Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 31.01.2023 |
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Produktbezeichnung: | Kichererbsen |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | LOT 11 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 01.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | Marmara Import-Export GmbH |
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Straße: | Sandstr.23 |
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Ort: | 40878 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphan | Untersuchungsergebnis: 0,049 mg/kg (ppm) | Grenzwert: 0,01 mg/kg (ppm) |
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Rechtsvorschrift: | § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe (LOT 11) wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände des Pflanzenschutzmittels Phosphan festgestellt. Der Höchstgehalt wird in Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt und das Inverkehrbringen von Produkten, die einen solchen Höchstgehalt überschreiten ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) verboten. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 30.01.2023 |
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Produktbezeichnung: | Sultan Petersilie gerebelt |
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weitere Angaben zum Produkt: | 75g Kunststoffbehälter |
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Los-/ Chargennummer: | D4 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 04.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Kar GmbH |
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Straße: | Piccoloministr.22 |
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Ort: | 51063 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Linuron | Untersuchungsergebnis: 0,17 mg/kg | Grenzwert: 0,12 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a und b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dürfen unter Anhang I dieser
Verordnung fallende Erzeugnisse ab dem Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens als Lebensmittel keine
Pestizidrückstände enthalten, die den festgesetzten Höchstgehalt überschreiten.
Aufgrund der gesicherten Höchstgehaltsüberschreitung von Linuron in der vorliegenden Probe sind die Vorgaben
aus Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht eingehalten.
Nach § 9 Absatz 1 Nr. 3 LFGB ist es verboten, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die den Anforderungen
nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht entsprechen. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.07.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 28.03.2023 |
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Produktbezeichnung: | geschlagene Sahne |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Eisdiele / Hersteller von Speiseeis |
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Name: | Eiscafe Paciello |
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Straße: | Wilhelmstr.144 |
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Ort: | 42489 Wülfrath |
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| | | Analysierter Stoff: | verschiedene BACs (Benzylammoniumchloride): BAC 10, 12, 14, 16, 18 | Untersuchungsergebnis: in mg/kg (ppm) für BAC 10, 12, 14, 16 und 18: 1,2;840, 320, 140, 97 | Grenzwert: 0,1 mg/kg (ppm) |
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Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1, 2 VO (EWG) 315/93 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände der Bioziden, welche in Desinfektionsmittel enthalten sind, festgestellt. Nach Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) 315/93 sind technisch vermeidbare Rückstände an Kontaminanten auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis sinnvoll erreicht werden können (hier 0,1 mg/kg) und das Inverkehrbringen von Produkten, die einen solchen Höchstgehalt überschreiten ist gemäß Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 verboten. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.10.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 26.04.2023 |
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Produktbezeichnung: | Duru Weiße Bohnen |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 22/096 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 06/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller, Importeur, Großhändler |
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Name: | DURKAR Lebensmittel GmbH |
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Straße: | Im Mediapark8 |
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Ort: | 50670 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphonsäure | Untersuchungsergebnis: 7,9 | Grenzwert: 2,0 |
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Rechtsvorschrift: | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Der in der vorliegenden Probe nachgewiesene Rückstandsgehalt an Phosphonsäure in Höhe von 5,9 mg/kg Probe beträgt umgerechnet 7,9 mg/kg Fosetyl-Al und liegt damit auch unter Berücksichtigung der analytischen Schwankungsbreite gesichert über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt von 2,0 mg/kg.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die den Anforderungen nach Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht entsprechen |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.10.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 24.04.2023 |
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Produktbezeichnung: | Erdnüsse geröstet |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | L2221228 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Agentur / Makler für Lebensmittel |
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Name: | Eurogroup Deutschland GmbH |
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Straße: | Katzbergstr.3 |
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Ort: | 40764 Langenfeld (Rhld.) |
