Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Venezia Victoriastr. 20a |
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| 45772 Marl |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.09.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Verkehr bringen von Lebensmitteln, die einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Haus Ickern Freiligrathstraße 8 |
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| 44581 Castrop-Rauxel |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienische Mängel
Beschäftigung von Personal ohne die erforderlichen Belehrungen und Bescheinigungen
In Verkehr bringen von Lebensmitteln unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Alhasan Albak, Rhamma Erlenstr. 70 |
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| 41239 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.09.2023, 18.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 25.09.2023 waren im Verkaufsraum mehrere SB – Kühleinrichtungen schimmelähnlich verunreinigt. In der Fleisch- und Wurstabteilung waren die Innenflächen der Kühltheke verunreinigt. In diesem Raum waren sowohl die Wandfliesen als auch die Deckenverkleidung beschädigt. Die Ordnung und Struktur in den Lagerräumen des Betriebes war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Der Kühlraum Fleisch befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Bei der Kontrolle am 18.10.2023 wurden die Innenflächen der SB – Kühleinrichtungen im Verkaufsraum erneut schimmelähnlich verunreinigt vorgefunden. Die Fleisch- und Wurstabteilung sowie der Kühlraum Fleisch / Anlieferung waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Decke in der Obst- und Gemüseabteilung wies Beschädigungen auf. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Hygienemängel abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Claßen Nordstraße 9 |
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| 52353 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schadnagerbefall in der Filiale. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Douiri, Mimoun Mittelstr. 40 |
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| 41236 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.09.2023 und 12.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wiederholt Verunreinigungen der Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung waren in der Fischabteilung wiederholt nicht gegeben. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.02.2020 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Taboule - arab. Restaurant Claubergstr. 24 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.01.2020 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Allgemeine Hygienemängel im Betrieb.
Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung des Geflügeldrehspieß. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Drehspieß wurde entsorgt. Die hygienischen Mängel waren in der Nachkontrolle am 21.01.2020 beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 20.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Fritsche e. K. Bochumer Str. 36 |
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| 45276 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich des Mehlsilos (Type 550) war der Fußboden mit lebenden und toten Käfern und Maden verunreinigt. Im diesem Silo wurden lebende Käfer gesichtet. Die Bereiche und Ausrüstungsgegenstände wie Mehlabwurfsäcke und Mehlauffangtonnen um das Silo waren mit lebenden und toten Käfern und Maden sowie mit Gespinsten verunreinigt. Ein länger nicht genutzter Mehlsack war mit Motten, Maden und Gespinsten befallen. In einem zweiten Sack wurden lebende Käfer gefunden.
Die Decke, der Fußboden und die Wände waren mit Altschmutz verunreinigt. Die Wände waren stellenweise schwarzschimmelähnlich verunreinigt. In den Regalen waren zahlreiche Bedarfsgegenstände altverschmutzt und zum Teil mit alten Produktablagerungen behaftet.
In der Backstube war der Fußboden im Bereich des Mehlsacklagers massiv mit lebenden Käfern befallen. Die Ausrollmaschine war im unteren Bereich stark mit lebenden Maden und Käfern befallen. Die Brötchenstraße war teils mit Gespinsten verunreinigt. Der Fußboden war in Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen altschmutzig verunreinigt. Die Kopfmaschine der Brötchenstraße war innen altschmutzig verunreinigt.
Sämtliche Schubladen waren im Innenbereich altverschmutzt. Zahlreiche Arbeitsmaschinen (z.B. Ausrollmaschine, Spiralkneter, Hubkneter, Brötchenpresse etc.) waren altverschmutzt. Etliche Bedarfsgegenstände wie Messer, Brotkästen und Gärkörbe waren mit Altverschmutzungen behaftet. Die Gehäuse der an der Wand montierten Handhygienespender waren in den unteren Bereichen extrem altverschmutzt. Der Heizkörper hinter und der Fußboden unter dem Etagenofen waren extrem altverschmutzt. In diesen Bereichen waren zahlreiche Gespinste vorhanden. Die Wände des Gärschranks waren mit Schwarzschimmel verunreinigt, der Verdampfer im Innenbereich war altschmutzig. Der Fußboden des Gärunterbrechers und die Metallrampe vor dem Gärunterbrecher waren altverschmutzt. Die Dichtungen wiesen schwarzschimmelartige Verunreinigungen auf. Die Handkontaktflächen im Bereich des Bedienelements des Gärunterbrechers waren altverschmutzt.
