Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Großbäckerei Rokas GmbH/Kornbäcker Zur Beckhove 27-29 |
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| 45307 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der gesamte Boden war verschmutzt. Laufspuren von Mäusen waren sichtbar. Im Bodenbereich sowie innerhalb der Einrichtungsgegenstände wurden massive Verunreinigungen durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Auch an den dort gelagerten Verpackungsmaterialien wurden u.a. Anhaftungen von Mäusekot festgestellt. In einem Bereich hinter dem Verkaufsregal wurde eine lebende Maus gefunden. Des Weiteren waren die Handkontaktflächen der Einrichtungsgegenstände wie Schalter und Türen mit altem Schmutz verunreinigt. In der Kühleinrichtung für kühlpflichtige, nicht durcherhitzte Konditoreiwaren, wie z. B. Sahnetorten, war das Lüftungsgitter von dem Ventilator mit eingetrockneten Ablagerungen verschmutzt. Der Boden unterhalb der Kühleinrichtung war durch ein Gemisch aus abtropfendem Kondenswasser und durchweichten Produktresten massiv verunreinigt, so dass sich ein teilweise schleimiges Gemisch bildete. Der Bedientresen war unterhalb der Regale, insbesondere im Bereich des Abflusses und der Schlauch-/Elektroanschlüsse, mit feuchten, schmierigen Ablagerungen versehen. Im Vorbereitungsraum wurden offen ausgelegte Schadnagerköder festgestellt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Es wurde für Brot und Konditoreiwaren das Verbot des Inverkehrbringens ausgesprochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 11.04.2025 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsuntersagung wurde wieder aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Acap GmbH / Acapulco Prime Harkortstr. 3 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Dokumentationen zu Wareneingangskontrollen, Schädlingsbekämpfung,
Personalschulungen, Reinigungs- und Desinfektionsplan waren nicht
einsehbar. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist als unwirksam
einzustufen, aufgrund der festgestellten massiven Hygieneverstöße. Die
allg. Grundhygiene in Küche, Kühlhaus zur Küche und im Grillbereich mit
Theke wurde nicht eingehalten. Lebensmittel wurden daher in Verkehr
gebracht, die unter ekelerregenden Umständen hergestellt wurden. Eine
Kontamination der hergestellten Lebensmittel war daher auch nicht
auszuschließen. Ausrüstungen des Grills mit Lebensmittelkontakt waren
stark verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht
angemessener Temperatur vorrätig gehalten. Dadurch wurde die
erforderliche Kühlkette unterbrochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel führten dazu, dass der Betrieb anlässlich einer
Grundreinigung geschlossen wurde. Am 14.03.2025 waren die Mängel
teilweise behoben, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden
konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Kumasi-Central-Market Eppinghofer Str. 142 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 27.01.2025 (Plankontrolle) und 28.01.2025 (Nachkontrolle) sowie 05.02.2025 (Nachkontrolle):
Beschreibung der Verstöße:
Lagerraum im Keller
1. Verstoß: Bei der Betriebskontrolle wurde ein massiver Befall von Schadnagern festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung, insbesondere durch Ausscheidungen von Nagetieren (Ratten). Der Fußboden war übersät mit Exkrementen. Auch auf den Lebensmitteln waren Kotspuren sichtbar. Viele Lebensmittelverpackungen wiesen Fraßspuren auf. In einigen Bereichen des Lagers wurden Rattenköderpads (außerhalb von Köderstationen) ausgelegt. Die Pads waren aufgerissen/beschädigt und das Gift lag offen auf dem Fußboden. Weiterhin waren Klebefallen für Wirbeltiere ausgelegt.
Auf einer Falle klebte eine tote Ratte. Zwei weitere verendete Ratten wurden auf dem Fußboden und auf einem Karton gesichtet. Die Schadnagerbekämpfung wurde ohne behördliche Erlaubnis (sachkundige Person) durchgeführt.
Eine fachgerechte Entsorgung der gelagerten Lebensmittel ist erforderlich.
Das Lager wurde versiegelt. Die unschädliche Beseitigung/Vernichtung wurde angeordnet.
