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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 30.11.2023
Produktbezeichnung:Schlagsahne aus Sahne-Automat, geschlagen
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller von Speiseeis / EisdieleHersteller
Name: Cafe New York / Petreska, Pavlina
Straße: Wilhelmstr.144
Ort: 42489 Wülfrath
Analysierter Stoff: Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) | Untersuchungsergebnis: 3,9 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg
Rechtsvorschrift: Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93
Beschreibung des Verstoßes: Bei der Probe wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände des Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) festgestellt. Nach Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.05.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 27.09.2023
Produktbezeichnung:Dried Okra
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:Oct. 2023
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: Sit Alsham Group
Straße: Schauenstr35
Ort: 47228 Duisburg
Analysierter Stoff: Cadmium | Untersuchungsergebnis: 0,303 mg/kg | Grenzwert: 0,2 mg/kg
Rechtsvorschrift: Artikel 1 Absatz 1 der VO (EG) 1881/2006
Beschreibung des Verstoßes: Die zulässige Höchstmenge an der Kontaminate Cadmium wurde gesichert überschritten. Status der Mängelbeseitigung: Die Ware ist nicht mehr im Verkehr
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.03.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 25.10.2023
Produktbezeichnung:Kizilay Natuurlijk Mineralwater met toegevoegd Koolzuurgas
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:P3076
Mindesthaltbarkeitsdatum:17.06.2024
LebensmittelunternehmerEinzelhändler
Name: Öz Hilal Supermarkt - Kiniklioglu, Murat
Straße: Neusser Str.51
Ort: 41065 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: Borat | Untersuchungsergebnis: 43,7 mg/l +/- 6,55 mg/l | Grenzwert: 30 mg/l
Rechtsvorschrift: Mineral- und Tafelwasser - Verordnung - MTVO
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Mineralwassers, bei dessen Abfüllung der durch die MTVO festgelegte Höchstgehalt an Borat nicht eingehalten wurde.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 13.11.2023
Produktbezeichnung:"Hirtenkäse"
weitere Angaben zum Produkt:lose Ware, entnommen am 08.11.2022 um 13:33 Uhr
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: „TAM Food“
Straße: Hastener Str.51
Ort: 42855 Remscheid
Analysierter Stoff: Buttersäure Butansäure C4, Capronsäure Hexansäure C6, Caprylsäure Octansäure C8, Caprinsäure Decansäure C10, Laurinsäure Dodecansäure C12, MyristinsäureTetradecansäure C14 - | Untersuchungsergebnis: Buttersäure Butansäure C4 - 0 Flächenprozent Fett Capronsäure Hexansäure C6 - 0 Flächenprozent Fett Caprylsäure Octansäure C8 - 0 Flächenprozent Fett Caprinsäure Decansäure C10 - 0 Flächenprozent Fett Laurinsäure Dodecansäure C12 - 0 Flächenprozent Fett MyristinsäureTetradecansäure C14 - 0 Flächenprozent Fett | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: § 4a Abs. 2 MilchMargG
Beschreibung des Verstoßes: Eine amtliche Probe „Hirtenkäse“ wies die kurzkettigen Fettsäuren C4 (Buttersäure), C6, C8, C10, C12 und C14, die bei Verwendung von Milch aller Tierarten charakteristisch sind, nicht oder nur in sehr geringer Menge auf. Somit lag kein Milcherzeugnis gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 MilchMarG vor.
