Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 25.03.2024 |
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Produktbezeichnung: | Pflaumenpunsch |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | L 160 90 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Königskind Genussmanufaktur |
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Straße: | Unterm Ziegenbusch3 |
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Ort: | 51674 Wiehl |
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| | | Analysierter Stoff: | Sorbinsäure (E200-E202) | Untersuchungsergebnis: 280 mg/l | Grenzwert: 200 mg/l |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil E Kategorie Nr. 14.2.8 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E200- E202) wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.09.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 17.04.2024 |
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Produktbezeichnung: | Möhren |
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weitere Angaben zum Produkt: | 10 Stück unverpackte Möhren aus Freilandanbau |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Jochen Roelen GbR/ Finkenberger Hof |
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Straße: | Berger Dorfstr.63 |
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Ort: | 41189 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | 1,4-Dimethylnaphtalin | Untersuchungsergebnis: 0,13+/-0,067 mg/kg | Grenzwert: 0,05 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO(EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels 1,4-Dimethylnaphtalin, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.10.2024 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 02.04.2024 |
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Produktbezeichnung: | tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | VN160VI018 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 13.06.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Euromex Seafood Import/Export |
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Straße: | Welserstr.1 |
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Ort: | Lippstadt |
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| | | Analysierter Stoff: | Natriumcarbonat bzw. Carbonat | Untersuchungsergebnis: 1.214,2 mg/kg Natriumcarbonat, entspricht 687,3 mg/kg Carbonat | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In der o.g. Probe wurde Natriumcarbonat bzw. Carbonat nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes ist in dem Produkt "Tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert" nicht zulässig (Artikel 4 VO (EG) 1333/2008 |
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Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Golden Dragon Düsseldorfer Str 534 |
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| 47055 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln |
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Verstoß : | 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt
2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich)
3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt
4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Edame, Salat |
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Verstoß : | 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche)
2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.
In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| NUR Bäckerei GmbH Krayer Str. 194 |
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| 45307 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb war keine Warmwasserversorgung vorhanden. Die Personalhygiene, insbesondere die Händehygiene, war unzureichend. Sämtliche Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter, Griffe) waren mit Altfettkondensat und alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Tür- und Griffaufhängungen der Kühleinrichtungen waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. In den Kühleinrichtungen waren die Kühlaggregate inkl. Verdampferschutzgitter altschmutzig. Diverse Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Pfannen, Backbleche) wurden so gelagert, dass diese nicht ausreichend abtrocknen konnten. Der Fußboden war mit alten verkrusteten schwarzen Produktresten verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen. Von den Wänden blätterte stellenweise der Farbanstrich ab, insbesondere in den bodennahen Bereichen. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Lagerraum wurde in den Rand- und Eckbereichen und hinter den Kühleinrichtungen Schadnagerkot vorgefunden. Kondensat des Tiefkühlhauses wurde in einen Eimer hinter dem Tiefkühlhaus, der bereits überlief, abgeleitet. Um den Eimer herum befand sich bereits eine großflächige Wasseransammlung.
Im Tiefkühlraum wurden Teigrohlinge vorgefunden, welche nicht ausreichend abgedeckt waren. Der Stikkenwagen, in welchem die Teigrohlinge lagerten, war mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Kühlraum war die Decke im Bereich der Verkabelung des Verdampfers verrußt.
Im Kühlraum für Gemüse blätterte der Farbanstrich stellenweise ab. Die Regale, auf welchen das Obst und Gemüse offen lagerte, waren stark mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Lebensmittel (z.B. Spitzpaprika grün, Blumenkohl, Rotkohl) waren bereits mit schimmelartigen Belägen behaftet.
Im Kühlraum für Teigrohlinge waren die Stikkenwagen, in welchen Teigrohlinge und Hackfleischmassen lagerten, mit alten Produktresten verunreinigt. Insbesondere im Bereich der Führungsschienen befanden sich schwarzschmierige Beläge.
In der Küche war die Tiefkühltruhe von innen vereist. Innerhalb der Tiefkühltruhen lagerten eigens eingefrorene Lebensmittel (z.B. Teige, mariniertes Geflügel, Köfte) ohne eine ausreichende bzw. gefriergeeigneter Umhüllung. Zudem fehlte eine interne Kennzeichnung der eigens eingefrorenen Lebensmittel. Die Mikrowelle war im Inneren verunreinigt. Die Regale waren unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülbrause war im Bereich des Auslasses und der Griffflächen mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt Der Wrasenabzug war im Inneren mit Altfettkondensat verunreinigt.
