Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 08.09.2023 |
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Produktbezeichnung: | Kartoffeln |
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weitere Angaben zum Produkt: | saubere, gelb - hellbraune Frühkartoffeln mit schuppiger Schale in Vorverpackung aus Spanien, Sorte: Soprano, Qualität I, 2,0 kg |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Großhändler |
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Name: | Hans - Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co.KG |
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Straße: | Marie - Bernays - Ring39 |
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Ort: | 41169 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Fipronil | Untersuchungsergebnis: 0,013 +/- 0,007mg/kg | Grenzwert: 0,005 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels Fipronil, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.03.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 06.09.2023 |
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Produktbezeichnung: | Dein Teufelstrank Husch Husch / Johannisbeer - Glitzer - Likör |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 32 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Großhändler |
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Name: | Katja Dobersek |
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Straße: | Pollerbäumchen3 |
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Ort: | 41169 Mönchenladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Titandioxid (E171) | Untersuchungsergebnis: Zusatz des Farbstoffes Titandioxid (E171) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 1333/2008 i.V.m. VO (EU) 2022/63 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Lebensmittelzusatzstoff, dessen Verwendung nach dieser Verordnung nicht zugelassen ist |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.08.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Flohsdorf Effertzgasse 71 |
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| 52353 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.05.2023 und 08.05.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.02.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pottsalat Elisabethstr. 49 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der offenen Produktions-Küche, Spülküche und im Lagerbereich der
Verpackungsmaterialien wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern
vorgefunden. Davon betroffen waren u.a. gekochter Reis und Nudeln,
Gemüseerzeugnisse und diverse tierische Produkte, die als Zutat der Bowls
verwendet werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 03.08.2023 – Grundreinigung erfolgt.
Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| WY GmbH fave Home Weseler Str. 59 |
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| 40239 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurden schwerwiegende lebensmittelrechtliche Verstöße
festgestellt
Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des
Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack/Küchentücher) abgedeckt.
Es wurden Lebensmittel auf offenporigen Holzpaletten gelagert.
Der Unterbau einer Arbeitsfläche bestand aus offenporigen unbehandelten Holz.
Die Dunstabzugsanlage über dem Grill war ölig, klebrig verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage über den Fritteusen war erheblich verunreinigt.
Das Mikrowellengerät war angerostet und verunreinigt.
Die Dichtungen des Kühltresens waren stark verunreinigt verunreinigt.
Die Schubladen des Kühltresens waren stark mit Schmutzanhaftungen und alten
Lebensmittelresten verunreinigt.
Es lagen Kellen direkt in den Lebensmitteln.
Die Fritteuse war verunreinigt.
Die TK-Truhe war verunreinigt.
Es hat sich auf dem Boden eine Schmutzwasserpfütze gebildet.
Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Aus dem Innenraum war ein übler Geruch warzunehmen
Betroffene Lebensmittel:
Fisch, verschiedenes Gemüse, Fleisch , Paniermehl, Ei |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.07.2023 – Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gosch Sylter Fischkutter Rheinwerft 000 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Rahmen der Kontrolle konnten deutliche Temperaturabweichungen für
Fischerzeugnisse bei der Vorbereitung und in der Brötchentheke festgestellt werden.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen
Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 7 °C für leicht verderbliche
Fischerzeugnisse/belegte Brötchen wurde deutlich überschritten.
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.07.2023 –Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mini China Town Hunsrückenstr. 22 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Rahmen der Kontrolle wurde im Bedientresen und direkt angrenzenden
Gastraum ein Schadnager- und Schabenbefall festgestellt. In der Küche sowie dem Lagerbereich im Untergeschoss wurde ein Schabenbefall festgestellt.
Ferner wurden diverse Mängel der allgemeinen Hygiene in Form von teilweise
massiven Reinigungsmängeln der Einrichtung und Bedarfsgegenstände, Fußboden
und Wandflächen i.V.m. Mängeln der Produkthygiene, u.a. durch nicht abgedeckte Lebensmittel sowie Mängel in der Personalhygiene, vorgefunden. Die nicht abgedeckten Lebensmittel lagerten teilweise in unmittelbarer Nähe zu den aufgeführten Verunreinigungen.
