Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 31.07.2023 |
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Produktbezeichnung: | Mustard Oil |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 102/MO/SHN |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 14.07.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SHN Foods GmbH |
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Straße: | Krablerstr.127 |
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Ort: | 45326 Essen |
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| | | Analysierter Stoff: | Erucasäure | Untersuchungsergebnis: 44,39g / 100g | Grenzwert: +/- 0,05g / 100 g |
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Rechtsvorschrift: | Artikel 1 der VO (EG) 1881/2006 i.V.m. Abschnitt 8 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Der Grenzwert wird von der vorligenden Probe mit einem im Rahmen der chemisch-physikalischen Analyse bestimmten Erucasäure-Gehalt von 44,39% deutlich überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.02.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 30.11.2023 |
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Produktbezeichnung: | Schlagsahne aus Sahne-Automat, geschlagen |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller von Speiseeis / EisdieleHersteller |
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Name: | Cafe New York / Petreska, Pavlina |
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Straße: | Wilhelmstr.144 |
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Ort: | 42489 Wülfrath |
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| | | Analysierter Stoff: | Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) | Untersuchungsergebnis: 3,9 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände des Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) festgestellt. Nach Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.05.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 27.09.2023 |
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Produktbezeichnung: | Dried Okra |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | Oct. 2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Sit Alsham Group |
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Straße: | Schauenstr35 |
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Ort: | 47228 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Cadmium | Untersuchungsergebnis: 0,303 mg/kg | Grenzwert: 0,2 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | Artikel 1 Absatz 1 der VO (EG) 1881/2006 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an der Kontaminate Cadmium wurde gesichert überschritten.
Status der Mängelbeseitigung: Die Ware ist nicht mehr im Verkehr |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.03.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 25.10.2023 |
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Produktbezeichnung: | Kizilay Natuurlijk Mineralwater met toegevoegd Koolzuurgas |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | P3076 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 17.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | Öz Hilal Supermarkt - Kiniklioglu, Murat |
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Straße: | Neusser Str.51 |
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Ort: | 41065 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Borat | Untersuchungsergebnis: 43,7 mg/l +/- 6,55 mg/l | Grenzwert: 30 mg/l |
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Rechtsvorschrift: | Mineral- und Tafelwasser - Verordnung - MTVO |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Mineralwassers, bei dessen Abfüllung der durch die MTVO festgelegte Höchstgehalt an Borat nicht eingehalten wurde. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.04.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 13.11.2023 |
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Produktbezeichnung: | "Hirtenkäse" |
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weitere Angaben zum Produkt: | lose Ware, entnommen am 08.11.2022 um 13:33 Uhr |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | „TAM Food“ |
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Straße: | Hastener Str.51 |
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Ort: | 42855 Remscheid |
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| | | Analysierter Stoff: | Buttersäure Butansäure C4, Capronsäure Hexansäure C6, Caprylsäure Octansäure C8, Caprinsäure Decansäure C10, Laurinsäure Dodecansäure C12, MyristinsäureTetradecansäure C14 - | Untersuchungsergebnis: Buttersäure Butansäure C4 - 0 Flächenprozent Fett Capronsäure Hexansäure C6 - 0 Flächenprozent Fett Caprylsäure Octansäure C8 - 0 Flächenprozent Fett Caprinsäure Decansäure C10 - 0 Flächenprozent Fett Laurinsäure Dodecansäure C12 - 0 Flächenprozent Fett MyristinsäureTetradecansäure C14 - 0 Flächenprozent Fett | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | § 4a Abs. 2 MilchMargG |
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Beschreibung des Verstoßes: | Eine amtliche Probe „Hirtenkäse“ wies die kurzkettigen Fettsäuren C4 (Buttersäure), C6, C8, C10, C12 und C14, die bei Verwendung von Milch aller Tierarten charakteristisch sind, nicht oder nur in sehr geringer Menge auf. Somit lag kein Milcherzeugnis gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 MilchMarG vor. |
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Zuständige Behörde: | Remscheid - 05 1 20 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.05.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 11.07.2023 |
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Produktbezeichnung: | Grüne Linsen |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | Lot#: 5 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 10.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | Marmara Import-Export GmbH |
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Straße: | Sandstr.23 |