2. Verstoß: Der hygienische Zustand des Kellers war katastrophal. Die Räume waren verdreckt und zugemüllt. Der Gestank war intensiv. In den Wänden bzw. im Mauerwerk waren Löcher. Dadurch wird das Eindringen von Schadnagern begünstigt. Die Räume sind nicht zur Lagerung von Lebensmitteln geeignet. Das Lagern von Lebensmitteln wurde untersagt, eine Betriebsbeschränkung wurde ausgesprochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status der Mängelbeseitigung:
Bei der Nachkontrolle am 28.01.2025 wurde die fachgerechte Entsorgung in Absprache mit der Lebensmittelüberwachung festgelegt.
Die Angelegenheit wird weiterhin überwacht.
Eine weitere Nachkontrolle am 05.02.2025 führte zu folgendem Ergebnis:
Der aktuelle hygienische Zustand der Kellerräume, lässt das Lagern von Lebensmitteln weiterhin nicht zu. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Maki & Tea Herten Schützenstraße 87 |
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| 45699 Herten |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise erhoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Tuscolo Gerhard-von-Are-Str. 8 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Pizzastation EG: Pizzastation stand auf offenporigem Holz, Handwaschbecken defekt, Mittel zur hygienischen Handreinigung nicht vorhanden, Fußboden unter Zutatenkühltheke mit Lebensmittelresten ver-unreinigt. Kühlraum 3 EG: Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden gelagert, Lebensmittel nicht nach Hygienestatus gelagert, Eier unverpackt gelagert, Kühlaggregat und Ventilatorengitter schimmel-ähnlich verunreinigt. Vorbereitungsraum Salat: Rohrablauf und Silikonfugen der Doppelspüle schimmelähnlich verunreinigt, Tischdosenöffner verunreinigt. Lagerraum EG: Schädlingsbefall durch Schaben, Mäusekot. Theke EG Schankbereich: Kühlschubladen innen verunreinigt und verklebt, Eiswürfelbereiter teilweise schimmelähnlich und mit braunem Schleim verunreinigt, Gläserspülmaschine mit Rotschmiere verunreinigt. Küche EG: Innenraum Saladette verunreinigt, Schneidebrett schimmelähnlich verunreinigt, Fußboden verunreinigt. Kühlraum I EG Gemüse: Ventilatorengitter und Kühlaggregat schimmelähnlich verunreinigt, Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden abgestellt. Kühlraum II: ähnliche Verunreinigungen wie Kühlraum I, unverpackte Lebensmittel nicht abgedeckt und teilweise auf Verpackungs-material gelagert. Spülküche/Vorbereitung EG: Handwaschbecken nicht vorhanden, Haubenspülmaschine insgesamt verunreinigt, Fußboden verunreinigt. Aufgrund der vorgefundenen Mängel wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 09.01.2025 erfolgten Nachkontrolle waren die Hygienemängel soweit behoben, dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Inci Supermarkt Friedrich-Ebert-Str. 36 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Umkleideraum:
Es fehlte ein hygienischer Umkleidebereich. Der ehemalige Umkleidebereich war mit diversen Kartons etc. zugestellt.
Verkaufsraum :
In einem Tiefkühlschrank befanden sich Fisch-und andere Meeresfrüchte, die eine starke Eisschneebildung aufwiesen. Konserven waren teilweise verbeult, rostig und unsauber.
Bedientresen Fleisch:
Der Fußboden war stellenweise unsauber und nicht glatt und leicht zu reinigen.
An der Handwaschgelegenheit fehlte die Handseife. Eine Tiefkühltruhe war im unteren Bereich korrodiert. Die Schneidebretter wiesen eine raue, verbrauchte Oberfläche auf.
Lagerraum/Gang:
Im Gang befanden sich diverse Lebensmittel. Es fehlte eine Lagerordnung. Der Fußboden, die Heizung und die Wände waren unsauber.
Die Tiefkühltruhe vor den Kühlhäusern war stark unsauber und vereist. Hier wurde Lammfett in ungeeigneten Tragetaschen gelagert.
Kühlraum:
Das Kühlhaus war von außen stark unsauber. Innen wurden sowohl abgelaufene, verschimmelte, als auch frische Lebensmittel (z.B. Gemüse) nebeneinander gelagert.
