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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Metzgerei Rütten Brunnenstr. 4
41516 Grevenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Bereich der Schädlingskontrolle bei der Durchführung des Schädlingsmonitoring Mängel festgestellt. Laut Aussage von Frau Seger wird das Schädlingsmonitoring in Eigenregie durchgeführt. Frau Seger hat keinen Sachkundenachweis zum töten von Wirbeltieren und setzt trotzdem Giftköder ein. Das Einsetzen von Giftköder ohne Sachkundenachweis ist verboten. Im Bereich des Kühlraums war der Wandputz stellenweise beschädigt. In unmittelbarer Nähe befand sich der Fleischwolf. Es bestand die Gefahr, dass sich teilweise der Wandputz lösen und das gewolfte Fleisch kontaminieren könnte. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kantamination nicht auszuschließen war. Im Zerlegungsraum war das Verdampferschutzgitter verunreinigt. Im Verkaufsraum war das Handwaschbecken defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Im Bereich der Kennzeichnung wurde loses Geflügel in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war. Es fehlte die Angabe der Handelsklasse, des Angebotszustandes (frisch, gefroren, tiefgefroren) und die empfohlene Lagertemperatur sowie die Zulassungsnummer des Schlacht-/Zerlegebetriebes und die Angabe des Ursprungslandes (nur Drittländer).
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle vom 15.01.2025 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung nicht durchgeführt wurde und die Hygienemängel nicht beseitigt wurden.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ristorante Il Punto Römerstr. 40
41539 Dormagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren im Vorbereitungsraum Putz- und Reinigungsutensilien, wie Schrubber, stellenweise mit Schmutzablag behaftet. Im Innenraum des Gefrierschrankes sind Eisablagerungen erkennbar und der Türgriff des Gefrierschrankes war defekt. Unter dem Gefrierschrank befanden sich Spinnenweben. Im Pizzaherstellungsbereich war die Handwaschgelegenheit mit Warm- und Kaltwasserzufuhr nicht installiert bzw. angeschlossen. Das Türdichtungsgummi der Untertischkühlschranktüre ist mit Schmutzablagerungen behaftet und Die Mikrowelle ist im Innenraum verunreinigt. Ebenso war der Spiralkneter im Bereich oberhalb des Spiralknetarmes verschmutzt und der an dem neben dem Spiralkneter befindlichen, Tisch befestigte Dosenöffner war im Messer- und im Dosenöffnerhalterungsbereich verschmutzt. Im Spülbereich in der Küche war die Spülmaschine im Innenraum im Bereich des Sprüharmes mit einem Belag behaftet. In der Küche mit Herdzeile waren in dem Zwischenraum des Filtereinsatzes der Dunstabzugshaube dunkle Schmutzablagerungen zu erkennen. An dem Abfallbehälter fehlt der Verschlussdeckel und die im Wandbereich hinter dem Gasherd befindlichen Steckdoseneinsätze waren altverschmutzt. In der Personaltoilette war das im oberen Wandbereich befindliche Lüftungselement mit Staub- und Schmutzwrasen behaftet. Der im Bereich des Handwaschgelegenheit befindliche Papierhandtuchspender war leer und im unteren Bereich verschmutzt. Im Lagerbereich vor dem Bierkeller fehlte bei der Gefriertruhe der an der Innenseite des Gefriertruhendeckels befindlichen Lichtquelle die Splitterschutzabdeckung. In Bezug auf den Gesamtbetrieb war die die letzte vorlegbare Temperaturdokumentationen vom 30.10.2024. Ebenso konnten Reinigungs- bzw. Desinfektionsplandokumentation nicht vorgelegt werden.
