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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Mare Überruhrstr. 387
45277 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Vorbereitungs- und Küchenbereich war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen altschmutzig und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Saladette war von außen und von innen verunreinigt. Der Gastrobehälter (befüllt mit Käse) in der Saladette war in den Randbereichen altverschmutzt. Die Schienen für die Pizzableche/Pizzaformen waren altschmutzig verunreinigt. Die Fliesenfugen im Fußbodenbereich unter dem Arbeitstisch waren massiv verunreinigt. In der Küche waren die Wände hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Unter der Doppelspüle stand ein Gastrobehälter unter einem Anschlussschlauch (augenscheinlich Wasserzufuhr). Dieser Schlauch war undicht. Das sich darin befindliche Wasser war trüb und Schimmel sammelte sich in den Rand- und Eckbereichen des Behälters an. Unter der Doppelspüle waren zahlreiche Gastrobehälter, Pfannen etc., welche teilweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt waren. Die fest an der Wand montierten Hygienespender waren massiv verunreinigt. Eine gründliche Handhygiene war nicht zu erkennen. Auf der Doppelspüle wurde eine verschmutzte Spülbürste in einem Metallbehältnis zusammen mit gespülten Besteck gelagert. Die Regalböden waren im unteren und oberen Bereich altschmutzig verunreinigt. Der Glastürkühlschrank, in dem offene Lebensmittel wie z.B. Salami gelagert wurden, war durch Risse beschädigt und mit Altschmutz und schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Unter der Arbeitsplatte lagerten mehrere Lebensmittel (z.B. Möhren) in Kunststoffkörben. Einige Möhren waren schon verschimmelt. Bedarfsgegenstände wie z.B. Pürierstab, Suppenkellen oder Gastrobehälter, waren altverschmutzt. Nach Anbruch kühlpflichtiger Waren wie z.B. Sahne und Mayonnaise, wurden ungekühlt aufbewahrt. Auf offen gelagerte Garnelen, wurde eine geöffnete Dose Ananas gelagert. Die Randbereiche der Spülmaschinenklappe waren altschmutzig verunreinigt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurde angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 06.03.2023 waren die Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Al Hasnaa Hekayad UG (haftungsbeschränkt) Teilungsweg 28
45329 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In sämtlichen Betriebsräumen konnte ein massiver Schadnagerbefall festgestellt werden. Im Anlieferungsbereich wurde Müll, Kartons und sonstiger Unrat teils übermäßig gelagert. Auf dem Fußboden rechts des Rolltores wurde Schadnagerkot vorgefunden. Im großen Kühlraum in der Lagerhalle war der Fußboden verunreinigt und es wurde an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Im rechten Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In den Regalen befindliche Waren wiesen teilweise defekte Umverpackungen auf. Auf dem Fußboden rechts des Kühlhauses wurden in einer mit Wasser gefüllten Wanne zwei tote Ratten vorgefunden. Im linken Bereich des Lagerraums wurde auf dem Boden an diversen Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch massiven Schadnagerbefall in allen Betriebsräumen. Der Betrieb wurde am 28.02.2023 geschlossen und die Entsorgung kontaminierter Lebensmittel angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei weiteren Nachkontrollen am 02.03.2023, 03.03.2023, 06.03.2023, 09.03.2023, 13.03.2023 und 23.03.2023 konnte der Betrieb noch nicht wieder geöffnet werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Hama Rheinstr. 2
45219 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Produktionsräumen war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt. Die Toilette im Personaltoilettenraum war verstopft. Mit Fäkalien verunreinigtes Wasser befand sich in der Toilettenschüssel. Das Waschbecken war stark verunreinigt. In den beiden Toilettenräumen wurden Reinigungsgeräte gelagert. Im Vorbereitungsraum waren sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Backofen, Kühleinrichtungen, Regale) stark von innen und außen verunreinigt. Saubere Lebensmittelbehälter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt. Außerdem wurden offene Lebensmittel ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. rohes Eigelb, in dem sich ein Pinsel befand, mariniertes Hähnchenfleisch). Das Handwaschbecken war verstopft, des Weiteren fehlten fest an der Wand montierte Spender für Handdesinfektionsmittel und Handwaschseife. Die Waschbecken waren stark verunreinigt. Unter der Spüle wurden Reinigungsmittel und Lebensmittel zusammen gelagert. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt. Die Mikrowelle war stark verunreinigt. Im Kühlschrank befand sich zwei Wochen alte Bolognesesauce. Der Deckel des Eimers wölbte sich bereits und die Bolognesesauce war weiterhin für den Verkauf vorgesehen. Die Teigmaschine war stark mit alten Produktresten, sowie in dem Bereich unter der Rührschüssel mit toten Fluginsekten, verunreinigt. Im Bereich des Bedientresens waren die Wand sowie die darauf befindlichen Kabelleitungen und der Kabelkanal stark mit alten Produktresten verunreinigt. Sämtliche Oberflächen sowie Einrichtungsgegenstände (u.a. Pizzaofen, Kühleinrichtungen, Gitter in den Kühleinrichtungen) waren stark von innen und außen verunreinigt. Im Bereich unter dem Pizzaofen wurden tote Insekten gefunden. Die Pommesschaufel war stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Dichtungen der Kühltüren waren verunreinigt, stellenweise mit einem schwarzen Belag. Es wurden Lebensmittelbehälter verwendet (u.a. zur Lagerung von Teiglingen, Lagerung von losem geriebenen Käse, Spender für Ketchup), die von innen und außen stark altschmutzig waren. Die Fettabzugshaube war stark altfettig verunreinigt. Offene Lebensmittel wurden ohne eine geeignete Umhüllung im Kühlschrank gelagert (u.a. geriebener Käse, Cheddar, Würstchen, Salami). Die Pizzaausrollmaschine war stark mit alten Produktresten sowie mit Gespinsten verunreinigt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. Eine Betriebsschließung bis zur Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, der Entsorgung aller offenen Lebensmittel sowie der Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers wurde vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2023 wurde festgestellt, dass eine ausreichende Grundreinigung durchgeführt wurde. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tsun Gai Bahnstr. 72
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. In mehreren Betriebsteilen (Thekenbereich, Zugang zur Küche, sowie in der Küche) fanden sich Kotspuren von Schadnagern. Im Thekenbereich wurde zudem eine noch lebende Schabe in einer professionellen Klebefalle vorgefunden. Im Betrieb wurden folgende teilweise massive Reinigungsmängel festgestellt: Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Die Verdampferlamellen sowie die Auffangschale des Verdampfers im Innenraum des Kühltresenswaren verunreinigt. Die Auffangschale wies verunreinigtes Standwasser auf. Der Innenraum des Kühltresens war an der Oberseite mit Altschmutz stellenweise verunreinigt. Es wurde roher Nudelteig unabgedeckt gelagert. Einer nachteiligen Beeinflussung insbesondere durch die direkt daneben ausgelaufene Flüssigkeitsowie der am Kühlschrank schwarz-schimmelähnlichen Verunreinigung wurde nicht vorgebeugt. Zudem wurden gebratene Enten in unmittelbarer Nähe zu einem mit schwarzschimmel-ähnlichen Verunreinigungen befindlichen Tiefkühlraum gelagert. Die Außenwand des Tiefkühlraumes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Kartonagen, Lebensmittelwannen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Fußboden im Durchgang zur Küche war erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Das Verdampferschutzgitter sowie das Innengehäuse des Verdampfers waren schwarzschimmel-ähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Eine Kochtopf in unmittelbarer Nähe zu Obst wies eine deutlich oxidierte Fläche auf. Einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt. Das Schneidebrett war auf der Ober-und Unterseite schwarzschimmel-ähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden gebratene Enten unmittelbar an einer Wand unabgedeckt gelagert, die schwarzschimmel-ähnliche Fugen aufwiesen. Der Kühltresen war an der Aussenseite schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (hier: diverses Fleisch, Ananas, Gemüsesorten) im Kühltresen unabgedeckt gelagert. Einer Kontamination vor Verunreinigungen sowie der durch schwarzschimmel-ähnlichen Ablagerungen wurde nicht