Im Abpackbereich waren der obere Bereich des Kühlschranks sowie dessen Griff altverschmutzt. Das Förderband der Spekulatiusmaschine war außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Das Förderband dieser Maschine war altverschmutzt.
In der Konditorei war die Spülmaschinenklappe im hinteren Bereich mit rot- und schwarzschimmel-ähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Im Gefrierschrank waren der Innenraum des Verdampfers und das Verdampferschutzgitter mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse des Papierhandtuchspenders war von außen verschmutzt. Im Lagerraum war der Fußboden in Rand- und Eckbereichen altverschmutzt. Die dort lagernden Spekulatiuswalzen waren mit Grünspan bzw. alten Produktresten behaftet.
Im Bereich des Treppenabgangs waren die Handkontaktflächen um den Lichtschalter und um das Treppengeländer verunreinigt. Im Umkleidebereich waren die Spinde im oberen Bereich und innen am Boden altschmutzig verunreinigt.
Im Vorbereitungsraum war der Fußboden in Rand- und Eckbereichen altverschmutzt. Die Fugen der Fußbodenfliesen wiesen alte Produktreste auf. Der Bereich hinter dem Herd war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Sämtliche Schubladen waren im Innenbereich altverschmutzt. Zahlreiche Bedarfsgegenstände wiesen Altverschmutzungen auf. Vom porösen Kunststoffsieb der Saftpresse lösten sich Kunststoffpartikel ab. Die Gehäuse der an der Wand montierten Handhygienespender waren in den unteren Bereichen extrem altverschmutzt. Der Innenraum der Mikrowelle war im oberen Bereich altverschmutzt.
Der Bedientresen war im Innenbereich mit alten Produktresten behaftet. Dort waren an einigen Stellen schwarzschimmelartige Ablagerungen zu sehen. Der Fußboden war in Rand- und Eckbereichen altschmutzig und mit alten Produktresten verunreinigt. Die Innenräume sämtlicher Schränke waren altverschmutzt. Der Ablauf des Handwaschbeckens war mit alten Produktresten verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 22.11.2023 war eine Grundreinigung ausreichend erfolgt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 20.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ristorante Cavallino Rosso Velberter Str. 126 |
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| 45239 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es waren keine ausreichenden Fachkenntnisse nach § 4 LMHV vorhanden. Die Personalhygiene war mangelhaft. Die vorhandenen Hygienespender an den Handwaschbecken waren extrem mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Kontaktflächen waren mit Schmutzablagerungen z.T. massiv verunreinigt. Lebensmittelbehälter wurden teilweise auf dem unsauberen Fußboden gelagert.
In der Küche wurde direkt neben der Handwaschgelegenheit frisches Gemüse gelagert. Die Fugen zwischen den Wandfliesen waren mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden unterhalb der Gerätschaften und vor allem in den Rand- und Eckbereichen war extrem, teilweise durch Ansammlungen von Altschmutz und Lebensmittelresten, verunreinigt. Unterhalb der Spüle befanden sich schimmelartige Ablagerungen. Die Dichtungen der Kühl und Tiefkühleinrichtungen waren stellenweise defekt und verunreinigt. Messer wurden auf einem altschmutzigen und feuchten Handtuch gelagert. Unterhalb des Handtuches befanden sich schimmelartige Verunreinigungen. Der Wärmeschrank für Teller war im Innenbereich mit Altschmutz verunreinigt. Die Mikrowelle war im Innenbereich massiv mit Altschmutz verunreinigt. Die Abzugshaube war massiv mit Altfett verunreinigt. Der Innenbereich und die Dichtungen der Saladette waren verunreinigt. Hinter und unterhalb der Saladette waren die Fliesen beschädigt und verunreinigt. Im Kühlarbeitstisch befanden sich Verunreinigungen durch alten Fleischsaft.
Im Spülbereich und Bereich für Pizzavorbereitung befanden sich etliche Verunreinigungen unterhalb des Spülbereiches. Der Fußboden unterhalb der Gerätschaften und in den Rand- und Eckbereichen war extrem mit Altschmutz und Lebensmittelresten verunreinigt. Hier befand sich unter anderem ein angeschimmelter Käseblock. Die Wandflächen hinter den Gerätschaften waren mit Schmutzablagerungen extrem verunreinigt. Die Teigmaschine war im Innen- und Außenbereich mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt.
