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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.06.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
LARA Lebensmittelladen Hüttenstraße 65
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereich festgestellt: Verkaufsraum (in den Regalen – Lagerung von Paprika, Kartoffel) Küche (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, im Schrank mit Bedarfsgegenständen) Büro Flur/Verbindungsgang (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens) Lagerraum hinter Küche (im Randbereich hinter Gefrierschrank und Regal) Personaltoilette Trockenlager (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, in den Regalen u.a. Lagerung von Nudeln, Konserven) Weitere Hygienemängel: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes im Lagerraum war schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 28.04.2023 - Der Betrieb war gereinigt und aufgeräumt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 07.12.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.06.2023
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Jung Food Oststraße 76
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Bereichen wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt: Verkaufsraum Küche vor den Räucherräumen, unmittelbar angrenzend mit den Produktionsräumen Lagerraum Anlieferung UG Gang (führt zu Umkleideraum, Gefrierraum, Lagerräumen) Umkleideraum Lagerraum UG Massive Reinigungsmängel: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kochkessel war erheblich verunreinigt (Kalkablagerung, Altschmutz). Der Spender für Flüssigseife war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer im Kühlraum UG war hochgradig schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wand im Gefrierraum hinter und unter dem Verdampfer war hochgradig verunreinigt. Die Knochenbandsäge war hochgradig verunreinigt (alte Fleisch/Knochenspänereste) Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden: Paniertes Fleisch Reisprodukte Sushi Gemüse
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 07.12.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.06.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Bocconcino Exclusive GmbH Kaistraße 4
40221 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Bereichen wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt: Küche, auf dem Regalboden im Arbeitstisch, neben Konvektomat, tote Maus in Falle unter der Kücheneinrichtung Pizzaherstellung, unter Arbeitstisch neben Lebensmittelkonserven, Teigkneter mit Pizzateig in Nische Vorbereitungsraum, auf der Ablage unter dem Schmutzwasserausgussbecken Spülküche, unter dem Arbeitstisch neben dem Handwaschbecken Lagerraum/Anlieferung mit Kühl-/Tiefkühleinrichtungen Massive Reinigungsmängel: Der Konvektomat und die Fritteuse waren im Innenbereich erheblich mit dunklen Ablagerungen, Verkrustungen und fettigen Rückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage über dem Kochbereich war außen mit dunklem abtropfendem Fett verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände im Bereich des Küchenblocks waren eklatant mit alten Lebensmittelresten, dunklem Altschmutz, sowie mit klebrigen und schmierigen Fettrückständen verunreinigt. Die obere Fläche des Pizzaofen war mit alten und trockenen Teigresten, dicken Staub und Schmutzablagerungen verunreinigt. Der Regalboden des Arbeitstisches in dem sich Lebensmittel befanden war erheblich mit Anhaftungen und Altschmutz verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich großflächig schimmelähnlich und mit graugelblichen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Boden unter dem Schmutzwasserausgussbecken war mit einer schwarz/gräulichen und stark muffigen riechenden Schmutzwasseransammlung eklatant verunreinigt. In dieser Schmutzwasseransammlung wimmelten unzählige Würmer. Der Spülarm der Geschirrspülmaschine war mit einem braun-gelblichen kalkhaltigen Belag verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war mit dunklen und schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt. Darunter wurden Fisch und Kartoffeln unabgedeckt gelagert. Weitere Mängel: Diverse Saucen wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten. Die maximale zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurden überschritten (zB. Schinken). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine, nebst Geschirrkorb war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden: Fisch und Riesengarnelen, Pizzateig, Pizzabelag darunter Schinken, Zwiebeln, Käse, Thunfisch, Tomatensoße Geschnittener Blattsalat Verschiedene vorbereitete Saucen Geschnittenes Gemüse darunter Paprika, Kartoffeln
Status der Mängelbeseitigung: Stand 27.04.2023 – Reinigung durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 07.12.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.06.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Glorious World GmbH – China Restaurant Nr. 6 Rubensstr. 6
45147 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.04.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In den Betriebsräumlichkeiten waren sämtliche Oberflächen der Einrichtungsgegenstände, Bedarfsgegenstände, Böden und Wandflächen sowie diverse Handkontaktflächen verunreinigt. In der Küche wurden Abfallansammlungen in aufgestapelten Abfallsäcken gelagert. Reinigungsgerätschaften waren stark verschmutzt. Die Fenster waren massiv verunreinigt. Die Fritteuse war mit Produktresten sowie Altfett verunreinigt. Der Spülbereich wies Verunreinigungen durch Fett- und Speisereste auf. Reinigungsmittel wurden in unmittelbarer Nähe zur Lebensmittelzubereitung gelagert. In der Tiefkühltruhe lagerten eingefrorene unbedeckte Lebensmittel, teilweise mit Gefrierbrand und ohne Einfrierdatum. Teilweise wurden Fleischwaren in beschädigten Eimern eingefroren. Die Tiefkühltruhe war im Bereich der Dichtungen mit Fritteusenfett verunreinigt. Die gesamte Abzugsanlage war massiv mit Altfett verunreinigt. Gewürzbehälter sowie der Ablagetisch waren massiv verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war verschmutzt. Kühlpflichtige Lebensmittel wie z.B. Garnelen, wurden bei Raumtemperatur gelagert. Im Kühlhaus waren die Wände, Decken und Bodenbereiche sowie das Kühlaggregat altschmutzig verunreinigt. Hier wurden u.a. Fleischwaren und Cremes in offenen Behältnissen gelagert. In einer Kühl- /Gefrierkombination ohne Stromversorgung lagerte im Innenbereich aufgeschnittenes Fleisch in einer Plastiktüte. Das Fleisch befand sich bereits in einem Verwesungszustand, wobei austretende Fleischsäfte den restlichen Teil des Kühlschranks kontaminierten. Verwesungsgeruch war deutlich wahrnehmbar. Die Stoßkanten aus Silikon zwischen Spültisch und Wand waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. In einer Tiefkühltruhe im Lagerraum, befand sich eingefrorenes Fleisch, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum November 2021. Im Trockenlager wurden in der geöffneten Sackware, Schadnagerkotspuren vorgefunden, die sich auch im Weiteren auf dem Boden und den Regalflächen sowie in verschiedenen Umverpackungen befanden. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. Der Kellerraum war nicht zugänglich, da Materialien bis zum Eingangsbereich deckenhoch gestapelt wurden. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebs- und Produktionshygiene, sowie dem Schädlingsbefall innerhalb der Betriebsstätte. Eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung wurden angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 28.04.2023 waren die Reinigungsarbeiten unzureichend erfolgt. Die Schließungsverfügung wurde nicht aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.12.2023