Mehrere Kühleinrichtungen waren im Innenraum mir braunen Verkrustungen, alten Lebensmittelresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Reiskocher waren mit braunen, klebrigen Verkrustungen und alten
Lebensmittelresten, verunreinigt.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel wie Soßen und Fleisch unabgedeckt, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen in den Kühleinrichtungen, gelagert.
Auf ein Behältnis mit gebratenen Nudeln wurde ein anderes Gefäß gestellt. Eine nachteilige Beeinflussung konnte nicht ausgeschlossen werden.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte
vorgefunden:
-Fleisch
-Fleischzubereitungen
-Soßen
-Meeresfrüchte
-geschnittenes Gemüse wie Paprika
-Salat
-Kräuter
-Gefüllte Teigwaren
-Gewürze
-Gebratene Nudeln
-Reis |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.08.2023 – Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Deyan GmbH i.G. Duhok Kölner Str. 272 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es waren Lebensmittel (hier: Drehspieße, Geflügelfleisch) ohne
Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Geflügelfleisch, Hackfleisch, sonstige Fleischerzeugnisse) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Es wurden Lebensmittel (hier: Geflügelfleisch in Kisten ohne Etikettierung,
Hackfleisch und sonstige Fleischerzeugnisse in Tüten ohne Kennzeichnung) gelagert, die nicht ausreichend gekennzeichnet bzw. kenntlich gemacht wurden, um ihre Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.
Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System
abgeführt, sondern nach außen in einen offenen Eimer abgeführt. Das Wasser im Eimer lief bereits über.
Das Kühlhaus war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Der Lagerraum /Bereich Kühlhaus und Tiefkühlhaus war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Die Spülbrause der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war stark
verunreinigt.
Der Raum ist in diesem Zustand für das Herstellen von Lebensmitteln und Zutaten für die Lebensmittelherstellung (speziell Teigherstellung und Schneiden von Gemüse) nicht geeignet.
Der Lagerraum Teigherstellung war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. (Fußboden verunreinigt, Regalböden verunreinigt, Teigmaschine befüllt mit neuem Teig - deutlich sichtbar anhaftende alte Teigreste)
In dem Raum wurden neben der Teigherstellung auch Bedarfsgegenstände,
betriebsfremde Gegenstände (Paletten, Holzkohle, Werkzeuge), Altfett,
Arbeitskleidung und Leergut gelagert.
Zudem wurden Wasseransammlungen unterhalb der Regale und der Doppelspüle
festgestellt.
Des Weiteren wurde im Rahmen der Kontrolle ein toter Schadnager (Ratte) auf einer Klebefalle unterhalb der Küchenzeile vorgefunden. Mehrere Kotspuren von Schadnagern wurden in der Küche und im Thekenbereich vorgefunden.
Des Weiteren wurden Lebensmittel nicht fachgerecht behandelt (z.B. Auftauen von Hähnchenbrust im Wasser, Lagerung von Fleischzubereitungen ohne ausreichende Kühlung).
Die selbst hergestellten Geflügelfleischspieße wurden bei einer Kerntemperatur von mehr als 4 °C und Spieße mit Innereine bei einer Kerntemperatur von mehr als 3°C gelagert.
Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
U.a. waren folgende Gerätschaften betroffen:
- Fleischwolf
- Untertischkühlungen
- Abluftanlage / Flammschutzbleche
- Servierwagen
- Metalspieße
- Wand- und Fußbodenbereiche
- Geschirrkorb
Es wurden gefrorene Lebensmittel (hier: Geflügelfleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
Lebensmittel wurden in einem Behälter mit Wasser bei Raumtemperatur aufgetaut.
Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Enthalten waren unter anderem diverse Gewürze |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status der Mängelbeseitigung: Stand 17.08.2023 – Mängel wurden behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Trattoria Bellissima Uno Frankenstr. 17 a |
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| 40476 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln wurden die Abfälle gelagert. Eine
nachteilige Beeinflussung/Kontamination der im gleichen Raum gelagerten
Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Die Mundeismaschine war im Innenbereich verunreinigt
Es wurden Lebensmittelbehälter (hier: Rapsöl) auf dem Boden gelagert, die
üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (hier: diverse Desserts) war Frostbrand zu
erkennen.
