Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 12.07.2024 |
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Produktbezeichnung: | Sojafleisch - Rindfleischgeschmack "Mutton Flavour" |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | |
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Name: | Marie Angela Abdul Hameed / transfood wholesale |
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Straße: | Gothaer Str.6 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Pandanusblätter | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Im vorliegenden Produkt ist gem. dem Zutatenverzeichnis die Zutat "Pandanusblätter" enthalten. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel.
Nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der darin festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden.
"Pandanusblätter" sind nicht aufgeführt und folglich ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, weshalb das Inverkehrbringen oder die Verwendung als Zutat verboten sind. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.01.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| China Town Heisinger Str. 15 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlhaus in der Küche war das gesamte Verdampfergehäuse incl. des Schutzgitters mit Schmutz- und Schimmelablagerungen behaftet. Die Türdichtung sowie die Regale waren in ihrer Gesamtheit mit Schmutz- und Schimmelablagerungen verunreinigt. In dem Kühlhaus befanden sich diverse unverschlossene Behältnisse mit Lebensmitteln. An den Behältern befanden sich Schmutz- und Schimmelablagerungen. In einem der unverschlossenen Behältnisse befand sich eine verschmutzte Schöpfkelle. Im Kühlhaus befanden sich 2 Packungen á 1.000 Gramm mit Hackfleisch, die sich in einem Auftauprozess befanden. Das Verbrauchsdatum war auf den 30.03.2024 datiert. Sämtliche Innenwände waren mit Schmutzablagerungen behaftet und verunreinigt. In der Küche befanden sich zwischen sämtlichen Einrichtungsgegenständen Schmutzansammlungen. Links neben dem defekten Hochkühlschrank befand sich auf dem Fußboden eine verschmutzte Transportkiste mit einer ebenfalls verschmutzten Pappauflage. Hier wurden Behältnisse mit Lebensmitteln gelagert. In sämtlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. dem Aufbewahrungsschrank für Teller) befanden sich Schmutzansammlungen. Der gesamte Kochbereich war verunreinigt. Auf dem Herd befand sich ein Topf mit Reis, der sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Kochprozess befand. Der Topfdeckel incl. des Leinentuches war mit Schmutzresten verunreinigt. Im Hinterthekenbereich war der Innenbereich der Kühltheke mit Altschmutz verunreinigt. Im Bierkühlraum waren die KEG-Verschlüsse mit alten schmierigen Ablagerungen verdreckt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelhafte Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung aller Betriebsräume und der Schankanlage, sowie die Entsorgung aller offenen Lebensmitteln wurde vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 17.05.2024 war die Grundreinigung aller Betriebsräume sowie der Schankanlage ausreichend durchgeführt und alle hygienischen Mängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bosporus Grill Frankenstr. 290 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlraum waren die Regalböden an zahlreichen Stellen mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer sowie das Verdampferschutzgitter waren an zahlreichen Stellen mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Die Fassung der Deckenlampe war altverschmutzt und zum Teil mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Lebensmittel (z.B. Hackspieße, Dönerfleisch etc.) wurden nicht abgedeckt gelagert.
Im Vorbereitungsraum war der Fleischwolf sowie die dazugehörigen Teile an zahlreichen Stellen mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank hinter der Doppelspüle war eine Kunststoffflasche Handdesinfektionsmittel von außen altverschmutzt und mit toten Fluginsekten verunreinigt.
Zwischen dem Gefrierschrank und dem Kühlschrank standen leere Colakästen. In einem der Kästen wurde in einer Kunststoffschüssel augenscheinlich Leber in einer Plastiktüte aufbewahrt.
Die elektrische Gemüsereibe war im Griffbereich (Hebel) altverschmutzt. Die Wände waren an zahlreichen Stellen mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Handkontaktflächen wie z.B. Lichtschalter und Türen im Griffbereich waren altverschmutzt.
Es bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, sowie Entsorgung der offenen Lebensmittel wurden vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am Abend des 29.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden, nachdem eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten in ausreichendem Umfang festgestellt werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cotta's Germaniastr. 1 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall (Mäusekot) festgestellt:
- Schankraum
- Gastraum
- Pizzastation
- Küche
- Kühlraum im Lagerraum
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Salat
- Champignons
- Gurken
- Pizzateig
- Tomaten
- Paprika |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mediator Gastronomie GmbH Stadttor 1 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Laufe der Kontrolle wurden im Bereich der Getränketheke sowie in der Küche in großer Menge Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Im Weiteren Verlauf der Kontrolle wurden im Bereich des Pizzaofens Schaben vorgefunden.
