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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Golfrestaurant Roggendorf Parallelweg 1
50769 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde durch die Lebensmittelkontrolleure festgestellt, dass Personal beschäftigt wurde, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Es fehlte eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, als auch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis. Dieser Verstoß wurde bereits bei den Kontrollen am 08.03.2022 und 04.07.2024 festgestellt. Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Es wurden diverse Hygienemängel festgestellt. Dieser Mangel wurde bereits am 28.07.2023 festgestellt. Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt. Arbeitsanweisungen und/oder Listen zur Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette waren vorhanden, die letzte Eintragung stammte von April 2022. Es fehlten Thermometer die zur Verifizierung der angezeigten Kühltemperaturen notwendig sind. Dieser Mangel wurde bereits am 04.07.2024 festgestellt. Das Essen und Trinken am Arbeitsplatz wurde augenscheinlich geduldet. In der Produktion ist Essen und Trinken aus hygienischen Gründen nicht gestattet Im Kühlanhänger im Außenbereich wurden Lebensmittelbehälter teilweise auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden unverpackte Lebensmittel zum Teil unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war durch die schimmelartig verunreinigten Verdampfergitter nicht auszuschließen. Es befanden sich wiederholt nicht umhüllte Eier im Kühlhaus. Diese Verstöße wurden bereits am 04.07.2024 festgestellt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Im Lagerraum waren mehrere Einrichtungsgegenstände verunreinigt. Im Anlieferungsbereich mit Lagerhütte wurden - obwohl laut mündlicher Ordnungsverfügung vom 28.07.2023 die Lagerung von Lebensmitteln in diesem Bereich untersagt war, hier wiederholt Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Bei dem Raum handelt es sich um einen Seecontainer, dessen Deckenbereich schimmelartige Verunreinigungen aufweist. Der gesamte Raum befand sich in einem chaotischen Zustand. Es wurden unter anderem private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände unmittelbar neben Lebensmitteln aufbewahrt. Der Fußboden war überwiegend zugestellt, eine leichte Reinigung war daher nicht möglich. Es wurden Lebensmittel unmittelbar auf dem Fußboden gelagert. Am 28.07.2023 wurde bereits festgestellt, dass die Lagerhütte sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand befand. Am 04.07.2024 wurde ebenfalls festgestellt, dass die Lagerhütte augenscheinlich immer noch nicht zur Lagerung von Lebensmitteln geeignet ist. Es werden verpackte Lebensmittel, Betriebsfremde Gegenstände unstrukturiert zusammen gelagert. Insbesondere die Bodenbereiche sind augenscheinlich nicht leicht zu Reinigen. In der Küche war die Dunstabzugsanlage verunreinigt und wurde ohne die zur Wrasenfilterung notwendigen Flammrückschlagsbleche betrieben. Es bestand die Gefahr, dass Fettwrasen in die auf dem Herd befindlichen offenen Kochtöpfe tropfen könnten. Im Außenbereich waren am Abzugsrohr Spuren von Fettaustritt zu erkennen, was darauf hindeutet, dass die Anlage bereits längere Zeit nicht bzw. nicht in einem erforderlichen Reinigungsturnus gereinigt wurde. Ein Reinigungsplan war nicht vorhanden. Laut Betreiberangaben zufolge, waren die Flammrückschlagsbleche erst am Tag der Kontrolle für Reinigungszwecke entfernt, jedoch noch nicht wiedereingesetzt worden. Die Dichtungen des Salattresens waren verunreinigt und beschädigt. Diese Mängel bestehen bereits seit dem 04.07.2024. Die Wand im Bereich, wo augenscheinlich Fleisch geklopft wird, waren nicht leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest und wiesen keine bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatten Flächen auf. Dieser Mangel besteht bereits seit dem 04.07.2024. Im Schankraum waren die Türdichtungen des Getränkekühltresens schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Mit Schreiben vom 07.05.2025 wird mitgeteilt, dass die Verantwortung für die baulichen Mängel eine andere GmbH trage. Zu den hygienischen Mängeln wurde bisher keine Stellung genommen. Eine Mängelbeseitigung kann von daher nicht abschließend festgestellt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ledo Vietnamese Cuisine Sushi Lindenstr. 48
50674 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, im Verkauf und im Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte. Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 07.02.2025 hatte eine Schädlingsbekämpfung stattgefunden. Der Betrieb wurde gereinigt und desinfiziert. Die Randbereiche mussten noch nachgereinigt werden. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 12.02.2025 war der Betrieb augenscheinlich gereinigt und desinfiziert worden. Eine Schädlingsbekämpfung hatte stattgefunden. Eine Nachreinigung war erforderlich. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände müssen geschützt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Mikado Im Mediapark 4 a