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| | | Analysierter Stoff: | Fosetyl-Al | Untersuchungsergebnis: 12,2 mg/kg +/-50% | Grenzwert: 2,0 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei einer Probe der Charge L2221228 wurde eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts für den Wirkstoff Phosphonsäure ermittelt, der gesetzlich als Fosetyl-Al ausgedrückt wird. Der Höchstgehalt wird in Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) 396/2005 festgelegt und das Inverkehrbringen von Produkten, die einen solchen Höchstgehalt überschreiten ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB verboten. Die Probenmenge war nicht repräsentativ für die gesamte Charge, daher wurde lediglich die Ware im Entnahmebetrieb vernichtet. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.10.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 20.02.2023 |
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Produktbezeichnung: | Soja Chunks |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 221007C |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 02/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | ShaNoo GmbH |
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Straße: | Berliner Str.26-36 |
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Ort: | 58135 Hagen |
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| | | Analysierter Stoff: | Aflatoxin B1 und Summe der Aflatoxine B1, B2, G1,G2 | Untersuchungsergebnis: 7,6 µg/kg ± 3,0 µg/kg; 9,2 µg/kg ± 3,7 µg/kg | Grenzwert: 2,0 μg/kg; 4,0 μg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1881/2006 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit Gehalten von Aflatoxinen B1, B2, G1 und G 2, die die durch VO (EG) 1881/2006 festgelegten
Höchstgehalte überschreiten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.11.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 18.01.2023 |
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Produktbezeichnung: | Brindolive Zitronen |
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weitere Angaben zum Produkt: | Zitronen in essigsaurer Aufgussflüssigkeit |
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Los-/ Chargennummer: | 105 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 08.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Einzelhändler |
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Name: | Utanc, Osman - "Ankara Market" |
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Straße: | Friedrich - Ebert - Str.33 |
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Ort: | 41236 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Schwefeldioxid | Untersuchungsergebnis: 251+/-43mg/kg | Grenzwert: 100 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Gehalt an Schwefeldioxid, der den durch VO (EG) 1333/2008 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.07.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 17.01.2023 |
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Produktbezeichnung: | Hühnereier Größe M |
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weitere Angaben zum Produkt: | Entnahmedatum vom 22.09.2022 |
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Los-/ Chargennummer: | Legedatum: 18.09.2022 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 16.10.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Tobias Bültemeier |
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Straße: | Herford Str.500 |
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Ort: | 32602 Vlotho |
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| | | Analysierter Stoff: | • 1,09 (+/- 0,25) pg WHO-PCDD/F-TEQ(upperbound)/g Fett für die Dioxine • 12,2 (+/- 2,6) pg WHO-PCDD/F/dl-PCB-TEQ(upperbound)/g Fett für die Summe der Dioxine und dl-PCB • 50,5 (+/- 10,1) ng/g Fett für die Summe der ndl-PCB | Untersuchungsergebnis: Höchstgehalte für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB sowie der Summe der nicht dioxinähnlichen PCB werden überschritten. | Grenzwert: Die Höchstgehalte als Grenzwerte für die einzelnen Parameter betragen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 im Anhang, Abschnitt 5 Nr. 5.9 für Hühnereier und Eierzeugnisse: • 2,5 pg WHO-PCDD/F-TEQ(upperbound)/g Fett für die Dioxine • 5,0 pg WHO-PCDD/F/dl-PCB-TEQ(upperbound)/g Fett für die Summe der Dioxine und dl-PCB • 40 ng/g Fett für die Summe der ndl-PCB |
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Rechtsvorschrift: | Artikel 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die Höchstgehalte für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB sowie der Summe der nicht dioxinähnlichen PCB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 im Anhang, Abschnitt 5 Nr. 5.9 für Hühnereier und Eierzeugnisse werden daher überschritten.
Durch erneute amtliche Probenentnahme am 17.10.2022 wurde festgestellt, dass eine Höchstmengenüberschreitung nicht mehr vorliegt. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Herford - 05 7 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.07.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 13.04.2023 |
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Produktbezeichnung: | Thai Suppe |
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weitere Angaben zum Produkt: | lose Ware aus der Bedientheke |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Olive Buffet Deluxe |
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Straße: | Steinmüllerallee5 |
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Ort: | 51643 Gummersbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: 11,441 g/kg (11441 mg/kg) | Grenzwert: 10 g/kg (10000 mg/kg) |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E i. V. m. Teil C der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In der untersuchten Probe "Thai Suppe" (Probennahme 09.11.2022) wurde eine gesicherte Höchstmengenüberschreitung für Glutaminsäure festgestellt. Der gemäß Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E i. V. m. Teil C der VO (EG) Nr. 1333/2008 festgelegte Höchstgehalt liegt bei 10 g/kg (10000 mg/kg). Bei der Untersuchung der Probe wurde ein Glutaminsäuregehalt von 11,441 g/kg (11441 mg/kg) festgestellt. Die Suppe wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses aus dem Programm genommen und nicht mehr hergestellt. |
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Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.10.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 05.05.2023 |
