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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 28.03.2023
Produktbezeichnung:geschlagene Sahne
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerEisdiele / Hersteller von Speiseeis
Name: Eiscafe Paciello
Straße: Wilhelmstr.144
Ort: 42489 Wülfrath
Analysierter Stoff: verschiedene BACs (Benzylammoniumchloride): BAC 10, 12, 14, 16, 18 | Untersuchungsergebnis: in mg/kg (ppm) für BAC 10, 12, 14, 16 und 18: 1,2;840, 320, 140, 97 | Grenzwert: 0,1 mg/kg (ppm)
Rechtsvorschrift: Art. 2 Abs. 1, 2 VO (EWG) 315/93
Beschreibung des Verstoßes: Bei der Probe wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände der Bioziden, welche in Desinfektionsmittel enthalten sind, festgestellt. Nach Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) 315/93 sind technisch vermeidbare Rückstände an Kontaminanten auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis sinnvoll erreicht werden können (hier 0,1 mg/kg) und das Inverkehrbringen von Produkten, die einen solchen Höchstgehalt überschreiten ist gemäß Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 verboten.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.10.2023


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 26.04.2023
Produktbezeichnung:Duru Weiße Bohnen
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:22/096
Mindesthaltbarkeitsdatum:06/2024
LebensmittelunternehmerHersteller, Importeur, Großhändler
Name: DURKAR Lebensmittel GmbH
Straße: Im Mediapark8
Ort: 50670 Köln
Analysierter Stoff: Phosphonsäure | Untersuchungsergebnis: 7,9 | Grenzwert: 2,0
Rechtsvorschrift: Verordnung (EG) Nr. 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Der in der vorliegenden Probe nachgewiesene Rückstandsgehalt an Phosphonsäure in Höhe von 5,9 mg/kg Probe beträgt umgerechnet 7,9 mg/kg Fosetyl-Al und liegt damit auch unter Berücksichtigung der analytischen Schwankungsbreite gesichert über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt von 2,0 mg/kg. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, die den Anforderungen nach Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht entsprechen
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.10.2023


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 24.04.2023
Produktbezeichnung:Erdnüsse geröstet
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:L2221228
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerAgentur / Makler für Lebensmittel
Name: Eurogroup Deutschland GmbH
Straße: Katzbergstr.3
Ort: 40764 Langenfeld (Rhld.)
Analysierter Stoff: Fosetyl-Al | Untersuchungsergebnis: 12,2 mg/kg +/-50% | Grenzwert: 2,0 mg/kg
Rechtsvorschrift: § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB i.V.m. Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Bei einer Probe der Charge L2221228 wurde eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts für den Wirkstoff Phosphonsäure ermittelt, der gesetzlich als Fosetyl-Al ausgedrückt wird. Der Höchstgehalt wird in Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) 396/2005 festgelegt und das Inverkehrbringen von Produkten, die einen solchen Höchstgehalt überschreiten ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB verboten. Die Probenmenge war nicht repräsentativ für die gesamte Charge, daher wurde lediglich die Ware im Entnahmebetrieb vernichtet.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2023


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 13.04.2023
Produktbezeichnung:Thai Suppe
weitere Angaben zum Produkt:lose Ware aus der Bedientheke
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Olive Buffet Deluxe
Straße: Steinmüllerallee5
Ort: 51643 Gummersbach
Analysierter Stoff: Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: 11,441 g/kg (11441 mg/kg) | Grenzwert: 10 g/kg (10000 mg/kg)
Rechtsvorschrift: Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E i. V. m. Teil C der VO (EG) Nr. 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: In der untersuchten Probe "Thai Suppe" (Probennahme 09.11.2022) wurde eine gesicherte Höchstmengenüberschreitung für Glutaminsäure festgestellt. Der gemäß Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E i. V. m. Teil C der VO (EG) Nr. 1333/2008 festgelegte Höchstgehalt liegt bei 10 g/kg (10000 mg/kg). Bei der Untersuchung der Probe wurde ein Glutaminsäuregehalt von 11,441 g/kg (11441 mg/kg) festgestellt. Die Suppe wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses aus dem Programm genommen und nicht mehr hergestellt.