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Ort: | 40878 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphan | Untersuchungsergebnis: 0,027 mg/kg (ppm) ± 50 % | Grenzwert: 0,010 mg/kg (ppm) |
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Rechtsvorschrift: | § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe (Lot#: 5) wurde eine Überschreitung des zugelassenen Höchstgehalts für Phosphan ermittelt. In der EU Pestizid Datenbank ist der Höchstgehalt für Phosphan in Linsen mit 0,010 mg/kg festgelegt. Gem. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB dürfen Lebensmittel, die einen solchen zulässigen Höchstgehalt überschreiten nicht in Verkehr gebracht werden. Der in den grünen Linsen ermittelte Gehalt liegt bei 0,027 mg/kg und überschreitet damit gesichert den zugelassenen Höchstgehalt. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.01.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 08.09.2023 |
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Produktbezeichnung: | Kartoffeln |
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weitere Angaben zum Produkt: | saubere, gelb - hellbraune Frühkartoffeln mit schuppiger Schale in Vorverpackung aus Spanien, Sorte: Soprano, Qualität I, 2,0 kg |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Großhändler |
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Name: | Hans - Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co.KG |
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Straße: | Marie - Bernays - Ring39 |
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Ort: | 41169 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Fipronil | Untersuchungsergebnis: 0,013 +/- 0,007mg/kg | Grenzwert: 0,005 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels Fipronil, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.03.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 06.06.2023 |
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Produktbezeichnung: | |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | |
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Name: | |
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Straße: | |
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Ort: | |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphan und Phosphidsalze (Summe aus Phosphan und Phosphangeneratoren (relevante Phosphidsalze), bestimmt und ausgedrückt als Phosphan) | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | |
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Beschreibung des Verstoßes: | |
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Zuständige Behörde: | Stadt Bielefeld - 05 7 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.05.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 04.08.2023 |
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Produktbezeichnung: | Frische Hühnereier |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 1-DE-0525101 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 04.7. bis 23.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Direktvermarkter |
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Name: | Rüsing |
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Straße: | Werdringen3 |
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Ort: | 58089 Hagen |
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| | | Analysierter Stoff: | Dioxin, Summengehalt aus Dioxinen und dl-PCB und Summengehalt der ndl-PCB | Untersuchungsergebnis: 3,93 (+/- 0,89) pg WHO-PCDD/F-TEQ(upperbound)/g Fett für die Dioxine • 6,59 (+/- 1,38) pg WHO-PCDD/F/dl-PCB-TEQ(upperbound)/g Fett für die Summe der Dioxine und dl-PCB • 53,6 (+/- 10,7) ng/g Fett für die Summe der ndl-PCB | Grenzwert: 2,5 pg WHO-PCDD/F-TEQ(upperbound)/g Fett für die Dioxine • 5,0 pg WHO-PCDD/F/dl-PCB-TEQ(upperbound)/g Fett für die Summe der Dioxine und dl-PCB • 40 ng/g Fett für die Summe der ndl-PCB |
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Rechtsvorschrift: | Verordnung (EU) Nr. 2023/915 Anhang I, Abschnitt 4 Nr. 4.1.12 für Eier und Eierzeugnisse |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die Höchstgehalte für die Dioxine, die Summe der Dioxine und dl-PCBs sowie die Summe der ndl-PCB gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 2023/915 im Anhang I, Abschnitt 4 Nr. 4.1.12 für Eier und Eierzeugnisse werden
überschritten.
Nach Artikel 2, Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 dürfen Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht und nicht
als Rohstoffe in Lebensmitteln oder Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie einen Kontaminanten in
einer Menge enthalten, die den in Anhang I festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.02.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Futtermittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 18.10.2023 |
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Produktbezeichnung: | Ergänzungsfuttermittel für Geflügel |
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weitere Angaben zum Produkt: | Handelsbezeichnung: „Klaus Tinktur Geflügel“ |
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Los-/ Chargennummer: | 230512 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 31.08.2025 |
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| | | Futtermittelunternehmer: | Hersteller |
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Name: | Klaus Gritsteinwerk GmbH & Co. KG |
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Straße: | Buchenstraße7 |
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Ort: | 32257 Bünde |
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| | | Analysierter Stoff: | Kupfer | Untersuchungsergebnis: 13884 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse | Grenzwert: 25 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1831/2003 i.V.m. DVO (EU) 2018/1039 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Ergänzungs-futtermittels für Geflügel bei dem der Höchstgehalt von Kupfer unter Berück-sichtigung des Analysenspielraumes (ASR) = (12 % = 1666 mg/kg) überschritten wird.
