Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 31.05.2022 |
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Produktbezeichnung: | Peking-Suppe |
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weitere Angaben zum Produkt: | 3 |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Asia-Express |
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Straße: | Friedrich-Ebert-Str.297 |
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Ort: | 47139 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: 12,28 g/kg | Grenzwert: 10 g/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchtsmenge am Geschmacksverstärker Glutaminsäure wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 01.12.2022 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 10.06.2022 |
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Produktbezeichnung: | gemahlener Ingwer |
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weitere Angaben zum Produkt: | Kunststoffbeutel verschweißt |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 02.11.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Mirza, Baderkhan |
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Straße: | Schlachthofstr.4 |
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Ort: | 58089 Hagen |
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| | | Analysierter Stoff: | Mykotoxine | Untersuchungsergebnis: Aflatoxin B1 11,5 µg/kg; Summe Aflatoxine B1, B2, G1, G2 28,5 µg/kg | Grenzwert: 5,0 µg/kg bzw. 10,0 µg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1881/2006 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit Gehalten von Aflatoxinen B1, B2,G1 und G2, die die durch VO (EG) 1881/2006 festgelegten Höchstgehalte überschreiten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 10.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.05.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eiscafé Oliver Meffert Rabenhorst 61 |
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| 45355 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Vorbereitungsraum Keller hingen im gesamten Deckenbereich Gespinste. Es hingen verschmutzte Tortenringe und verunreinigte Spritztüllen an der Wand. Sämtliche Elektroinstallationen wie Lichtschalter und Steckdosen waren verschmutzt. Der Lüftungsventilator in der Wand war stark verschmutzt.
Es fehlte die Handwaschbeckenausstattung. Es befand sich eine Mehlwaage mit alten Produktresten sowie ein stark verschmutztes Waffeleisen auf dem Arbeitstisch. Der Teigkneter war in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt sowie mit alten Produktresten behaftet. Sämtliche Kontaktflächen waren verunreinigt.
Im Eislabor war die Ordnung und Struktur des Raumes derart mangelhaft, dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter der Einrichtung verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit einem Großküchenstabmixer zugestellt.
In der Küche war die Ordnung und Struktur des Raumes derart mangelhaft, dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Das Handwaschbecken war mit Bedarfsgegenständen zugestellt. Die Spülstraßenarmatur war defekt.
Am Bedientresen war das Handwaschbecken mit einem Blendmixer zugestellt.
Es bestand die erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch mangelnde Hand- und Personalhygiene, da die Handwaschbecken nicht nutzbar bzw. nicht ausgestattet waren. Zudem bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch den unsachgemäßen Umgang mit den Lebensmitteln, der sich aus den festgestellten Hygienemängeln ergibt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 22.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| IPA GmbH Jägerstr. 8-10 |
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| 50997 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.10.2021 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Yurt Oregano, gerebelt |
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Verstoß : | Im Rahmen der mikroskopischen Untersuchung konnten neben Oregano (Origanum vulgare) auch deutliche Anteile einer anderen nicht näher identifizierbaren Lamiaceaen-Art nachgewiesen werden. Die Bezeichnung „Oregano“ wurde daher als zur Irreführung geeignet beurteilt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Rücknahme des Produktes vom Markt wurde angeordnet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 22.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Royal Indische Küche 3 Kopernikusstraße 82 |
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| 40225 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche und wiederholte Hygienemängel.
Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
In einem unsauberen Metallspind im Müllraum, lagen 2 Säcke mit Nüssen.
In dem absolut unsauberen, mit Fremdgegenständen vollgestellten
Lagerraum UG mit Fettabscheider, wurde Lebensmittelverpackungsmaterial
gelagert.
In den Lagerräumen (mit Kühl-/Tiefkühleinrichtungen) wurden folgende Mängel
festgestellt:
Die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Lammgulasch) war Frostbrand zu
erkennen.
Es wurden vorverpackte Lebensmittel (Hähnchenbrust und Lammgulasch)
ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des
Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben.
Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende
Flüssigkeit nicht abfließen konnte. In einer Kunststoffwanne lag
Hähnchenbrust und Entenfleisch in Auftauflüssigkeit bei + 13,4°C.
In der Küche war der Besteckkorb, sowie der Innenraum, die Türschaniere der
Geschirrspülmaschine verunreinigt.
Die Spülbecken der Doppelspüle waren verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage war mit braunen Fettablagerungen verunreinigt.
Das Handwaschbecken war an der Unterseite verunreinigt.