Weitere Hygienemängel: Es wurden angeschimmelte Auberginen und vertrocknete, übelriechende Zitronenscheiben vorrätig gehalten.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
Fleisch und Fisch, vorbereitete Cremes und geschnittenes Gemüse. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pi n Phi Imbiss Bismarckstr. 65 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel: Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand in der gesamten Betriebsstätte kein warmes Wasser an den Handwaschbecken zur Verfügung.
Das marinierte Fleisch zum Stecken der Spieße wurde unmittelbar unter dem schimmelähnlich verunreinigten Kühlaggregat des Kühlschrankes gelagert.
Der Kellerbereich, in dem in einer Tiefkühltruhe Lebensmittel gelagert wurden, war hygienisch nicht für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Gyros
- Geschnittenes Gemüse
- Mariniertes Fleisch
- Diverse Soßen
- Pitabrote
- Pommes |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.03.2024: Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen waren teilweise abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren teilweise beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Dschunke Charlottenstraße 59 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Kühlhäuser im Keller, in denen nicht abgedeckte zubereitete Lebensmittel
lagerten, waren stark verdreckt und verschimmelt. Zudem konnte in den Betriebsräumen Mäusekot (Gastraum mit Theke, Küche, UG Lagerraum) vorgefunden werden.
Es wurden diverse Lebensmittel in offenen Eimer, teilweise direkt auf dem Fußboden, teilweise unter der Geschirrspülmaschine gelagert. Gegarte Enten hingen an verschmutzen Haken unter einem stark verschmutzen Servierwagen.
UG Kühlraum Getränke: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt (). Mindestens eine Getränkekiste war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Zubereitete Speisen wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Gegenständen und Einrichtungsgegenständen gelagert.
UG Kühlraum Gemüse: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und die Deckenlampe waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden rohes Geflügelfleisch mit Textiltüchern abgedeckt. Zubereitete Speisen und rohe Lebensmittel wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Einrichtungsgegenständen gelagert
Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- rohes Geflügelfleisch
- Reis
- Dumplings, Mooscha (Teigtaschen)
- gebratene Enten
- Rippchen
- grüner Salat
- Nudeln
- Entenfüsse
- Tintenfische
- Sprossen
- Hackfleisch
- Garnelen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.04.2024: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren nicht, bzw. nur teilweise abgeschlossen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sausalitos Rheinort 5 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich des Bedientresens und in der Küche wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden.
Der Lüfter des Fasskühlerschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Im Kühlraum 1 UG waren die Wände sowie das Kühlaggregat schimmelähnlich verunreinigt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Brauhaus zum Weißen Bären Hunsrückenstr. 29 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Schankraum EG sowie dem Gastraum 1. Etage wurden tote Schaben
Vorgefunden.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag und sonstigen
Rückständen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- verpacktes Fleisch
- tiefgefrorene Kartoffelerzeugnisse
- Speiseöl |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eiscafe Dolce Vita Friedrichstr. 6 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Bereichen wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt:
Eislabor (Unterhalb der Einrichtungsgegenstände)
Bedientresen / Verkaufsraum (an mehreren Stellen). Des Weiteren wurden in diesem Bereich bauliche Mängel vorgefunden, die einen Zutritt / Unterschlupfmöglichkeiten für Schadnager begünstigten.) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Birlik Restaurant / Mustafa Mermerci & Ali Mermerci GbR Walder Str. 398 |
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| 40724 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel |
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Verstoß : | Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 11.04.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria ‚Piccolo Italia‘ Frankenstr. 246 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Küchenbereich war der gesamte Fußboden in den Rand- und Eckbereichen und vor allem unter den Einrichtungsgegenständen mit Altschmutz verunreinigt. Ebenso waren die Reinigungsgeräte verschmutzt. An der Handwaschgelegenheit fehlten Spender für Handdesinfektionsmittel und Flüssigseife. Die Spülmaschine war im Innenbereich verschmutzt. Ebenso befanden sich unterhalb und hinter der Spülmaschine Verunreinigungen durch Altschmutz.
