Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Cap Kölner Str. 41 A |
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| 41464 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte im Bereich der allgemeinen Betriebsstätte die Dokumentation über den Wareneingang für kühlbedürftige und tiefkühlbedürftige Lebensmittel nicht vorgelegt werden. Im Bereich der Eigenkontrolle der Basishygiene fehlte der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan. Es wurden diverse Hygienemängel festgestellt, die diesem Bericht zu entnehmen sind. Im Bereich der Schädlingskontrolle fehlte ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring. Hinsichtlich der Personalschulung wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Im Bereich der Personaltoilette ist die Silikonfuge am Handwaschbecken stellenweise verfärbt und muss erneuert werde, ebenso ist die Türe im unteren Bereich offenporig, diese muss ummantelt oder gestrichen werden. Im TK-Haus ist der Fußboden mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Kühlhaus muss die Basishygiene dringend verbessert werden, besonders im Fußbodenbereich unter den Gummimatten, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Das Verdampfer Gitter ist mit dunklen Staubwrasen behaftet und im Regal lagern offen Behältnisse mit Soßen unmittelbar neben Transportkartonagen. Behältnisse mit Zutaten sind von außen altverschmutzt. Im Imbissbereich und in der Küche fehlt an einem zu öffnenden Fenster das erforderliche Insektenschutzgitter. Die Fensterbänke und die Fenster sind mit alten Verunreinigungen behaftet und die Spülmaschine ist im Deckelkantenbereich mit alten eingetrockneten Schmutzablagerungen behaftet. Die Dichtungen an der Untertischkühlung neben dem Pizzaofen sind mit alten schleimigen Verunreinigungen behaftet und der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet. Stellenweise fehlen die Verschlussdeckel auf den Abfallbehältnissen. Die Mikrowelle ist im inneren Bereich massiv altverschmutzt. Die Deckenbelüftungen im oberen Bereich über dem Pizzaofen sind mit schwarzen alten Ablagerungen behaftet. Der Wandventilator ist mit alten schwarzen Verkrustungen behaftet. Die Dunstabzugshaube über dem Gas Herd ist mit alten dunklen Fettablagerungen behaftet. Die Dichtungen an der Belegstation sind altverschmutzt und der untere Bereich ist ebenfalls mit alten Schmutzablagerungen behaftet. Die Silikonfuge am Handwaschbecken neben der Fritteuse sind dunkel verfärbt. Die Straßenkleidung muss aus dem Lagerraum entfernt werden. In der Küche ist das Schneidebrett auf der Untertischkühlung mit schwarzen Verfärbungen behaftet. Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb einsehbar war, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Nachkontrolle vom 17.04.2024 ergab, dass die angeordnete Grundreinigung durchgeführt wurde und die Hygienemängel fast alle beseitigt wurden, bzw. in naher Zukunft beseitigt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Asia Bao Anh Hans-Böckler-Platz 1 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche
An nahezu allen Einrichtungsgegenständen, Oberflächen und Bedarfsgegenständen wurden massive Verunreinigungen festgestellt. Der Fußboden war stark verschmutzt. Besonders die Randbereiche und Bodenflächen zwischen und unter den Einrichtungsgegenständen waren mit Produktresten und dunklen Ablagerungen verunreinigt. Die Deckenplatten waren stellenweise dunkel verfärbt und beschädigt. Einige Deckenplatten fehlten, sodass ein herunterrieseln von Staub und Schmutz nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenfalls ist ein Eindringen von Schädlingen möglich. Die Seifen- und Papierhandtuchspender waren mit schwarzen, fettigen Altschmutz verkrustet. Die Ränder im inneren der Spülmaschine waren mit schleimigen Ablagerungen behaftet. Die Reinigungsgeräte waren unsauber und somit ungeeignet. Behälter, Siebe und Eimer, die zur Lagerung von Lebensmitteln genutzt wurden, waren stark abgenutzt und wiesen dunkle Verunreinigungen auf.
Küche
Das Handwaschbecken war unsauber und mit Bedarfsgegenständen vollgestellt. Warmes Wasser stand nicht zur Verfügung. Die Mikrowelle war mit Lebensmittelresten verkrustet.
Der Fußboden war mit einem dicken Fettfilm überzogen.
Die Quetschflaschen für Saucen waren mit Produktresten verschmutzt.