Im Bereich der Bedientheke war der untere Kühlbereich des Bedientresens mit alten verkrusteten schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Ablaufrinne unterhalb der Kühlrippen war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
In der Bäckereiabteilung war die Silikonfuge an der Handwaschgelegenheit mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Der Kühltisch, in welchem eine Schale mit rohem Ei stand, war von innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Gittereinsätze des Kühltisches waren stellenweise schadhaft, so dass der Lack abplatzte. Die Saladette war unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Innerhalb der Saladette unter den GN-Behältern befand sich eine Flüssigkeit, welche eine milchig gelartige Konsistenz hatte und mit alten Produktresten verunreinigt war. Die Holzkisten für die Teigrohlinge waren von außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Abdeckfolien der Stikkenwagen waren von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Reinigungsgerätschaften lagerten mit unmittelbaren Fußbodenkontakt. Der Servierwagen und der Spiralkneter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Das Abzugsgitter der Öfen war mit staubartigen Belägen verunreinigt.
Im Verbindungsgang vor dem Raum für Bedarfsgegenstände wurden in den Tiefkühlschränken Lebensmittel ohne eine ausreichende Abdeckung gelagert. Die Tiefkühlschränke waren im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt.
Im Personal WC Raum war der Spender für Handdesinfektionsmittel nicht befüllt.
Im Lagerraum im EG lagerten verunreinigte Eimer in unmittelbarer Nähe zu gereinigtem Lebensmittelkontaktmaterial (z.B. GN-Behälter).
In der Spülküche waren die Spülmaschinen von innen mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Umkleideraum war eine regelmäßige Reinigung nicht ersichtlich. Auf den Spinden lagerten diverse Gegenstände (z.B. Schuhe, Schulsachen). Es wurde eine Waschmaschine vorgefunden, welche von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt war.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und Herstellung der Warmwasserversorgung wurden angeordnet, ca. 80 Kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen und eine der Spülmaschinen für die Nutzung gesperrt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 27.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Claßen Nordstraße 9 |
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| 52353 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schadnagerbefall in der Filiale. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Douiri, Mimoun Mittelstr. 40 |
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| 41236 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.09.2023 und 12.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wiederholt Verunreinigungen der Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung waren in der Fischabteilung wiederholt nicht gegeben. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kamper Hof Bonner Straße 35 |
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| 40589 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende massive Hygienemängel in der Küche und der Schanktheke festgestellt:
Schwarzschimmelähnliche Ablagerung in der Spülvorrichtung sowie im Spülbecken
Altverschmutzungen, rötliche Beläge (Biofilm) und schwarzschimmelartige Ablagerungen an Einrichtungsgegenständen, Wänden und Böden
Der Herd war komplett mit alten Verunreinigungen (Ruß und Fett) behaftet.
Zwei Kühlschränke waren im Inneren massiv mit Fleischsaft und rötlichen Ablagerungen verunreinigt. (Lagerung von Schweine-Lachse, Hackfleisch, Käse, Gemüse) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 29.02.2024: Der Betrieb war gereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Rodizio Royal Elisabethstr. 82 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot), in folgenden Bereichen vor:
- Gastraum mit Salatbuffet
- Bedientresen
- Küche
- Spülküche
- Nebenraum
- Trockenlager
Betroffene Lebensmittel:
- Fleisch
- Fleischerzeugnisse
- Verzehrfertige Salate
- Dessertspeisen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 02.02.2024: Mängel teilweise behoben. Der Betrieb wurde gereinigt, die offenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Take the good Food DUS II GmbH Takethegoodfood Burger Bolkerstr. 39 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
Im Vorbereitungsbereich im 1. OG wurden erhebliche Ansammlungen von Abfall festgestellt. Teilweise war aus den Müllsäcken austretende Flüssigkeit ersichtlich. Im gesamten Bereich war ein muffiger Geruch wahrnehmbar.
Es wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Hackfleisch
- Kartoffelerzeugnisse
- Mayonaise
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.01.2024: Der Müll wurde entfernt. Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| A Tavola GmbH A Tavola Wallstr. 11 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schabenbefall) in folgenden Bereichen vor:
- Küche
- Kühhlraum in der Küche
- EG Spülküche
- EG Raum Eiswürfelmaschine
- EG Theke
Hygienemängel:
Küche:
Der Slicer (Schneidemaschine) war stark verunreinigt Der
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Die Nudelmaschine und die Teigknetwerkzeuge waren stark verunreinigt.
UG Kühlraum Fleisch & Wein:
Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde frischer Fisch unabgedeckt und im eigenen Saft gelagert.