Auch unter Berücksichtigung des Hinweises zur ordnungsgemäßen Verwendung gemäß Anhang II Ziffer 4 der VO (EG) 767/2009 wird der festgelegte Höchst-gehalt bezüglich Kupfer überschritten. |
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Zuständige Behörde: | LANUV |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.04.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Futtermittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 15.08.2023 |
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Produktbezeichnung: | Alleinfuttermittel für Legehennen |
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weitere Angaben zum Produkt: | Handelsbezeichnung: agritura LHA 1 |
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Los-/ Chargennummer: | 9083377 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 30.09.2023 |
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| | | Futtermittelunternehmer: | Hersteller |
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Name: | ETS Mischfutterwerk GmbH & Co. KG |
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Straße: | Am Kanal49 |
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Ort: | 49549 Ladbergen |
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| | | Analysierter Stoff: | Mangan | Untersuchungsergebnis: 198,2 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse | Grenzwert: 150 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1831/2003 i.V.m. DVO (EU) 2017/1490 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Alleinfuttermittels für Legehennen bei dem der Höchstgehalt von Mangan auch unter Berücksichtigung des Analysenspielraumes (ASR) = (19 % = 31,7 mg/kg) überschritten wird. |
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Zuständige Behörde: | LANUV |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.02.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 25.10.2023 |
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Produktbezeichnung: | Erdbeer - Marmelade |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 30.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Direktvermarkter |
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Name: | Esser, Johanna |
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Straße: | Heiligenpesch50a |
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Ort: | 41069 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Kaliumsorbat | Untersuchungsergebnis: Verwendung von Kaliumsorbat | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Lebensmittelzusatzstoff, dessen Verwendung nach dieser Verordnung nicht zugelassen ist. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.04.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 06.09.2023 |
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Produktbezeichnung: | Dein Teufelstrank Husch Husch / Johannisbeer - Glitzer - Likör |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 32 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Direktvermarkter |
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Name: | Katja Dobersek |
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Straße: | Pollerbäumchen3 |
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Ort: | 41169 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Titandioxid (E171) | Untersuchungsergebnis: Zusatz des Farbstoffes Titandioxid (E171) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 1333/2008 i.V.m. VO (EU) 2022/63 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Lebensmittelzusatzstoff, dessen Verwendung nach dieser Verordnung nicht zugelassen ist |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Etna II Krayer Str. 4 |
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| 45276 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im gesamten Betrieb war der Fußboden an zahlreichen Stellen schadhaft und in schlecht zugänglichen oder schlecht einsehbaren Bereichen altschmutzig (z.T. mit Ansammlungen von Lebensmittelresten). Auch die Wände waren in weiten Bereichen unsauber. Lebensmittel wurden z.T. unhygienisch und ohne ausreichende Kühlung gelagert. Pizzateig wurde in einem blauen Müllsack, welcher nicht lebensmittelecht war, gelagert. Einrichtungen waren unsauber. Die Kühleinrichtungen, in denen Lebensmittel z.T. nicht abgedeckt lagerten, waren innen altverschmutzt sowie mit alten Produktresten verunreinigt. Die Verdampferschutzgitter des rechten Kühlschranks waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenbereich des Arbeitstischs, auf dem Pizzakartons lagerten, war altschmutzig verunreinigt. Arbeitsmittel waren z.T. unsauber. In einer Auflaufform, welche mit Lasagne befüllt war, lag ein Pfannenwender, welcher ebenso wie die Auflaufform mit verkrusteten Produktresten verunreinigt war. Der Dorn des fest am Tisch montierten Dosenöffners war extrem mit alten Produktresten verunreinigt. An der Halterung des Tischdosenöffners waren Metallspäne zu sehen.
Vor dem Bedientresen stand ein Ventilator auf dem Fußboden. Dieser war verunreinigt. Die Personalhygiene war ungenügend. Es standen nicht ausreichend Handwaschbecken zur Verfügung. Die Hygienespender waren extrem altschmutzig und z.T. nicht befüllt. Kontaktflächen waren extrem altschmutzig. So waren z.B. ursprünglich weiße Lichtschalter mit einer grau-schwärzlichen Schmutzschicht überzogen, ebenso die Tastatur der Kasse und der Rolladengurt des Fensters.