Zuständige Behörde: Oberbergischer Kreis - 05 3 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.10.2023


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 05.05.2023
Produktbezeichnung:Granatapfel
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:Lot: 030107615-61-51
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: disFruta GmbH
Straße: Paul-Rücker-Str.6b
Ort: 47059 Duisburg
Analysierter Stoff: Acetamiprid | Untersuchungsergebnis: 0,2 mg/kg | Grenzwert: 0,01 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Die zulässige Höchstmenge des Insektizids Acetamiprid wurde gesichert überschritten.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.11.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Mare Überruhrstr. 387
45277 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Vorbereitungs- und Küchenbereich war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Saladette war von außen und von innen verunreinigt. Der Gastrobehälter (befüllt mit Käse) in der Saladette war in den Randbereichen altverschmutzt. Die Schienen für die Pizzableche/Pizzaformen waren altschmutzig verunreinigt. Die Fliesenfugen im Fußbodenbereich unter dem Arbeitstisch waren massiv verunreinigt. In der Küche waren die Wände hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Unter der Doppelspüle stand ein Gastrobehälter unter einem Anschlussschlauch (augenscheinlich Wasserzufuhr). Dieser Schlauch war undicht. Das sich darin befindliche Wasser war trüb und Schimmel sammelte sich in den Rand- und Eckbereichen des Behälters an. Unter der Doppelspüle waren zahlreiche Gastrobehälter, Pfannen etc., welche teilweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt waren. Die fest an der Wand montierten Hygienespender waren massiv verunreinigt. Eine gründliche Handhygiene war nicht zu erkennen. Auf der Doppelspüle wurde eine verschmutzte Spülbürste in einem Metallbehältnis zusammen mit gespülten Besteck gelagert. Die Regalböden waren im unteren und oberen Bereich altschmutzig verunreinigt. Der Glastürkühlschrank, in dem offene Lebensmittel wie z.B. Salami gelagert wurden, war durch Risse beschädigt und mit Altschmutz und schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Unter der Arbeitsplatte lagerten mehrere Lebensmittel (z.B. Möhren) in Kunststoffkörben. Einige Möhren waren schon verschimmelt. Bedarfsgegenstände wie z.B. Pürierstab, Suppenkellen oder Gastrobehälter, waren altverschmutzt. Nach Anbruch kühlpflichtiger Waren wie z.B. Sahne und Mayonnaise, wurden ungekühlt aufbewahrt. Auf offen gelagerte Garnelen, wurde eine geöffnete Dose Ananas gelagert. Die Randbereiche der Spülmaschinenklappe waren altschmutzig verunreinigt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurde angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 06.03.2023 waren die Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Al Hasnaa Hekayad UG (haftungsbeschränkt) Teilungsweg 28
45329 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In sämtlichen Betriebsräumen konnte ein massiver Schadnagerbefall festgestellt werden. Im Anlieferungsbereich wurde Müll, Kartons und sonstiger Unrat teils übermäßig gelagert. Auf dem Fußboden rechts des Rolltores wurde Schadnagerkot vorgefunden. Im großen Kühlraum in der Lagerhalle war der Fußboden verunreinigt und es wurde an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Im rechten Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In den Regalen befindliche Waren wiesen teilweise defekte Umverpackungen auf. Auf dem Fußboden rechts des Kühlhauses wurden in einer mit Wasser gefüllten Wanne zwei tote Ratten vorgefunden. Im linken Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch massiven Schadnagerbefall in allen Betriebsräumen. Der Betrieb wurde am 28.02.2023 geschlossen und die Entsorgung kontaminierter Lebensmittel angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 04.04.2023 wurde die Aufnahme der Betriebstätigkeit wieder gestattet.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.05.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BEUD Koreanisches Restaurant Zimmerstraße 28