Kühlraum Gemüse:
Das Kühlhaus war von Innen und Außen stark unsauber und zum Teil schwarzschimmelartig verunreinigt.
Personaltoilette:
Der Bereich war mäßig unsauber. An der Handwaschgelegenheit fehlte Handseife und Einmalpapiertücher. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Nachkontrolle am 22.11.2024 ergab, dass die vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Rialto Mertensgasse 3 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt.
Küche - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Unterhalb der Kühlschränke befand sich eine Schabe.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt
UG Kühlraum
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Zapfkopf war verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pasta, Tortellini
- Milch
- Obst
- geriebener Käse
- Bier |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.05.2025: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren
beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Hilya Market Niederbeckstr. 8 |
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| 40472 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. An Möhren und Peperoni wurde Schimmel festgestellt.
Im Kühlraum wurde offenes Fleisch gelagert, der Boden war unsauber, an der Decke hingen rostige Fleischerhaken, teilweise unmittelbar über der gelagerten Ware, Am Aggregatgitter hatten sich Rost und Ablagerungen gebildet.
Am Deckel der Tiefkühltruhe hatten sich dunkle, schimmelartige Ablagerungen gebildet.
Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren, Teilweise wurde Fleisch offen in der Truhe gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.05.2025 – Betrieb abgemeldet und geschlossen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Teamate Pang GmbH und SK simple Konzept GmbH Teamate Produktion Weberstr. 32 A |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden die folgenden erheblichen Hygienemängel festgestellt:
Produktion - Der Arbeitstisch war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Kühlschrank war stark vereist.
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt.
Kühlraum (Trockenlager) - Die Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren (teilweise nicht durcherhitzte Füllung)
- Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.05.2025: Grundreinigung des gesamten Betriebs erfolgt. Die hygienischen Mängel waren beseitigt. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot
sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem
Fußboden festgestellt.
Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot
festgestellt.
Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden
unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter
anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen
vorgefunden werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot
sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem
Fußboden festgestellt.
Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot
festgestellt.
Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden
unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter
anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen
vorgefunden werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Tuna Backwaren GmbH Oberhausener Str. 146 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 11.03.2025(Plankontrolle) und 12.03.2025,25.03.2025, 29.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025 (Nachkontrollen):
Beschreibung des Verstoßes:
Lager (Depot)
Der Lagerbereich hinter den Backöfen war unsauber und unaufgeräumt.
Augenscheinlich wurde hier mit Rattengift selbst eine Bekämpfung durchgeführt.
Personaltoilette
Der Bereich war unsauber.
Spülküche
Im hinteren Bereich war die Wand unsauber. In einer Raumecke lag Schadnagerkot.
Kühlraum
Die Wandbeschichtung löste sich an diversen Stellen ab.
Einige Lebensmittel waren nicht abgedeckt.
Der Bereich unter dem Verdampfer war unsauber.
Der Bereich über der Türe und die Türdichtungen waren schwarzschimmelartig verunreinigt.
Produktion
Im Gärschrank war ein Befall von Schaben erkennbar.
Anlieferungsbereich
Während der Kontrolle war das Tor zum Außenbereich einen Spalt geöffnet.
Gefrierraum
Kuchen und Torten waren zum Teil nicht abgedeckt.
Verarbeitungsraum
Auf dem Fußboden im Wandbereich befand sich eine große Ansammlung an Schadnagerkot.
Umkleideraum
Der Bereich war nicht ausreichend gereinigt.
Lagerraum
In dem Lagerraum (Bäckerkisten, Kartonagen und Holzpaletten) roch es stark nach Schadnagerurin.
Konditorraum
An der Handwaschgelegenheit fehlten die Einmalpapierhandtücher.
Die Lamellen waren teilweise unsauber und verbraucht.
Die Wand vor dem Kühlhaus war unsauber.
Aufgrund des Schädlingsbefalls wurde der Betrieb der Backstube bis zu einem Nachweis einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme und einer Grundreinigung mündlich untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 12.03.2025 waren die hygienischen Mängel zumindest ausreichend behoben und mit der Schädlingsbekämpfung wurde begonnen.
