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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Palazzo im City Palais Königstr. 39
47051 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. Im Trockenlager waren die Regaloberflächen durch Schadnagerkot und Urin verunreinigt. 2. Im Trockenlager wurden angefressene Kartons mit Nudeln vorgefunden. 3. Der Boden in der Showküche war mit Schadnagerkot verunreinigt. 4. Der Boden im Vorbereitungsraum war mit Schadnagerkot verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Grundreinigung angeordnet und das Herstellen, Behandeln und lnverkehrbringen von losen, unverpackten Lebensmitteln untersagt. In der Nachkontrolle am 10.10.2024 abends wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung der Betriebsstätte durchgeführt wurde. Des Weiteren bestätigte ein Schädlingsbekämpfer, dass der Betrieb akut frei von Schadnagern ist. Die Betriebsstätte konnte zum Herstellen, Behandeln und Inverkehr-bringen von Lebensmitteln wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schawarma-City Alexanderstraße 36
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - geschnittenes Gemüse - Backwaren - Soßen - Drehspieße Betriebsstätte allgemein – die gesamte Betriebsstätte war durch Laufende Bauarbeiten massiv verunreinigt unteranderem befand sich ein stark verschmutztes Baugerüst über der Bedientheke und dem Grillbereich. Kühlraum – das Ventilator Schutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt. Spülküche – es wurden Lebensmittel neben verschmutzen Reinigungsgegenständen gelagert. Es stand unsortiertes stark verschmutztes Geschirr wie Töpfe und Vorratsbehälter zum Teil auf dem verschmutzen Fußboden.
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 05.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung ist erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Dehli Roma Erkrather Str. 107
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Produktionsraum inkl. Spülecke / Lagerbereiche - Waschraum Im Lagerraum wurde eine lebendige Ratte gesichtet welche fauchend hinter der Waschmaschine lang lief. Küche – die Dunstabzugshaube war außen mit Staub und Fett tropfend verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Reis - Pizza - Tomaten - Mehl - Zwiebeln - Fisch - Käse - Weitere typische Lebensmittel
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 20.02.2025, der Betrieb wurde teilweise grundgereinigt und desinfiziert, eine Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Nikolaus-Grill Tersteegenstr. 2
40474 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt: Bedientresen – die Spüle für die Arbeitsgeräte war mit braunen Belägen verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Küche – die Mikrowelle war mit älteren, verrußten und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt. Der Fußboden unter den Geräten und Einrichtungen war mit schmierigen Fettablagerungen sowie Lebensmittelresten verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war mit rötlich und bräunlichen Rückständen eklatant verunreinigt. Der Herd war durch dunkle Verkrustungen verunreinigt. Das über der Arbeitsfläche befindliche Gitterregal war durch Fettablagerungen eklatant verunreinigt. Die Körbe der Fritteuse waren durch dunkle Verkrustungen verunreinigt. Der Gyrosgrill war mit älteren, schmierigen und verrußten Rückständen stark verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 05.02.2025 – Hygienische Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pulcinella GmbH i.G. Ratinger Str. 4
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bedientresen - Küche - Vorbereitungsraum UG - Trockenlager UG - Keller Küche – die Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Teig - Käse - Fleischerzeugnisse - Soßen - Gemüse - Nudeln
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle vom 21.02.2025, die vorgenannten Mängel wurden abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Algar Heinz-Schmöle-Str. 10
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Backstube/Konditorei inkl. Fraßspuren an einer Kakaopackung - Bedientresen – auf dem Fußboden, in den Schränken Produktionsbereich – im gesamten Bereich wurden verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln (Butter, Streichfett, Zutaten für die Herstellung von Backwaren, Schalenfrüchte) vorgefunden. Die Anschlagmaschine, der Fußbodenablauf und der Fleischwolf (genutzt für Pistazien) waren eklatant verunreinigt. Die Fußbodenablaufroste sowie der Ablauf waren massiv verunreinigt, so dass ein deutlich unangenehmer Geruch wahrzunehmen war. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Butter - Streichfett - Zutaten für die Herstellung von Backwaren - Schalenfrüchte
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 21.02.2025 die o.g. Beanstandungen wurden teilweise behoben. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ilgen, Sadik / City Fritti Mittelstr. 9
40721 Hilden
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies erhebliche Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im Lager- und Küchenbereich. Weiter wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da die Eisbergsalate bereits verdorben waren.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden abgestellt (Stand 19.11.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kandil, Zerda / Cafe´la Bäckerei Hildener Str. 11
40699 Erkrath