Es wurden Lebensmittel (hier: selbst eingefrorenes Fleisch) in den Verkehr
gebracht, die nicht durch sachdienliche Dokumentation oder Information
ausreichend gekennzeichnet bzw. kenntlich gemacht wurden, um ihre
Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: ganze Fische) unabgedeckt
gelagert.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: GN-Behälter mit Tiramisu)
unabgedeckt gelagert.
Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde
überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Die vorbereitete Lasagne wurde nicht abgedeckt- auf ihr wurden Lachs-Packungen gelagert. Einer nachteiligen Beeinflussung durch Schmutz-Eintrag wurde nicht ausreichend vorgebeugt.
Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren
Innenbeschichtung beschädigt war.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen/gelblichem Belag verunreinigt.
Die Käsereibe war im Einfüllstutzen sowie im Auswurfbereich mit Altschmutz
verunreinigt.
Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Der vorrätig-gehaltene Thunfisch wies eine Temperatur i.H.v. 22,4°C auf.
Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen in denen (sehr) leicht verderbliche Lebensmittel (bspw. Garnelen, Obst) gelagert wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt.
Die Saladette zur Aufbewahrung von diversem Pizzabelag verfügte über keine
Kühlung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Copenhagen Coffee Lab Ruhr GmbH Copenhagen Coffee Lab Carlsplatz 20 - 21 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall in Form von Maden und Schadnagerkot
festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund eines beißenden, unangenehmen Geruchs war davon auszugehen,
dass sich in der Schlagfalle ein toter Schadnager befand.
Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die die
produktspezifische Höchsttemperatur leicht überschritten.
Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der
Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den
Menschen geeignet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 29.08.2023 – Mängel wurden behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| COCOS Ulmenstr. 124 |
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| 40476 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall im Regal der gelagerten Fischsossen sowie hinter den Getränkekästen als auch neben der Theke festgestellt.
Das Verdampferschutzgitter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich
verunreinigt.
Es wurde eine Klebefalle im Bereich des Frontfensters zur Bekämpfung von
Schadnagern unter Eierkartonagen ausgelegt.
Im Laufe der Kontrolle wurden in der Küche und des angrenzenden ThekenBereiches Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Es wurde mit sofortiger Wirkung das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von
Lebensmitteln untersagt. Es wurde angeordnet, alle offenen Lebensmittel aus den betroffenen Bereichen zu entsorgen und die verpackten Lebensmittel auf Anfrass hin zu kontrollieren.
Betroffene Lebensmittel waren:
- geschnittene Salate
- Pilze
- Paprika
- Hähnchenbrustfilets
- Sojasprossen
- gekochter Reis
- Rindfleisch
- Reis |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 07.08.2023 – Grundreinigung erfolgt.
Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Haferkater Stores GmbH Haferkater im HBF\Ausgang City Konrad-Adenauer-Platz 14 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen
Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.
Angebrochene Milch und Ersatzprodukte, welche nach Anbruch gekühlt gelagert
werden müssen, wurden bei RT gelagert.
Die in der Saladette vorrätig gehaltenen Lebensmittel (Salat, Gurken, Tomaten, usw.) wurden bei 12,8°C bis 17,1°C vorrätig gehalten). Diese Temperaturen werden seit Wochen dokumentiert.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen
Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Der
Kühlschrank K1 zeigte eine Temperatur von 10,8°C an. Es wurden im letzten Monat permanent Temperaturen von +10,0 °C und höher dokumentiert.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag
verunreinigt.
Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen.
Es wurde ein Schädlingsbefall in verschiedenen Bereichen der Verkaufstheken
festgestellt.
Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, deren angegebene Bezeichnung nicht der des verwendeten Lebensmittel entsprach. Laut Beschreibung Veganer Käse.
