstoffe in der Speisekarte z.B. Pizza Prosciutto. Die Spülmaschine ist im Deckelbereich mit eingetrockneten, bräunlichen Ablagerungen behaftet. Der Spülkorb ist leicht korrodiert. Die Spülmaschine ist grundzureinigen.
Die Eiswürfelmaschine ist im gesamten Deckelbereich mit schwarzen, eingetrockneten Ablagerungen behaftet. Die Maschine ist grundzureinigen.
Das Verdampfergitter im Bierkeller ist mit gräulichen Staubwrasen behaftet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.05.2024 hatte eine Grundreinigung der Küche stattgefunden, auch die weiteren hygienischen Mängel wurden beseitigt.
Es fehlte noch eine neuer Farbanstrich im Bereich über dem Pizzaofen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Metzgerei Claus Ihde Hochstr. 38 |
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| 41352 Korschenbroich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Küche waren die Hängeschränke verunreinigt, ebenso der Fußboden. Es wurden hier private Gegenstände (Colakiste) aufbewahrt.
Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittelbedarfsgegenstände im Durchgangsflur war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene sind nicht möglich.
Auf einer Fensterbank befanden sich tote Fliegen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel sind hierdurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Für die Beleuchtung fehlt eine Schutzabdeckung, der Fußboden war verunreinigt.
Der Verdampfer in Kühlhaus 1 war vereist. Der Verdampfer an der anderen Kühleinheit sowie der Ventilator sind verschmutzt.
Es wurde Fleisch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da dieses in einer EU-Kiste mit direktem Bodenkontakt gelagert wurde.
In Kühlhaus 2 lagerte selbst vakuumiertes Fleisch, bei dem das Verpackungsdatum fehlt, so dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit nicht möglich war.
Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Hackfleisch und Petersilie). Eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination der Lebensmittel ist nicht auszuschließen.
Der Fußboden im Produktionsbereich ist stellenweise beschädigt.
In der Wurstküche fehlen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife, Einmalpapierhandtücher und Händedesinfektionsmittel in Spendern). Der Fußboden ist stellenweise beschädigt. Der Fußboden/ Wandübergang ist nicht leicht zu reinigen, es fehlte z.B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese. Die Wandfliesen sind teilweise beschädigt (Bohrlöcher). Die Stromkabel verfügen nicht über eine Abdeckung. Eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion sind nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz werden nicht vermieden.
In der Küche befanden sich mehrere Ausrüstungsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Weidenkörbe). Eine Frikadellenzange war angerostet. Der Innenraum der Konvektomaten sowohl in der Küche als auch im Durchgangsflur war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Im Durchgangsflur waren einige der aufgehangenen Fleischerschürzen aufgrund von Verschmutzung und Bruchstellen nicht in einwandfreiem Zustand.
Der Fleischwolf in Kühlhaus 2 weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden Lack auf.
Der Räucherofen sowie der Fleischreifeschrank in der Produktion waren verunreinigt.
Die Wurstküche befand sich insgesamt in keinem guten, hygienischen Zustand. Die Waage weist oberflächliche Beschädigung durch absplitternden de Lack auf. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die baulichen Mängel waren zum Teil bereits behoben, für den Rest wurden bereits Termine zur Instandsetzung vereinbart. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 06.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Rialto Mertensgasse 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot, lebendige Maus, Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
I OG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot sowie eine tote Schabe festgestellt werden.
UG Raum mit Bedarfsgegenständen – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden.
UG Umkleideraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden.
EG Gastraum – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden.
Pizzatheke – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden
Küche – es konnte an mehreren Stellen im Raum Mäusekot festgestellt werden.
Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Küche - die Haubenspülmaschine war massiv durch kalkähnliche sowie bräunliche und schmierige Rückstände verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pasta, Tortellini
- Milch
- Obst
- geriebener Käse
- usw. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 08.04.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.12.2025 |
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