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Bereich der Küche befanden sich an mehrere Kühleinrichtungen wie die unteren Kühlfächer sowie der Saladette schmierige Ablagerungen und alte klebrige Lebensmittelreste. Es lagerten nicht abgedeckte Lebensmittel wie Kohl, Karotten, Frühlingszwiebeln. Der gesamte Fensterbereich war mit Staub, schmierigen Ablagerungen und partiell mit schimmelähnlichen Flecken verunreinigt. In unmittelbarer Nähe wurde eine offene Tüte Zucker. Im Bereich des Vorbereitungsraum/Spülküche Die Kühltruhe war mit gelben, klebrigen Ablagerungen verunreinigt Es wurde gefrorenes Fleisch bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Ein Behältnis, in dem Reis gelagert wurde, wurde mit verunreinigten Textiltüchern abgedeckt. Der Servierwagen, auf dem der Reiskocher sowie Kartoffeln und Kohl lagerten, war mit einem schmierigen Film verunreinigt. Die Mikrowelle war mit klebrigen Ablagerungen verunreinigt. Die Gemüsereibe war mit alten, gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Folgende Lebensmittel wurden vorgefunden: Fleisch, Reis, Kartoffeln, Karotten, Kohl, Zwiebeln.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.04.2023 – Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.11.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.05.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Eastery Talstr. 2 a
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Innenraum der Geschirrspülmaschine, nebst Geschirrkorb war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden: Fleisch, Fisch, Reis, Obst, Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.04.2023 – Eiswürfelmaschine wurde gereinigt. Verunreinigung an der Spülmaschine wurde noch nicht abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.11.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Wirtz, Klaus / Hinterhofbäckerei Johannes-Flintrop-Str. 32
40822 Mettmann
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.03.2023
ggf. Produktbezeichnung: alle in der Betreibsstätte hergestelten Lebensmittel
Verstoß : Es bestehen wiederholt erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der betroffenen Produkte. Unter anderem sind an verschiedenen Stellen betriebs- oder zweckfremde Gegenstände gelagert, der Toilettenraum öffnet direkt in die Produktionsräumlichkeiten und manche Bedarfsgegenstände stellen aufgrund ihrer unhygienischen Lagerung ein Kontaminationsrisiko dar.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel hinsichtlich der betriebs- und zweckfremden Gegenstände sowie der bauliche Mangel hinsichtlich des Toilettenraums bestehen weiterhin. Viele kleinere Mängel und Verunreinigungen wurden behoben und ausgeräumt. (Stand: 18.04.2023)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Cafe Central Viersener Str. 16
50733 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schadnagerbefall sowie hygienische Mängel in der Küche festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Letzte Kontrolle erfolgte am 27.03.2023, ein akuter Schadnagerbefall war nicht mehr festzustellen. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte jedoch weiterhin.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Behesht-Lounge Friesenwall 45-47
50672 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch und baulich schlechten Zustand. Im Betriebsbereich wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Der Mäusekot befand sich auf der Zubereitungstheke für Tee und Popcorn, auf den Ablageflächen für Shishas, auf dem Fußboden des Lagers und im Außenbereich. Im äußeren Lagerbereich wurden zudem in unmittelbarer Nähe zu den Kühlschränken Verunreinigungen durch Vogelkot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 09.02.2023 war augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden, vereinzelt wurden noch Verunreinigungen durch Mäusekot im Fußbodenbereich vorgefunden. Der Betrieb durfte wieder eigenverantwortlich durch den Betreiber aufgenommen werden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Hama Rheinstr. 2
45219 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Produktionsräumen war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt. Die Toilette im Personaltoilettenraum war verstopft. Mit Fäkalien verunreinigtes Wasser befand sich in der Toilettenschüssel. Das Waschbecken war stark verunreinigt. In den beiden Toilettenräumen wurden Reinigungsgeräte gelagert. Im Vorbereitungsraum waren sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Backofen, Kühleinrichtungen, Regale) stark von innen und außen verunreinigt. Saubere Lebensmittelbehälter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt. Außerdem wurden offene Lebensmittel ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. rohes Eigelb, in dem sich ein Pinsel befand, mariniertes Hähnchenfleisch). Das Handwaschbecken war verstopft, des Weiteren fehlten fest an der Wand montierte Spender für Handdesinfektionsmittel und Handwaschseife. Die Waschbecken waren stark verunreinigt. Unter der Spüle wurden Reinigungsmittel und Lebensmittel zusammen gelagert. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Die Mikrowelle war stark verunreinigt. Im Kühlschrank befand sich zwei Wochen alte Bolognesesauce. Der Deckel des Eimers wölbte sich bereits und die Bolognesesauce war weiterhin für den Verkauf vorgesehen. Die Teigmaschine war stark mit alten Produktresten, sowie in dem Bereich unter der Rührschüssel mit toten Fluginsekten, verunreinigt. Im Bereich des Bedientresens waren die Wand sowie die darauf befindlichen Kabelleitungen und der Kabelkanal stark mit alten Produktresten verunreinigt. Sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Pizzaofen, Kühleinrichtungen, Gitter in den Kühleinrichtungen) waren stark von innen und außen verunreinigt. Im Bereich unter dem Pizzaofen wurden tote Insekten gefunden. Die Pommesschaufel war stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Dichtungen der Kühltüren waren verunreinigt, stellenweise mit einem schwarzen Belag. Es wurden Lebensmittelbehälter verwendet (u.a. zur Lagerung von Teiglingen, Lagerung von losem geriebenen Käse, Spender für Ketchup), die von innen und außen stark altschmutzig waren. Die Fettabzugshaube war stark altfettig verunreinigt. Offene Lebensmittel wurden ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. geriebener Käse, Cheddar, Würstchen, Salami). Die Pizzaausrollmaschine war stark mit alten Produktresten sowie mit Gespinsten verunreinigt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. Eine Betriebsschließung bis zur Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, der Entsorgung aller offenen Lebensmittel sowie der Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers wurde vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2023 wurde festgestellt, dass eine ausreichende Grundreinigung durchgeführt wurde. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Vita Schnitt Fruchtgroßhandel GmbH Ulmenstr. 275 Halle 01
40468 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Produktionsbereich, in welchem Lebensmittel verarbeitet werden wies einen sehr schlechten Reinigungs- und Hygienezustand auf. Diverse Einrichtungsgegenstände und Maschinen waren mit alten Lebensmittelrückständen behaftet. Verschiedenste Betriebsbereiche (insbesondere die Kühlhäuser) wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Dazu im Einzelnen: Kühlhaus Fertigware - Die Decke und insbesondere der Türrahmen. Die Regalbretter Lager Palettenware - Die Decke und die Wände (teilweise) Die Silikonfuge des Rammschutzes an der Wand Kühlhaus Gemüse/Salat – Die Decke Nachfolgende Lebensmittel wurden in den betroffenen Bereichen gelagert: Diverses Obst und Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: 03.03.2023 – Hygienemängel wurden behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Fleischwaren Blumberg GmbH Stahlschmidtsbrücke 11
42499 Hückeswagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.10.2022
ggf. Produktbezeichnung: Scherbeneis zur Lebensmittelherstellung; frische Kutterware/ Fleischbrät
Verstoß : Die im Bereich P02 „Kutterei und Wolferei“ vorgefundene Scherbeneismaschine war innen am Auslass des Scherbeneises schimmelähnlich verunreinigt. Das produzierte Eis schlug während des Auswurfes gegen die Verunreinigung. Es handelt sich um einen wiederholt festgestellten Verstoß. Eine Verwendung des Scherbeneises in der Lebensmittelproduktion wurde von Seiten der Behörde untersagt. Die Decke im Produktionsbereich P03 „Füllabteilung“ war aufgrund einer defekten Dampfleitung großflächig hochgradig mit Wasser behaftet. Die Decke war an verschiedenen Stellen schimmelähnlich verunreinigt. Das herabtropfende Wasser hatte somit teilweise direkten Kontakt zu den Verunreinigungen. Die defekte Dampfleitung befand sich oberhalb der Zwischendecke, das Wasser gelangte somit durch das Material der Zwischendecke auf die raumseitige Oberfläche. Das Wasser an der Decke tropfte in Rollwagen mit nicht abgedecktem Fleischbrät. Eine Verwendung des Fleischbräts in der Lebensmittelproduktion wurde durch das Kontrollpersonal untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Das Eis und das Brät wurden von dem Betrieb aus der Produktion genommen und vernichtet. Die Produktion von Scherbeneis wurde sofort gestoppt. Bei der Nachkontrolle am 18.10.2022 waren die Verunreinigungen an der Scherbeneismaschine beseitigt. Im Bereich P03 „Füllabteilung“ wurde bei der Nachkontrolle vom 18.10.2022 kein Tropfwasser an der Decke vorgefunden. Die Verunreinigungen an der Decke wurden inzwischen behoben.