Der Fliesenspiegel des Kühlraumes, die Deckenverkleidung, der Beleuchtungskörper, das Verdampfergehäuse und die Fußbodenfugen waren z.T. massiv mit Schimmelablagerungen behaftet. Das Schmelzwasser (Eis für den frischen Fisch) wurde direkt auf den Fußboden abgeleitet. Die vorhandenen Regale waren auf den Ober- und Unterflächen mit Schmutzablagerungen massiv verunreinigt. In den Regalen wurden offene Behältnisse mit nicht abgedeckten Lebensmitteln (Obst, Gemüse und Fleisch) gelagert.
Der Durchgang von der Personaltoilette zur Küche diente als Trockenlager und Umkleidebereich. Hier stand ein massiv mit Schmutzablagerungen verunreinigtes Regal in dem mit einer klebrigen Schicht behaftete Behälter mit selbst abgefüllten Gewürzen lagerten. Zwischen dem dort eingelagerten Verpackungsmaterial befand sich ein altschmutziger Türkeil. Die Tür und der Türrahmen der Tür zwischen WC und Trockenlager waren schadhaft, stellenweise waren Teile ausgebrochen. Das Gehäuse des Spülkasten zum WC war defekt.
Im Durchgang vom Gastraum zur Küche stehende Regale waren altverschmutzt. Die in diesem Bereich stehende Eismaschine, zur Herstellung von Eiswürfeln für Getränke, war im Innenbereich ekelerregend mit Schmutz- und Schimmelablagerungen verunreinigt.
Im Thekenbereich bestand ein starker Fruchtfliegenbefall. Im Bereich der Kaffeemaschine existierten starke Verunreinigungen. In der Schublade befand sich verschimmelter Kaffeesatz. Die Spülmaschine war außen und im Innenbereich massiv verunreinigt. Der Wasserhahn an der Spüle war korrodiert und massiv mit Schimmelablagerungen behaftet. Der komplette Fußbodenbereich war verunreinigt. Die Kühlfächer in der Kühltheke für Antipasti waren mit einem Schimmelrasen behaftet. Im hinteren Bereich der Schaufläche befanden sich verschimmelte Heidelbeeren. Ebenso befanden sich unterhalb der Kühleinlegebleche Lebensmittelreste und schimmelartige Ablagerungen. Der vorhandene Sahnespender war im Bereich der Tülle massiv und ekelerregend verunreinigt.
Bei einer Nachkontrolle am 18.01.2024 wurde festgestellt, dass die Mängel ausreichend behoben wurden, so dass die Schließung aufgehoben wurde. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 18.01.2024 wurde festgestellt, dass die Mängel ausreichend behoben wurden, so dass die Schließung aufgehoben wurde. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| EDEKA Benjamin Struwe e.K. Hofstr. 10-12 |
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| 45257 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kühlraum: Im Bereich des Verdampfers war die Decke mit Ablagerungen verunreinigt. Sämtliche Wandfugen und das Verdampferschutzgitter waren mit Ablagerungen verunreinigt.
Kühlraum Käse und Molkereiprodukte: Sämtliche Wandfliesen waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Wandfugen waren extrem mit Ablagerungen, zum Teil mit einem rasenartigen Bewuchs verunreinigt. Der Verdampfer war extrem verunreinigt. Die Türzarge war im oberen Bereich (von außen gesehen) mit Ablagerungen verunreinigt. Im Eingangsbereich hing ein Thermometer an der Wand. Dieses war extrem mit Ablagerungen behaftet. Die rechte Silikondichtung im Wandbereich (neben Regal) war mit Ablagerungen verunreinigt. Die Decke war im linken Bereich mit grünen Ablagerungen verunreinigt.