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle vom 02.12.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung durchgeführt wurde.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizza Cap Kölner Str. 41 A
41464 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte im Bereich der allgemeinen Betriebsstätte die Dokumentation über den Wareneingang für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel nicht vorgelegt werden. Im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene fehlte der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan. Es wurden diverse Hygienemängel festgestellt, die diesem Bericht zu entnehmen sind. Im Bereich der Schädlingskontrolle fehlte ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring. Hinsichtlich der Personalschulung wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Im Bereich der Personaltoilette ist die Silikonfuge am Handwaschbecken stellenweise verfärbt und muss erneuert werde, ebenso ist die Türe im unteren Bereich offenporig, diese muss ummantelt oder gestrichen werden. Im TK-Haus ist der Fußboden mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Kühlhaus muss die Basishygiene dringend verbessert werden, besonders im Fußbodenbereich unter den Gummimatten, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Das Verdampfer Gitter ist mit dunklen Staubwrasen behaftet und im Regal lagern offen Behältnisse mit Soßen unmittelbar neben Transportkartonagen. Behältnisse mit Zutaten sind von außen altverschmutzt. Im Imbissbereich und in der Küche fehlt an einem zu öffnenden Fenster das erforderliche Insektenschutzgitter. Die Fensterbänke und die Fenster sind mit alten Verunreinigungen behaftet und die Spülmaschine ist im Deckelkantenbereich mit alten eingetrockneten Schmutzablagerungen behaftet. Die Dichtungen an der Untertischkühlung neben dem Pizzaofen sind mit alten schleimigen Verunreinigungen behaftet und der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet. Stellenweise fehlen die Verschlussdeckel auf den Abfallbehältnissen. Die Mikrowelle ist im inneren Bereich massiv altverschmutzt. Die Deckenbelüftungen im oberen Bereich über dem Pizzaofen sind mit schwarzen alten Ablagerungen behaftet. Der Wandventilator ist mit alten schwarzen Verkrustungen behaftet. Die Dunstabzugshaube über dem Gas Herd ist mit alten dunklen Fettablagerungen behaftet. Die Dichtungen an der Belegstation sind altverschmutzt und der untere Bereich ist ebenfalls mit alten Schmutzablagerungen behaftet. Die Silikonfuge am Handwaschbecken neben der Fritteuse sind dunkel verfärbt. Die Straßenkleidung muss aus dem Lagerraum entfernt werden. In der Küche ist das Schneidebrett auf der Untertischkühlung mit schwarzen Verfärbungen behaftet. Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb einsehbar war, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis.
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle vom 17.04.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung durchgeführt wurde und die Hygienemängel fast alle beseitigt wurden, bzw. in naher Zukunft beseitigt werden.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Asia Bao Anh Hans-Böckler-Platz 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche An nahezu allen Einrichtungsgegenständen, Oberflächen und Bedarfsgegenständen wurden massive Verunreinigungen festgestellt. Der Fußboden war stark verschmutzt. Besonders die Randbereiche und Bodenflächen zwischen und unter den Einrichtungsgegenständen waren mit Produktresten und dunklen Ablagerungen verunreinigt. Die Deckenplatten waren stellenweise dunkel verfärbt und beschädigt. Einige Deckenplatten fehlten, sodass ein herunterrieseln von Staub und Schmutz nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenfalls ist ein Eindringen von Schädlingen möglich. Die Seifen- und Papierhandtuchspender waren mit schwarzen, fettigen Altschmutz verkrustet. Die Ränder im inneren der Spülmaschine waren mit schleimigen Ablagerungen behaftet. Die Reinigungsgeräte waren unsauber und somit ungeeignet. Behälter, Siebe und Eimer, die zur Lagerung von Lebensmitteln genutzt wurden, waren stark abgenutzt und wiesen dunkle Verunreinigungen auf. Küche Das Handwaschbecken war unsauber und mit Bedarfsgegenständen vollgestellt. Warmes Wasser stand nicht zur Verfügung. Die Mikrowelle war mit Lebensmittelresten verkrustet. Der Fußboden war mit einem dicken Fettfilm