Bei einer weiteren Nachkontrolle am 25.03.2025 lagen jedoch wiederholt massive Hygienemängel vor und eine Schädlingsfreiheit konnte nicht bestätigt werden.
Daher wurde erneut eine Grundreinigung aller Arbeitsmaterialien angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine weitere erforderliche Nachkontrolle am 06.05.2025 ergab folgendes:
Es lag weiterhin keine ausreichende Reinigung in allen Bereichen vor, Hygienemängel lagen noch vor. Eine erneute Grundreinigung wurde angeordnet.
Die Schädlingsbekämpfung war abgeschlossen.
Es sind weitere Nachkontrollen notwendig. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schwarzes Meer Graf-Adolf-Str. 60 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert.
In den Kühleinrichtungen für Getränke befanden sich enorme Mengen an
Standwasser welches schimmelähnlich verunreinigt war.
Das Ventilator Schutzgitter innerhalb des Kühlschrankes in welchem
Lebensmittel wie unverpackte Kartoffeln sowie unbedeckte Behälter mit Saucen lagerten war mit dunklen schimmelähnlichen Verschmutzungen verunreinigt.
Im Innenraum des Fischkühlschrankes wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände gelagert, die Behälter mit dem Fisch waren unbedeckt im Kühlschrank vorzufinden. Des Weiteren befand sich eine größere Ansammlung an Standwasser in der Kühleinrichtung.
Die Scherbeneismaschine war im Innenraum mit schimmelähnlichen
Verschmutzungen verunreinigt.
Der Fleischwolf war mit gelblich, bräunlichen Verkrustungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Gemüse
- Saucen
- Fleisch (Rind und Geflügel)
- Fisch
- Eier
- Gewürze |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Indian Restaurant Alexanderstr. 35 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Kochbereich mit Theke
- Vorbereitungsraum mit Spüle
- Lagerraum mit TK Truhe
- Trockenlager
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Kochbereich mit Theke – die sich im vorgenannten Bereich befindlichen
Fußbodenablaufroste waren massiv mit alten Schmutzablagerungen
verunreinigt.
Für die Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende
Textiltücher verwendet.
Es wurden verdorbene nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Sol y Sombra Kirchfeldstr. 85 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen
festgestellt:
Küche - unterhalb der Kücheneinrichtung wurden zwei verendete Schadnager
vorgefunden. Des Weiteren wurde Schadnagerkot in den Rand und Eckbereichen
des Fußbodens, unter und hinter den Einrichtungsgegenständen, in den
Regalflächen und teilweise innerhalb der Gerätschaften sowie dem Gasherd
festgestellt. Der Schadnagerkot befand sich zu dem in der Nähe der
Lebensmittel sowie der Bedarfsgegenstände.
Bedientresen – es wurde Schadnagerkot in den Regalflächen, hinter und unter
den Gerätschaften und unter den Holzeinbauten festgestellt. Teilweise wurden Gläser in unmittelbarer Nähe der Ausscheidungen gelagert.
Gastraum – es wurde Schadnagerkot hinter den Einrichtungsgegenständen, in
den Weinregalen sowie in den Rand- und Eckbereichen festgestellt.
UG Getränkekühlraum – es wurde Schadnagerkot auf der Fußbodenfläche
festgestellt.
Es wurden wiederholt massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen
festgestellt:
Küche – es wurde unverpackter und unabgedeckter Fisch in einer mit trüber,
übelriechender Flüssigkeit verunreinigten Schublade gelagert.
Die Griffe der Schubladen waren eklatant mit alten Rückständen verunreinigt.
Die linke Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und verkrusteten
Rückständen verunreinigt.
Der Korb der rechten Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und alten
Rückständen verunreinigt, zwischen den Fritteusen befand sind ein Schlitz in welchem sich das alte Fett sowie Schmutz und Lebensmittelreste ansammelten.
Der Kombidämpfer war vollumfänglich verunreinigt, der Griff war mit alten
verkrusteten Lebensmittelresten behaftet. Der Innenbereich des Kombidämpfers war mit eingebrannten Rückständen und dunklen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Außenseite war ein schmieriger Fettfilm festzustellen.