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Produktbezeichnung: | Granatapfel |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | Lot: 030107615-61-51 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | disFruta GmbH |
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Straße: | Paul-Rücker-Str.6b |
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Ort: | 47059 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Acetamiprid | Untersuchungsergebnis: 0,2 mg/kg | Grenzwert: 0,01 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge des Insektizids Acetamiprid wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.11.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 01.03.2023 |
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Produktbezeichnung: | Peking Suppe |
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weitere Angaben zum Produkt: | enthält Geschmacksverstärker |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Lemon Tree |
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Straße: | Salvatorweg16 |
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Ort: | 47051 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: 13,12 g/kg | Grenzwert: 10,0 g/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge am Geschmacksverstärker Glutaminsäure wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.09.2023 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 22.02.2023 |
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Produktbezeichnung: | Mango Geschmak Getränk |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Transfood Wholesale / Frau M.A. Abdul Hameed |
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Straße: | Gothaer Str.6 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Basilikumsamen | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet und nachgewiesen | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) Nr. 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Lebensmittel und -zutaten sind neuartig, wenn sie vor dem 15.Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Neuartige Lebensmittel unterliegen einer Zulassungspflicht und dürfen nicht ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden. Die im vorliegenden Erfrischungsgetränk verwendeten Basilikumsamen sind neuartig und nicht für die Verwendung in Erfrischungsgetränken zugelassen. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.09.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.03.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Mare Überruhrstr. 387 |
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| 45277 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Vorbereitungs- und Küchenbereich war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Saladette war von außen und von innen verunreinigt. Der Gastrobehälter (befüllt mit Käse) in der Saladette war in den Randbereichen altverschmutzt. Die Schienen für die Pizzableche/Pizzaformen waren altschmutzig verunreinigt. Die Fliesenfugen im Fußbodenbereich unter dem Arbeitstisch waren massiv verunreinigt. In der Küche waren die Wände hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Unter der Doppelspüle stand ein Gastrobehälter unter einem Anschlussschlauch (augenscheinlich Wasserzufuhr). Dieser Schlauch war undicht. Das sich darin befindliche Wasser war trüb und Schimmel sammelte sich in den Rand- und Eckbereichen des Behälters an. Unter der Doppelspüle waren zahlreiche Gastrobehälter, Pfannen etc., welche teilweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt waren. Die fest an der Wand montierten Hygienespender waren massiv verunreinigt. Eine gründliche Handhygiene war nicht zu erkennen. Auf der Doppelspüle wurde eine verschmutzte Spülbürste in einem Metallbehältnis zusammen mit gespülten Besteck gelagert. Die Regalböden waren im unteren und oberen Bereich altschmutzig verunreinigt. Der Glastürkühlschrank, in dem offene Lebensmittel wie z.B. Salami gelagert wurden, war durch Risse beschädigt und mit Altschmutz und schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Unter der Arbeitsplatte lagerten mehrere Lebensmittel (z.B. Möhren) in Kunststoffkörben. Einige Möhren waren schon verschimmelt. Bedarfsgegenstände wie z.B. Pürierstab, Suppenkellen oder Gastrobehälter, waren altverschmutzt. Nach Anbruch kühlpflichtiger Waren wie z.B. Sahne und Mayonnaise, wurden ungekühlt aufbewahrt. Auf offen gelagerte Garnelen, wurde eine geöffnete Dose Ananas gelagert. Die Randbereiche der Spülmaschinenklappe waren altschmutzig verunreinigt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurde angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 06.03.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.03.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Al Hasnaa Hekayad UG (haftungsbeschränkt) Teilungsweg 28 |
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| 45329 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In sämtlichen Betriebsräumen konnte ein massiver Schadnagerbefall festgestellt werden. Im Anlieferungsbereich wurde Müll, Kartons und sonstiger Unrat teils übermäßig gelagert. Auf dem Fußboden rechts des Rolltores wurde Schadnagerkot vorgefunden. Im großen Kühlraum in der Lagerhalle war der Fußboden verunreinigt und es wurde an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Im rechten Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In den Regalen befindliche Waren wiesen teilweise defekte Umverpackungen auf. Auf dem Fußboden rechts des Kühlhauses wurden in einer mit Wasser gefüllten Wanne zwei tote Ratten vorgefunden. Im linken Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch massiven Schadnagerbefall in allen Betriebsräumen.
Der Betrieb wurde am 28.02.2023 geschlossen und die Entsorgung kontaminierter Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 04.04.2023 wurde die Aufnahme der Betriebstätigkeit wieder gestattet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Mama Lu Krayer Str. 219 |
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| 45307 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.12.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Behandlung von Lebensmitteln erfolgte unter unhygienischen Bedingungen.