Eine Nachkontrolle am 21.01.2025 ergab folgende Ergebnisse:
Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche
Trotz der durchgeführten Reinigung der Betriebsräume waren die Randbereiche des Fußbodens und einige Regale/Ablageflächen nicht ausreichend gereinigt.
Küche
Am Handwaschbecken fehlte ein Gerät zur Warmwasserbereitung.
Vorraum zum Lager
Im Vorraum werden Behälter mit Altfett gelagert. Ein mit Fett befüllter Behälter war nicht verschlossen. Der Vorraum war mit diversen Gegenständen vollgestellt und nicht ausreichend gereinigt.
Lagerraum im Keller
Das Lager war ohne Ordnung und der gesamte Raum war massiv verunreinigt. Die Beleuchtungsstärke war nicht ausreichend. An den Rändern und in den Ecken des Fußbodens wurde Mäusekot vorgefunden.
Kühlraum im Keller
Das Kühlhaus war stellenweise mit Schimmel behaftet. Der Verdampfer war stark verschmutzt. Es wurden Saucen in Eimern ohne Abdeckung gelagert.
Bei der weiteren Nachkontrolle am 31.01.2025 wurde folgendes festgestellt:
Kühlraum im Keller
Die Kühlhausdecke war weiterhin nicht ausreichend gereinigt.
Lagerraum im Keller
Auf dem Boden und Regalen lag immer noch Nagerkot. Im Lager wurden Schadnager-Fallen aufgestellt. Eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung wurde jedoch
nicht beauftragt.
Vorbereitungsraum/Lager/Spülküche
Es bestanden weiterhin Hygienemängel. Die Regale und Wandfliesen waren unsauber. Die Spülmaschine war mit Rotschmiere verunreinigt. Die schwer zugänglichen Bereiche des Fußbodens waren nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher war an den Rändern mit angetrockneten Reis behaftet. Es lagerten diverse Gegenstände (Mundspülung, Schlappen, defektes Warmwassergerät) im Vorbereitungsraum. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der abschließenden Nachkontrolle am 14.02.2025 waren alle Hygienemängel beseitigt.
Ein Hinweis auf Schadnager wurde nicht festgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Can Bäckerei Eigenstr. 45 |
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| 47053 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Die Innenfläche des Kühltisches im Verkaufsraum war in den Eck- und Randbereichen durch alte Lebensmittelreste verunreinigt.
2. Das Tischgestell des Arbeitstisches in der Backstube war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
3. Behälter mit Backzutaten waren von außen und innen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. Im gesamten Fensterbereich waren schwarze schimmelartige Beläge sichtbar. Auf dem dazugehörigen Fensterbrett wurde ein Behälter mit Sesam gelagert.
5. Der Teigkneter war innen und außen mit Teig- und Mehlresten verunreinigt.
6. Der Kühlschrank für die Teigrohlinge war an Rück- und Seitenwänden mit schwarzverfärbten Belägen verunreinigt
7. Das Handwaschbecken war durch eine Eigenkonstruktion für den Gasherd nicht nutzbar. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Alle offenen und angebrochen Lebensmittel wurden im Rahmen der Kontrolle entsorgt.
In der Nachkontrolle am 29.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| 2 A asiafood Königstr. 48 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Unterhalb des Handwaschbeckens der Imbisszeile war Schadnagerkot sichtbar.
2. In der Küche wurde unter dem Gastrokühlschrank und dem Arbeitstisch und auf den Abstellflächen unterhalb des Arbeitsflächen Schadnagerkot vorgefunden.
3. Im Lagerraum wurde auf den Regalbretten mit verpackten Lebensmitteln vereinzelt Schadnagerkot vorgefunden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Alle selbsthergestellten und losen, geöffneten Lebensmittel wurden im Rahmen der Kontrolle entsorgt.
In der Nachkontrolle am 17.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. Des Weiteren konnte ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer vorgelegt werden. Dieser konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle am 15.01.2025 keinen Schadnagerbefall feststellen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bellini’s Espresso Bar Duisburger Str. 8 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Lachsfilets und
Putenbrustfilets) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum
überschritten war.