Reinigungsgeräte und Putztücher waren unsauber und wurden unhygienisch gelagert. Die Aufschnittmaschine war in den Randbereichen mit alten Produktresten verunreinigt. Eine Reinigung des Messers war aufgrund fehlender technischer Kenntnisse noch nie angemessen erfolgt. Es gab keine Insektenschutzvorrichtungen.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 29.09.2023 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben. Bei einer Nachkontrolle am 27.10.2023 wurde festgestellt, dass sämtliche Mängel beseitigt wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Bar-Code“ Bredde 97 |
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| 42275 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Geräte/ Maschinen waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 01.06.2023 waren die hygienischen Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Café ADA“ Wiesenstr. 6 |
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| 42105 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 01.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Der Decken- und Wandanstrich war stellenweise verbraucht. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt / schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Mehrere Einrichtungsgegenstände und Geräte waren verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Zudem wurden überlagerte/verdorbene Lebensmittel vorgefunden (Sprossen). Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene oder die bei ihrer Herstellung verwendeten kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelzusatzstoffe vollständig anzugeben. Der Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken funktionierte nicht. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr für die hygienische Händereinigung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 05.06.2023 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| „Aswad Markt“ Rittershauser Brücke 4 |
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| 42277 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Obst/ Gemüse) mit falscher bzw. ohne Herkunftsangabe in den Verkehr gebracht. Die Kühleinrichtungen waren stark vereist. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 31.05.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| „Redor Market“ Heckinghauser Str. 58 |
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| 42289 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden sowie der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in einer Gefriertruhe gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
Mehrere Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 22.06.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| „Ayyo“ Kippdorfstr. 6-24 |
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| 42857 Remscheid |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Begutachtung der Ladefläche eines Transportfahrzeuges ergab, dass neben nicht kühlpflichtigen Produkten wie Softdrinks auch kühlpflichtige Waren transportiert wurden. Bei dem überwiegenden Teil der Produkte ergaben die stichprobenartig durchgeführten amtlichen Messungen Temperaturen von > 18 °C. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur transportiert, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Nachkontrolle war nicht erforderlich. |
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| | | Zuständige Behörde: | Remscheid - 05 1 20 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Asia Bistro“ Uellendahler Str. 83 |
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| 42107 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Geräte/ Maschinen waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Mehrere Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der ersten Nachkontrolle am 01.06.2023 waren die hygienischen Mängel nicht ausreichend behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle am 06.06.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Hotel Restaurant Drosten“ Bergisch Born 137 |
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| 42897 Remscheid |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Mehrere Geräte/ Maschinen waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Möhren, Kartoffeln) vorgefunden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 23.06.2023 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Remscheid - 05 1 20 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „BC Beef & Co. GmbH“ Friedrich-Ebert-Str. 43 |
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| 42103 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Decke und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war stellenweise unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Fensterbank und der Heizkörper waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und Reinigungsgeräte waren verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt und teilweise beschädigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Am Handwaschbecken war der Warmwasserknauf/-griff beschädigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 22.06.2023 waren die hygienischen Mängel nicht ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| x x x |
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| x x |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | x |
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ggf. Produktbezeichnung: | x |
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Verstoß : | x |
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Status der Mängelbeseitigung: | x |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Unna - 05 9 78 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.04.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| RETO GmbH Südwall 15 |
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| 46282 Dorsten |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
In Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.05.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| BurgerMe - Mirza, Amir Bismarckplatz 1-5 |
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| 41061 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.09.2023, 24.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 26.09.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. In der Küche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in diesem Raum nicht gegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt. In der Küche fehlte weiterhin ein Handwaschbecken. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben worden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.05.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Aiam Zaman - Alsayad, Abdulghani Hindenburgstr. 218 |
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| 41061 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.07.2023, 17.08.2023 und 09.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 24.07.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Beschädigungen und Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Rückverfolgbarkeit einiger tiefgefrorener Lebensmittel war nicht sichergestellt. Leichtverderbliche Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Bei der Kontrolle am 17.08.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen und Beschädigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt.. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde weiterhin ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Bei der Kontrolle am 09.10.2023 war der Außenbereich weiterhin stark verunreinigt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde zwischenzeitlich abgemeldet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.05.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Station Five beer and more GmbH Brauhaus Alter Bahnhof Belsenplatz 2 |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In weiten Teilen des Betriebes wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt.
Küche:
Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der
aufsteigende Wasserdampf vermischte sich mit den unsauberen, fettigen
Ablagerungen und tropfte in die im Wasserbad gelagerten Soßen.