In der Küche fehlte ein separates Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und hygienische Mittel zum Händewaschen und zum Händetrocknen (z. B. Handflüssigseife, Händedesinfektionsmittel). Der Einmalpapierhandtuchspender war verschmutzt und nicht befüllt. Die Handtuchspender waren zum Teil nicht befüllt und unsauber. Als Folge der unzureichenden Händehygiene waren sämtliche Kontaktflächen (Lichtschalter, Steckdosen, Einrichtungsgegenstände etc.) verunreinigt.
Die Silikonfuge der Doppelspüle war mit schwarzen Belägen verunreinigt. Zudem wurden dort verbrauchte und mit Produktresten behaftete Spülschwämme aufgefunden. Ausrüstungsgegenstände wie Aufschnittmaschine, Käsereibe oder Teigkneter waren zum Teil altschmutzig verunreinigt. Die Abschlussleisten der Arbeitsplatte waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Verschiedene Ablageflächen waren mit Zeitungspapier ausgelegt, welches durch Altfettkondensat verschmutz war.
Im Kühlraum waren Rotorblätter des Verdampfers, das Verdampfergehäuse sowie Wand- und Regalflächen mit schwarzen Belägen verunreinigt.
Die Ausrüstungsgegenstände (u.a. Auffangschalen, Pizzableche, Dosenöffner) im Vorbereitungsraum waren mit alten Produktresten behaftet. Der Kühlschrank war im Inneren mit schwarzen Belägen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Wand- und Eckbereichen verunreinigt.
Der untere Kühlbereich des Bedientresens war mit schwarzen Belägen verunreinigt. Lebensmittel wurden zum Teil unhygienisch, ohne ausreichende Abdeckung und in ungeeigneten, nicht lebensmittelechten Behältnissen gelagert. Sämtliche Handwaschgelegenheiten im Betrieb waren nicht mit Handdesinfektionmitteln ausgestattet.
Die Tiefkühltruhen waren zum Teil stark vereist und verschmutzt. Dort wurden offene Lebensmittel gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 16.12.2022 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung ausreichend erfolgte und keine Hygienemängel bestanden. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| BEUD Koreanisches Restaurant Zimmerstraße 28 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der Küche befanden sich an mehrere Kühleinrichtungen wie die unteren Kühlfächer sowie der Saladette schmierige Ablagerungen und alte klebrige Lebensmittelreste. Es lagerten nicht abgedeckte Lebensmittel wie Kohl, Karotten, Frühlingszwiebeln.
Der gesamte Fensterbereich war mit Staub, schmierigen Ablagerungen und partiell mit schimmelähnlichen Flecken verunreinigt. In unmittelbarer Nähe wurde eine offene Tüte Zucker.
Im Bereich des Vorbereitungsraum/Spülküche
Die Kühltruhe war mit gelben, klebrigen Ablagerungen verunreinigt
Es wurde gefrorenes Fleisch bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut.
Ein Behältnis, in dem Reis gelagert wurde, wurde mit verunreinigten Textiltüchern abgedeckt.
Der Servierwagen, auf dem der Reiskocher sowie Kartoffeln und Kohl lagerten, war mit einem schmierigen Film verunreinigt.
Die Mikrowelle war mit klebrigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Gemüsereibe war mit alten, gelblichen Ablagerungen verunreinigt.
Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit alten
Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Folgende Lebensmittel wurden vorgefunden:
Fleisch, Reis, Kartoffeln, Karotten, Kohl, Zwiebeln. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2023 – Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eastery Talstr. 2 a |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Innenraum der Geschirrspülmaschine, nebst Geschirrkorb war mit einem
rötlichen Belag verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden:
Fleisch, Fisch, Reis, Obst, Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2023 – Eiswürfelmaschine wurde gereinigt. Verunreinigung an der Spülmaschine wurde noch nicht abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Wirtz, Klaus / Hinterhofbäckerei Johannes-Flintrop-Str. 32 |
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| 40822 Mettmann |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in der Betreibsstätte hergestelten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es bestehen wiederholt erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der betroffenen Produkte. Unter anderem sind an verschiedenen Stellen betriebs- oder zweckfremde Gegenstände gelagert, der Toilettenraum öffnet direkt in die Produktionsräumlichkeiten und manche Bedarfsgegenstände stellen aufgrund ihrer unhygienischen Lagerung ein Kontaminationsrisiko dar. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel hinsichtlich der betriebs- und zweckfremden Gegenstände sowie der bauliche Mangel hinsichtlich des Toilettenraums bestehen weiterhin. Viele kleinere Mängel und Verunreinigungen wurden behoben und ausgeräumt. (Stand: 18.04.2023) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe Central Viersener Str. 16 |
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| 50733 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall sowie hygienische Mängel in der Küche festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Letzte Kontrolle erfolgte am 27.03.2023, ein akuter Schadnagerbefall war nicht mehr festzustellen. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte jedoch weiterhin. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Behesht-Lounge Friesenwall 45-47 |
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| 50672 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch und baulich schlechten Zustand. Im Betriebsbereich wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Der Mäusekot befand sich auf der Zubereitungstheke für Tee und Popcorn, auf den Ablageflächen für Shishas, auf dem Fußboden des Lagers und im Außenbereich. Im äußeren Lagerbereich wurden zudem in unmittelbarer Nähe zu den Kühlschränken Verunreinigungen durch Vogelkot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 09.02.2023 war augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden, vereinzelt wurden noch Verunreinigungen durch Mäusekot im Fußbodenbereich vorgefunden. Der Betrieb durfte wieder eigenverantwortlich durch den Betreiber aufgenommen werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.03.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Hama Rheinstr. 2 |
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| 45219 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Produktionsräumen war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt. Die Toilette im Personaltoilettenraum war verstopft. Mit Fäkalien verunreinigtes Wasser befand sich in der Toilettenschüssel. Das Waschbecken war stark verunreinigt. In den beiden Toilettenräumen wurden Reinigungsgeräte gelagert. Im Vorbereitungsraum waren sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Backofen, Kühleinrichtungen, Regale) stark von innen und außen verunreinigt. Saubere Lebensmittelbehälter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt. Außerdem wurden offene Lebensmittel ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. rohes Eigelb, in dem sich ein Pinsel befand, mariniertes Hähnchenfleisch). Das Handwaschbecken war verstopft, des Weiteren fehlten fest an der Wand montierte Spender für Handdesinfektionsmittel und Handwaschseife. Die Waschbecken waren stark verunreinigt. Unter der Spüle wurden Reinigungsmittel und Lebensmittel zusammen gelagert. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Die Mikrowelle war stark verunreinigt. Im Kühlschrank befand sich zwei Wochen alte Bolognesesauce. Der Deckel des Eimers wölbte sich bereits und die Bolognesesauce war weiterhin für den Verkauf vorgesehen. Die Teigmaschine war stark mit alten Produktresten, sowie in dem Bereich unter der Rührschüssel mit toten Fluginsekten, verunreinigt. Im Bereich des Bedientresens waren die Wand sowie die darauf befindlichen Kabelleitungen und der Kabelkanal stark mit alten Produktresten verunreinigt. Sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Pizzaofen, Kühleinrichtungen, Gitter in den Kühleinrichtungen) waren stark von innen und außen verunreinigt. Im Bereich unter dem Pizzaofen wurden tote Insekten gefunden. Die Pommesschaufel war stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Dichtungen der Kühltüren waren verunreinigt, stellenweise mit einem schwarzen Belag. Es wurden Lebensmittelbehälter verwendet (u.a. zur Lagerung von Teiglingen, Lagerung von losem geriebenen Käse, Spender für Ketchup), die von innen und außen stark altschmutzig waren. Die Fettabzugshaube war stark altfettig verunreinigt. Offene Lebensmittel wurden ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. geriebener Käse, Cheddar, Würstchen, Salami). Die Pizzaausrollmaschine war stark mit alten Produktresten sowie mit Gespinsten verunreinigt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. Eine Betriebsschließung bis zur Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, der Entsorgung aller offenen Lebensmittel sowie der Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers wurde vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2023 wurde festgestellt, dass eine ausreichende Grundreinigung durchgeführt wurde. Der Betrieb wurde wieder geöffnet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.09.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| L'Osteria Niederrhein GmbH L'Osteria Jahnstr. 1 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.01.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens in
folgenden Bereichen festgestellt:
Küche
Flur (Gang mit Kühlräumen)
Trockenlager
Mixanlagen Raum
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte
vorgefunden:
-Wurst
-Käse
-Parmesan
-Aubergine
-Die Auslage der Saladette im Pizzabereich war mit Salami und Käse bestückt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.01.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Es konnte eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vorgelegt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.08.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Waldvogel Handels GmbH Asia Restaurant "Hot One" Friedrichstr. 132 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.01.2023 und 31.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Feststellungen vom 03.01.2023:
Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
Küche – in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen.