vorgebeugt. In der Küche befand sich ein stark schwarz-verunreinigtes Regalbrett aus unbehandeltem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Einer nachteiligen Beeinflussung der unmittelbar neben dem Holzbrett gelagerten, rohen Teigtaschen wurde nicht vorgebeugt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Servierwagen zur Lagerung von Lebensmitteln war auf den Ablageflächen mit ausgelaufenen Flüssigkeiten verunreinigt. Einer Kontamination auf die umliegenden Lebensmittel wurde nicht vorgebeugt. Eine Tonne zur Aufbewahrung eines geöffneten Reissackes war an der Aussenfläche sowie an/in den Griffen mit verkrusteten Belägen verunreinigt. Folgende Lebensmittel waren betroffen: - diverse Fleischzubereitungen - vorgeschnittenes Gemüse - rohe Eier - gebratene Enten - roher Nudelteig
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.02.2023 - Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Jaipur Bahnstr. 72
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Randbereichen des Fußbodens in folgenden Bereichen festgestellt: - Gastraum mit Theke (Lagerung Getränke) - Küche (Lagerung Mehl, Teig, frisches Fleisch, insbesondere Geflügel) - Lagerraum. Am Kühlschrank wurde eine zerquetschte Kakerlake gefunden. (weiter Lagerung von diversen Getränken und Gewürzen) Mehrere Kühleinrichtungen waren von innen teilweise massiv verunreinigt (Lagerung von Salat, u.a. befand sich eine verschimmelte Gurke in einer Kühleinrichtung).
Status der Mängelbeseitigung: Stand 10.02.2023 – Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind angeschlossen. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
CNL GmbH Panys Pizza Worringer Str. 142
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Mäusekot in den Rand und Eckbereichen des Fußbodens in folgenden Bereichen festgestellt: - Gastraum mit Bedientheke - Küche - Lagerraum mit Teigproduktion (tote Maus unter einem Arbeitstisch und im Pizzateigbereich) Zum Kontrollzeitpunkt lagerten folgende Lebensmittel im Betrieb: Mehl Teig diverses frisches Obst und Gemüse diverse Gewürze frisches Fleisch (hauptsächlich Geflügel) diverse Erfrischungsgetränke diverse Molkereiprodukte
Status der Mängelbeseitigung: Stand 01.02.2023 – Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Dall Amico Neusser Str. 65
50670 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.2022
ggf. Produktbezeichnung: Pizza
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Zubereitungstheke wurde in den Fußbodenrandbereichen und der Ablagefläche für Pappe und Holzscheitel für den Pizzaofen Mäusekot vorgefunden. In den Fußbodenrandbereichen des Lagerraums wurde Mäusekot vorgefunden, in unmittelbarem Umfeld befanden sich offene Säcke mit Mehl. In der Küche wurde ein Mäusebefall auf der Ablagefläche für Lebensmittelverpackungen und stellenweise in den Fußbodenrandbereichen vorgefunden. Die Küche und die Zubereitungstheke waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 29.11.2022 wurde in der Zubereitungstheke ein Schabenbefall am Wandbereich des Pizzaofens festgestellt. Mit den Reinigungsarbeiten wurde begonnen, eine Reinigung in die Tiefe muss noch erfolgen. In den Fußbodenbereichen des Lagerraums wurde noch stellenweise Mäusekot vorgefunden. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Mit den Reinigungsarbeiten in der Küche wurde begonnen, eine Reinigung in die Tiefe muss noch erfolgen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnte keine Flächendesinfektion im Betrieb vorgezeigt werden. Eine professionelle Schädlingsbekämpfung hatte noch nicht stattgefunden. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.11.2022 war im Betrieb augenscheinlich eine Reinigung durchgeführt worden. Vereinzelt wurden noch Mäusekotspuren im Fußbodenbereich vorgefunden. Eine Bekämpfung durch einen professionellen Schädlings-bekämpfer wurde durchgeführt. Der Betrieb des Restaurants konnte wieder eigenverantwortlich durch den Betreiber aufgenommen werden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizza Paradies Bahnstr. 179
50858 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2022
ggf. Produktbezeichnung: Diverses zum Teil geschnittenes Gemüse , Joghurtsoße, Toma-tenmark, gekochte Nudeln, Tunfisch, geräucherte Rohwurst, gekochte Brühwurst, diverse leicht verderbliche Lebensmittel, etc.
