Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 29.01.2024 |
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Produktbezeichnung: | Nr.37 Nudeln mit Gemüse, Ei |
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weitere Angaben zum Produkt: | heiß entnommen |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller, Direktvermarkter |
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Name: | China Spezialitäten Thi Ngoc Dang |
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Straße: | Saarner Str.146 |
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Ort: | 45479 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg Glutaminsäure. | Grenzwert: 10g/kg |
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Rechtsvorschrift: | Art.4 Abs.1 sowie Art.5 der VO (EG) Nr.1333/2008, § 5 Abs.1 Nr. 5 und Abs. 2 LMZDV |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg ebenfalls Glutaminsäure.
Lebensmittel betragen, ist in der Regel von einem Zusatz des Geschmacksverstärkers auszugehen. Der in den „Nr. 37 Nudeln mit Gemüse, Ei*,1“ nachgewiesene Geschmacksverstärker Glutamat wurde lt. Anlage Flyer zum Probenahmeprotokoll kenntlich gemacht („* = Glutamat (Geschmacksverstärker)“, überschreitet aber die nach der VO (EG) Nr. 1333/2008 vorgegebene Höchstmenge von 10 g/kg, auch unter Berücksichtigung des natürlichen Glutaminsäuregehaltes der zur Herstellung des Menüs eingesetzten Zutaten und der berechneten Messunsicherheit, deutlich. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.07.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 26.04.2024 |
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Produktbezeichnung: | DURU Mungobohnen |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 22/132 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 10/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | DURKAR Lebensmittel GmbH |
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Straße: | Im Mediapark8 |
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Ort: | 50670 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Cadmium | Untersuchungsergebnis: 0,115 mg/kg | Grenzwert: 0,040 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Der in der VO (EU) 2023/915 festgelegte Höchstgehalt von Cadmium in Hülsenfrüchten wurde in der untersuchten Probe DURU Mungbohnen gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.10.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 25.03.2024 |
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Produktbezeichnung: | Pflaumenpunsch |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | L 160 90 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Königskind Genussmanufaktur |
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Straße: | Unterm Ziegenbusch3 |
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Ort: | 51674 Wiehl |
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| | | Analysierter Stoff: | Sorbinsäure (E200-E202) | Untersuchungsergebnis: 280 mg/l | Grenzwert: 200 mg/l |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil E Kategorie Nr. 14.2.8 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E200- E202) wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.09.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 17.04.2024 |
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Produktbezeichnung: | Möhren |
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weitere Angaben zum Produkt: | 10 Stück unverpackte Möhren aus Freilandanbau |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Jochen Roelen GbR/ Finkenberger Hof |
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Straße: | Berger Dorfstr.63 |
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Ort: | 41189 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | 1,4-Dimethylnaphtalin | Untersuchungsergebnis: 0,13+/-0,067 mg/kg | Grenzwert: 0,05 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO(EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels 1,4-Dimethylnaphtalin, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 12.07.2024 |
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Produktbezeichnung: | Sojafleisch - Rindfleischgeschmack "Mutton Flavour" |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Marie Angela Abdul Hameed / transfood wholesale |
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Straße: | Gothaer Str.6 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Pandanusblätter | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Im vorliegenden Produkt ist gem. dem Zutatenverzeichnis die Zutat "Pandanusblätter" enthalten. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel.
Nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der darin festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden.