Zuständige Behörde: Oberbergischer Kreis - 05 3 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tsun Gai Bahnstr. 72
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. In mehreren Betriebsteilen (Thekenbereich, Zugang zur Küche, sowie in der Küche) fanden sich Kotspuren von Schadnagern. Im Thekenbereich wurde zudem eine noch lebende Schabe in einer professionellen Klebefalle vorgefunden. Im Betrieb wurden folgende teilweise massive Reinigungsmängel festgestellt: Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Die Verdampferlamellen sowie die Auffangschale des Verdampfers im Innenraum des Kühltresenswaren verunreinigt. Die Auffangschale wies verunreinigtes Standwasser auf. Der Innenraum des Kühltresens war an der Oberseite mit Altschmutz stellenweise verunreinigt. Es wurde roher Nudelteig unabgedeckt gelagert. Einer nachteiligen Beeinflussung insbesondere durch die direkt daneben ausgelaufene Flüssigkeitsowie der am Kühlschrank schwarz-schimmelähnlichen Verunreinigung wurde nicht vorgebeugt. Zudem wurden gebratene Enten in unmittelbarer Nähe zu einem mit schwarzschimmel-ähnlichen Verunreinigungen befindlichen Tiefkühlraum gelagert. Die Außenwand des Tiefkühlraumes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Kartonagen, Lebensmittelwannen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Fußboden im Durchgang zur Küche war erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Das Verdampferschutzgitter sowie das Innengehäuse des Verdampfers waren schwarzschimmel-ähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Eine Kochtopf in unmittelbarer Nähe zu Obst wies eine deutlich oxidierte Fläche auf. Einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt. Das Schneidebrett war auf der Ober-und Unterseite schwarzschimmel-ähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden gebratene Enten unmittelbar an einer Wand unabgedeckt gelagert, die schwarzschimmel-ähnliche Fugen aufwiesen. Der Kühltresen war an der Aussenseite schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: diverses Fleisch, Ananas, Gemüsesorten) im Kühltresen unabgedeckt gelagert. Einer Kontamination vor Verunreinigungen sowie der durch schwarzschimmel-ähnlichen Ablagerungen wurde nicht vorgebeugt. In der Küche befand sich ein stark schwarz-verunreinigtes Regalbrett aus unbehandeltem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Einer nachteiligen Beeinflussung der unmittelbar neben dem Holzbrett gelagerten, rohen Teigtaschen wurde nicht vorgebeugt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Servierwagen zur Lagerung von Lebensmitteln war auf den Ablageflächen mit ausgelaufenen Flüssigkeiten verunreinigt. Einer Kontamination auf die umliegenden Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt. Eine Tonne zur Aufbewahrung eines geöffneten Reissackes war an der Aussenfläche sowie an/in den Griffen mit verkrusteten Belägen verunreinigt. Folgende Lebensmittel waren betroffen: - diverse Fleischzubereitungen - vorgeschnittenes Gemüse - rohe Eier - gebratene Enten - roher Nudelteig
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.02.2023 - Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Buon Appetito Alter Markt 47-49
50667 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.06.2022
ggf. Produktbezeichnung: Schafskäse
Verstoß : Der verantwortliche Lebensmittelunternehmer brachte ein Lebensmittel unter der irreführenden Verkehrsbezeichnung „Schafskäse“ in den Verkehr, bei dem es sich nicht um Schafskäse handelt. Bei dem Produkt konnte weder Schafs-DNA, noch Schafsproteine nachgewiesen werden, somit kam bei der Herstellung des Lebensmittels keine Schafsmilch zur Anwendung. Es liegt ein Verstoß gegen Art 7 der VO 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB vor
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.04.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
FAN China Restaurant Kleine Hammerstr. 53