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.06.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tober Einzelhandels oHG, Rewe Schangstr. 5
45259 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.05.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlraum Fleisch/Wurst waren die Fugen der Wände stellenweise schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Der Türgriff, sowie das Türschloss waren verunreinigt. Im Deckenbereich in der Nähe des Verdampfers befand sich eine schwarzschimmelähnliche Verunreinigung. Das Verdampfergitter war verunreinigt. Der Boden, insbesondere vor dem Fleischwolf war mit alten Produktresten verunreinigt. Der Fleischwolf war in den schwer zugänglichen Stellen, insbesondere im Bereich des Schalters, sowie an der Unterseite der Metallverkleidung mit alten Produktresten behaftet. Der Fleischwolf war im Inneren verunreinigt. Im Thekenbereich der Fleisch- und Käseabteilung waren die Gitter der Kühltheke stark verunreinigt. Die Fächer an den Theken, in denen Tüten für Lebensmittel gelagert wurden waren im Inneren verunreinigt. Die Metallabdeckung an den Lichtern der heißen Theke war verunreinigt. Die Stromkabel, sowie die Steckdosen an den Theken waren verunreinigt und die Abdeckungen stellenweise schadhaft. Der Hackklotz war unterhalb der Regaloberfläche stark verunreinigt. Am Hackklotz befand sich ein Messerhalter. Dieser war auf der Rückseite stark verunreinigt. Am Handwaschbecken befand sich ein im Inneren verunreinigter Behälter mit Bedarfsgegenständen (diverse Messer). Die Spender für Seife und Desinfektionsmittel waren am Auslass verunreinigt. Im Vorbereitungsraum für Fleischwaren, war das Handwaschbecken mit verunreinigten Schüsseln zugestellt. Am Spülbereich befand sich eine Halterung für Bedarfsgegenstände, hier befanden sich verunreinigte Messer, sowie Kettenhandschuhe. Die Schneidebretter am Arbeitstisch waren an der Unterseite schwarz verfärbt. Der Tischdosenöffner war am Dorn verunreinigt. Die Knochensäge war im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Aufsätze des Wurstfüllers waren im Inneren verunreinigt. Im Regal befanden sich mehrere mit Produktresten verunreinigte Eimer mit Gewürzpasten, diese wurden nach dem öffnen nicht ordungsgemäß bei +7C° gelagert. Die Regaloberflächen waren verunreinigt. Im Lagerraum/ Umkleidebereich war die Decke in sämtlichen Bereichen mit Gespinsten verunreinigt. Hinter der Kühlzelle war die Heizung stark verunreinigt. Hinter der Kühlzelle wurden verunreinigte betriebsfremde Gegenstände ohne Ordnung gelagert. Der Boden war unter den Europaletten stark verunreinigt. Der Boden unterhalb der Rampe an der Kühlzelle war stark verunreinigt. Die Kühlzelle war stellenweise im Bodenbereich mit schimmelähnlichen Belag verunreinigt. Spinde und Schränke und Regale waren verunreinigt. Im Tiefkühlraum befanden sich selbst eingefrorene Gänse mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum und selbst eingefrorenes Rindfleisch mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum ohne eine Kennzeichnung über das Einfrierdatum. In den Personaltoiletten waren die Spender für Seife und Desinfektionsmittel verunreinigt. Bei der Herrentoilette wurde der Toilettenvorraum als Lager für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte genutzt. Diese waren verunreinigt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene.
Status der Mängelbeseitigung: Eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten sowie die Entsorgung von Lebensmitteln mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurden angeordnet. Die Grundreinigung war am 04.05.2023 abgeschlossen.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.12.2023


      LANUV NRW 2019

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