Verdorbene Lebensmittel wie auch im eigenen Saft liegende Fischfilets, Pilze sowie Gemüse wurden in Kühleinrichtungen gelagert.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Lachs- und Putenbrustfilets,
Meeresfrüchte, Fischfilets) bei einer nicht angemessenen Temperatur
vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.
Die Aufschnittmaschine war mit gelben, schmierigen Ablagerungen und alten
Lebensmittelresten verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Lachsfilet
Putenbrustfilets
Meeresfrüchte
Pilze
Gemüse
Nudeln
Belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.12.2024 die Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Es konnten keine Mängel hinsichtlich der Produkthygiene festgestellt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Stadtbäckerei Westerhorstmann Koblenzer Str. 247 |
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| 40595 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Salat) in den
Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.
Die Angabe des Verbrauchsdatums auf dem Beutel war der 01.12.2024 |
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Status der Mängelbeseitigung: | ./. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schnell Restaurant Pizzeria Olympia Himmelgeister Str. 8 |
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| 40225 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.12.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich
verunreinigt.
Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich
verunreinigt.
Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit alten Lebensmittelresten
verunreinigt, das Frittieröl machte einen verbrauchten Eindruck
Die Gitterroste des Kühlschrankes waren mit dunklen und klebrigen
Ablagerungen verunreinigt.
Die Amatur des Handwaschbeckens war mit angetrockneten alten
Rückständen verunreinigt.
Der Fleischwolf war im Innenbereich mit alten Fleischrückständen verunreinigt.
Der Bereich an der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war erheblich mit
Altfettigen und dunklen Rückständen verunreinigt
Der Heizkörper der Fritteuse war mit dunklen und eingebrannten
Frittierresten verunreinigt
In der Saladette wurde angeschnittene Paprika zur Verwendung für Pizza
Aufbewahrt, welche bereits matschig war und einen überlagerten Eindruck
machte.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch
- Geschnittenes Gemüse
- Hirtenkäse
- Diverse Soßen
- Pommes
- Pizza |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 02.12.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Die Inhaberin entsorgte die betroffenen Lebensmittel sofort. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| 60 seconds to napoli Dortmund GmbH, 60 seconds to napoli Alter Steinweg 32 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.06.2024 und 05.06.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Der Fußboden im Abfallraum und im Keller war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Schadnager verunreinigt. Die zur Nutzung bereitgehaltene Schutzkleidung war verunreinigt und beschädigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Im Kühlraum waren der Verdampfer und die Fugen stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.06.2024 – Der Schädlingsbefall wurde behoben. Die Mängel wurden beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Eray Fleisch GmbH Büdericher Str. 5 |
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| 41460 Neuss |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle werden Drehspieße für die Firma Ayten hergestellt.
Es wird hier die Adresse „Scharnhorststr. 10“ Neuss angegeben. Diese Angaben sind falsch und daher zu entfernen.
Das Etikett wird außerdem mit einer Zulassungsnummer eines anderen Betriebes gekennzeichnet. Diese ist unverzüglich von dem Etikett zu entfernen.
Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebes sicherstellen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Truong, Trieu Hung / Chang-Puak Schulstr. 19 |
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| 40721 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schabenbefall im Küchenbereich in dem Betrieb
festgestellt. Lebensmittel in der Küche waren einer erheblichen Gefahr
der Kontamination mit Schabenausscheidungen ausgesetzt. Es
wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die aufgrund ekelerregender
Zustände nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren.
Lebensmittel wurden so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass Sie
einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, da Schaben in
Schabenfallen nicht entfernt wurden und vom Fußboden Schaben
nicht entfernt wurden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden behoben (Stand 24.10.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kiepenkerl zu Essen Teichstr. 1 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In sämtlichen Betriebsräumen waren die Fußböden in den Rand- und Eckbereichen und besonders unter den Einrichtungsgegenständen altschmutzig verunreinigt. Die Fußbodenabläufe waren stark mit alten Produktresten verunreinigt.
Im Bereich des Bedientresens war die Untertischkühlung von innen mit schwarz-bräunlichen Belägen verunreinigt. Zudem stand in den Ablaufrinnen Wasser, welches stellenweise gelblich verfärbt war. Die Eismaschine war von innen im Bereich der Wasserauslässe mit rotschmierigen Belägen verunreinigt. Die Regale waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt.
