Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schlemmer Oase Erkratherstr. 171 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Vorbereitungsraum mit Tiefkühl –und Kühleinheit
- Gastraum mit Theke
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Döner-/Drehfleischspieße (Rind und Hähnchen)
- Verschiedene Soßen
- Geschnittenes Gemüse (Tomate, Gurke, Zwiebel, Salat)
- Verschiedene Sorten Käse und Imitate
- Burger Patties
- Falafel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Green Food Factory GmbH – fleischfrei vegan genießen Oberbilker Allee 256 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Lagerraum
- Hinter der Gitterabdeckung der Saladette
An mehreren Stellen in der Küche wurden tote adulte Schaben vorgefunden
(Fußboden, Regalböden neben Lebensmittelbehältern, unterhalb der
Doppelspüle) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Altstadt Flinger Str. 23-25 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Anlieferungsbereich EG
- Lagerraum UG
- Verkaufsraum
Es konnte Kot von Schädlingen unterhalb der Paletten sowie auf und unter
den angrenzenden Regalen festgestellt werden.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Verpackte Lebensmittel:
- Mehl
- Zucker
- Dosen
- Milchtüten
- Getränkeflaschen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| SEN Vegan Cousine Moorenstr. 4 |
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| 40225 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Spülbereich
- Lager neben der Küche
- Schankraum
Seitenwände sowie Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren erheblich mit
dunklen Fettrückständen und Staub verunreinigt
Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich
Verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- gekochter Reis
- gekochte Nudeln
- panierter Tofu
- Gemüse (Salate, Süßkartoffeln, Spargel, Paprika, Zwiebeln, Karotten, Gurken etc.)
- Diverse Teigtaschen
- Diverse Soßen
- Eiswürfel (Mundeis) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 08.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Dönerfabrik GmbH Champagne 11 |
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| 42781 Haan |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurden erhebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt. Insbesondere lagen ein Schadnagerbefall vor, leicht verderbliche Lebensmittel waren unabgedeckt gelagert und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, waren unzureichend gereinigt, sodass kein hinreichender Schutz vor Kontamination gewährleistet war. Darüber hinaus wurden verschiedene Kennzeichnungsmängel festgestellt. Die fehlerhafte bzw. fehlende Kennzeichnung der allergenen Zutaten Vollmilchpulver bzw. Sellerie beim Produkt "Tavuk Badi-Biberli" stellt eine Gesundheitsgefährdung dar und das fehlerhafte Zutatenverzeichnis beim Drehspieß "Iskander-B" wies einen Fleischanteil von 98,1% aus, obwohl bereits 12% Wasser bei der Herstellung verwendet werden, wonach die Kennzeichnung zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist. Darüber hinaus waren diverse weitere Mängel in der Betriebshygiene festzustellen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Ein Nachweis über die Behebung der Hygienemängel liegt bislang nicht vor, die Fehler in der Allergenkennzeichnung wurden dem einzigen Kunden des Produktes bekanntgegeben, sodass die mögliche Gesundheitsgefährdung abgestellt wurde. (Stand 16.05.2025) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schawarma-City Alexanderstraße 36 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- Backwaren
- Soßen
- Drehspieße
Betriebsstätte allgemein – die gesamte Betriebsstätte war durch Laufende Bauarbeiten massiv verunreinigt unteranderem befand sich ein stark verschmutztes Baugerüst über der Bedientheke und dem Grillbereich.
Kühlraum – das Ventilator Schutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche – es wurden Lebensmittel neben verschmutzen Reinigungsgegenständen gelagert.
Es stand unsortiertes stark verschmutztes Geschirr wie Töpfe und Vorratsbehälter zum Teil auf dem verschmutzen Fußboden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 05.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung ist erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Dehli Roma Erkrather Str. 107 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Produktionsraum inkl. Spülecke / Lagerbereiche
- Waschraum
Im Lagerraum wurde eine lebendige Ratte gesichtet welche fauchend hinter der Waschmaschine lang lief.
Küche – die Dunstabzugshaube war außen mit Staub und Fett tropfend verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Pizza
- Tomaten
- Mehl
- Zwiebeln
- Fisch
- Käse
- Weitere typische Lebensmittel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 20.02.2025, der Betrieb wurde teilweise grundgereinigt und desinfiziert, eine Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Nikolaus-Grill Tersteegenstr. 2 |
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| 40474 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
Bedientresen – die Spüle für die Arbeitsgeräte war mit braunen Belägen verunreinigt.
Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.
Küche – die Mikrowelle war mit älteren, verrußten und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Der Fußboden unter den Geräten und Einrichtungen war mit schmierigen Fettablagerungen sowie Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Geschirrspülbrause war mit rötlich und bräunlichen Rückständen eklatant verunreinigt.
Der Herd war durch dunkle Verkrustungen verunreinigt.
Das über der Arbeitsfläche befindliche Gitterregal war durch Fettablagerungen eklatant verunreinigt.
Die Körbe der Fritteuse waren durch dunkle Verkrustungen verunreinigt.
Der Gyrosgrill war mit älteren, schmierigen und verrußten Rückständen stark verunreinigt.
Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.02.2025 – Hygienische Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pulcinella GmbH i.G. Ratinger Str. 4 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bedientresen
- Küche
- Vorbereitungsraum UG
- Trockenlager UG
- Keller
Küche – die Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Teig
- Käse
- Fleischerzeugnisse
- Soßen
- Gemüse
- Nudeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle vom 21.02.2025, die vorgenannten Mängel wurden abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Algar Heinz-Schmöle-Str. 10 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Backstube/Konditorei inkl. Fraßspuren an einer Kakaopackung
- Bedientresen – auf dem Fußboden, in den Schränken
Produktionsbereich – im gesamten Bereich wurden verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln (Butter, Streichfett, Zutaten für die Herstellung von Backwaren, Schalenfrüchte) vorgefunden.
Die Anschlagmaschine, der Fußbodenablauf und der Fleischwolf (genutzt für Pistazien) waren eklatant verunreinigt.
Die Fußbodenablaufroste sowie der Ablauf waren massiv verunreinigt, so dass ein deutlich unangenehmer Geruch wahrzunehmen war.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Butter
- Streichfett
- Zutaten für die Herstellung von Backwaren
- Schalenfrüchte |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 21.02.2025 die o.g. Beanstandungen wurden teilweise behoben. Schädlingsfreiheitsbestätigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ilgen, Sadik / City Fritti Mittelstr. 9 |
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| 40721 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht
zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies erhebliche
Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im
Lager- und Küchenbereich. Weiter wurden Lebensmittel in Verkehr
gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet
waren, da die Eisbergsalate bereits verdorben waren. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden abgestellt (Stand 19.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kandil, Zerda / Cafe´la Bäckerei Hildener Str. 11 |
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| 40699 Erkrath |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den
Verzehr durch den Menschen geeignet waren, insbesondere indem die
noch für die Verarbeitung vorgesehenen tiefkühlpflichtigen Lebensmittel in
einem defekten Tiefkühlschrank lagerten, sodass diese bereits verdorben
waren. Die Grundhygiene wies erhebliche Mängel auf, insbesondere
durch die diversen verunreinigten Stellen im Lager- und Küchenbereich.
Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war nicht zufriedenstellend. Die
Grundordnung und - struktur in dem Berieb war mangelhaft. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden behoben (Stand 05.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Kiosk - Rajane Rajakumar Altenhöfener Straße 54 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ristorante Portofino Kloster Str. 20 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende Hygieneverstöße festgestellt:
Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke
- Korridor
- Tageslager
- Küche
- Spülbereich
- 1. UG Trockenlager mit Kühleinrichtung
- 1. UG Getränke und Trockenlager
- 1. UG Umkleideraum Herren
Kühlraum Gemüse 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Kühlraum Fleisch 1. UG – der Fußboden war mit älteren und dunklen Rückständen eklatant verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Soßen
- Meeresfrüchte
- Fleisch
- Gemüse (Tomaten, Gurken, Salat etc.) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 07.02.2025, die Mängel waren teilweise behoben, eine Bescheinigung über die Schädlingsfreiheit durch einen Schädlingsbekämpfer lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| ChopChop Bolkerstr. 7 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 01.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- EG Bedientresen (in den Schränken an der Thekenrückseite sowie auf der
Lauffläche.