Verkaufsraum mit Kühlmöbeln für die Tischverpflegung - den Rand- und
Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen
Lagerraum vor Kühlraum - den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Fleisch
- Salat
- Pilze
- Nudeln
- Soßen
- Meeresfrüchte
- Speiseeis
Feststellungen vom 31.01.2023:
Wiederholt Feststellungen von Schadnagerbefall im EG (wie aus Kontrolle vom
03.01.2023)
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.01.2023 - Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. Alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt. Laut Service Report vom 11.01.2023 des vor Ort tätigen Schädlingsbekämpfers wurden bei der Begehung noch wenige Kotspuren vorgefunden.
Stand 01.02.2023 (Nachkontrolle) – Grundreinigung und Desinfektion durchgeführtSchädlingsfreiheitsbescheinigung lag vo |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.09.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Brauerei Zum Schiffchen GmbH Zum Schiffchen Hafenstr. 5 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.01.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Kot von Schadnagern) in folgenden Bereichen
festgestellt:
Küche - in den Rand- und Eckbereichen des Bodens, sowie in den Regalen und
Schränken.
Vorbereitung- in den Rand- und Eckbereichen des Bodens
Trockenlager - in den Rand- und Eckbereichen des Bodens
Vorgefundene Lebensmittel zum Kontrollzeitpunkt:
Saucen, Schweinehaxen, Rotkohl und Klöße |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 17.01.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.08.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okinii Düsseldorf Medienhafen GmbH Japanisches Restaurant Okinii Hammer Str. 19 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Kot von Schadnagern) in allen Betriebsbereichen
vorgefunden.
Der Kot wurde in den Rand- und Eckbereichen des Bodens gefunden, sowie in den Regalen und Schränken im EG. Im UG wurde zusätzlich zu nicht übersehbaren Kotspuren im Müllraum zwei tote Mäuse im Trockenlagerraum und in der Herrenumkleide vorgefunden.
Betroffene Lebensmittel waren:
- Paprika
- Reis
- Avocado
- Sate Spieße
- Heidelbeeren
- Schnittlauch
- Lachs
- Thunfisch
- Glasnudeln
- Taze Kadayie
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.01.2023 - Grundreinigung und Desinfektion durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.08.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Vita Schnitt Fruchtgroßhandel GmbH Ulmenstr. 275 Halle 01 |
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| 40468 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Produktionsbereich, in welchem Lebensmittel verarbeitet werden wies einen sehr schlechten Reinigungs- und Hygienezustand auf. Diverse Einrichtungsgegenstände und Maschinen waren mit alten Lebensmittelrückständen behaftet.
Verschiedenste Betriebsbereiche (insbesondere die Kühlhäuser) wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf.
Dazu im Einzelnen:
Kühlhaus Fertigware -
Die Decke und insbesondere der Türrahmen.
Die Regalbretter
Lager Palettenware -
Die Decke und die Wände (teilweise)
Die Silikonfuge des Rammschutzes an der Wand
Kühlhaus Gemüse/Salat –
Die Decke
Nachfolgende Lebensmittel wurden in den betroffenen Bereichen gelagert:
Diverses Obst und Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | 03.03.2023 – Hygienemängel wurden behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Fleischwaren Blumberg GmbH Stahlschmidtsbrücke 11 |
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| 42499 Hückeswagen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.10.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Scherbeneis zur Lebensmittelherstellung; frische Kutterware/ Fleischbrät |
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Verstoß : | Die im Bereich P02 „Kutterei und Wolferei“ vorgefundene Scherbeneismaschine war innen am Auslass des Scherbeneises schimmelähnlich verunreinigt. Das produzierte Eis schlug während des Auswurfes gegen die Verunreinigung. Es handelt sich um einen wiederholt festgestellten Verstoß.
Eine Verwendung des Scherbeneises in der Lebensmittelproduktion wurde von Seiten der Behörde untersagt.
Die Decke im Produktionsbereich P03 „Füllabteilung“ war aufgrund einer defekten Dampfleitung großflächig hochgradig mit Wasser behaftet. Die Decke war an verschiedenen Stellen schimmelähnlich verunreinigt. Das herabtropfende Wasser hatte somit teilweise direkten Kontakt zu den Verunreinigungen.