Der an einem Arbeitstisch montierte Dosenöffner war altverschmutzt. Ebenso lösten sich dort Metallspäne. Der Arbeitstisch war an den Kanten, an den Beinen und im Fußbodenbereich stellenweise korrodiert und verunreinigt.
Die Käsereibe war an den schwer zugänglichen Stellen mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt. In der Küche befanden sich zerbrochene Aufbewahrungsgefäße für unverpackte Lebensmittel. Die Aufbewahrungstonne (Kunststoff) für den vorbereiteten Teig war in ihrer Gesamtheit mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Ebenso war das Behältnis nicht lebensmittelecht. Im Kühlraum in dem Lebensmittel gelagert wurden, waren sämtliche Regalflächen mit Schimmelrasen behaftet. Die Türdichtung war defekt und stellenweise mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse des Verdampfers war großflächig mit schwarzen Ablagerungen behaftet.
Im Bereich des Bedientresens war der Innenbereich des Kühlarbeitstisches mit Schimmelablagerungen, teilweise rasenartigem Bewuchs behaftet und mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Dies betraf auch den Verdampfer. Der Innenbereich der Salattheke war inkl. des Verdampfers und der Ablaufrinne mit dunkelschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Im Umkleideraum roch es nach Zigarettenrauch. Des Weiteren wurde das funktionslose Handwaschbecken mit Zigarettenasche verunreinigt. Es wurde eine Betriebsschließung angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2024 war eine Grundreinigung im ausreichenden Umfang erfolgt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Lotus-Garten e.K. Von-Oven-Str. 15 |
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| 45879 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | hygienische Mängel in der Betriebsstätte |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Topkapi Saray Deluxe Bochumer Str. 2 |
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| 45879 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienische Mängel im Betrieb |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Chtoura, M. Hafenbahnstr. 9c |
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| 45881 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.10.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Yerba Mate Tee |
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Verstoß : | Pestizidrückstände wurden nachgewiesen
Kennzeichnungsmängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza & Pizza Kashmir Garden Kirchstr. 14-16 |
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| 45879 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Raita Joghurt & Indische Gewürze |
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Verstoß : | für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe Extrablatt Gelsenkirchen GmbH Arminstr. 1 |
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| 45879 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Eis aus Trinkwasser |
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Verstoß : | mikrobiologische Anforderungen wurden nicht erfüllt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Pacific & See Fisch GmbH Dessauerstr. 27a |
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| 45886 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.11.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Eis zur Kühlung von Fisch |
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Verstoß : | Mikrobiologische Anforderungen wurden nicht erfüllt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| XIAO Gastro Gelsenkirchen GmbH Willy-Brandt-Allee 65 |
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| 45891 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Spülküche waren mehrere Körbe der Durchlaufspülmaschine beschädigt. In der Küche waren die Gitter der Belüftung mit Staub verunreinigt. In diesem Raum wurden auch mehrere beschädigte Behälter für die Aufbewahrung von Lebensmitteln verwendet. In der kompletten Betriebsstätte wurden private, betriebs- bzw- zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. In der Küche waren mehrere Reinigungsmaterialien beschädigt. Die Scherbeneismaschine im Bereich der Kühlhäuser und die Scherbeneismaschine im Bereich des Wareneingangs, gegenüber der Damentoilette waren im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt. In der Küche wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden bis zur Nachkontrolle am 25.01.2024 behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| GE-Back GmbH Braukämperstr. 107 |
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| 45899 Gelsenkirchen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | es existiert kein Betriebsspezifischer Reinigungsplan. Das Hygieneverhalten der im Betrieb arbeitenden Mitarbeiter ist mangelhaft. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Gelsenkirchen - 05 5 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.12.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| FFV Frischgeflügel Hauptstr. 82 |
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| 59609 Anröchte |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Ordnung und Struktur des Betriebes waren im Breeich Lagerung mangelhaft. Folgende Bereich befanden sich in keinem hygienischen Zustand: Personaltoilette (Damen), Lagerraum, Kommissionierungsraum. Die Warmwasserzufuhr fehlte in folgenden Bereichen: Personaltoilette (Herren), Handwaschbecken in der Hygieneschleuse, Produktionsbereich. Im Kühlraum wurden nicht verpackte Lebensmittel direkt neben Erzeugnissen, die für die Tiernahrung bestimmt sind gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Eine ordentliche Trennung zwischen Lebensmittel und Tiernahrung war nicht zu erkennen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.12.2024 |
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