In der Küche waren die Lebensmittelkontaktmaterialien und Ausrüstungsgegenstände (Messer, Schneebesen, Pfannen, Mikrowelle etc.) größtenteils mit alten Produktresten behaftet. Die Griff- und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände waren stellenweise stark mit alten Produktresten verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren von innen verunreinigt. Die Schubladen waren im Bereich der Führung stellenweise mit schwarzschmierigen Belägen und stark mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Spender der Handwaschgelegenheit waren verunreinigt, insbesondere im Bereich der Auslässe. Einige der Silikonfugen im fußbodennahen Bereich waren mit bräunlichen Belägen verunreinigt.
Die Handwaschgelegenheit war verunreinigt. Die Dichtung der Tür zur Kühlzelle war stellenweise schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Regalböden waren mit alten Produktresten und stellenweise mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt, in unmittelbarer Nähe dazu wurden Lebensmittel offen gelagert.
In der Spülküche waren Regale und Besteckkästen mit alten Produktresten verunreinigt.
Der Bierkühler war von innen verunreinigt, insbesondere im Bereich des Verdampfers. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 19.11.2024 wurde festgestellt, dass die Grundreinigung ausreichend durchgeführt wurde. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shakes Pizza Altendorfer Str. 418 |
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| 45143 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der gesamte Betrieb war zum Kontrollzeitpunkt eine reine Baustelle. Sämtliche Gerätschaften des gesamten Betriebes waren defekt. Alle Arbeitsflächen, Lebensmittelbedarfsgegenstände, Böden, Decken und Wände waren komplett mit Baustaub/Bauschmutz verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Umbauarbeiten wurde Pizza produziert. In der Küche befand sich augenscheinlich eine nicht für Lebensmittel geeignete Kiste mit Marinade auf dem Fußboden. Auf einem Ablageregal wurde ein voller Aschenbecher sowie mehrere angefangene Zigarettenschachteln sowie Feuerzeuge vorgefunden. In der Personaltoilette war augenscheinlich der gesamte Bereich (Toilette und Handwaschbecken) außer Funktion.
Das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln wurde untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 09.12.2024 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Duisdorfer Imbiss Rochusstr. 222 |
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| 53123 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Personalhygiene: Beschäftigung von Personal ohne Hygieneschulung. Ein Handwaschbecken im Foodtruck war an einer ungeeigneten Stelle vorhanden, jedoch fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Betriebshygiene: Der gesamte Foodtruck inklusive Vorbereitung (Wände, Decken, Böden) einschließlich der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren verschmutzt. Alle Oberflächen waren mit Staub, Ruß, Fettablagerungen oder Lebensmittelresten alt verschmutzt. Die Temperaturanforderungen für Hackfleischspieße und Geflügelfleisch wurden nicht eingehalten. Im Foodtruck fehlte ein Spülbecken. Für Reinigungszwecke und die Handreinigung wurde Trinkwasser in einer nicht geeigneten Regentonne hinter dem Foodtruck vorrätig gehalten. Die Einlegeböden des als Trockenlager genutzten Kühlschranks bestanden aus offenporigem Holz. Schneidebretter waren stark eingekerbt, wodurch sich bereits kleine Materialteilchen lösten. Der Betrieb wurde durch den Betreiber freiwillig vorübergehend geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 29.11.2024 erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel in der Art beseitigt, so dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ledo Vietnamese Cuisine Sushi Lindenstr. 48 |
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| 50674 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, im Verkauf und im Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.02.2025 hatte eine Schädlingsbekämpfung stattgefunden. Der Betrieb wurde gereinigt und desinfiziert. Die Randbereiche mussten noch nachgereinigt werden. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben.