überzogen. Die Quetschflaschen für Saucen waren mit Produktresten verschmutzt. Eine Nachkontrolle am 21.01.2025 ergab folgende Ergebnisse: Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche Trotz der durchgeführten Reinigung der Betriebsräume waren die Randbereiche des Fußbodens und einige Regale/Ablageflächen nicht ausreichend gereinigt. Küche Am Handwaschbecken fehlte ein Gerät zur Warmwasserbereitung. Vorraum zum Lager Im Vorraum werden Behälter mit Altfett gelagert. Ein mit Fett befüllter Behälter war nicht verschlossen. Der Vorraum war mit diversen Gegenständen vollgestellt und nicht ausreichend gereinigt. Lagerraum im Keller Das Lager war ohne Ordnung und der gesamte Raum war massiv verunreinigt. Die Beleuchtungsstärke war nicht ausreichend. An den Rändern und in den Ecken des Fußbodens wurde Mäusekot vorgefunden. Kühlraum im Keller Das Kühlhaus war stellenweise mit Schimmel behaftet. Der Verdampfer war stark verschmutzt. Es wurden Saucen in Eimern ohne Abdeckung gelagert. Bei der weiteren Nachkontrolle am 31.01.2025 wurde folgendes festgestellt: Kühlraum im Keller Die Kühlhausdecke war weiterhin nicht ausreichend gereinigt. Lagerraum im Keller Auf dem Boden und Regalen lag immer noch Nagerkot. Im Lager wurden Schadnager-Fallen aufgestellt. Eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung wurde jedoch nicht beauftragt. Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche Es bestanden weiterhin Hygienemängel. Die Regale und Wandfliesen waren unsauber. Die Spülmaschine war mit Rotschmiere verunreinigt. Die schwer zugänglichen Bereiche des Fußbodens waren nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher war an den Rändern mit angetrockneten Reis behaftet. Es lagerten diverse Gegenstände (Mundspülung, Schlappen, defektes Warmwassergerät) im Vorbereitungsraum.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der abschließenden Nachkontrolle am 14.02.2025 waren alle Hygienemängel beseitigt. Ein Hinweis auf Schadnager wurde nicht festgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.09.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Can Bäckerei Eigenstr. 45
47053 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. Die Innenfläche des Kühltisches im Verkaufsraum war in den Eck- und Randbereichen durch alte Lebensmittelreste verunreinigt. 2. Das Tischgestell des Arbeitstisches in der Backstube war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. 3. Behälter mit Backzutaten waren von außen und innen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. 4. Im gesamten Fensterbereich waren schwarze schimmelartige Beläge sichtbar. Auf dem dazugehörigen Fensterbrett wurde ein Behälter mit Sesam gelagert. 5. Der Teigkneter war innen und außen mit Teig- und Mehlresten verunreinigt. 6. Der Kühlschrank für die Teigrohlinge war an Rück- und Seitenwänden mit schwarzverfärbten Belägen verunreinigt 7. Das Handwaschbecken war durch eine Eigenkonstruktion für den Gasherd nicht nutzbar.
Status der Mängelbeseitigung: Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Alle offenen und angebrochen Lebensmittel wurden im Rahmen der Kontrolle entsorgt. In der Nachkontrolle am 29.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.09.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
2 A asiafood Königstr. 48
47051 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. Unterhalb des Handwaschbeckens der Imbisszeile war Schadnagerkot sichtbar. 2. In der Küche wurde unter dem Gastrokühlschrank und dem Arbeitstisch und auf den Abstellflächen unterhalb des Arbeitsflächen Schadnagerkot vorgefunden. 3. Im Lagerraum wurde auf den Regalbretten mit verpackten Lebensmitteln vereinzelt Schadnagerkot vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Alle selbsthergestellten und losen, geöffneten Lebensmittel wurden im Rahmen der Kontrolle entsorgt. In der Nachkontrolle am 17.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. Des Weiteren konnte ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer vorgelegt werden. Dieser konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle am 15.01.2025 keinen Schadnagerbefall feststellen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Bellini’s Espresso Bar Duisburger Str. 8