"Pandanusblätter" sind nicht aufgeführt und folglich ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, weshalb das Inverkehrbringen oder die Verwendung als Zutat verboten sind. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.01.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 02.04.2024 |
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Produktbezeichnung: | tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | VN160VI018 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 13.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Euromex Seafood Import/Export |
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Straße: | Welserstr.1 |
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Ort: | Lippstadt |
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| | | Analysierter Stoff: | Natriumcarbonat bzw. Carbonat | Untersuchungsergebnis: 1.214,2 mg/kg Natriumcarbonat, entspricht 687,3 mg/kg Carbonat | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In der o.g. Probe wurde Natriumcarbonat bzw. Carbonat nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes ist in dem Produkt "Tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert" nicht zulässig (Artikel 4 VO (EG) 1333/2008 |
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Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Oehme Gastronomie GmbH Bäckereifiliale Oehme Nordstr. 78 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor:
- Gastraum
- Bedientresen
- Lagerraum mit Umkleidebereich
Betroffene Lebensmittel:
- Brötchen
- Brot
- Kuchen
- Belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 18.01.2024: Der Betrieb war
grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ciao Rialto GmbH / Pizzeria Colosseo Mertensgasse 1 a |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen:
- Vorbereitungsraum im 1. OG
- Treppenabgang vor dem Vorbereitungsraum im 1. OG
- Pizzabereich EG
- Gastraum
- Küche
Hygienemängel
- Kühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Pizzateig und geriebener Käse) genutzt wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Vorbereitungsraum 1. OG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
- Pizzabereich: Es wurden verdorbene Lebensmittel (u.a. Pilze, gekochter Spinat und Tomaten) in Verkehr gebracht. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Küche: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Pizzateig
- geriebener Käse
- geschnittenes Gemüse
- Fleischzubereitungen
- Wurstwaren
- Pilze
- Thunfisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| ARABESQ GmbH Restaurant ArabesQ Ludenberger Str. 1-1 a |
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| 40629 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) im Lebensmittellager UG in den Randbereichen des Raumes sowie hinter und in den Lebensmittelregalen festgestellt.
Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt:
Bar: Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Die Tür-/Schubladenbereiche, außen, des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit alten schmiereigen Ablagerungen und braunem Standwasser verunreinigt.
Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage war im inneren massiv mit alten fettigen mehrfach Anhaftungen verunreinigt.
Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt.
Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen erheblich verunreinigt.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Getränke
- Geflügelfleisch
- Gemüse (Tomaten, Mais, Avocado, Frühlingszwiebel, Salat, Gurke, Paprika, Möhren, Kohl, Petersilie)
- Obst (Melone, Orange,
- Soßen
- Brot |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Marokko- Shop Scheurenstr. 25 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum: vor dem Kühlraum (für Obst und Gemüse) neben den Reissäcken, in den Ecken, unterhalb der Regale
- Bedientresen mit Brotverkauf: in den Brotregalen
- Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: unterhalb der Theke
- Vorraum vor dem Fleischkühlraum: unterhalb der Arbeitsfläche
- Lagerraum im Verkaufsraum
Hygienemängel:
- Fleischkühlraum: Die Türdichtung des Kühlschrankes war erheblich verunreinigt. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt.
- Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: Die Knochenbandsäge war unterhalb erheblich mit alten Fleischresten verunreinigt. Das Klebeband der elektrischen Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Der Hackblock war verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Diverse Fleischstücke vom Lamm
- Eingelegte Oliven
- Weißkäse