Zuständige Behörde: Remscheid - 05 1 20
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 08.09.2023
Produktbezeichnung:Kartoffeln
weitere Angaben zum Produkt:saubere, gelb - hellbraune Frühkartoffeln mit schuppiger Schale in Vorverpackung aus Spanien, Sorte: Soprano, Qualität I, 2,0 kg
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerGroßhändler
Name: Hans - Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co.KG
Straße: Marie - Bernays - Ring39
Ort: 41169 Mönchenladbach
Analysierter Stoff: Fipronil | Untersuchungsergebnis: 0,013 +/- 0,007mg/kg | Grenzwert: 0,005 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels Fipronil, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.03.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Futtermittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 18.10.2023
Produktbezeichnung:Ergänzungsfuttermittel für Geflügel
weitere Angaben zum Produkt:Handelsbezeichnung: „Klaus Tinktur Geflügel“
Los-/ Chargennummer:230512
Mindesthaltbarkeitsdatum:31.08.2025
Futtermittelunternehmer: Hersteller
Name: Klaus Gritsteinwerk GmbH & Co. KG
Straße: Buchenstraße7
Ort: 32257 Bünde
Analysierter Stoff: Kupfer | Untersuchungsergebnis: 13884 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse | Grenzwert: 25 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse
Rechtsvorschrift: VO (EG) 1831/2003 i.V.m. DVO (EU) 2018/1039
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Ergänzungs-futtermittels für Geflügel bei dem der Höchstgehalt von Kupfer unter Berück-sichtigung des Analysenspielraumes (ASR) = (12 % = 1666 mg/kg) überschritten wird. Auch unter Berücksichtigung des Hinweises zur ordnungsgemäßen Verwendung gemäß Anhang II Ziffer 4 der VO (EG) 767/2009 wird der festgelegte Höchst-gehalt bezüglich Kupfer überschritten.
Zuständige Behörde: LANUV
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.04.2024


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 25.10.2023
Produktbezeichnung:Erdbeer - Marmelade
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:30.04.2025
LebensmittelunternehmerGroßhändler
Name: Esser, Johanna
Straße: Heiligenpesch50a
Ort: 41069 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: Kaliumsorbat | Untersuchungsergebnis: Verwendung von Kaliumsorbat | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: VO (EG) Nr. 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Lebensmittelzusatzstoff, dessen Verwendung nach dieser Verordnung nicht zugelassen ist.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
RETO GmbH Südwall 15
46282 Dorsten
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.03.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel In Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.05.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BurgerMe - Mirza, Amir Bismarckplatz 1-5
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.09.2023, 24.10.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 26.09.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. In der Küche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in diesem Raum nicht gegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt. In der Küche fehlte weiterhin ein Handwaschbecken.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben worden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.05.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Aiam Zaman - Alsayad, Abdulghani Hindenburgstr. 218
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.07.2023, 17.08.2023 und 09.10.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 24.07.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Beschädigungen und Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Rückverfolgbarkeit einiger tiefgefrorener Lebensmittel war nicht sichergestellt. Leichtverderbliche Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Bei der Kontrolle am 17.08.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen und Beschädigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt.. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde weiterhin ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Bei der Kontrolle am 09.10.2023 war der Außenbereich weiterhin stark verunreinigt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde zwischenzeitlich abgemeldet.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.05.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Station Five beer and more GmbH Brauhaus Alter Bahnhof Belsenplatz 2