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Lachsfilets und Putenbrustfilets) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Verdorbene Lebensmittel wie auch im eigenen Saft liegende Fischfilets, Pilze sowie Gemüse wurden in Kühleinrichtungen gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Lachs- und Putenbrustfilets, Meeresfrüchte, Fischfilets) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Aufschnittmaschine war mit gelben, schmierigen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verunreinigt Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: Lachsfilet Putenbrustfilets Meeresfrüchte Pilze Gemüse Nudeln Belegte Backwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.12.2024 die Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Es konnten keine Mängel hinsichtlich der Produkthygiene festgestellt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.08.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Stadtbäckerei Westerhorstmann Koblenzer Str. 247
40595 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Salat) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Die Angabe des Verbrauchsdatums auf dem Beutel war der 01.12.2024
Status der Mängelbeseitigung: ./.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

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Datum: 04.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schnell Restaurant Pizzeria Olympia Himmelgeister Str. 8
40225 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.12.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, das Frittieröl machte einen verbrauchten Eindruck Die Gitterroste des Kühlschrankes waren mit dunklen und klebrigen Ablagerungen verunreinigt. Die Amatur des Handwaschbeckens war mit angetrockneten alten Rückständen verunreinigt. Der Fleischwolf war im Innenbereich mit alten Fleischrückständen verunreinigt. Der Bereich an der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war erheblich mit Altfettigen und dunklen Rückständen verunreinigt Der Heizkörper der Fritteuse war mit dunklen und eingebrannten Frittierresten verunreinigt In der Saladette wurde angeschnittene Paprika zur Verwendung für Pizza Aufbewahrt, welche bereits matschig war und einen überlagerten Eindruck machte. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleisch - Geschnittenes Gemüse - Hirtenkäse - Diverse Soßen - Pommes - Pizza
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.12.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Die Inhaberin entsorgte die betroffenen Lebensmittel sofort.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.08.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.07.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
TeamBreakout-Games GmbH Stresemannplatz 4
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt: - Küche - Bedientresen - Bedientresen im Axtwurfbereich Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: Kuchen Muffins Croissants Pfannkuchen Bagel Pizza geschnittenes Gemüse Aufschnitt
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.01.2026


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Datum: 03.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Huzur Market Wanheimer Str. 64
47053 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.Der Spender für Einweghandtücher war leer. Der untere Ausgabebereich war mit alten Fleischsaftresten verunreinigt. 2.Der Boden unter den Arbeitstischen und der Verkaufstheke war teilweise stark mit alten Schmutz- und Fleischsaftresten verunreinigt. 3.Die Unterseite der Arbeitstische waren mit alten Fleisch- und Eiweißresten klebrig behaftet. 4.Eine E2-Kiste mit Holzspießen und Gewürzbehältern roch nach altem Fleischsaft. 5.2 weitere Kisten mit Gewürzmitteln und Holzspießen wurden mit Bodenkontakt gelagert. Die Artikel waren teilweise mit Schmutz und Gewürzmittelresten verunreinigt. 6.Die Ecken der Bandsägeinnenseite war mit alten Knochenresten verunreinigt. 7.Der Bereich um die Bandsäge und das Gestell der Säge war mit alten Fleischresten stark verkrustet. 8.Die Verkaufstheke war unter den Bodenblechen mit alten Fleisch- und Eiweißresten teilweise stark verkrustet. 9.An den Wänden und der Decke des Fleischkühlhaus war ein schwarzschimmelähnlicher Belag sichtbar. 10.Der Stellagewagen im Fleischkühlhaus war stark mit alten Fleischresten behaftet. 11.Die Kühltruhe für teilweise kühlpflichtige Fertigteige (z.B. zur Herstellung von Süßwaren) war nicht funktionsfähig. 12.Die Temperatur der SB-Kühlung im Bereich der Wurstwaren lag im vorderen Bereich bei 10°C bis 12°C.