45326 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.03.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Produktions- und Lagerräumlichkeiten waren die Fußböden verunreinigt. Insbesondere im Küchen- und Spülküchenbereich waren die Fußböden und Wandbereiche unter sowie hinter den Einrichtungsgegenständen mit alten schmierigen Produktresten verunreinigt. Diverse Silikondichtungen im Fußbodenbereich waren schadhaft und verunreinigt. Im Küchen- und Spülbereich waren sämtliche Kontakt- und Ablageflächen der Einrichtungsgegenstände sowie diverse Gerätschaften wie z.B. die Mikrowelle, der Teigpresser, Messer und Gemüsereiben verunreinigt. Die Saladette sowie die Kühltische waren von innen sowie im Bereich der Silikondichtungen und Türdichtungen mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die Kochstelle war mit schwarzen altfettigen Ablagerungen verschmutzt. Die Abluftvorrichtung war mit alten Fettablagerungen verunreinigt. Altes Fett tropfte stellenweise auf die Kochstelle. In der Küche wurden auf einer Fensterbank in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsfläche, betriebsfremde Gegenstände wie z.B. Zigarettenschachteln und Reinigungsmittel vorgefunden. Für das Zuschneiden von rohem Fisch, rohem Fleisch und Gemüse, wurden die gleichen Schneidebretter genutzt. Bereits gereinigte Kochtöpfe, waren weiterhin mit Produktresten verunreinigt. Im Kühlraum, in dem auch Lebensmittel ohne Umverpackung offen gelagert wurden, war der Verdampfer einschließlich der Rotorblätter und dem Verdampfergitter, mit schwarzen Belägen verunreinigt. Die nicht genutzten Kegelbahnen wurden teilweise als Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständelager genutzt. Neben einer unstrukturierten Lagerhaltung und Verunreinigungen im Fußbodenbereich, wurden hier auch alte Kotspuren (vermutlich Hundekot) vorgefunden. Die Personaltoiletten waren verunreinigt. Des Weiteren waren die Hygienespender nicht befüllt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebs- und Produktionshygiene. Eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung wurden angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung vollständig erfolgte.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kohinoor Tandoori Indisches Restaurant Jahnstr. 57 a
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb wurden folgende teilweise massive Reinigungsmängel festgestellt: Küche Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Aufgrund der diversen Verunreinigungen von altem Fett, Verkrustungen, sonstigen klebrigen Rückständen und alten Lebensmittelresten der Einrichtung sowie der Bedarfs- und Ausrüstungsgegenstände, welche zum Be- und Verarbeiten von Lebensmitteln verwendet wurden, in Verbindung mit der Lagerung von unabgedeckten Lebensmitteln - teils in unmittelbarer Nähe zu den o.g. Verunreinigungen - konnte eine nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln wie Gewürze und Soßen bereitgehalten wurden, waren mit alten Ablagerungen verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel wie Papadam Brot, Soßen und Gemüse unabgedeckt, zum Teil in unmittelbarer Nähe zu erheblichen Verunreinigungen wie altem Fett, klebrigen Rückständen und alten Lebensmittelresten, gelagert. Kühlraum Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Nicht abgedeckte Lebensmittel waren frittierte Teigbällchen und Soßen. Lagerraum/Vorbereitung In dem Lagerraum wurden auf dem Kühltisch Lebensmittel wie Knoblauch und Zwiebeln geschnitten. Aufgrund eines fehlenden, nicht leicht zu erreichenden Handwaschbeckens und der hygienischen Mängel war der Raum nicht dafür geeignet, um dort offene, leicht verderbliche Lebensmittel zu be- und verarbeiten. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Der Teigkneter war mit alten, gelblichen, verkrusteten Ablegerungen und einem toten Silberfischchen verunreinigt. Selbst eingefrorene Lebensmittel zeigten kein Datum des Einfrierens. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Ein gefüllter Aschenbecher lagerte in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln wie Kartoffeln. Der Kühltischinnenraum sowie die darin befindlichen Bedarfsgegenstände wie Edelstahleinsätze, Schalen und Pfannenwender waren erheblich schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 03.02.2023 – Grundreinigung und Desinfektion durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Jaipur Bahnstr. 72
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Randbereichen des Fußbodens in folgenden Bereichen festgestellt: - Gastraum mit Theke (Lagerung Getränke) - Küche (Lagerung Mehl, Teig, frisches Fleisch, insbesondere Geflügel) - Lagerraum. Am Kühlschrank wurde eine zerquetschte Kakerlake gefunden. (weiter Lagerung von diversen Getränken und Gewürzen) Mehrere Kühleinrichtungen waren von innen teilweise massiv verunreinigt (Lagerung von Salat, u.a. befand sich eine verschimmelte Gurke in einer Kühleinrichtung).