- Brotstangen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status 23.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| China Town Heisinger Str. 15 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlhaus in der Küche war das gesamte Verdampfergehäuse incl. des Schutzgitters mit Schmutz- und Schimmelablagerungen behaftet. Die Türdichtung sowie die Regale waren in ihrer Gesamtheit mit Schmutz- und Schimmelablagerungen verunreinigt. In dem Kühlhaus befanden sich diverse unverschlossene Behältnisse mit Lebensmitteln. An den Behältern befanden sich Schmutz- und Schimmelablagerungen. In einem der unverschlossenen Behältnisse befand sich eine verschmutzte Schöpfkelle. Im Kühlhaus befanden sich 2 Packungen á 1.000 Gramm mit Hackfleisch, die sich in einem Auftauprozess befanden. Das Verbrauchsdatum war auf den 30.03.2024 datiert. Sämtliche Innenwände waren mit Schmutzablagerungen behaftet und verunreinigt. In der Küche befanden sich zwischen sämtlichen Einrichtungsgegenständen Schmutzansammlungen. Links neben dem defekten Hochkühlschrank befand sich auf dem Fußboden eine verschmutzte Transportkiste mit einer ebenfalls verschmutzten Pappauflage. Hier wurden Behältnisse mit Lebensmitteln gelagert. In sämtlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. dem Aufbewahrungsschrank für Teller) befanden sich Schmutzansammlungen. Der gesamte Kochbereich war verunreinigt. Auf dem Herd befand sich ein Topf mit Reis, der sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Kochprozess befand. Der Topfdeckel incl. des Leinentuches war mit Schmutzresten verunreinigt. Im Hinterthekenbereich war der Innenbereich der Kühltheke mit Altschmutz verunreinigt. Im Bierkühlraum waren die KEG-Verschlüsse mit alten schmierigen Ablagerungen verdreckt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelhafte Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung aller Betriebsräume und der Schankanlage, sowie die Entsorgung aller offenen Lebensmitteln wurde vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 17.05.2024 war die Grundreinigung aller Betriebsräume sowie der Schankanlage ausreichend durchgeführt und alle hygienischen Mängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bosporus Grill Frankenstr. 290 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlraum waren die Regalböden an zahlreichen Stellen mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer sowie das Verdampferschutzgitter waren an zahlreichen Stellen mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Die Fassung der Deckenlampe war altverschmutzt und zum Teil mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Lebensmittel (z.B. Hackspieße, Dönerfleisch etc.) wurden nicht abgedeckt gelagert.
Im Vorbereitungsraum war der Fleischwolf sowie die dazugehörigen Teile an zahlreichen Stellen mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank hinter der Doppelspüle war eine Kunststoffflasche Handdesinfektionsmittel von außen altverschmutzt und mit toten Fluginsekten verunreinigt.
Zwischen dem Gefrierschrank und dem Kühlschrank standen leere Colakästen. In einem der Kästen wurde in einer Kunststoffschüssel augenscheinlich Leber in einer Plastiktüte aufbewahrt.
Die elektrische Gemüsereibe war im Griffbereich (Hebel) altverschmutzt. Die Wände waren an zahlreichen Stellen mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Handkontaktflächen wie z.B. Lichtschalter und Türen im Griffbereich waren altverschmutzt.
Es bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, sowie Entsorgung der offenen Lebensmittel wurden vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am Abend des 29.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden, nachdem eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten in ausreichendem Umfang festgestellt werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cotta's Germaniastr. 1 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall (Mäusekot) festgestellt:
- Schankraum
- Gastraum
- Pizzastation
- Küche
- Kühlraum im Lagerraum
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Salat
- Champignons
- Gurken
- Pizzateig
- Tomaten
- Paprika |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mediator Gastronomie GmbH Stadttor 1 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Laufe der Kontrolle wurden im Bereich der Getränketheke sowie in der Küche in großer Menge Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Im Weiteren Verlauf der Kontrolle wurden im Bereich des Pizzaofens Schaben vorgefunden.
Weitere Hygienemängel: Es wurden angeschimmelte Auberginen und vertrocknete, übelriechende Zitronenscheiben vorrätig gehalten.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
Fleisch und Fisch, vorbereitete Cremes und geschnittenes Gemüse. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pi n Phi Imbiss Bismarckstr. 65 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel: Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand in der gesamten Betriebsstätte kein warmes Wasser an den Handwaschbecken zur Verfügung.
Das marinierte Fleisch zum Stecken der Spieße wurde unmittelbar unter dem schimmelähnlich verunreinigten Kühlaggregat des Kühlschrankes gelagert.