Die defekte Dampfleitung befand sich oberhalb der Zwischendecke, das Wasser gelangte somit durch das Material der Zwischendecke auf die raumseitige Oberfläche. Das Wasser an der Decke tropfte in Rollwagen mit nicht abgedecktem Fleischbrät. Eine Verwendung des Fleischbräts in der Lebensmittelproduktion wurde durch das Kontrollpersonal untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Eis und das Brät wurden von dem Betrieb aus der Produktion genommen und vernichtet.
Die Produktion von Scherbeneis wurde sofort gestoppt. Bei der Nachkontrolle am 18.10.2022 waren die Verunreinigungen an der Scherbeneismaschine beseitigt.
Im Bereich P03 „Füllabteilung“ wurde bei der Nachkontrolle vom 18.10.2022 kein Tropfwasser an der Decke vorgefunden. Die Verunreinigungen an der Decke wurden inzwischen behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.10.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Tsun Gai Bahnstr. 72 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. In mehreren Betriebsteilen
(Thekenbereich, Zugang zur Küche, sowie in der Küche) fanden sich Kotspuren von Schadnagern. Im Thekenbereich wurde zudem eine noch lebende Schabe in einer professionellen Klebefalle vorgefunden.
Im Betrieb wurden folgende teilweise massive Reinigungsmängel festgestellt:
Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt.
Die Verdampferlamellen sowie die Auffangschale des Verdampfers im Innenraum
des Kühltresenswaren verunreinigt. Die Auffangschale wies verunreinigtes
Standwasser auf.
Der Innenraum des Kühltresens war an der Oberseite mit Altschmutz stellenweise verunreinigt.
Es wurde roher Nudelteig unabgedeckt gelagert. Einer nachteiligen Beeinflussung insbesondere durch die direkt daneben ausgelaufene Flüssigkeitsowie der am Kühlschrank schwarz-schimmelähnlichen Verunreinigung wurde nicht vorgebeugt.
Zudem wurden gebratene Enten in unmittelbarer Nähe zu einem mit
schwarzschimmel-ähnlichen Verunreinigungen befindlichen Tiefkühlraum gelagert.
Die Außenwand des Tiefkühlraumes war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden Lebensmittelbehälter (Kartonagen, Lebensmittelwannen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Der Fußboden im Durchgang zur Küche war erheblich verunreinigt.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel
verpflichtende Angabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten
Einfrierens abgegeben.
Das Verdampferschutzgitter sowie das Innengehäuse des Verdampfers waren
schwarzschimmel-ähnlich verunreinigt.
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Eine Kochtopf in unmittelbarer Nähe zu Obst wies eine deutlich oxidierte Fläche auf. Einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt.
Das Schneidebrett war auf der Ober-und Unterseite schwarzschimmel-ähnlich
verunreinigt.
Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden gebratene Enten unmittelbar an einer Wand unabgedeckt gelagert, die schwarzschimmel-ähnliche Fugen aufwiesen.
Der Kühltresen war an der Aussenseite schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: diverses Fleisch, Ananas,
Gemüsesorten) im Kühltresen unabgedeckt gelagert. Einer Kontamination vor
Verunreinigungen sowie der durch schwarzschimmel-ähnlichen Ablagerungen wurde nicht vorgebeugt.
In der Küche befand sich ein stark schwarz-verunreinigtes Regalbrett aus
unbehandeltem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu
desinfizieren war. Einer nachteiligen Beeinflussung der unmittelbar neben dem Holzbrett gelagerten, rohen Teigtaschen wurde nicht vorgebeugt.
Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Servierwagen zur Lagerung von Lebensmitteln war auf den Ablageflächen mit ausgelaufenen Flüssigkeiten verunreinigt. Einer Kontamination auf die umliegenden Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt.
Eine Tonne zur Aufbewahrung eines geöffneten Reissackes war an der Aussenfläche sowie an/in den Griffen mit verkrusteten Belägen verunreinigt.