40545 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In weiten Teilen des Betriebes wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Küche: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der aufsteigende Wasserdampf vermischte sich mit den unsauberen, fettigen Ablagerungen und tropfte in die im Wasserbad gelagerten Soßen. Die Wandfliesen waren mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Wandfliesen hinter dem Wasserbad (Bain marie) waren großflächig mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Es wurden Soßen bei Temperaturen weit unter 60°C heiß gehalten. Der Fußboden unter der Kühleinrichtung war mit dicken Altverschmutzungen stark verunreinigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Mehrere Fische (Zander, Dorade) und Garnelen lagen in Auftauflüssigkeit. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. In der Kühlschublade lagen mehrere Fertigpackungen Salat mit überschrittenem Verbrauchsdatum Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. In der unsauberen Schublade lag unabgedeckt gewaschener, verzehrfertiger Salat. Kühlraum UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Fugen der Wandfliesen waren mit Ausblühungen verunreinigt. Der Türrahmen war mit dunklen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Zweiter Kühlraum UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Trockenlager UG: Der Wandputz war stellenweise beschädigt, blühte stellenweise aus
Status der Mängelbeseitigung: Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.08.2023 – Nach Angaben des Betriebes wurden die Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.11.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Chill Out Zweigertstraße 20
45130 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.10.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Kontaktflächen waren massiv verunreinigt. Am Bedientresen war die Arbeitsfläche verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, unter und hinter den Einrichtungen sowie um die Standfüße der Einrichtungen verunreinigt. Die Unterschränke wiesen schimmelartige Verunreinigungen auf. Der Innenraum des Kühltresens war stark verunreinigt. Dort erfolgte die Lagerung verschimmelter Zitronen in der Nähe anderer, offener Lebensmittel. Die Dichtungen sowie die Versorgungsleitungen des Kühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. In der Küche war der Siphon der Waschvorrichtung für Lebensmittel verunreinigt. Unter altschmutzigen Abwasserrohren wurden Putzlappen gelagert. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel sowie die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, unter und hinter den Einrichtungen sowie um die Standfüße der Einrichtungen verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die dortige Silikonfuge war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt. In der Anrichte vor der Küche waren die Regalbretter verunreinigt. Im Flur war der Fußboden verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Inneren schimmelartig verunreinigt, so dass die dort produzierten und lagernden Eiswürfel nicht zum Verzehr geeignet waren.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 10.10.2023 wurde erlaubt, dass Shisha, Tee und Kaffee konsumiert werden darf.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.05.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Stehimbiss Berliner Ecke Carlsplatz 26 G5
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Eckbereich unter der Kühltheke und rechts neben dem Spültisch wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. In der Betriebsstätte wurden u.a. Bratwürste behandelt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.08.2023 – Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Adam´s" - Kassem, Sipan Waldhausener Str. 5
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz zur Einhaltung hygienischer Anforderungen festgestellt: Bei Kontrollen am 15.12.2022 und 04.08.2023 wurden Lebensmittel vorgefunden, die so gelagert wurden, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Bei beiden Kontrollen wurden Verunreinigungen vorgefunden, das Fenster im Vorbereitungsraum war trotz Anordnung bei der Kontrolle am 15.12.2022 noch immer nicht mit einem Insektengitter ausgestattet worden. Bei der Kontrolle am 04.08.2023 wurden Lebensmittel vorgefunden, die über der maximal zulässigen Höchsttemperatur gelagert wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 07.08.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren die Mängel behoben worden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pottsalat Elisabethstr. 49
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Bereich der offenen Produktions-Küche, Spülküche und im Lagerbereich der Verpackungsmaterialien wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Davon betroffen waren u.a. gekochter Reis und Nudeln, Gemüseerzeugnisse und diverse tierische Produkte, die als Zutat der Bowls verwendet werden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 03.08.2023 – Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
WY GmbH fave Home Weseler Str. 59