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch und zum Teil auch baulich schlechten Zustand. Durch die nicht den Hygienestandards entsprechende Hygiene waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. Weiterhin wurde festgestellt, dass eine Abdeckung der dort gelagerten Lebensmittel zu keinem Zeitpunkt erfolgte. Eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken der Gästetoilette fehlte, obwohl diese auch als Personaltoilette genutzt wurde. Der Betrieb wurde amtlich geschlossen. Das Behandeln, Herstellen und Abgeben von Lebensmitteln wurde untersagt. Eine erneute Öffnung des Betriebes durfte erst nach erneuter Abnahme durch die Behörde erfolgen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 06.12.2022 war eine Reinigung und Desinfektion teilweise durchgeführt worden, die hygienischen Mängel bestanden zum größeren Teil immer noch, ein Schädlingsmonotoring fehlte immer noch, die baulichen Mängel bestanden ebenfalls weiterhin. Eine weitere Nachkontrolle am 07.12.2022 zeigte, dass die meisten hygienischen Mängel beseitigt worden waren, jedoch fehlte weiterhin ein Schädlingsmonotoring. Der Betrieb wurde wieder freigegeben. Bei der Nachkontrolle am 16.01.2023 wurde immer noch die nicht installierte Warmwasserfufuhr bemängelt, auch eine Mikrowelle, die bereits vier Wochen zuvor vernichtet werden sollte, existierte nach wie vor. Bei der Kontrolle am 10.02.2023 wurde der Betrieb erneut in einem katastrophalen hygienischen Zustand vorgefunden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rice&Curry Aachener Str. 1187
50858 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.12.2022
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In dem Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An dem Handwaschbecken auf der Personaltoilette fehlte die Warmwasserzufuhr. Die in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden außerdem Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht im Betrieb einsehbar war, bzw. für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutz-gesetz im Betrieb einsehbar war, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 22.02.2023 waren viele der festgestellten Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Netto Marken Discount Brühler Landstr. 438
50997 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Mäusebefall im Lager und im Verkaufsraum festgestellt. Schadnagerkot konnte stellenweise auf den unteren Regalebenen im gesamten Verkaufsraum gefunden werden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 24.01.23 war die Dokumentation des Schädlingsmonitorings nicht ausreichend, auch die bereits durchgeführte Reinigung war nicht ausreichend. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.01. waren alle Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Trinkhalle Kiosk Wallstr. 68
51063 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrollen am 05.01. und 12.01.2023, es war ein Schädlingsbekämpfer bestellt und eine Grundreinigung durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Lengfeld Champus GmbH Lengfeld Champus im UG Karstadt Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Vorbereitungsraum (Küche) wurde Mäusekot unter den Regalen und in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens gefunden. In dem Untergeschoß des Gebäudes an der Schadowstr. 93 befinden sich mehrere Lebensmittelgeschäfte die offen miteinander verbunden sind. Aufgrund des festgestellten mutmaßlichen Schadnagerbefalls in einem der LM Betriebe wurden sämtliche Betriebe auf einen möglichen Schadnagerbefall kontrolliert.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.01.2023 – Reinigung und Desinfektion erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Luithardt Fleischwaren GmbH & Co. KG vertreten durch Luithardt Verwaltungs GmbH Memeler Str. 22
42781 Haan
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.01.2023
ggf. Produktbezeichnung: Gelbes Curry Vegan/ Vegetarisch
Verstoß : Bei dem oben bezeichneten Produkt handelt es sich um eine flüssige Soße, welche als veganes / vegetarisches Produkt an Gastronomiebetriebe vertrieben wurde. Eine Verdachtsprobe aufgrund einer allergischen Reaktion ergab einen positiven Befund hinsichtlich des Vorkommens von Milchbestandteilen. Mit zwei verschiedenen Methoden konnten Gesamtmilchbestandteile, berechnet als Magermilchpulver mit einer Konzentration von 5572 mg/kg (ppm) und Casein mit einer Konzentration von 3065 mg/kg (ppm) ermittelt werden.