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet waren, insbesondere indem die noch für die Verarbeitung vorgesehenen tiefkühlpflichtigen Lebensmittel in einem defekten Tiefkühlschrank lagerten, sodass diese bereits verdorben waren. Die Grundhygiene wies erhebliche Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im Lager- und Küchenbereich. Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand der Betriebsräume war nicht zufriedenstellend. Die Grundordnung und - struktur in dem Berieb war mangelhaft.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden behoben (Stand 05.11.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 15.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Eiscafe Torri - Chili-Willy Bar & Lounge GmbH Theaterplatz 1b
53179 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schädlingsbefall: Im Untergeschoss in mehreren Bereichen Schadnagerbefall, u.a. Nagerkot auf Lebensmittelverpackungen, in einigen Klebefallen befanden sich auch tote Schaben. Personalhygiene: An Handwaschwaschbecken von Eistheke, Vorbereitungsraum und Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher und Flüssigseife, auf der Personaltoilette war kein Warmwasser vorhanden. Lebensmittelhygiene: Fehlender Spuckschutz für die auf der Eistheke deponierten Eiswaffeln; abgelaufener Hinterschinken und verschimmelte Speckwürfel in der Kühlung; Crepeplatte und Waffeleisen verschmutzt; Spüldüse für Eisportionierer verunreinigt; Lebensmittellagerung im Kühlschrank ohne Abdeckung. Betriebshygiene: Spülutensilien verschmutzt; Spülmaschine im hinteren Bereich verschmutzt; in Lagerraum Abfalltonnen zusammen mit vollen Getränkekisten gelagert; div. Kühlschrankdichtungen verunreinigt; Lagerung von Lebensmitteln in nicht geeigneten Behältnissen; Lagerung von Lebensmittelbehältern auf dem Boden.
Status der Mängelbeseitigung: Aufgrund der Feststellungen wurde der Betrieb vorübergehend amtlich geschlossen. Nach den am 25.10.2024 und 28.10.2024 erfolgten Nachkontrollen waren die Hygieneverstöße soweit behoben, sodass der Betrieb wieder öffnen konnte. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.06.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 15.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ristorante Portofino Kloster Str. 20
40211 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende Hygieneverstöße festgestellt: Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Gastraum mit Theke - Korridor - Tageslager - Küche - Spülbereich - 1. UG Trockenlager mit Kühleinrichtung - 1. UG Getränke und Trockenlager - 1. UG Umkleideraum Herren Kühlraum Gemüse 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt. Kühlraum Fleisch 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Soßen - Meeresfrüchte - Fleisch - Gemüse (Tomaten, Gurken, Salat etc.)
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 07.02.2025, die Mängel waren teilweise behoben, eine Bescheinigung über die Schädlingsfreiheit durch einen Schädlingsbekämpfer lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 15.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
ChopChop Bolkerstr. 7
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - EG Bedientresen (in den Schränken an der Thekenrückseite sowie auf der Lauffläche. - EG Küche (unter dem Handwaschbecken, in den Eckbereichen, im Regal, in den Töpfen, auf dem dahinter verlaufenden Kabelkanal - Treppenabgang in das UG (hinter einem Kühlgerät) - UG Lebensmittellager (in den Randbereichen der Lebensmittelregale, auf den Regalböden neben den Lebensmitteln) - UG Abfallraum - UG Getränkelager (hinter dem Kühlschrank und in den Randbereichen) - UG Abstellraum/Heizungsraum Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt: - UG Lagerraum am Abfallraum (im Eckbereich neben dem Lebensmittel- Kühlschrank sowie hinter der Waschmaschine wurden tote Schaben festgestellt - UG Abfallraum welcher direkt an ein Lebensmittellager grenzt (mehrere tote Und lebende Schaben festgestellt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Reis - Getränke - Gewürze - Öl - Salz - Zwiebeln - Nudeln
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle am 04.03.2025 die vorgenannten Mängel wurden teilweise behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 15.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Linienstr. 4
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum incl. Bedientresen Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backwaren, Teig - Sirup
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle vom 28.02.2025 die Grundreinigung ist erfolgt, Prüfbericht eines Schädlingsbekämpfers lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 14.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Rosenmeer Hotel - Rothermel Hotel & Catering GmbH Schürenweg 45-47
41063 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 18.09.2024 wurden Verunreinigungen an Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen der Theke / des Tresens, in der Spülküche und im Kühl- und Lagerraum vorgefunden. In der Küche wurden Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. In einem Kühlraum wurden Lebensmittelbehälter mit schimmelähnlichen Verunreinigungen vorrätig gehalten. In einem anderen Kühlraum waren das Verdampferschutzgitter und die Räder eines Transportwagens verunreinigt. Die Außentür zur Anlieferung war nicht geschlossen. Im Lagerraum wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten. Für das Handwachbecken an der Personaltoilette standen keine Einmalhandtücher zur hygienischen Handtrocknung zur Verfügung.