Der Kellerbereich, in dem in einer Tiefkühltruhe Lebensmittel gelagert wurden, war hygienisch nicht für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Gyros
- Geschnittenes Gemüse
- Mariniertes Fleisch
- Diverse Soßen
- Pitabrote
- Pommes |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.03.2024: Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen waren teilweise abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren teilweise beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Dschunke Charlottenstraße 59 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Kühlhäuser im Keller, in denen nicht abgedeckte zubereitete Lebensmittel
lagerten, waren stark verdreckt und verschimmelt. Zudem konnte in den Betriebsräumen Mäusekot (Gastraum mit Theke, Küche, UG Lagerraum) vorgefunden werden.
Es wurden diverse Lebensmittel in offenen Eimer, teilweise direkt auf dem Fußboden, teilweise unter der Geschirrspülmaschine gelagert. Gegarte Enten hingen an verschmutzen Haken unter einem stark verschmutzen Servierwagen.
UG Kühlraum Getränke: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt (). Mindestens eine Getränkekiste war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Zubereitete Speisen wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Gegenständen und Einrichtungsgegenständen gelagert.
UG Kühlraum Gemüse: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und die Deckenlampe waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden rohes Geflügelfleisch mit Textiltüchern abgedeckt. Zubereitete Speisen und rohe Lebensmittel wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Einrichtungsgegenständen gelagert
Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- rohes Geflügelfleisch
- Reis
- Dumplings, Mooscha (Teigtaschen)
- gebratene Enten
- Rippchen
- grüner Salat
- Nudeln
- Entenfüsse
- Tintenfische
- Sprossen
- Hackfleisch
- Garnelen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.04.2024: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren nicht, bzw. nur teilweise abgeschlossen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sausalitos Rheinort 5 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich des Bedientresens und in der Küche wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden.
Der Lüfter des Fasskühlerschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Im Kühlraum 1 UG waren die Wände sowie das Kühlaggregat schimmelähnlich verunreinigt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Brauhaus zum Weißen Bären Hunsrückenstr. 29 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Schankraum EG sowie dem Gastraum 1. Etage wurden tote Schaben
Vorgefunden.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag und sonstigen
Rückständen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- verpacktes Fleisch
- tiefgefrorene Kartoffelerzeugnisse
- Speiseöl |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eiscafe Dolce Vita Friedrichstr. 6 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Bereichen wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt:
Eislabor (Unterhalb der Einrichtungsgegenstände)
Bedientresen / Verkaufsraum (an mehreren Stellen). Des Weiteren wurden in diesem Bereich bauliche Mängel vorgefunden, die einen Zutritt / Unterschlupfmöglichkeiten für Schadnager begünstigten.) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Trattoria Haus Laach Am Bärenbroich 42 |
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| 41515 Grevenbroich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle war ein unangenehmer nicht definierbarer Geruch wahrnehmbar. Eine stark verschmutzte und zum Teil befüllte Restmülltonne wurde in der Küche offen gelagert. Die Abluftanlage war stark verrußt. Der Gas- sowie Elektroherd (auch im Inneren) waren stark verunreinigt, teilweise waren dunkle Verkrustungen vorhanden. Die Arbeitsflächen, Seitenwände des Herdes, Regalböden und Wandflächen, sowie Anbauteile (Steckdosen, Kabelkanäle) wiesen Fettablagerungen und Verunreinigungen auf. Es befand sich ein mit unzähligen Fliegen behafteten Fliegenfänger an der Küchendecke. An der Untertischkühlung waren an den Gummidichtungen, den Innenbereich und im Rahmen der Schubladen starke schwarzschimmelartige Beläge und Kondenswasser sichtbar. Es wurden Lebensmittel, die nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Rindfleisch mit deutlich sensorischen Abweichungen), gelagert. In der Kühlung wurden Verpackungsmaterialien