Folgende Lebensmittel waren betroffen:
- diverse Fleischzubereitungen
- vorgeschnittenes Gemüse
- rohe Eier
- gebratene Enten
- roher Nudelteig |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.02.2023 - Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.09.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.02.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Imbiss Schwarzes Meer Schulte-Hinsel-Str. 15 |
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| 45277 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In den Produktions- und Lagerräumlichkeiten waren die Fußböden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter den Einrichtungsgegenständen altschmutzig und mit alten Produktresten verunreinigt. Im Kühlraum war das Stromkabel im Bereich des Verdampfers mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Zahlreiche vorbereitete Lebensmittel, wie z.B. Weißkraut, lagerten in Kunststoffeimern. Diese waren im Griffbereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Rechts neben dem Kühlhaus standen mehrere Kunststoffeimer gestapelt. In dem oberen Eimer lagen altverschmutzte Bedarfsgegenstände (z.B. Gemüsereiben). Behälter waren von innen mit verunreinigtem Wasser und alten Produktresten verunreinigt. Die Mikrowelle war von innen altschmutzig verunreinigt. Unter dem Arbeitstisch, standen mehrere Kunststoffkörbe auf der Ablage. Diese waren beispielsweise mit Kohlköpfen befüllt und altverschmutzt. Es wurde ein offener 10 Kg Eimer Salatmayonnaise in der Küche vorgefunden. Laut Herstellerangaben muss dieser nach Anbruch gekühlt werden. In allen Betriebsräumen roch es nach Zigarettenqualm. Der Innenraum unter der Fritteuse war massiv mit Altfettkondensaten verunreinigt. Des Weiteren war die Fritteuse von innen mit altem Fett und alten Pommes verunreinigt
Vor dem Dönergrill hing ein Gastrobehälter. Der Behälter und die beiden darin befindlichen Scheren waren verunreinigt. Der Dönergrill war im oberen Bereich altverschmutzt. Das Stromkabel des Dönergrills war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Der Innenraum des Bedientresens war mit alten Produktresten verunreinigt. Die Halterungen für die Gastrobehälter waren mit alten Produktresten verunreinigt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurden vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 31.01.2023 waren die Betriebsräumlichkeiten ausreichend gereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.08.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Landbäckerei Baerler Mühle Augustastr. 17 |
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| 47199 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.11.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Milchpulver, Mandeln, Walnuss Bruch, Mohn, Kürbiskerne, Kartoffelpulver, Mürbeteigböden, Pud-dingmasse, Schokoladendrops, Nussecken, heller und dunkler Biskuitteig |
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Verstoß : | 1. Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren unzureichend gereinigt (z.B. Backformen, Marmorplatte des Arbeitstisches in der Konditorei, Anschlagkessel)
2. Die Backstube und die angrenzenden Räume waren unzureichend gereinigt. Dies betraf sowohl Decke und Böden als auch Ausrüstungsgegenstände, z.B. war der Boden der Kommissionierung mit einem Gemisch aus Matsch und Mehlresten verunreinigt. Auf diesem Boden stand ein Sack mit einer Brotbackmischung. In der Backstube war ein Stelllagewagen zur Lagerung von Mürbeteigböden (in Backformen) mit alten Mehlresten und Schmutz verunreinigt. Hinter dem Backofen lief das Fett von der Decke die Wände runter. In diesem Bereich standen verschiedene offene Säcke mit Mehl. In der kleinen Kühlzelle waren die Regale, auf denen teils offenen Lebensmittel standen, teilweise mit alten Lebensmittelresten und Schwarzschimmel behaftet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die offenen Lebensmittel aus der Backstube und dem kleinen Kühlhaus wurden vernichtet.
In der Nachkontrolle am 24.11.2022 abends waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Anadolu am Wehrhahn GmbH Speisegaststätte Anadolu Am Wehrhahn 26 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.12.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
Im Fußbodenbereich der Küche,
im Fußbodenbereich des Kühlraum (Untergeschoss).
Weitere erhebliche Hygienemängel wie:
Die Decke war partiell schimmelähnlich verunreinigt, die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt (Kühlraum UG).
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte
vorgefunden:
-Fleisch
-Geschnittenes Gemüse
-Soßen
-Fertig zubereitete warme Speisen im Ausgabebereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.12.2022 – Betrieb wurde grundgereinigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.07.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.04.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Buon Appetito Alter Markt 47-49 |
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| 50667 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.06.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Schafskäse |
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Verstoß : | Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer brachte ein Lebensmittel unter der irreführenden Verkehrsbezeichnung „Schafskäse“ in den Verkehr, bei dem es sich nicht um Schafskäse handelt. Bei dem Produkt konnte weder Schafs-DNA, noch Schafsproteine nachgewiesen werden, somit kam bei der Herstellung des Lebensmittels keine Schafsmilch zur Anwendung.
Es liegt ein Verstoß gegen Art 7 der VO 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1
Nr. 1 LFGB vor |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.10.2023 |
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