Status der Mängelbeseitigung: Am 25.10.2024 und 08.11.2024 wurden Nachkontrollen durchgeführt. Die am 18.09.2024 festgestellten Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 14.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Griechisches Restaurant Kava Meze Bocholder Str. 101
45355 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Personalhygiene und somit auch die Arbeitshygiene waren unzureichend. Sämtliche Handkontaktflächen wie z.B. Lichtschalter, Türgriffe und Türen im Bereich des Türgriffs waren extrem altverschmutzt. Es war keine eindeutige Trennung von Privat- und Arbeitskleidung vorhanden. Im Personal-WC-Raum war die Warmwasserversorgung nicht in Funktion, der Einmalpapierhandtuch-spender nicht befüllt und weder Spender für Flüssigseife noch für Desinfektionsmittel vorhanden. Fußbodenreinigungsgerätschaften waren zum Teil extrem altverschmutzt und lagerten auf dem Fußboden. Im Lagerraum im Keller war eine regelmäßige und gründliche Reinigung nicht zu erkennen. Die Dichtung der Gefriertruhenklappe war zum Teil mit schwarzen Belägen verunreinigt. Oberhalb der Gefriertruhe bestand im Bereich der Abwasserleitung ein Wasserschaden. Im Anlieferbereich war der Fußboden extrem altschmutzig. Im Bereich des Anlieferungsschachts türmte sich in den Randbereichen des Fußbodens Erde auf. Im Bierkeller war der Deckenbereich an mehreren Stellen mit schwarzen und an einer Stelle mir roten Ablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer war stark verunreinigt. In der Küche war der Fußboden unter und hinter den Einrichtungsgegenständen, sowie in den Randbereichen extrem mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Im Kühlschrank wurden zwei Flaschen Sprühsahne vorgefunden. Diese waren im Bereich des Sprühkopfes mit alten braunen Produktablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Lebensmittel im Kühlschrank, wie z.B. Hirtenkäse, waren nicht abgedeckt. Im Kühlschrank befanden sich zwei selbst eingepackte Beutel mit gewürztem Fleisch in einer Kunststoffschale. Die Beutel schwammen im eigenen Saft. Das Kühlelement war durch alte Produktablagerungen verunreinigt. Im Ofen wurden schwarz verkohlte Brotreste vorgefunden. Die Ablagefläche des Ofens war altverschmutzt. Im Bereich der Doppelspüle war die Silikondichtung im Wandbereich extrem mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Wandfugen waren altverschmutzt. Die Mehrfachsteckdose, die von der Decke hing, war mit Altfettkondensat verunreinigt. Die Kühlelemente waren innen altverschmutzt und zum Teil mit alten Produktresten verunreinigt sowie mit Resten einer Transportfolie behaftet, die extrem mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt war. Sämtliche befüllte Schalen in den Kühlschubladen waren mit eingetrockneten Produktresten verunreinigt. In einer der Kühlschubladen schwamm frisches Schweinefleisch im eigenen Saft in einem Edelstahlbehälter. In einer Kühlschublade war eine geöffnete Packung Sauce Hollandaise zu sehen. Diese war mit alten Produktspritzern verunreinigt. Die Filtereinlagen der Dunstabzugsanlage waren extrem mit Altfettkondensat verunreinigt. Die Becken der Fritteuse waren extrem altverschmutzt und das darin befindliche Frittieröl verbraucht und tiefschwarz. Die Fußbodenrollen der Fritteuse waren extrem mit Altfettkondensat verunreinigt. Die Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe extrem altverschmutzt. Auch in der Küche war der Einmalpapierhandtuchspender nicht befüllt. Der Innenraum des Bedientresens war im Bodenbereich an zahlreichen Stellen extrem mit Schimmelablagerungen (zum Teil rasenartiger Bewuchs) und schmierigen Substanzen verunreinigt. Der Betrieb wurde per Ordnungsverfügung geschlossen und eine Grundreinigung angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle des Betriebes am 15.11.2024 war eine Grundreinigung erfolgt, so dass die Betriebsschließung wieder aufgehoben wurde.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.06.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Duisdorfer Imbiss Rochusstr. 222
