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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 2024-06-26
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Shisha Shop Husemannstr. 35
45879 Gelsenkirchen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : verbotene Tabakwaren in den Verkehr gebracht.
Status der Mängelbeseitigung: sichergestellt
Zuständige Behörde: Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13
Richtigstellung: Verstoß: verbotenes neuartiges Lebensmittel mit Nikotin in den Verkehr gebracht.
Löschdatum: 2024-12-26


      LANUV NRW 2018

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