- EG Küche (unter dem Handwaschbecken, in den Eckbereichen, im Regal,
in den Töpfen, auf dem dahinter verlaufenden Kabelkanal
- Treppenabgang in das UG (hinter einem Kühlgerät)
- UG Lebensmittellager (in den Randbereichen der Lebensmittelregale, auf den Regalböden neben den Lebensmitteln)
- UG Abfallraum
- UG Getränkelager (hinter dem Kühlschrank und in den Randbereichen)
- UG Abstellraum/Heizungsraum
Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- UG Lagerraum am Abfallraum (im Eckbereich neben dem Lebensmittel-
Kühlschrank sowie hinter der Waschmaschine wurden tote Schaben festgestellt
- UG Abfallraum welcher direkt an ein Lebensmittellager grenzt (mehrere tote Und lebende Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Reis
- Getränke
- Gewürze
- Öl
- Salz
- Zwiebeln
- Nudeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle am 04.03.2025 die vorgenannten Mängel wurden teilweise behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Linienstr. 4 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum incl. Bedientresen
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren, Teig
- Sirup |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle vom 28.02.2025 die Grundreinigung ist erfolgt, Prüfbericht eines Schädlingsbekämpfers lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Istanbul Market Veldener Str. 63-65 |
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| 52349 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 und 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Café Gieren Haselnußhof 6 |
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| 50676 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In den Betriebsräumen wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte.
Im Vorbereitungsraum wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei Nachkontrollen am 25.02.und am 02.04.2025 konnte eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb nicht nachgewiesen werden.
Bei Nachkontrollen am 25.02.und am 02.04.2025 konnte eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb nicht nachgewiesen werden. Geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Mäusen und Schaben war nicht eingeleitet worden.
Aktuelle Nachweise, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnten nicht eingesehen werden.
Der Betrieb wurde gereinigt. In Fußbodenbereichen und auf Oberflächen der Einrichtung wurde nach wie vor Mäusekot vorgefunden.
Eine professionell durchgeführte Reinigung am 22.04.2025 wurde mit Schreiben vom 11.05.2025 nachgewiesen, ebenso wurde das Teilnahme Zertifikat zur Folgebelehrung nachgereicht. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Milos Gastronomie GmbH Limani Agrippinawerft 6 |
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| 50678 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel in der täglichen Reinigung und Desinfektion festgestellt. Einen Reinigungsplan bzw. weiterführende Dokumentationen gab es nicht. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittel-hygiene unterwiesen und/oder geschult war.
Küche: Die Dichtungen der Kühleinrichtungen in der Küche waren teilweise stark verschmutzt, vielfach waren die Dichtungen beschädigt. Die Fettfilter aber auch die Dunstabzugsanlage allgemein waren stark mit Fettrückständen verunreinigt. Es bildeten sich Tropfen die in die darunter stehenden Töpfe und Pfannen, teils mit Lebensmitteln als Inhalt, herabfielen. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es wurden darin Kartoffeln gewaschen. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegen-stände waren verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Spülküche:
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
Raum mit Mundeismaschine:
Die Mundeismaschine war in den Eckbereichen und an den Lamellen schleimig, schimmelig verunreinigt.
Eisverkauf Terrasse:
Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 20.03.2025 war in der Küche offensichtlich eine Reinigung durchgeführt worden. Viele Bereiche und Oberflächen, Ablagen und schwer zugänglichen Bereichen von Geräten und Inventarien waren weiterhin teilweise stark mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die am 17.03.2025 festgestellten Mängel waren überwiegend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Duisdorfer Imbiss Rochusstr. 222 |
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| 53123 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Personalhygiene: Beschäftigung von Personal ohne Hygieneschulung. Ein Handwaschbecken im Foodtruck war an einer ungeeigneten Stelle vorhanden, jedoch fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Betriebshygiene: Der gesamte Foodtruck inklusive Vorbereitung (Wände, Decken, Böden) einschließ-lich der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren verschmutzt. Alle Oberflächen waren mit Staub, Ruß, Fettablagerungen oder Lebensmittelresten alt verschmutzt. Die Temperaturanforderungen für Hackfleischspieße und Geflügelfleisch wurden nicht eingehalten. Im Foodtruck fehlte ein Spülbe-cken. Für Reinigungszwecke und die Handreinigung wurde Trinkwasser in einer nicht geeigneten Re-gentonne hinter dem Foodtruck vorrätig gehalten. Die Einlegeböden des als Trockenlager genutzten Kühlschranks bestanden aus offenporigem Holz. Schneidebretter waren stark eingekerbt, wodurch sich bereits kleine Materialteilchen lösten. Der Betrieb wurde durch den Betreiber freiwillig vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 29.11.2024 erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel in der Art beseitigt, so dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.07.2025 |
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