53123 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Personalhygiene: Beschäftigung von Personal ohne Hygieneschulung. Ein Handwaschbecken im Foodtruck war an einer ungeeigneten Stelle vorhanden, jedoch fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Betriebshygiene: Der gesamte Foodtruck inklusive Vorbereitung (Wände, Decken, Böden) einschließ-lich der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren verschmutzt. Alle Oberflächen waren mit Staub, Ruß, Fettablagerungen oder Lebensmittelresten alt verschmutzt. Die Temperaturanforderungen für Hackfleischspieße und Geflügelfleisch wurden nicht eingehalten. Im Foodtruck fehlte ein Spülbe-cken. Für Reinigungszwecke und die Handreinigung wurde Trinkwasser in einer nicht geeigneten Re-gentonne hinter dem Foodtruck vorrätig gehalten. Die Einlegeböden des als Trockenlager genutzten Kühlschranks bestanden aus offenporigem Holz. Schneidebretter waren stark eingekerbt, wodurch sich bereits kleine Materialteilchen lösten. Der Betrieb wurde durch den Betreiber freiwillig vorübergehend geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 29.11.2024 erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel in der Art beseitigt, so dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Kumasi-Central-Market Eppinghofer Str. 142
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kontrolle: 27.01.2025 (Plankontrolle) und 28.01.2025 (Nachkontrolle) sowie 05.02.2025 (Nachkontrolle): Beschreibung der Verstöße: Lagerraum im Keller 1. Verstoß: Bei der Betriebskontrolle wurde ein massiver Befall von Schadnagern festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung, insbesondere durch Ausscheidungen von Nagetieren (Ratten). Der Fußboden war übersät mit Exkrementen. Auch auf den Lebensmitteln waren Kotspuren sichtbar. Viele Lebensmittelverpackungen wiesen Fraßspuren auf. In einigen Bereichen des Lagers wurden Rattenköderpads (außerhalb von Köderstationen) ausgelegt. Die Pads waren aufgerissen/beschädigt und das Gift lag offen auf dem Fußboden. Weiterhin waren Klebefallen für Wirbeltiere ausgelegt. Auf einer Falle klebte eine tote Ratte. Zwei weitere verendete Ratten wurden auf dem Fußboden und auf einem Karton gesichtet. Die Schadnagerbekämpfung wurde ohne behördliche Erlaubnis (sachkundige Person) durchgeführt. Eine fachgerechte Entsorgung der gelagerten Lebensmittel ist erforderlich. Das Lager wurde versiegelt. Die unschädliche Beseitigung/Vernichtung wurde angeordnet. 2. Verstoß: Der hygienische Zustand des Kellers war katastrophal. Die Räume waren verdreckt und zugemüllt. Der Gestank war intensiv. In den Wänden bzw. im Mauerwerk waren Löcher. Dadurch wird das Eindringen von Schadnagern begünstigt. Die Räume sind nicht zur Lagerung von Lebensmitteln geeignet. Das Lagern von Lebensmitteln wurde untersagt, eine Betriebsbeschränkung wurde ausgesprochen.
Status der Mängelbeseitigung: Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 28.01.2025 wurde die fachgerechte Entsorgung in Absprache mit der Lebensmittelüberwachung festgelegt. Die Angelegenheit wird weiterhin überwacht. Eine weitere Nachkontrolle am 05.02.2025 führte zu folgendem Ergebnis: Der aktuelle hygienische Zustand der Kellerräume, lässt das Lagern von Lebensmitteln weiterhin nicht zu.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Maki & Tea Herten Schützenstraße 87
45699 Herten
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise erhoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tuscolo Gerhard-von-Are-Str. 8
53111 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Pizzastation EG: Pizzastation stand auf offenporigem Holz, Handwaschbecken defekt, Mittel zur hygienischen Handreinigung nicht vorhanden, Fußboden unter Zutatenkühltheke mit Lebensmittelresten ver-unreinigt. Kühlraum 3 EG: Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden gelagert, Lebensmittel nicht nach Hygienestatus gelagert, Eier unverpackt gelagert, Kühlaggregat und Ventilatorengitter schimmel-ähnlich verunreinigt. Vorbereitungsraum Salat: Rohrablauf und Silikonfugen der Doppelspüle schimmelähnlich verunreinigt, Tischdosenöffner verunreinigt. Lagerraum EG: Schädlingsbefall durch Schaben, Mäusekot. Theke EG Schankbereich: Kühlschubladen innen verunreinigt und verklebt, Eiswürfelbereiter teilweise schimmelähnlich und mit braunem Schleim verunreinigt, Gläserspülmaschine mit Rotschmiere verunreinigt. Küche EG: Innenraum Saladette verunreinigt, Schneidebrett schimmelähnlich verunreinigt, Fußboden verunreinigt. Kühlraum I EG Gemüse: Ventilatorengitter und Kühlaggregat schimmelähnlich verunreinigt, Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden abgestellt. Kühlraum II: ähnliche Verunreinigungen wie Kühlraum I, unverpackte Lebensmittel nicht abgedeckt und teilweise auf Verpackungs-material gelagert. Spülküche/Vorbereitung EG: Handwaschbecken nicht vorhanden, Haubenspülmaschine insgesamt verunreinigt, Fußboden verunreinigt. Aufgrund der vorgefundenen Mängel wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Nach der am 09.01.2025 erfolgten Nachkontrolle waren die Hygienemängel soweit behoben, dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Inci Supermarkt Friedrich-Ebert-Str. 36
