Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 2024-06-26 |
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Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Shisha Shop Husemannstr. 35 |
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| 45879 Gelsenkirchen |
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Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | verbotene Tabakwaren in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | sichergestellt |
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Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | Verstoß: verbotenes neuartiges Lebensmittel mit Nikotin in den Verkehr gebracht. |
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Löschdatum: | 2024-12-26 |
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