Kühlraum in der Küche:
Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Nudelerzeugnisse
- Fleisch
- Fisch
- Saucen
- geschnitten Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.02.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 05.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| China Imbiss Express 2000 Frohnhauser Str. 319 |
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| 45144 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Böden waren in allen Produktions-, Lager- und Personalräumen verunreinigt. Im verunreinigten Kellerbereich wurde verbreitet Nagerkot vorgefunden. In der Küche war die Handwaschgelegenheit mit einem Topf sowie mehreren Lappen blockiert. Die Spender der Hygieneausstattung waren nicht befüllt. Die Doppelspüle aus Edelstahl wies massive Verunreinigungen der Oberfläche und Armatur auf. Der Bereich des Wandabschlusses wies massive, schwarzschimmelartige Verunreinigungen auf. Im Bereich der Spüle stand eine Schüssel mit einem Stahlschwamm. Die Schüssel sowie der Stahlschwamm waren massiv verunreinigt und rochen unangenehm. Der Abzug über dem Herd sowie die eingelegten Vorfilter waren in Gänze mit Altfett und Staubablagerungen behaftet. Die Fettablaufrinne war zum Ablauf hin mit erhärtetem Fettkondensat gefüllt. Der Wand- und Deckenanstrich war verbraucht und teilweise altfettig verunreinigt. Im Kühlschrank wurde eine Konserve mit Ananas gelagert, welche verdorben roch. Verschieden Gerätschaften sowie Einrichtungsgegenstände (Reiskocher, Mehrfachstecker, Kühlschränke, Mikrowellenherd, V-Hobel, Kochtöpfe, Tischdosenöffner etc.) wiesen massive Altverschmutzungen auf. Im Flur standen E2-Kisten mit ursprünglich tiefgekühlten Fleischprodukten (Schweinerücken, Geflügel), die sich seit dem Vorabend bei Raumtemperatur im Auftauprozess befanden. In einem verunreinigten Kühlschrank wurden nicht abgedeckte Lebensmittel gelagert. Der gesamte Personaltoilettenbereich war massiv altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde hier vor dem Handwaschbecken ein Kochtopf mit Bratfett gelagert. Für den Betrieb fehlte ein an die Betriebsgröße angepasstes Eigenkontrollsystem. Insbesondere fehlten Aufzeichnungen zur Wareneingangskontrolle, Reinigung- und Desinfektion, Personalschulung, Schädlingsmonitoring sowie Temperaturmessungen der Kühleinrichtungen.
Die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung und Vernichtung der Lebensmittel wurde schriftlich angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 04.03.2024 waren die Mängel nicht ausreichend beseitigt, erst bei einer weiteren Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 04.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Maxime Pro GmbH Lützowstraße 30 |
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| 45141 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Verkaufsraum sowie im Kühlraum verdorbenes Obst und Gemüse (z.B. : Zitronen, Pomelo, Mandarinen, Orangen, Cocktailtomaten, Süßkartoffeln, Auberginen, Romanasalat, Rettich und Rüben) in einer geschätzten Gesamtmenge von ca. 6.000kg zum Weiterverkauf gelagert.
Im Kühlraum war zudem der Boden, besonders in den Ecken und unter den dort abgestellten Paletten, mit ausgelaufener Kältemittelflüssigkeit verunreinigt.
Die Schließung des Betriebes sowie die Entsorgung von ca. 6.000kg Obst und Gemüse, gegen Vorlage eines Entsorgungsnachweises, wurde mittels Ordnungsverfügung angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Jacob Brot Großbäckerei GmbH & Co. KG / Fladenbrot Bäckerei Jacob Brot Friedrichstr. 55 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurde ein schwerer Schadnagerbefall festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehrh gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 27.02.2024). |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Steinhoff Hammer Landstr. 2 |
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| 59514 Welver |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens in der Backstube war nicht funktionstüchtig. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (im Bereich Backstube, Lagerbereich, Anlieferungsbereich) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine in der Backstube war schimmelartig verunreinigt. Die Wände in der Backstube, im Lager- und Anlieferungsbereich waren teilweise mit Spinngewebe verunreinigt. Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, so dass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel waren nach der ersten Nachkontrolle (22.08.2023) noch nicht behoben. Nach der letzten Nachkontrolle (19.09.2023) waren die Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gut Mentzelsfeld Mentzelsfeld 8 |
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| 59555 Lippstadt |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Tiefkühlzelle war bis zu deren Eingangstür komplett mit Lebensmitteln zugestapelt. Im unteren Bereich schimmelten zum Teil die eingefrorenen Produkte. Eine Rückverfolgbarkeit war nicht gewährleistet. Des Weiteren war eine ausreichende Kühlung nicht möglich. Im Kühlraum vor der Tiefkühlzelle waren die Regale starkt mit Schimmel verunreinigt. Des Weiteren befanden sich offene Eimer mit Lebensmitteln im Kühlhaus, die bereits auf der Oberfläche mit Schimmel behaftet waren. In der Küche fehlte in mehreren Bereichen die Grundhygiene. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 15.09.2023: Die Mängel waren behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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