Betroffene Lebensmittel waren:
- Porrige
- Gurken
- Tomaten
- Milch
- Salat
- Rotkohl
- Nüsse
- Brot
- weiter Cafe typische Lebensmittel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.07.2023 – Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| „Feinkost Josef Johnen“ Alter Markt 17 |
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| 42897 Remscheid |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 31.07.2023 war der Betrieb gereinigt und desinfiziert. |
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| | | Zuständige Behörde: | Remscheid - 05 1 20 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Eregli 67“ Steinbeck 18 |
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| 42119 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, sodass während der Betriebszeit keine hygienische Händereinigung möglich war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren stark vereist und teilweise verunreinigt. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 30.06.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| AK Lancet GmbH ONECUP TEA SHOP Kasernenstr. 1 b |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Diverse Hygienemängel u.a.:
Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt.
Das Lüftungsgitter der Eiswürfelmaschine war verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 29.08.2023 – Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „TEAMORE“ Morianstr. 10 |
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| 42103 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel für eine hygienische Händereinigung und –trocknung (z.B. Seife, Einmalpapierhandtücher). Der Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken war nicht an die Stromversorgung angeschlossen. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Mehrere Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Reinigungsgeräte waren verunreinigt. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Selbstbedienung in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 30.06.2023 waren nicht alle hygienischen Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schweine Janes Bolkerstr. 13 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der
Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten
Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
Die Decke war großflächig mit Ausscheidungen von Fluginsekten, gelblichen
Verunreinigungen und toten Fluginsekten verunreinigt.
In dem Getränkekühlraum, in dem diverse Flächen teilweise stark schimmelähnich verunreinigt waren und ein mycelartiger Geruch feststellbar war, wurden Bierfässer und Getränkeflaschen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte in diesem Umfeld nicht sicher ausgeschlossen werden.
Die Wandfläche war im Bereich des Aggregats schimmelähnlich verunreinigt.
Die Stromleitungen der Bierzapfanlage waren schimmelähnlich verunreinigt.
Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Silikonfuge über der Tür zum Getränkekühlraum war schimmelähnlich
verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand - 26.07.2023
Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion des Getränkekühlraums
durchgeführt. Die anderen Reinigungsmängel wurden ebenfalls beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Rami’s Döner“ Wilbergstr. 15 |
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| 42107 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Heizkörper waren verunreinigt. Es fehlte ein Handwaschbecken für eine hygienische Händereinigung und –trocknung (z.B. Seife, Einmalpapierhandtücher). Mehrere Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Reinigungsgeräte waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren stark vereist. Mehrere Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der ersten Nachkontrolle am 29.06.2023 waren die hygienischen Mängel nicht ausreichend behoben. Die zweite Nachkontrolle am 30.06.2023 wies keine große Veränderung auf. Bei der dritten Nachkontrolle am 03.07.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Rainbow Park“ Dönberger Str. 70 |
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| 42111 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Das Türblatt sowie der Türrahmen waren angerostet. Die Wände waren teilweise beschädigt und verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 28.06.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Mr. Wang“ Grünewalder Str. 42 |
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| 42657 Solingen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände und Fugen waren teilweise verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Geräte sowie mehrere Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Abfallbehälter war nicht verschlossen. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren verunreinigt und beschädigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene anzugeben. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (frischer Lachs im Sushi) wurde die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zur hygienischen Händereinigung und -trocknung (z. B. Einmalpapierhandtücher und Flüssigseife im Spender). |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 26.07.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Solingen - 05 1 22 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| DS&T Düsseldorf Seafood & Touristik GmbH & Co. KG Gosch Sylter Fischkutter Rheinwerft 000 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Rahmen der Kontrolle konnten deutliche Temperaturabweichungen für
Fischerzeugnisse bei der Vorbereitung und in der Brötchentheke festgestellt werden.
Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen
Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 7 °C für leicht verderbliche
Fischerzeugnisse/belegte Brötchen wurde deutlich überschritten.
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.07.2023 –Mängel behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.03.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.09.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Hellas Grill“ Nettenberg 1 |
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| 42349 Wuppertal |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.07.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf Grundsätzen der Eigenkontrollen (Mitarbeiterschulung, Wareneingang und -ausgang, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring, etc.) beruhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in den Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Wandanstrich war verbraucht. Der Heizkörper war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und Maschinen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel für eine hygienischen Händereinigung und -trocknung (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 27.07.2023 waren nicht alle hygienischen Mängel behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.08.2023 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Wuppertal - 05 1 24 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2024 |
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