Kühlraum Fleisch und Wurst: Zahlreiche Wandfugen waren mit Ablagerungen verunreinigt. Der Deckenbereich war an zahlreichen Stellen mit Ablagerungen verunreinigt. Die Dichtung der Tür war verunreinigt. Die Handkontaktflächen waren im Griffbereich der Tür altverschmutzt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Im Eingangsbereich hing ein Thermometer an der Wand. Dieses war mit Ablagerungen behaftet. Der Fleischwolf war hinter dem Einwurfschacht altverschmutzt. Zahlreiche Wandfliesen waren hinter dem Verdampfer mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. Im linken Deckenbereich waren grüne Ablagerungen zu sehen. An der Abdeckung der Deckenleuchte waren Ablagerungen zu sehen. Im Eingangsbereich war eine Verteilerdose mit Staub verunreinigt. Im Türbogen waren zahlreiche Deckenfugen mit schwarzen Ablagerungen behaftet.
Fleischverarbeitungsraum: Der Innenraum des Vakuumierers war altverschmutzt. Die Spülbrause war im Griffbereich altverschmutzt. Der Heizkörper an der Wand war mit alten Produktspritzern und Gespinsten verunreinigt. Die Knochensäge war an den schwer zugänglichen Stellen zum Teil mit alten Produktresten verunreinigt. An der Knochensäge lösten sich im Innenbereich an sämtlichen Stellen Metallspäne ab. Es bestand die Gefahr, das Lebensmittel durch Splitter kontaminiert werden. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Hygienespender waren im unteren Bereich altverschmutzt.
Bedientresen Fleisch, Wurst und Käse: Sämtliche Einlegeböden des Bedientresens waren mit Ablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich des Bedientresen war an sämtlichen Stellen mit Ablagerungen (zum Teil mit rasenartigem Bewuchs) verunreinigt. Die Arbeitsfläche war im Geflügelbereich schadhaft, so dass sich darin alte Produktreste sammelten. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen altverschmutzt. Sämtliche Innenbereiche waren verunreinigt.
Hintertresenbereich: Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender (Bereich Handwaschbecken) waren zum Teil verunreinigt. Der Innenraum des Unterschranks (Fleischbereich) war mit alten Produktresten verunreinigt.
Anlieferungsbereich und Lagerraum: Die Rand- und Eckbereiche waren mit Gespinsten verunreinigt. Zahlreiche Fußbodenreinigungsgerätschaften waren altverschmutzt.
Gefrierraum: Die Tür war von außen an einigen Stellen mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Lagerraum: Einige Isolierungen der Deckenrohre und die Decke waren zum Teil mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Weiterhin wurde die Nutzung der Käse- sowie Fleischtheke bis auf Weiteres untersagt. Des Weiteren wurde die Herstellung von Hackfleisch im Kühlhaus untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 12.01.2024 wurden die Reinigungsarbeiten in ausreichendem Maße durchgeführt. Die Teilbetriebsschließungen konnten wieder aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Almidan Orientalisches Restaurant Bahnhofstraße 72 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.09.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
Nicht vorhandene Bescheinigungen über Belehrungen der Mitarbeiter |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Yakamoz Fischgroßhandel - Verkaufswagen Binsenweg 17 c |
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| 44623 Dortmund |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.05.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle des Verkaufswagens auf dem Wochenmarkt in Herne-Wanne:
Erhebliche hygienische Mängel
Nicht vorhandene Bescheinigungen über Belehrungen der Mitarbeiter |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Linami, Bedri / Eiscafe Aurora Solinger Str. 4 |
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| 40764 Langenfeld (Rheinland) |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Speiseeis Schokolade (Selecao) & Dunkle Schokolade |
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Verstoß : | Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Speiseeis, welches als frei von Milch in Verkehr gebracht wurde. Eine Verdachtsprobe aufgrund einer allergischen Reaktion ergab jedoch einen positiven Befund hinsichtlich des Vorkommens von Milchprotein durch die Zutat Milchpulver. In beiden Proben konnte ein signifikater Milchproteingehalt von über 6750 mg/kg festgestellt werden.
Durch die falschen Angaben über die Allergene besteht für entsprechende Allergiker eine Gesundheitsgefährdung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Lebensmittelunternehmer wurde über den Mangel in Kenntnis gesetzt. Der Mangel ist abgestellt (Stand 11.12.2023) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Upper Loft Cafe & Bar Klosterstr. 68 a |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Schankraum mit Bar
- Gastraum
- Lagerraum im Untergeschoss
Betroffene Lebensmittel waren:
- Softdrinks
- Cocktails
- Biere
- Kaffee
- Säfte
- Orangen
- Zitronen
- Limetten
- Eiswürfel
- weitere Bar & Cafe typische Lebensmittel
Hygienemängel:
Im Thekenbereich und Eiswürfelmaschine (im Lagerraum des Untergeschosses) befanden sich massive Ansammlungen von schimmelähnlichen Verschmutzungen.