Die Wandfliesen waren mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Wandfliesen hinter dem Wasserbad (Bain marie) waren großflächig mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Es wurden Soßen bei Temperaturen weit unter 60°C heiß gehalten.
Der Fußboden unter der Kühleinrichtung war mit dicken Altverschmutzungen stark verunreinigt.
Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
Mehrere Fische (Zander, Dorade) und Garnelen lagen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. In der Kühlschublade lagen mehrere Fertigpackungen Salat mit überschrittenem Verbrauchsdatum
Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. In der
unsauberen Schublade lag unabgedeckt gewaschener, verzehrfertiger Salat.
Kühlraum UG:
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Die Fugen der Wandfliesen waren mit Ausblühungen verunreinigt.
Der Türrahmen war mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Zweiter Kühlraum UG:
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Trockenlager UG:
Der Wandputz war stellenweise beschädigt, blühte stellenweise aus |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.08.2023 – Nach Angaben des Betriebes
wurden die Mängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.08.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Flohsdorf Effertzgasse 71 |
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| 52353 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.05.2023 und 08.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.02.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ristorante Mona Lisa Frankenstr. 110 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Leicht verderbliche Lebensmittel, wie z.B. roher Fisch oder rohes Geflügelfleisch, wurden unzureichend gekühlt gelagert. Die Eismaschine war von innen im Bereich der rechten Wand mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Personalhygiene war bezüglich der Arbeitskleidung und Händehygiene unzureichend. Hygienespender an den z.T. altschmutzigen Handwaschbecken fehlten z.T. oder waren altschmutzig verunreinigt oder z.T. nicht befüllt. Im Produktionsbereich im Keller fehlte eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken. Im Kühlraum für Lebensmittel im Keller war der Verdampfer innen und außen mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war massiv mit schwarzen, weißen und grünen Schimmelablagerungen übersät. Der Schimmel ging an einigen Stellen in einen rasenartigen flauschigen Bewuchs über. Der Deckenputz löste sich stellenweise ab. Auch im Bierkühlhaus waren die Wände und Bierleitungen, sowie die Bedienelemente der Schankanlage mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Die KEG-Verschlüsse der Schankanlage waren von innen und außen zum Teil mit Hefe- und Schimmelablagerungen verunreinigt. In diesem unsauberen Bereich wurden rohe Lachshälften unzureichend gekühlt gelagert. In einigen Bereichen des Betriebes waren die Fußböden unter den Einrichtungen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Lagerhaltung war unstrukturiert und eine gründliche und regelmäßige Reinigung war nicht zu erkennen. In einer Ecke im Produktionsraum im Keller stapelten sich Müllsäcke mit Leergutpfand. Arbeitsmittel wie z.B. Tischdosenöffner, elektrische Käsereibemaschine, Fleischwolf, waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Blende stark mit alten Produktresten verunreinigt und stand unmittelbar neben der Hubspülmaschine, so dass eine Kontamination der geschnittenen Lebensmittel nicht auszuschließen war. Es konnte weder ein auf die Betriebsgröße abgestimmtes Eigenkontrollsystem noch der Nachweis einer Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz vorgezeigt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die hygenischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 30.06.2023 abgestellt. Die Teilbetriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.07.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| My Thai Baierstraße 2 |
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| 52428 Jülich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.05.2023; 30.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Behandlung von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.01.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Vitabell, Trink – Flott – Frucht“ Alte Freiheit 9 |
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| 42103 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Der Fußboden war großflächig klebrig, sowie in den Rand- und Eckbereichen und unter der Einrichtung verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt und verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Mehrere Geräte/ Maschinen waren verunreinigt. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel für eine hygienische Händereinigung und –trocknung (z.B. Seife, Einmalpapierhandtücher) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 12.05.2023 waren die meisten hygienischen Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.12.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Wichelhaus“ Nevigeser Str. 412 |
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| 42113 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Am Handwaschbecken fehlten Mittel für eine hygienische Händereinigung (z.B. Seife, Einmalpapierhandtücher). Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt und der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Die Türdichtung war beschädigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 10.05.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.12.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Best Western Waldhotel Eskeshof“ Krummacherstr. 251 |
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| 42115 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne das glutenhaltige Getreide und die Schalenfrüchte, welche Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, namentlich anzugeben. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und Geräte waren verunreinigt / teilweise beschädigt. Mehrere, teils geöffnete, vorverpackte Lebensmittel wiesen ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel teilweise unabgedeckt gelagert. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.12.2023 |
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