Status der Mängelbeseitigung: Die Gastronomiebetriebe, welche beliefert wurden sind über den Mangel informiert worden. Endverbraucher werden nicht direkt beliefert.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Tains - mein-asiamarkt GmbH Tains Nahkauf Immermannstr. 50-52
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall und Verunreinigung in folgenden Bereichen festgestellt: Verkaufsraum EG – Kot unter folgenden Regalen: Obstregal mit u.a. Orangen, unterhalb des Gemüseregals und des Bedarfsgegenständeregals, unter Regal mit Seetangsnacks, unter Regal mit diversen Würzsaucen und Speiseölen, sowie in weiteren Randbereichen des Fußbodens und hinter und unter Reissäcken. Kühlraum UG - Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Vorbereitungsraum EG - Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Mäusekot neben dem Regal für Bedarfsgegenstände. In dem Vorbereitungsraum wurden u.a. diverse Gemüse geschnitten, portioniert und für den Verkauf verpackt. Es wurden diverse Backwaren produziert und für den Verkauf vorbereitet. Lagerraum UG – Mäusekot und Urin auf Reissäcken, Mäusekot neben Kartons für ToGO Verpackungsmaterial Spülküche UG (Eat Tokyo) – Mäusekot und Verunreinigung in Randbereichen des Fußbodens.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.01.2023 Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Eat Tokyo im Tains Asiamarkt Immermannstr. 50 -52
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Betrieb befindet sich im Verkaufsraum der Firma Tains - mein-asiamarkt GmbH und nutzt viele Betriebsräume gemeinsam mit Tains. In den gemeinsam genutzten Betriebsräumen, wie Lagerraum, Müllraum, Vorbereitungsraum, Kühlraum, Gefrierraum und Spülküche wurden schwerwiegende hygienische Mängel und Mäusekot vorgefunden. Weiterer Mäusekot wurde in der Küche vorgefunden. In dem Bereich wurde u.a. Reis verarbeitet, es wurde in Kühlschränken roher Fisch für Sushi gelagert und diverse andere Zutaten um Sushi herzustellen.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.01.2023 – Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Orient Master GmbH Go Asia Supermarkt im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Verkaufsraum wurde Mäusekot in den Verkaufsregalen (neben Mehl, zwischen Fertiggerichten, auf Palette mit Kokusnusmilch) zwischen diversen Lebensmitteln und in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens gefunden. In dem Untergeschoß des Gebäudes an der Schadowstr. 93 befinden sich mehrere Lebensmittelgeschäfte die offen miteinander verbunden sind. Aufgrund des festgestellten mutmaßlichen Schadnagerbefalls in einem der LM Betriebe wurden sämtliche Betriebe auf einen möglichen Schadnagerbefall kontrolliert.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.01.2023 – Reinigung und Desinfektion erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Belchicken (in Bilker Arcaden) Friedrichstr. 133
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Hinterlassenschaften von Schadnagern in folgenden Bereichen festgestellt: Verkaufsraum mit Imbiss – im Rand und Eckbereich des Fußbodens. Küche - im Rand und Eckbereich des Fußbodens (Es wurden Getränke sowie offen Pommes, Hähnchen und Brötchen gelagert. Lagerraum im UG – im Rand- und Eckbereich des Fußbodens (Es lagerten diverse verpackte Lebensmittel)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.01.2023 – Der Betrieb wurde gereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Karstadt Feinkost GmbH & Co. KG, Perfetto Feine Kost Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verkaufsfläche 1. UG – mehrere tote Schaben unter dem Sirupregal, Mäusekot vor Regal mit Wasserflaschen Fleisch-, Fisch-, Wurst- und Käsetheke 1. UG - in den Rand- und Eckbereichen neben dem Fleischwolf wurde Mäusekot und Verunreinigungen vorgefunden. Grillraum hinter der Bedienungstheke 1. UG – in den Rand- und Eckbereichen Mäusekot und Verunreinigungen. Im Bereich des "Perfetto Imbiss" konnte auch Mäusekot vorgefunden werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war dieser Bereich geschlossen, da Sanierungsarbeiten erfolgten. In dem Untergeschoß des Gebäudes an der Schadowstr. 93 befinden sich mehrere Lebensmittelgeschäfte die offen miteinander verbunden sind. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls wurden sämtliche Betriebe auf einen möglichen Schadnagerbefall kontrolliert.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.01.2023 – Reinigung und Desinfektion erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 14.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Lumino Pizzeria" - Zeytuncu, Yusuf Grevenbroicher Str. 55