Der Tiefkühlschrank im Schankraum war massiv verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status: 04.12.2023 Die Mängel wurden zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgestellt, der Betrieb ist weiterhin geschlossen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| R´n´Beef GmbH RnBeef Dusseldorf Bachstr. 144 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Rohe Rindfleisch Pattys wurden im Kühlschrank mit anderen verpackten Lebensmitteln zusammen aufbewahrt
Stark verunreinigte Dunstabzugshaube
Schimmelähnliche Verunreinigungen des Kühltisches sowie alte Burger-Pattys auf dem Innenboden unter den Schubladen. Im Kühltisch lagerten offen Burger-Pattys, Käsescheiben, Speck und Krautsalat.
Unhygienische Aufbewahrung des Abdeckpapiers für die Burger-Pattys |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.10.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. Offene Lebensmittel wurden entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| L'Osteria Niederrhein GmbH L'Osteria Berliner Allee 8 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
Küche OG - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot und sonstigen Verschmutzungen verunreinigt.
Keller Pass OG - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot und sonstigen Verschmutzungen verunreinigt.
Lagerraum Reinigungsmittel OG - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot und sonstigen Verschmutzungen verunreinigt.
Gastraum mit Theke OG - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot und sonstigen Verschmutzungen verunreinigt.
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt.
weitere Hygienemängel:
Spülküche – Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Gastraum mit Theke OG – Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Gastraum mit Theke EG - Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Rahmen des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.20.2023 - Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt. Die Eiswürfelmaschinen an der Theke im EG und OG waren gereinigt und desinfiziert |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gold Africa Shop Heerstr. 27 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Zuge der Kontrolle wurden im gesamten Betrieb Anhäufungen von Schadnagerkot vorgefunden (hinter TK Truhen, in Eckbereichen des Fußbodens, in Regalen). Teilweise wurden weitere Schädlinge (Käfer) an angefressenen Lebensmittelpackungen vorgefunden.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Lagerung von Lebensmitteln nicht fachgerecht erfolgte (z.B. TK Lebensmittel ohne geeignete Umhüllungen, Lebensmittel ohne Kennzeichnung). |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.10.2023 - Der Betrieb wurde grundgereinigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gaststätte Wellnetz Kirchstr. 61 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festegestellt:
Gastraum/Theke - im Tresenbereich unterhalb des Tresens und in Eckbereichen, sowie im Bereich der Reinigungsmittel
Küche - unterhalb der Arbeitstische, teilweise auf Einlegeböden unterhalb der Arbeitstische sowie auf dem Fußboden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.10.2023 – Es erfolgte eine Grundreinigung im gesamten Betrieb. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Hauptsache Hauptstr. 71-73 |
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| 50996 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.09.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Küche wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Der Schadnagerkot befand sich unter anderem in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Metropolis Lichtspieltheater GmbH Ebertplatz 19 |
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| 50668 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten und gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der untere Ablagebereich war stark mit Mäusekot verunreinigt. In unmittelbaren Umfeld der Verunreinigungen befand sich nicht verschlossener Popcornmais und Zucker. Die Produkte musste noch während der Kontrolle entsorgt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 21.11.2023 wurde lediglich in den schwerzugänglichen Fußbodenbereichen noch Mäusekot vorgefunden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.12.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Konditorei Klüppelberg Olpener Str. 262 |
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| 51103 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.09.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem allgemein unhygienischen Zustand. Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Küche war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen (Küche) und unreinen Bereichen (Büro) möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Auf dem Küchentisch befand sich Büromaterial und es wurden die Erdbeeren für die Torten verarbeitet. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Anlieferungsgang und Verpackungsbereich war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Die Arbeitstische, Regale, Gerätschaften und Spülmaschine im Konditorraum waren durch alte Lebensmittelrückstände verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 wurde mit der Behebung der Verstöße begonnen, jedoch wurden noch Verstöße festgestellt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.06.2024 |
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