40239 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle wurden schwerwiegende lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack/Küchentücher) abgedeckt. Es wurden Lebensmittel auf offenporigen Holzpaletten gelagert. Der Unterbau einer Arbeitsfläche bestand aus offenporigen unbehandelten Holz. Die Dunstabzugsanlage über dem Grill war ölig, klebrig verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage über den Fritteusen war erheblich verunreinigt. Das Mikrowellengerät war angerostet und verunreinigt. Die Dichtungen des Kühltresens waren stark verunreinigt verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren stark mit Schmutzanhaftungen und alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es lagen Kellen direkt in den Lebensmitteln. Die Fritteuse war verunreinigt. Die TK-Truhe war verunreinigt. Es hat sich auf dem Boden eine Schmutzwasserpfütze gebildet. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Aus dem Innenraum war ein übler Geruch warzunehmen Betroffene Lebensmittel: Fisch, verschiedenes Gemüse, Fleisch , Paniermehl, Ei
Status der Mängelbeseitigung: Stand 28.07.2023 – Mängel behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gosch Sylter Fischkutter Rheinwerft 000
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Kontrolle konnten deutliche Temperaturabweichungen für Fischerzeugnisse bei der Vorbereitung und in der Brötchentheke festgestellt werden. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 7 °C für leicht verderbliche Fischerzeugnisse/belegte Brötchen wurde deutlich überschritten. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 21.07.2023 –Mängel behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
von Daniels GmbH, "La Cottoneria" Hennes - Weisweiler - Allee 23
41179 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung: Bacon, Teigrohlinge, Putenbrustfilet, Bolognese Sauce
Verstoß : Bei der Kontrolle am 25.07.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Verunreinigungen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in einigen Bereichen nicht gegeben. Es wurden Teigrohlinge ohne Umhüllung eingefroren und im Gefrierraum vorrätig gehalten. In der Küche wurde Bacon mit einer Temperatur von 18,4 ° C vorgefunden. Bei der Kontrolle am 16.08.2023 wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden erneut Teigrohlinge ohne Umhüllung eingefroren und im Gefrierraum vorrätig gehalten. In verschiedenen Betriebsräumen wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war erneut in einigen Bereichen nicht gegeben. Bei der am 31.08.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren die Handtuchspender an allen HWB leer. Das Handwaschbecken in der Spülküche war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Dunstabzugsanlage in der Küche war verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Die restlichen Hygienemängel der Vorkontrolle waren bei der Kontrolle am 31.08.2023 behoben worden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Salinas GmbH Carl - Diem - Str. 2
41065 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.09.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde zum wiederholten Male ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden zum wiederholten Male erhebliche Verunreinigungen von Fußböden, Flächen und Geräten festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 wurde noch immer ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden wieder Verunreinigungen von Fußböden, Flächen und Geräten festgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Panda Hospitality GmbH Maki Sushi Burgplatz 7
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Kontrolle wurde in der gesamten Betriebsstätte ein Schadnagerbefall sowie im Nebenraum im Keller ein Befall durch orientalische Schaben festgestellt. Ferner wurden im Küchen- und Spülbereich erhebliche Reinigungsmängel und Mändel der Produkthygiene festgestellt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt, zum Teil in unmittelbarer Nähe zu den im Bericht aufgeführten Verunreinigungen, gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die bei Raumtemperatur gelagerten Garnelen wurde überschritten. Es wurde eine Oberflächentemperatur von 20,5°C gemessen. Mehrere Kühleinrichtungen waren u.a. mit altem Fleischsaft, schimmelähnlichen Ablagerungen, alten Lebensmittelresten und Eis, verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen, Kalk und schimmelähnlichen Ablagerungen, verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. In unmittelbarer Nähe zu Ausscheidungen von Schadnagern (neben dem Feuerlöscher) lagerte ein offener Sack mit Reis. Es wurde gefrorenes Geflügelfleisch bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: -Fleisch und Fleischzubereitungen -Geflügelfleisch -Garnelen -Reis -verzehrfertiger Salat -geschnittenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: 24.08.2023 –Mängel wurden behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
ALPHA Warenhandel GmbH & Co. KG Kaufland Hilde-und-Joseph-Neyses-Platz 5