41065 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Wiederholte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz zur Einhaltung hygienischer Anforderungen: Wie bei Kontrollen am 31.03.2022, 09.06.2022 18.11.2022 konnten keine Eigenkontrolldokumente (Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsmonitoring etc. ) vorgelegt werden. Bei allen Kontrollen wurde festgestellt, dass der Fußboden im Kühlraum beschädigt war und für das Handwaschbecken in der Personaltoilette die Warmwasserzufuhr fehlte. Es wurden in verschiedennen Betriebsräumen wiederholt verunreinigte Fußböden festgestellt. Bei der Kontrolle am 26.01.2023 stand im Vorbereitungsraum Pizza keine funtionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände zur Verfügung. Zudem wurde in diesem Raum ein Mäusebefall festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 14.03.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
„City Markt“ - Radhwan Ferhan Sulaiman GbR mit Saif Ahmed Omar Blasine Hindenburgstr. 155
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.01.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden wiederholt Verstöße gegen Lebensmittelrecht festgestellt: Bei einer Kontrolle am 06.09.2022 wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Bei dieser Kontrolle konnten keine Eigenkontrolldokumente vorgelegt werden. Am Bedientresen Fleisch waren aufgrund mangelhafter Ordnung und Struktur keine Arbeitsprozesse im Sinne einer guten Lebensmittelhygiene möglich. Das Handwaschbecken am Bedientresen Fleisch war am 06.09.2022 nicht nutzbar, so dass eine hygienische Handreinigung während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens nicht möglich war. Bei der am 18.01.2023 durchgeführten Kontrolle wurden im Kundenbereich tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und ohne Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass eine Rückverfolgbarkeit nicht gegeben war. Die Eigenkontrollmaßnahmen waren lückenhaft. Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Nachweise über Hygiene – Personalschulungen fehlten. Am Bedientresen Fleisch war der Fußboden verunreinigt und das Handwaschbecken nicht leicht zugänglich. Im Kühlraum Fleisch war der Fußboden verunreinigt und der Verdampfer verstaubt. Am Bedientresen Nüsse waren die Unterfächer verunreinigt, auf den Edelstahlbehältnissen lag ein Heizlüfter. Das in diesem Bereich angebrachte Handwaschbecken war nicht nutzbar, so dass eine funktionsfähige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände nicht zur Verfügung stand. Der Fußboden in diesem Bereich war verunreinigt. Im Keller wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt war.
Status der Mängelbeseitigung: Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2023 wurde festgestellt, dass einige Mängel behoben worden waren. Folgende Mängel bestanden aber weiterhin: es wurden immer noch Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag bzw. die keine Hygiene – Schulungen vorlegen konnten. Es fehlten weiterhin Eigenkontrolldokumente. Das Handwaschbecken am Bedientresen Fleisch war immer noch nicht leicht zugänglich. Im Kühlraum Fleisch war der Fußboden noch immer verunreinigt und der Verdampfer noch immer verstaubt. Das Handwaschbecken am Bedientresen Nüsse konnte auch bei der Nachkontrolle nicht genutzt werden. Der Fußboden in diesem Bereich war noch immer verunreinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.09.2023


      LANUV NRW 2019

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