Status der Mängelbeseitigung: Der Teilbereich Fleischabteilung (inklusive Feinkostabteilung) wurde geschlossen. Die kühlpflichtigen Fertigteige aus der nicht funktionsfähigen Kühltruhe und die Wurstwaren aus dem zu warmen Bereich der SB-Kühlung wurden freiwillig aus dem Verkauf genommen. In der Nachkontrolle am 22.04.2025 waren die hygienischen Mängel in der Fleischabteilung behoben und die Fleisch- und Feinkosttheke konnte wieder in Betrieb genommen werden. Die Kühltheken waren zum Zeitpunkt der Nachkontrolle vollfunktionsfähig.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.12.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Metropol Weseler Str. 60
47169 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.Auf den Regalen im Verkaufsbereich wurden deutliche Spuren von Kotrückständen und eingetrocknete Urinflecken von Schadnagern vorgefunden. 2.Im Bereich der Hülsenfrüchte wurden vorverpackte Lebensmittel mit Fraßspuren sowie herausgerieselte Lebensmittel auf den Regalen vorgefunden. 3.In der Bäckereiabteilung wurde unter dem Arbeitstisch Schadnagerkot vorgefunden. 4.Im Nebenraum der Bäckerei wurden u.a. verschiedene Bedarfsgegenstände gelagert. Auf diesen wurden Kotrückstände vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde geschlossen. Die in der Bäckerei selbst hergestellten Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Es wurde angeordnet, dass Trockensortiment zu kontrollieren und angefressene Waren auszusortieren. In der Nachkontrolle am 24.04.2025 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung durchgeführt wurde. Des Weiteren wurde eine Bescheinigung über Schädlingsfreiheit vorgelegt, so dass der Betrieb wieder öffnen konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Eray Fleisch GmbH Büdericher Str. 5
41460 Neuss
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle werden Drehspieße für die Firma Ayten hergestellt. Es wird hier die Adresse „Scharnhorststr. 10“ Neuss angegeben. Diese Angaben sind falsch und daher zu entfernen. Das Etikett wird außerdem mit einer Zulassungsnummer eines anderen Betriebes gekennzeichnet. Diese ist unverzüglich von dem Etikett zu entfernen. Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebes sicherstellen.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.02.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Truong, Trieu Hung / Chang-Puak Schulstr. 19
40721 Hilden
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schabenbefall im Küchenbereich in dem Betrieb festgestellt. Lebensmittel in der Küche waren einer erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schabenausscheidungen ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die aufgrund ekelerregender Zustände nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. Lebensmittel wurden so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass Sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, da Schaben in Schabenfallen nicht entfernt wurden und vom Fußboden Schaben nicht entfernt wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden behoben (Stand 24.10.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.08.2025


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Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.01.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Duisdorfer Imbiss Rochusstr. 222
53123 Bonn
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.11.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Personalhygiene: Beschäftigung von Personal ohne Hygieneschulung. Ein Handwaschbecken im Foodtruck war an einer ungeeigneten Stelle vorhanden, jedoch fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Betriebshygiene: Der gesamte Foodtruck inklusive Vorbereitung (Wände, Decken, Böden) einschließlich der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren verschmutzt. Alle Oberflächen waren mit Staub, Ruß, Fettablagerungen oder Lebensmittelresten alt verschmutzt. Die Temperaturanforderungen für Hackfleischspieße und Geflügelfleisch wurden nicht eingehalten. Im Foodtruck fehlte ein Spülbecken. Für Reinigungszwecke und die Handreinigung wurde Trinkwasser in einer nicht geeigneten Regentonne hinter dem Foodtruck vorrätig gehalten. Die Einlegeböden des als Trockenlager genutzten Kühlschranks bestanden aus offenporigem Holz. Schneidebretter waren stark eingekerbt, wodurch sich bereits kleine Materialteilchen lösten. Der Betrieb wurde durch den Betreiber freiwillig vorübergehend geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 29.11.2024 erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel in der Art beseitigt, so dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Bonn - 05 3 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.07.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.07.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