Bei einer weiteren Nachkontrolle am 12.02.2025 war der Betrieb augenscheinlich gereinigt und desinfiziert worden. Eine Schädlingsbekämpfung hatte stattgefunden. Eine Nachreinigung war erforderlich. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände müssen geschützt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mikado Im Mediapark 4 a |
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| 50670 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, im Thekenbereich und im Lagerraum UG wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. In der Küche befand sich der Mäusekot auf Arbeits- und Ablageflächen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegen-ständen sowie im Fußbodenbereich. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Lagerraum wurde ein Mäusebefall in den Fußbodenbereichen und auf Kartonagen festgestellt. Im Thekenbereich war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Eigenkontrollsytem (Lagertemperaturen, Wareneingangskontrolle, Reinigungsplan, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, Schädlingsmonitoring und Schulung/Belehrung) war nicht vorhanden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel an den Endverbraucher zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.02.2025 war augenscheinlich eine Grundreinigung der betroffenen Räume sowie eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden. Die Fußbodenrandbereiche waren noch mit Mäusekot verunreinigt. Eine arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Schadnagerkot in allen Betriebsräumen, insbesondere auf Arbeits- sowie Ablageflächen, ist durchzuführen. Sollte Befall festgestellt werden, so sind die betroffenen Stellen umgehend zu reinigen und zu desinfizieren sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Asia Street Food Hohenzollernring 84 |
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| 50672 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. Im Verkauf wurden Ausscheidungen von Schadnagern im Arbeitsbereich und auf Ablageflächen vorgefunden. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußbodenbereich war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark mit Fett- und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Fritteuse war mit alten Fettrückständen verunreinigt, zudem war das Frittierfett verbraucht.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Eigenkontrollsytem (Lagertemperaturen, Wareneingangskontrolle, Reinigungsplan, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, Schädlingsmonitoring und Schulung/Belehrung) war nicht vorhanden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zum Verkaub bereitehalten, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.02.2025 war augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden, eine Desinfektion der Arbeitsflächen wurde bisher noch nicht durchgeführt. Weiterhin waren die schwerzugänglichen Bereiche und Fußbodenrandbereiche mit Mäusekot verunreinigt. Eine Schädlingsbekämpfung wurde noch nicht durchgeführt. Eine arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Schadnagerkot in allen Betriebsräumen, insbesondere auf Arbeits- sowie Ablageflächen, ist durchzuführen. Sollte Befall festgestellt werden, so sind die betroffenen Stellen umgehend zu reinigen und zu desinfizieren sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Bäckerei Middelberg Universitätstr. 29 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden im Tiefkühlraum war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Backofen, Deckenlüfter und die Brotschneidemaschine waren verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so offen und unabgedeckt in z.T. verunreinigten Behältern gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung /Kontamination nicht auszuschließen war. Die Ordnung und Struktur des Umkleideraums/ Aufenthaltsraums/ Raums zur Lagerung von Putzutensilien war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 15.10.2024 – Die wichtigsten hygienischen Mängelpunkte wurden beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Bäckerei Middelberg Idenbrockplatz 21 |
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| 48159 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlhaus war die Decke vereist, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt und nicht so gestaltet, dass er leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Im Vorbereitungsraum/Lager waren der Fußboden und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da diese in verunreinigten Kunststoffbehältern aufbewahrt wurden. Es wurden Lebensmittel so behandelt, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Im Lagerbereich wurde im Regal ein Messbecher mit einer schwärzlich-öligen Substanz vorgefunden, mit der die Backbleche eingestrichen wurden. Die Unterschränke der SB-Backwarenregale waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war stark verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung wurde unverzüglich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gasthausbrauerei Joh. Albrecht Niederkasseler Str. 104 |
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| 40547 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Lagerbereich vor der Küche
- Durchgang Küche zu Anlieferung
- Anlieferungsbereich
- Biertheke
- Vorraum Kühlzellen
- Pre Mix- Untergeschoss
- Treppe Obergeschoss
- Umkleide Damen und Herren + Sanitärbereich (OG)
- Gerstespeicher (auch Käferbefall “Kornkäfer“)
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Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Muscheln
- Gemüse
- Nudeln
- Fleisch
- Soßen
- Kartoffeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 01.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Rothenburg 23 |
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| 48143 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Innenraum der Spülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Zudem war der Fußboden im Spülbereich insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Bei dem Handwaschbecken in der Personaltoilette für Herren fehlte die Warmwasserzufuhr. In der Bäckereiabteilung war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem waren der Innenraum und das Gatter der Brotschneidemaschine verunreinigt. Dazu war die Körnerschublade vom Brotschneider so voll, dass diese nicht aus dem Gerät entfernt werden konnte. Die Türdichtungen des Kühlschrankes im Erdgeschosses waren beschädigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 27.11.2024 – Die hygienischen Mängelpunkte wurden vollständig beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2025 |
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