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Umkleideraum: Es fehlte ein hygienischer Umkleidebereich. Der ehemalige Umkleidebereich war mit diversen Kartons etc. zugestellt. Verkaufsraum : In einem Tiefkühlschrank befanden sich Fisch-und andere Meeresfrüchte, die eine starke Eisschneebildung aufwiesen. Konserven waren teilweise verbeult, rostig und unsauber. Bedientresen Fleisch: Der Fußboden war stellenweise unsauber und nicht glatt und leicht zu reinigen. An der Handwaschgelegenheit fehlte die Handseife. Eine Tiefkühltruhe war im unteren Bereich korrodiert. Die Schneidebretter wiesen eine raue, verbrauchte Oberfläche auf. Lagerraum/Gang: Im Gang befanden sich diverse Lebensmittel. Es fehlte eine Lagerordnung. Der Fußboden, die Heizung und die Wände waren unsauber. Die Tiefkühltruhe vor den Kühlhäusern war stark unsauber und vereist. Hier wurde Lammfett in ungeeigneten Tragetaschen gelagert. Kühlraum: Das Kühlhaus war von außen stark unsauber. Innen wurden sowohl abgelaufene, verschimmelte, als auch frische Lebensmittel (z.B. Gemüse) nebeneinander gelagert. Kühlraum Gemüse: Das Kühlhaus war von Innen und Außen stark unsauber und zum Teil schwarzschimmelartig verunreinigt. Personaltoilette: Der Bereich war mäßig unsauber. An der Handwaschgelegenheit fehlte Handseife und Einmalpapiertücher.
Status der Mängelbeseitigung: Eine Nachkontrolle am 22.11.2024 ergab, dass die vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.07.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.12.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria bei Salvatore Altenessener Str. 428
45329 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Innenraum der Saladette war mit alten Produktablagerungen verunreinigt. In der Saladette hing ein leerer, altschmutziger Edelstahlgastrobehälter. Im Bereich der Pizzavorbereitung lag ein altverschmutztes Messer und ein altverschmutzter Pizzaschneider. Die Griffe des Messers und des Pizzaschneiders waren schadhaft und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen. Die Metalleinlagen der Salattheke waren seitlich altverschmutzt. Die Aufhängungen für die Metalleinlagen der Einlegeböden des Bedientresens waren stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Bedientresen befanden sich nicht abgedeckte Lebensmittel wie z.B. Ananas, Sardellen und Krautsalat. Der Teigkneter war an den schwer zugänglichen Stellen mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Der Fußboden im Kühlraum und im Lagerraum war verunreinigt. Die Lagerhaltung im Lagerraum war unstrukturiert. Eine regelmäßige und gründliche Reinigung war nicht zu erkennen. Die Personal- und hier insbesondere die Händehygiene war unzureichend. In den Bereichen, in denen Lebensmittel behandelt wurden, war kein ausgewiesenes Handwaschbecken mit Warmwasserversorgung vorhanden. Der gesamte Bereich der Personaltoilette war stark unhygienisch. Der Fußboden war verunreinigt. Das Handwaschbecken war massiv mit schwarz verkrusteten Ablagerungen verunreinigt. Die Toilette war von außen und innen massiv mit Urinstein, Haaren und Fäkalien verunreinigt. Die Handkontaktflächen waren im Bereich der Toilettenspülung altverschmutzt. Hinter der Toilettenschüssel wurde Schadnagerkot auf dem Fußboden vorgefunden. Der Kot war augenscheinlich schon älter. Eine Schädlingsbekämpfung erfolgte nicht. Durch den Schadnagerbefall und die mangelhafte Personalhygiene bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln im weiteren Arbeitsprozess. Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände, sowie die Entsorgung aller offenen und im Betrieb behandelten Lebensmitteln wurde vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 13.11.2024 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 13.01.2025 waren alle Mängel abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.06.2025


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