Der Tischventilator war mit einer klebringen Ansammlung von dunklen
Fettrückständen und Staub verunreinigt.
Mehrere Pfannen und Töpfe wurden unter ekelerregenden Bedingungen in einem
durch fettige Rückstände, Lebensmittelreste und einer erheblichen Menge an
Schadnagerkot verschmutztem Regal gelagert.
Unterhalb der mittig platzierten Gerätschaften war eine massive Verunreinigung durch alten, klebrig-schmierigen Lebensmittelresten, Schadnagerkot und Fettrückständen verunreinigt. Es kam zu einer tiefen Pfützen Bildung an Altfett in diesem Bereich.
Die Unterseite des Grills war eklatant mit alten dunkel-schmierigen
Fettrückständen und Produktresten verunreinigt. Die Verunreinigungen waren so eklatant, dass es zur einer Zapfenbildung kam und die schmierigen Rückständeheruntertropften.
Die Dunstabzugsanlagen waren erheblich mit alten und dunklen Fettrückständen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie der Geschirrkorb waren mit
einem rötlich-schleimigen Belag verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Krustentiere
- Fleisch
- Fisch
- Geschnittenes Gemüse
- Brot
- Salat
- Diverse Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 26.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Erbil Grill Kölnerstr. 251 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine
wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt,
welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben.
Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden.
UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote
adulte Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Ayran
- Diverse Soßen
- Verschiedenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Erbil Grill Kölnerstr. 251 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine
wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt,
welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben.
Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden.
UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote
adulte Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Ayran
- Diverse Soßen
- Verschiedenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Vereinsgaststätte SV Oberbilk Seeheimer Weg 11 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Nebenraum Zugang zur Küche
- Lagerraum
- Schankraum
- Bierkeller
In der Küche konnte an den Heizkörpern an den Fensterrahmen sowie an den
Wandfliesenfugen schimmelähnliche schwarze Verunreinigungen festgestellt
werden.
Der Herd war mit verrußten schwarzen Rückständen und Lebensmittelresten
sowie fett verunreinigt.
Der Innenraum des Mikrowellengerätes war mit alten Lebensmittelresten und
Ablagerungen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Ablagerungen
verunreinigt.
Der Innenraum der Kühl und Gefrierkombination war mit Lebensmittelresten und Ablagerungen verunreinigt, das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war mit
Staubablagerungen verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage war mit fettrückständen tropfend verunreinigt.
Der Nebenraum und der Zugang zur Küche war eklatant großflächig mit
schwarzem Schimmel verunreinigt, der Nebenraum führte direkt in die Küche
und musste zur Speisenausgabe genutzt werden.
Die Kühlschubladen im Schankraum waren eklatant mit schimmelähnlichen
Rückständen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit schmierigen alten
Rückständen verunreinigt.
Im Bierkeller konnten ebenfalls an den Wänden schwarze schimmelähnliche
Ablagerungen festgestellt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 26.03.2025 - Mängel abgestellt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Midas Markt MM Stirper Straße 30 |
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| 59557 Lippstadt |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung aufgrund teilweiser Nichteinhaltung der Hygienevorschriften während der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringens von Lebensmitteln. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 21.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Diva Berliner Freiheit 15 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Thekenbereich/Bedientresen: Es wurde Mäusekot auf Regalen und schwer zugänglichen Bodenbereichen festgestellt, zudem wurde eine tote Maus vorgefunden, Insgesamt war der Reinigungszustand unzureichend, einige Holzkonstruktionen waren nicht abwaschbar gestaltet, die Spülmaschine zeigte innen beginnenden Rotschmierebefall, die Verdampfer im inneren der Kühltheke waren massiv verschimmelt. Vorbereitungsraum: Der Reinigungszustand war insgesamt unzureichend. Es wurde massiver Mäusekot im gesamten Raum festgestellt, die Türe nach hinten heraus stand offen, die Silikondichtung der Spüle war schwarz verfärbt, an einem Deckenbereich blätterte der Putz ab, der Eisbereiter war innen verschleimt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 04.04.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.11.2025 |
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