50670 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, im Thekenbereich und im Lagerraum UG wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. In der Küche befand sich der Mäusekot auf Arbeits- und Ablageflächen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegen-ständen sowie im Fußbodenbereich. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Lagerraum wurde ein Mäusebefall in den Fußbodenbereichen und auf Kartonagen festgestellt. Im Thekenbereich war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Eigenkontrollsytem (Lagertemperaturen, Wareneingangskontrolle, Reinigungsplan, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, Schädlingsmonitoring und Schulung/Belehrung) war nicht vorhanden. Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel an den Endverbraucher zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2025 war augenscheinlich eine Grundreinigung der betroffenen Räume sowie eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden. Die Fußbodenrandbereiche waren noch mit Mäusekot verunreinigt. Eine arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Schadnagerkot in allen Betriebsräumen, insbesondere auf Arbeits- sowie Ablageflächen, ist durchzuführen. Sollte Befall festgestellt werden, so sind die betroffenen Stellen umgehend zu reinigen und zu desinfizieren sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Asia Street Food Hohenzollernring 84
50672 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. Im Verkauf wurden Ausscheidungen von Schadnagern im Arbeitsbereich und auf Ablageflächen vorgefunden. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußbodenbereich war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark mit Fett- und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Fritteuse war mit alten Fettrückständen verunreinigt, zudem war das Frittierfett verbraucht. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Eigenkontrollsytem (Lagertemperaturen, Wareneingangskontrolle, Reinigungsplan, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, Schädlingsmonitoring und Schulung/Belehrung) war nicht vorhanden. Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zum Verkaub bereitehalten, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2025 war augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden, eine Desinfektion der Arbeitsflächen wurde bisher noch nicht durchgeführt. Weiterhin waren die schwerzugänglichen Bereiche und Fußbodenrandbereiche mit Mäusekot verunreinigt. Eine Schädlingsbekämpfung wurde noch nicht durchgeführt. Eine arbeitstägliche Sichtkontrolle auf Schadnagerkot in allen Betriebsräumen, insbesondere auf Arbeits- sowie Ablageflächen, ist durchzuführen. Sollte Befall festgestellt werden, so sind die betroffenen Stellen umgehend zu reinigen und zu desinfizieren sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Bäckerei Middelberg Universitätstr. 29
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden im Tiefkühlraum war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Backofen, Deckenlüfter und die Brotschneidemaschine waren verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so offen und unabgedeckt in z.T. verunreinigten Behältern gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung /Kontamination nicht auszuschließen war. Die Ordnung und Struktur des Umkleideraums/ Aufenthaltsraums/ Raums zur Lagerung von Putzutensilien war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.10.2024 – Die wichtigsten hygienischen Mängelpunkte wurden beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Bäckerei Middelberg Idenbrockplatz 21
48159 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlhaus war die Decke vereist, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt und nicht so gestaltet, dass er leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Im Vorbereitungsraum/Lager waren der Fußboden und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da diese in verunreinigten Kunststoffbehältern aufbewahrt wurden. Es wurden Lebensmittel so behandelt, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Im Lagerbereich wurde im Regal ein Messbecher mit einer schwärzlich-öligen Substanz vorgefunden, mit der die Backbleche eingestrichen wurden. Die Unterschränke der SB-Backwarenregale waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war stark verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung wurde unverzüglich beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 01.04.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Rothenburg 23
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Innenraum der Spülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Zudem war der Fußboden im Spülbereich insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Bei dem Handwaschbecken in der Personaltoilette für Herren fehlte die Warmwasserzufuhr. In der Bäckereiabteilung war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem waren der Innenraum und das Gatter der Brotschneidemaschine verunreinigt. Dazu war die Körnerschublade vom Brotschneider so voll, dass diese nicht aus dem Gerät entfernt werden konnte. Die Türdichtungen des Kühlschrankes im Erdgeschosses waren beschädigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.11.2024 – Die hygienischen Mängelpunkte wurden vollständig beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2025


      LAVE 2025 NRW

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