Betroffende Lebensmittel die mit den Mängeln in Verbindung stehen:
Auf dem Herd standen ein Topf mit Zwiebeln, ein Behälter mit Soße. In der
Kühlschublade lagerte Hähnchen- und Lammfleisch. In einer Kunststoffwanne wurde Hähnchen- und Entenfleisch aufgetaut, ohne Ablaufmöglichkeit. In einem Gastronormbehälter lag Käse in Lake. In mehreren Tiefkühltruhen lagerte Hähnchen- und Lammfleisch, Knoblauch und Linsen in Tüten, sowie Gemüse. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ferkulum Zülpicher Str. 37 |
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| 50674 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Backwaren, Gewürze , Gyrosfleisch |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Im Innenhof wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Beim Öffnen der Innenhoftür flüchtete eine lebende Maus. Auf dem Verpackungspapier für Lebensmittel befand sich Mäusekot und Urin. Der Kühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In der Zubereitungstheke befanden sich in schwer zugänglichen Bereichen Ablagerungen durch Altschutz. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Dokumentation des Schädlingsbekämpfers konnte nicht vorgelegt werden. Die letzte Bekämpfung fand am 04.05.2021 statt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 07.04.2022 wurde in der Zubereitungstheke und im Vorbereitungsraum ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Nachweis über eine Bekämpfung konnte nicht vorgelegt werden. Laut eigener Aussage hatte die letzte vor Monaten stattgefunden. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Das Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen war daher ungeeignet. Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen anzuwenden. Die Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verunreinigt. Der Wurstschneider war innen mit alten Lebensmitteln vom Vortag verunreinigt. Die Reinigung der Geräte wurde angeordnet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 10.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mama Cai Am Wehrhahn 59 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurden erhebliche hygienische und konzeptionelle Mängel
festgestellt. Die gesamte Küche befand sich in einem schlechten
Reinigungszustand. Im EG bestanden in allen Rand- und Eckbereichen massive
Reinigungsmängel, zudem wurde Kot von Schadnagern in erheblicher Menge
festgestellt. Im Küchenbereich direkt hinter einer Arbeitsfläche und im Lager UG wurde eine Schabe festgestellt. Im Lagerbereich konnten die Kotspuren in den Regalen, auf den Lebensmittelverpackungen und in den Schränken mit Lebensmitteln festgestellt werden. Eine lebende Maus lief vom Getränkelager in Richtung Küche.
Betroffene Lebensmittel waren: Getränke verschiedener Sorten, Eier, verschiedene Gewürzpulver, Saucen und Pasten, Sprossen, Zucchini, Möhren, - Pilze, Tofu, Geflügelfleisch, Kartoffeln, Zwiebeln, Hähnchenflügel, Reis, Zucker, Mehl, Nudeln, Brotkrumen, Nüsse. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 26.04.2022 – Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Reinigungsmängel teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Prince Soule Afro und Asia Shop UG Kalker Hauptstr. 279 |
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| 51103 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde eine Schadnagerbefall festgestellt. Im Lager, im Kühlraum und im Verkaufsraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. Insbesondere das Lager stellte sich in einem chaotischen Zustand dar. Lebensmittel hygienisch aufzubewahren war hier nicht möglich. Zudem wurde Mäusekot in unmittelbarer Nähe und auf Lebensmitteln festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. Nachweise einer professionellen Schädlingebekämpfung konnten nicht vorgelegt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 02.05.2022 konnte weiterhin kein Nachweis über eine professionelle Schädlingsbekämpfung vorgelegt werden. Es wurde wiederum ein Schädlingsbefall festgestellt. Mäusekot wurde in den Regalen und auf Lebensmitteln vorgefunden. Im Keller herrschte immer noch das Chaos. Lebensmittel wurden unverpackt vorrätig gehalten und waren teilweise von Schadnagern angefressen. Aufgrund der Struktur des Lagers ist eine hygienische Lagerhaltung unmöglich. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Little India Luxemburger Str. 42 |
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| 50674 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.01.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Kartoffeln, Zwiebeln, diverse vorbereitete Lebensmittel |
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Verstoß : | Der Betrieb befand sich in einem hygienisch schlechten Zustand. Die Küche und der Lagerraum waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Ausscheidungen von Schadnagern in unmittelbarer Nähe von offenen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgefunden. Im Küchenvorraum befanden sich sehr starke Ablagerungen durch Mäusekot und Urin im Bodenbereich. In der Lagerecke für Kartoffeln, Zwiebeln und verpackte Getränke wurde zudem Rattenkot vorgefunden. Der Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken war nicht an die Stromversorgung angeschlossen. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kontrollintervall war nicht angemessen und das Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen ungeeignet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb war augenscheinlich gereinigt und desinfiziert worden. Es wurde noch stellenweise Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen vorgefunden. Eine sofortige Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder frei gegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Wilhelm Middelberg GmbH Neusser Str. 16 |
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| 50670 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Backwaren |
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Verstoß : | Der Fußboden war unter dem Verkaufsbereich, als auch auf den Rollwagen stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden im Gastraum war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen mit Mäusekot verunreinigt. Eine sofortige Reinigung und Desinfektion der kontaminierten Bereiche wurde angeordnet. In der Produktion wurde stellenweise am Fußbodenbereich, als auch hinter den Einrichtungsgegenständen Mäusekot vorgefunden. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Reinigung und Desinfektion der kontaminierten Bereiche hat stattgefunden. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt und ein Schädlingsmonitoring eingerichtet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.12.2022 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.06.2022 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bascha Grill Osterstraße 47 |
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| 32105 Bad Salzuflen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.04.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Pizzateig (u. -rohlinge), Käse (Gouda), Cocktailsauce, Drehspießfleisch, Frittierfett, Tiefkühlgarnelen |
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Verstoß : | Wiederholt wurden Hygienevorschriften missachtet. Lebensmittel waren nicht zum Verzehr geeignet, da diese entweder unter unhygienischen Umständen bevorratet wurden oder durch tote Insekten, schwarz verfärbtes Frittierfett oder Frostbrand, kontaminiert waren. Lebensmittelbedingte Erkrankungen konnten nicht ausgeschlossen werden. Durch das Fehlen eines Handwaschbeckens im Imbissbereich war eine Handhygiene nicht möglich. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Die Handwaschgelegenheit wurde per Verfügung angeordnet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Lippe - 05 7 66 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.12.2022 |
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