auf unverpackten, roh zu verzehrenden Lebensmitteln (gegartes Fleisch für Vitello Tonato) gelagert. Die Lagerung der Lebensmittel war ungeeignet. Auf einem Eimer hinter dem Kühlschrank wurden tote, adulte deutsche Schaben (Kakerlaken) vorgefunden. Auf einem unverpackten Käselaib wurden Plastikbehälter gelagert. Die Eiswürfelmaschine wies an mehreren Stellen schwarzschimmelartige Beläge auf. Es befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle Eiswürfel im Gerät. Das vorhandene Handwaschbecken wies zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Funktion auf und der vorhandene Seifenspender war verunreinigt. Im Kühlschrank im Lagerraum wurden vorverpackte Salate mit bereits deutlich überschrittenen Verbrauchsdatum vorgefunden (16.02. und 18.02.2023). Im Lagerraum befanden sich ein Doppelbett und eine Couch. Dieser Raum wurde als Wohn-/ Schlafraum genutzt. Die Untertischkühlungen sowie die Gummidichtungen wiesen schimmelartige Beläge auf. Der Spülboy / Glasspüler wies an mehreren Stellen einen undefinierbaren schwarzen Belag auf. Die Personaltoilette wurde zeitgleich als Abstellraum für Reinigungsutensilien genutzt (es wurden Abzieher und Besen an der Toilette angelehnt). Des Weiteren befand sich die Toilette in einem desolaten Hygienezustand. Das Warmwassergerät am Handwaschbecken war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht betriebsbereit und es befanden sich keine geeigneten Mittel zum Trocknen der Hände vor Ort. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 01.03.2023 wurde festgestellt, dass der Schädlingsbekämpfer vor Ort war und bestätigte, dass keine lebenden Schaben vorgefunden wurden. Ein Monitoringsystem wurde eingerichtet. Die Küche wurde grundgereinigt. Die Untertischkühlung, die Abluftanlage und die Kühlschränke wurden gereinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Eine temporäre Ausweichmöglichkeit bestand an der Doppelspüle, an der keine Seife und Papier vorgefunden wurde. Im Schankraum wiesen der Gläser-Spüler und die Rahmen der Untertischkühlungen noch leichte Verunreinigungen auf. Der Bierkeller war außer Betrieb. Die Schankanlage war außer Betrieb. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okyeso Nyame African Shop Vereinstraße 27 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | nicht gekennzeichnetes Produkt |
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Verstoß : | In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum wurden mindestens 18x ein Kilo Gebinde mit diversen Kutteln, Mägen, Innereien, etc.(augenscheinlich tierische Nebenprodukte) gelagert. Der genaue Inhalt konnte zunächst nicht weiter bestimmt werden. Die Gebinde (vakuumiert) waren zum Teil noch nicht oder nicht mehr vollständig durchgefroren. Es fehlte jegliche Kennzeichnung der Produkte. Lieferscheine hierzu konnten nicht vorgelegt werden, Angaben zur Herkunft konnten ebenfalls nicht gemacht werden. Es fehlte der Nachweis eines entsprechenden Rückverfolgungssystem.
Die Tiefkühltruhen waren teilweise vereist und unsauber. Temperaturkontrollen werden nicht durchgeführt.
Der Lagerraum war unaufgeräumt, zugestellt mit Kartonagen und anderen Gegenständen und unsauber. Zudem war ein starker Fliegenbefall wahrnehmbar.
In einer Tiefkühltruhe wurden mindestens 25x ein Kilo Gebinde mit vakuumiertem Fleisch gelagert. Es fehlte jegliche Kennzeichnung. Ein Rückverfolgungssystem konnte auch hier nicht nachgewiesen werden.
Zu den vorgefundenen Gebinden mit Innereien wurde bei der Kontrolle eine Probe genommen. Laut Gutachten handelte es sich dabei um unterschiedliche Innereien wie Pansen, Blättermägen mit Schleimhaut, Zwerchfell, Herz, Lunge sowie Trachea ; teilweise mit Kehlkopfübergang. Diese Innereien dürfen zwar nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen zur Herstellung von Fleischerzeugnissen verwendet werden, das Tier von dem diese Innereien stammen muss jedoch einer amtlichen Schlachttier-und Fleischuntersuchung unterzogen worden sein, und es muss eine Genusstauglichkeitsprüfung im Vorfeld durchgeführt worden sein, woraufhin das Lebensmittel anschließend gekennzeichnet wird. Bei den vorgefundenen Innereien waren die Blättermägen noch nicht von der Schleimhaut befreit, was jedoch nach der LML Fleisch zwingend erforderlich ist. Die Herkunft der Produkte konnte ebenfalls nicht geklärt werden. Es lag keinerlei Kennzeichnung vor. Lieferscheine zu den o.a. vorgefundenen Produkten konnten nicht vorgelegt werden.