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bäckereiabteilung Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Vorbereitungsraum Fischabteilung Die Scherbeneismaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung des Fisches durch mikrobielle Kontamination wurde nicht vorgebeugt. Die Räder des Eistransportwagens waren angerostet. Die Absatzschiene war mit rötlichen-schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Die Silikonfuge des Rammschutzes auf dem Fußboden war schimmelähnlich verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung der im Raum hergerichteten Fische konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Wasserhahn war erheblich verkalkt. Fleisch- und Wursttheke Die Türdichtung des Kühlschrankes zur Aufbewahrung von Schinken war beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank zur Aufbewahrung von Fleisch-und Wurstwaren war durch Standwasser verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung durch aerogene Kontamination mittels verkeimtem Wasser wurde nicht vorgebeugt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf, jene schimmelähnlich verunreigt waren. Eine glatte Fläche mit leicht durchführbarer Reinigung war auf diese Weise nicht mehr gegeben. Das Vakuumiergerät war innen erheblich verunreinigt. Kühlraum Fleisch- und Wurstabteilung Der Türrahmen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war außen schimmelähnlich verunreinigt. Durchgang Kühlräume Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Vorbereitungsraum Fleisch- und Wurstabteilung Die schwarzen, ineinander gestapelten Schalen waren innen zum Teil noch erheblich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Verkaufsraum Im Bereich der Laufschienen der Tiefkühl-Pommes bildete sich Schimmel.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckereifiliale Kamps Birkenstr. 85
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Begehung wurde im Verkauf und in der Vorbereitung Schadnagerkot in allen Eckbereichen und in den Regalen direkt neben den Lebensmittelbedarfsgegenständen und den Verpackungen vorgefunden. Betroffene Lebensmittel waren: - Brötchen - Brote - belegte Brötchen - Kekse - süße Backwaren - Kaffee - Salat - Tomaten
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.08.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. Nach Angaben des Betriebes wurden sämtliche Produkte, bei denen eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Mini China Town Hunsrückenstr. 22
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Kontrolle wurde im Bedientresen und direkt angrenzenden Gastraum ein Schadnager- und Schabenbefall festgestellt. In der Küche sowie dem Lagerbereich im Untergeschoss wurde ein Schabenbefall festgestellt. Ferner wurden diverse Mängel der allgemeinen Hygiene in Form von teilweise massiven Reinigungsmängeln der Einrichtung und Bedarfsgegenstände, Fußboden und Wandflächen i.V.m. Mängeln der Produkthygiene, u.a. durch nicht abgedeckte Lebensmittel sowie Mängel in der Personalhygiene, vorgefunden. Die nicht abgedeckten Lebensmittel lagerten teilweise in unmittelbarer Nähe zu den aufgeführten Verunreinigungen. Mehrere Kühleinrichtungen waren im Innenraum mir braunen Verkrustungen, alten Lebensmittelresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Reiskocher waren mit braunen, klebrigen Verkrustungen und alten Lebensmittelresten, verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel wie Soßen und Fleisch unabgedeckt, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen in den Kühleinrichtungen, gelagert. Auf ein Behältnis mit gebratenen Nudeln wurde ein anderes Gefäß gestellt. Eine nachteilige Beeinflussung konnte nicht ausgeschlossen werden. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: -Fleisch -Fleischzubereitungen -Soßen -Meeresfrüchte -geschnittenes Gemüse wie Paprika -Salat -Kräuter -Gefüllte Teigwaren -Gewürze -Gebratene Nudeln -Reis
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.08.2023 – Mängel behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Deyan GmbH i.G. Duhok Kölner Str. 272
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es waren Lebensmittel (hier: Drehspieße, Geflügelfleisch) ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Geflügelfleisch, Hackfleisch, sonstige Fleischerzeugnisse) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden Lebensmittel (hier: Geflügelfleisch in Kisten ohne Etikettierung, Hackfleisch und sonstige Fleischerzeugnisse in Tüten ohne Kennzeichnung) gelagert, die nicht ausreichend gekennzeichnet bzw. kenntlich gemacht wurden, um ihre Rückverfolgbarkeit zu erleichtern. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt, sondern nach außen in einen offenen Eimer abgeführt. Das Wasser im Eimer lief bereits über. Das Kühlhaus war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Der Lagerraum /Bereich Kühlhaus und Tiefkühlhaus war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Spülbrause der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war stark verunreinigt. Der Raum ist in diesem Zustand für das Herstellen von Lebensmitteln und Zutaten für die Lebensmittelherstellung (speziell Teigherstellung und Schneiden von Gemüse) nicht geeignet. Der Lagerraum Teigherstellung war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. (Fußboden verunreinigt, Regalböden verunreinigt, Teigmaschine befüllt mit neuem Teig - deutlich sichtbar anhaftende alte Teigreste) In dem Raum wurden neben der Teigherstellung auch Bedarfsgegenstände, betriebsfremde Gegenstände (Paletten, Holzkohle, Werkzeuge), Altfett, Arbeitskleidung und Leergut gelagert. Zudem wurden Wasseransammlungen unterhalb der Regale und der Doppelspüle festgestellt. Des Weiteren wurde im Rahmen der Kontrolle ein toter Schadnager (Ratte) auf einer Klebefalle unterhalb der Küchenzeile vorgefunden. Mehrere Kotspuren von Schadnagern wurden in der Küche und im Thekenbereich vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel nicht fachgerecht behandelt (z.B. Auftauen von Hähnchenbrust im Wasser, Lagerung von Fleischzubereitungen ohne ausreichende Kühlung). Die selbst hergestellten Geflügelfleischspieße wurden bei einer Kerntemperatur von mehr als 4 °C und Spieße mit Innereine bei einer Kerntemperatur von mehr als 3°C gelagert. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. U.a. waren folgende Gerätschaften betroffen: - Fleischwolf - Untertischkühlungen - Abluftanlage / Flammschutzbleche - Servierwagen - Metalspieße - Wand- und Fußbodenbereiche - Geschirrkorb Es wurden gefrorene Lebensmittel (hier: Geflügelfleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Lebensmittel wurden in einem Behälter mit Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut. Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Enthalten waren unter anderem diverse Gewürze
Status der Mängelbeseitigung: Status der Mängelbeseitigung: Stand 17.08.2023 – Mängel wurden behoben Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Trattoria Bellissima Uno Frankenstr. 17 a
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln wurden die Abfälle gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der im gleichen Raum gelagerten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Mundeismaschine war im Innenbereich verunreinigt Es wurden Lebensmittelbehälter (hier: Rapsöl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (hier: diverse Desserts) war Frostbrand zu erkennen. Es wurden Lebensmittel (hier: selbst eingefrorenes Fleisch) in den Verkehr gebracht, die nicht durch sachdienliche Dokumentation oder Information ausreichend gekennzeichnet bzw. kenntlich gemacht wurden, um ihre Rückverfolgbarkeit zu erleichtern. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: ganze Fische) unabgedeckt gelagert. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: GN-Behälter mit Tiramisu) unabgedeckt gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die vorbereitete Lasagne wurde nicht abgedeckt- auf ihr wurden Lachs-Packungen gelagert. Einer nachteiligen Beeinflussung durch Schmutz-Eintrag wurde nicht ausreichend vorgebeugt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung beschädigt war. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen/gelblichem Belag verunreinigt. Die Käsereibe war im Einfüllstutzen sowie im Auswurfbereich mit Altschmutz verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Der vorrätig-gehaltene Thunfisch wies eine Temperatur i.H.v. 22,4°C auf. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen in denen (sehr) leicht verderbliche Lebensmittel (bspw. Garnelen, Obst) gelagert wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Saladette zur Aufbewahrung von diversem Pizzabelag verfügte über keine Kühlung.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Copenhagen Coffee Lab Ruhr GmbH Copenhagen Coffee Lab Carlsplatz 20 - 21
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.07.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall in Form von Maden und Schadnagerkot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund eines beißenden, unangenehmen Geruchs war davon auszugehen, dass sich in der Schlagfalle ein toter Schadnager befand. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die die produktspezifische Höchsttemperatur leicht überschritten. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 29.08.2023 – Mängel wurden behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.09.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
COCOS Ulmenstr. 124
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall im Regal der gelagerten Fischsossen sowie hinter den Getränkekästen als auch neben der Theke festgestellt. Das Verdampferschutzgitter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde eine Klebefalle im Bereich des Frontfensters zur Bekämpfung von Schadnagern unter Eierkartonagen ausgelegt. Im Laufe der Kontrolle wurden in der Küche und des angrenzenden ThekenBereiches Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Es wurde mit sofortiger Wirkung das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Es wurde angeordnet, alle offenen Lebensmittel aus den betroffenen Bereichen zu entsorgen und die verpackten Lebensmittel auf Anfrass hin zu kontrollieren. Betroffene Lebensmittel waren: - geschnittene Salate - Pilze - Paprika - Hähnchenbrustfilets - Sojasprossen - gekochter Reis - Rindfleisch - Reis
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.08.2023 – Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.03.2024


      LANUV NRW 2019

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