La Fiamma Kahrstr. 91
45128 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.06.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Spülküche war die Spülbrause mit alten Schmutzablagerungen behaftet und am Auslass mit rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten, schmierigen Produktresten behaftet. Die Silikonfuge am Spülbecken war stellenweise abgenutzt und wies schwarze Ablagerungen auf. Der Fußboden unterhalb der Spülmaschine wies schmierige Schmutzablagerungen auf. Der Fleischwolf war im Inneren sowie an den Zubehörteilen und am Auffangbehälter mit alten Fleischresten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände waren im Fußbodenbereich, insbesondere an den Standfüßen, mit alten Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Kühlraum war das Verdampferschutzgitter des Kühlhauses stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Im Bar- bzw. Thekenbereich war die Eismaschine an den Lamellen stellenweise mit schwarzen und rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Tresens war großflächig stark mit weißen und schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. An den Lebensmitteln im Tresen z.B. Ketchupflasche sammelten sich stellenweise am Flaschenboden braune, schmierige Ablagerungen. Der Verdampfer war an mehreren Stellen mit weißen und schwarzpelzigen Ablagerungen verunreinigt. In der Pizzavorbereitung war der Innenraum des Kühlelements (Salatbar) mit alten Produktresten (z.B. Champignons) verklebt und verunreinigt. In einer Kunststoffschale lagerten Blaubeeren, welche starken Schimmelbefall aufwiesen und verdorben waren. Der Fußboden unterhalb der linken Kühltheke war altverschmutzt und mit Produktresten (z.B. Champignons, Kunststoffschalen, Flaschendeckeln) verunreinigt. Am Fuß des linken Kühlelements sammelten sich alte, verkrustete Schmutzablagerungen. Es wurde eine Betriebsschließung bis zur erfolgten Grundreinigung und Freigabe durch die Lebensmittelüberwachung angeordnet. Des Weiteren wurde ein Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 04.06.2025 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung ordnungsgemäß und in ausreichendem Umfang durchgeführt wurde. Die Betriebsschließung wurde daher aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.01.2026


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
IL FUTURO Johann-Mayer-Str. 1
51105 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Küche und im Gastraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Auch waren verschiedene Oberflächen im Kühlraum schimmelähnlich verunreinigt, so etwa die Teigdielen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte. Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 03.02.2025 hatte eine Schädlingsbekämpfung stattgefunden. Der Betrieb wurde gereinigt und desinfiziert. Die Randbereiche mussten noch nachgereinigt werden. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben. Außerdem wurde eine gesonderte Reinigungskraft im Betrieb eingestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Citir Lahmacun & Pide Haus Kalker Hauptstr. 215
51103 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. Im Gastraum und Thekenbereich, in der Bäckereiabteilung und im Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Unter anderem befand sich Schadnagerkot im Brotregal sowie zwischen Verpackungsmaterialien und Anrichtbrettern. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte. Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 11.03.2025 hatte eine Schädlingsbekämpfung stattgefunden. Der Betrieb wurde gereinigt und desinfiziert. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wie-der freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gabriel's Sport Bistro Erdweg 1
50769 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass keine aktuellen dokumentierten Temperaturkontrollen einsehbar waren, dies wurde auch bereits während der Kontrolle am 04.04.2023 bemängelt. Des Weiteren wurden Personen beschäftigt für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war. Es wurde personal beschäftigt, dass im Umgang mit Lebensmitteln nicht geschult war. Es fehlte ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. In der Küche wurde ein Teller mit Gift, sowie ein Packung Gift vorgefunden. Die Küche, der Spülbereich, der Lagerraum und der Kühlraum waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Böden, Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Ausrüstungen waren beschädigt. Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Die Getränkeschankanlage wurde nicht nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert worden, Die Zapfköpfe waren sowohl innen als auch außen stark mit schleimigen, schimmelähnlichen Belägen verunreinigt, ebenso die Bierleitungen, dies führt dazu, dass das in Verkehr gebrachte Bier für den menschlichen Verzehr ungeeignet war. Sie gaben an, die Anlage sei seit drei Monaten nicht mehr gereinigt worden, die letzte Reinigung laut Schankbuch fand im Jahr 2019 statt. Die Zapfköpfe wurden versiegelt und Ihnen aufgegeben, dass diese nur durch eine Getränkeschankanlage Reinigungsfirma gebrochen werden dürfe. Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresen war insbesondere am Kühlaggregat schimmelartig verunreinigt. Laut Ihren Angaben sei die Kühlung defekt, dennoch wurden Getränke vorrätig gehalten. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. In der Küche, war – wie bereits während der Kontrolle am 04.04.2023 bereits festgestellt - nach wie vor - stellenweise beschädigt. Auch am Handwaschbecken fehlte nach wie vor Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händeabtrocknen. Zudem war das Handwaschbecken zugestellt. Der Innenraum, als auch die Türkantenbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Im Lagerraum war wiederholt die Tiefkühltruhe vereist und verunreinigt und ebenfalls zum wiederholten Male der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie hinter und unter den Einrichtungen mit altem Mäusekot und anderen Rückständen verunreinigt. Der Kühlraum Lebensmittel und Getränke war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden aufbewahrt, die im Arbeitsprozess auch auf Arbeitsflächen abgestellt werden. Zum Kontrollzeitpunkt war der Betrieb geöffnet und es befanden sich Gäste im Schankraum, die mit Getränken versorgt wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Mit Schreiben vom 24.03.2025 wurden Dokumente übersendet, dass die Dokumentation Temperatur Kontrolle umgesetzt und eingeführt wurde. In dem Schreiben wurde auch eine Personal Schulung Lebensmittelhygiene angekündigt und das Zertifikat sollte nachgereicht werden. Die Grundreinigung sei erfolgt, eine Schädlingsbekämpfung veranlasst Hinzugefügt wurde auch eine Bestellbestätigung für zwei neue Spühlboy. Alle Mängel wurden beseitigt und mit Fotos dokumentiert.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Haus des Döners Waffenschmidtstr. 10
50767 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass für angestelltes Personal weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorlag. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war dieses mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt. Dem Personal, dass mit leicht verderblichen Lebensmitteln umging, fehlten die dafür erforderlichen Kenntnisse. Ein Eigenkontrollsystem auf Basis der guten Hygienepraxis in Kleinbetrieben war nicht eingerichtet, ebenso fehlte ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen. Ein Desinfektions- und Reinigungsplan fehlte ebenfalls. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erfolgen musste. Der Kühlschrank im Imbisswagen war innen und außen verunreinigt, zudem war die Türdichtung beschädigt. Die Wände waren teilweise nicht leicht zu reinigen, da sie mit Kunststoffdekorationen versehen waren. Das Regal im Raum bestand aus unbehandeltem, offenporigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist. Die Dunstabzugshaube war ebenfalls verunreinigt. Das gesamte Außenumfeld des Imbisswagens, insbesondere der Zugang waren verunreinigt. Im Kühlraum im Zugang über Außenbereich neben dem Lokal Soccer Garden tropfte vom Kühlaggregat Kondenswasser auf und neben dort gelagerte Lebensmittel. In der dortigen Vorbereitungsküche fehlte eine erforderliche Reinigungseinrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Auch fehlte ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel, getrenntes Handwaschbecken. Mehrere Elektroinstallationen waren verunreinigt, zudem fehlten Kabelkanäle. Die Wände waren auch hier, nicht so konzipiert, dass diese angemessen gereinigt oder desinfiziert werden konnten. Es wurde ein Schädlingsbefall durch Wanderratten, festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Personaltoilette fehlte die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken. Die Zubereitung von Speisen in der Vorbereitungsküche wurde so lange untersagt, bis eine aktive Schädlingsbekämpfung durchgeführt und der ordnungsmäßige bauliche und hygienische Zustand hergestellt war.
Status der Mängelbeseitigung: Mit der zweiten Nachkontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass die Vorbereitungsküche vollständig renoviert und mit der notwendigen Anzahl an Waschbecken ausgestattet. Zum Kontrollzeitpunkt wurde kein unhygienischer bzw. ekeleregender Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Die Verstöße bezüglich der Personalschulungen blieben jedoch weiterhin bestehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine weiteren Unterlagen vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


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