Status der Mängelbeseitigung: Stand 10.02.2023 – Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind angeschlossen. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
CNL GmbH Panys Pizza Worringer Str. 142
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Mäusekot in den Rand und Eckbereichen des Fußbodens in folgenden Bereichen festgestellt: - Gastraum mit Bedientheke - Küche - Lagerraum mit Teigproduktion (tote Maus unter einem Arbeitstisch und im Pizzateigbereich) Zum Kontrollzeitpunkt lagerten folgende Lebensmittel im Betrieb: Mehl Teig diverses frisches Obst und Gemüse diverse Gewürze frisches Fleisch (hauptsächlich Geflügel) diverse Erfrischungsgetränke diverse Molkereiprodukte
Status der Mängelbeseitigung: Stand 01.02.2023 – Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.05.2023
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Global Frisch & Frostig / Beslen Food Herner Str. 100
44575 Castrop-Rauxel
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.06.2022
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Hygienische Mängel in den Betriebsstätten Geeignetes Lufttemperaturmessgerät nicht vorhanden Keine Nachweise zur Schulung des Personals Dokumente und Aufzeichnungen zur Minimierung der Gesundheitsgefahren nicht aktuell
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.11.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.05.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Il Carciofo Widumer Str. 17
44575 Castrop-Rauxel
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.03.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche Hygienische Mängel Mängel bei der Schulung des Personals zum Umgang mit Lebensmitteln Keine Nachweise zur Schulung des Personals
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.11.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Dall Amico Neusser Str. 65
50670 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.2022
ggf. Produktbezeichnung: Pizza
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Zubereitungstheke wurde in den Fußbodenrandbereichen und der Ablagefläche für Pappe und Holzscheitel für den Pizzaofen Mäusekot vorgefunden. In den Fußbodenrandbereichen des Lagerraums wurde Mäusekot vorgefunden, in unmittelbarem Umfeld befanden sich offene Säcke mit Mehl. In der Küche wurde ein Mäusebefall auf der Ablagefläche für Lebensmittelverpackungen und stellenweise in den Fußbodenrandbereichen vorgefunden. Die Küche und die Zubereitungstheke waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 29.11.2022 wurde in der Zubereitungstheke ein Schabenbefall am Wandbereich des Pizzaofens festgestellt. Mit den Reinigungsarbeiten wurde begonnen, eine Reinigung in die Tiefe muss noch erfolgen. In den Fußbodenbereichen des Lagerraums wurde noch stellenweise Mäusekot vorgefunden. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Mit den Reinigungsarbeiten in der Küche wurde begonnen, eine Reinigung in die Tiefe muss noch erfolgen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte keine Flächendesinfektion im Betrieb vorgezeigt werden. Eine professionelle Schädlingsbekämpfung hatte noch nicht stattgefunden. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.11.2022 war im Betrieb augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden. Vereinzelt wurden noch Mäusekotspuren im Fußbodenbereich vorgefunden. Eine Bekämpfung durch einen professionellen Schädlings-bekämpfer wurde durchgeführt. Der Betrieb des Restaurants konnte wieder eigenverantwortlich durch den Betreiber aufgenommen werden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizza Paradies Bahnstr. 179
50858 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2022
ggf. Produktbezeichnung: Diverses zum Teil geschnittenes Gemüse , Joghurtsoße, Toma-tenmark, gekochte Nudeln, Tunfisch, geräucherte Rohwurst, gekochte Brühwurst, diverse leicht verderbliche Lebensmittel, etc.
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch und zum Teil auch baulich schlechten Zustand. Durch die nicht den Hygienestandards entsprechende Hygiene waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. Weiterhin wurde festgestellt, dass eine Abdeckung der dort gelagerten Lebensmittel zu keinem Zeitpunkt erfolgte. Eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken der Gästetoilette fehlte, obwohl diese auch als Personaltoilette genutzt wurde. Der Betrieb wurde amtlich geschlossen. Das Behandeln, Herstellen und Abgeben von Lebensmitteln wurde untersagt. Eine erneute Öffnung des Betriebes durfte erst nach erneuter Abnahme durch die Behörde erfolgen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 06.12.2022 war eine Reinigung und Desinfektion teilweise durchgeführt worden, die hygienischen Mängel bestanden zum größeren Teil immer noch, ein Schädlingsmonotoring fehlte immer noch, die baulichen Mängel bestanden ebenfalls weiterhin. Eine weitere Nachkontrolle am 07.12.2022 zeigte, dass die meisten hygienischen Mängel beseitigt worden waren, jedoch fehlte weiterhin ein Schädlingsmonotoring. Der Betrieb wurde wieder freigegeben. Bei der Nachkontrolle am 16.01.2023 wurde immer noch die nicht installierte Warmwasserfufuhr bemängelt, auch eine Mikrowelle, die bereits vier Wochen zuvor vernichtet werden sollte, existierte nach wie vor. Bei der Kontrolle am 10.02.2023 wurde der Betrieb erneut in einem katastrophalen hygienischen Zustand vorgefunden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


      LANUV NRW 2019

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