Die Entsorgung der Produkte durch einen hierfür zugelassenen Betrieb wurde angeordnet, da jegliche Herkunftsangabe und Rückverfolgbarkeit der vorgefundenen Produkte fehlte.
Eine Grundreinigung des Lagers, sowie eine Bekämpfung des Fliegenbefalls wurde angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 weitgehend beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| The Black Moon Buchforststr. 27-29 |
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| 51103 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Im Regal und in den Ecken des Kaffeebereichs befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Neben dem Arbeitstisch befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Zudem befanden sich auf dem Kühlschrank und zwischen verpackten Lebensmitteln Ausscheidungen von Schadnagern. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden. Eine Reinigung der Betriebsräume war erfolgt. Stellenweise, insbesondere in den Fußbodenbereichen waren noch vereinzelt Ausscheidungen von Schadnagern vorhanden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Birlik Restaurant / Mustafa Mermerci & Ali Mermerci GbR Walder Str. 398 |
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| 40724 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel |
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Verstoß : | Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 11.04.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria ‚Piccolo Italia‘ Frankenstr. 246 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Küchenbereich war der gesamte Fußboden in den Rand- und Eckbereichen und vor allem unter den Einrichtungsgegenständen mit Altschmutz verunreinigt. Ebenso waren die Reinigungsgeräte verschmutzt. An der Handwaschgelegenheit fehlten Spender für Handdesinfektionsmittel und Flüssigseife. Die Spülmaschine war im Innenbereich verschmutzt. Ebenso befanden sich unterhalb und hinter der Spülmaschine Verunreinigungen durch Altschmutz.
Der an einem Arbeitstisch montierte Dosenöffner war altverschmutzt. Ebenso lösten sich dort Metallspäne. Der Arbeitstisch war an den Kanten, an den Beinen und im Fußbodenbereich stellenweise korrodiert und verunreinigt.
Die Käsereibe war an den schwer zugänglichen Stellen mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt. In der Küche befanden sich zerbrochene Aufbewahrungsgefäße für unverpackte Lebensmittel. Die Aufbewahrungstonne (Kunststoff) für den vorbereiteten Teig war in ihrer Gesamtheit mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Ebenso war das Behältnis nicht lebensmittelecht. Im Kühlraum in dem Lebensmittel gelagert wurden, waren sämtliche Regalflächen mit Schimmelrasen behaftet. Die Türdichtung war defekt und stellenweise mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse des Verdampfers war großflächig mit schwarzen Ablagerungen behaftet.
Im Bereich des Bedientresens war der Innenbereich des Kühlarbeitstisches mit Schimmelablagerungen, teilweise rasenartigem Bewuchs behaftet und mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Dies betraf auch den Verdampfer. Der Innenbereich der Salattheke war inkl. des Verdampfers und der Ablaufrinne mit dunkelschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Im Umkleideraum roch es nach Zigarettenrauch. Des Weiteren wurde das funktionslose Handwaschbecken mit Zigarettenasche verunreinigt. Es wurde eine Betriebsschließung angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2024 war eine Grundreinigung im ausreichenden Umfang erfolgt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Golden Dragon Düsseldorfer Str 534 |
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| 47055 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln |
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Verstoß : | 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt
2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich)
3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt
4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Edame, Salat |
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Verstoß : | 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche)
2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.
In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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