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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Stern-Schnuppe Sternstr. 2 -6
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen: - Küche - Bedientresen Hygienemängel: - Getränkekühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. - Bedientresen: In der Saladette wurden verdorbene Kartoffeln gelagert. Das Gläserspülgerät war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Der Innenraum sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag und schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Betroffene Lebensmittel waren: -Hackfleisch -Fleisch -Gemüse -Soßen -Getränke
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
von Daniels GmbH, "La Cottoneria" Hennes - Weisweiler - Allee 23
41179 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung: Bacon, Teigrohlinge, Putenbrustfilet, Bolognese Sauce
Verstoß : Bei der Kontrolle am 25.07.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Verunreinigungen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in einigen Bereichen nicht gegeben. Es wurden Teigrohlinge ohne Umhüllung eingefroren und im Gefrierraum vorrätig gehalten. In der Küche wurde Bacon mit einer Temperatur von 18,4 ° C vorgefunden. Bei der Kontrolle am 16.08.2023 wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden erneut Teigrohlinge ohne Umhüllung eingefroren und im Gefrierraum vorrätig gehalten. In verschiedenen Betriebsräumen wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war erneut in einigen Bereichen nicht gegeben. Bei der am 31.08.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren die Handtuchspender an allen HWB leer. Das Handwaschbecken in der Spülküche war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Dunstabzugsanlage in der Küche war verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Die restlichen Hygienemängel der Vorkontrolle waren bei der Kontrolle am 31.08.2023 behoben worden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Salinas GmbH Carl - Diem - Str. 2
41065 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.09.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde zum wiederholten Male ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden zum wiederholten Male erhebliche Verunreinigungen von Fußböden, Flächen und Geräten festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 wurde noch immer ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden wieder Verunreinigungen von Fußböden, Flächen und Geräten festgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Panda Hospitality GmbH Maki Sushi Burgplatz 7
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Kontrolle wurde in der gesamten Betriebsstätte ein Schadnagerbefall sowie im Nebenraum im Keller ein Befall durch orientalische Schaben festgestellt. Ferner wurden im Küchen- und Spülbereich erhebliche Reinigungsmängel und Mändel der Produkthygiene festgestellt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt, zum Teil in unmittelbarer Nähe zu den im Bericht aufgeführten Verunreinigungen, gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die bei Raumtemperatur gelagerten Garnelen wurde überschritten. Es wurde eine Oberflächentemperatur von 20,5°C gemessen. Mehrere Kühleinrichtungen waren u.a. mit altem Fleischsaft, schimmelähnlichen Ablagerungen, alten Lebensmittelresten und Eis, verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen, Kalk und schimmelähnlichen Ablagerungen, verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. In unmittelbarer Nähe zu Ausscheidungen von Schadnagern (neben dem Feuerlöscher) lagerte ein offener Sack mit Reis. Es wurde gefrorenes Geflügelfleisch bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: -Fleisch und Fleischzubereitungen -Geflügelfleisch -Garnelen -Reis -verzehrfertiger Salat -geschnittenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: 24.08.2023 –Mängel wurden behoben
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
ALPHA Warenhandel GmbH & Co. KG Kaufland Hilde-und-Joseph-Neyses-Platz 5
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bäckereiabteilung Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Vorbereitungsraum Fischabteilung Die Scherbeneismaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung des Fisches durch mikrobielle Kontamination wurde nicht vorgebeugt. Die Räder des Eistransportwagens waren angerostet. Die Absatzschiene war mit rötlichen-schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Die Silikonfuge des Rammschutzes auf dem Fußboden war schimmelähnlich verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung der im Raum hergerichteten Fische konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Wasserhahn war erheblich verkalkt. Fleisch- und Wursttheke Die Türdichtung des Kühlschrankes zur Aufbewahrung von Schinken war beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank zur Aufbewahrung von Fleisch-und Wurstwaren war durch Standwasser verunreinigt. Einer nachteiligen Beeinflussung durch aerogene Kontamination mittels verkeimtem Wasser wurde nicht vorgebeugt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf, jene schimmelähnlich verunreigt waren. Eine glatte Fläche mit leicht durchführbarer Reinigung war auf diese Weise nicht mehr gegeben. Das Vakuumiergerät war innen erheblich verunreinigt. Kühlraum Fleisch- und Wurstabteilung Der Türrahmen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war außen schimmelähnlich verunreinigt. Durchgang Kühlräume Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Vorbereitungsraum Fleisch- und Wurstabteilung Die schwarzen, ineinander gestapelten Schalen waren innen zum Teil noch erheblich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Verkaufsraum Im Bereich der Laufschienen der Tiefkühl-Pommes bildete sich Schimmel.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckereifiliale Kamps Birkenstr. 85
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Begehung wurde im Verkauf und in der Vorbereitung Schadnagerkot in allen Eckbereichen und in den Regalen direkt neben den Lebensmittelbedarfsgegenständen und den Verpackungen vorgefunden. Betroffene Lebensmittel waren: - Brötchen - Brote - belegte Brötchen - Kekse - süße Backwaren - Kaffee - Salat - Tomaten
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.08.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. Nach Angaben des Betriebes wurden sämtliche Produkte, bei denen eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
NUR Bäckerei GmbH Krayer Str. 194
45307 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb war keine Warmwasserversorgung vorhanden. Die Personalhygiene, insbesondere die Händehygiene, war unzureichend. Sämtliche Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter, Griffe) waren mit Altfettkondensat und alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Tür- und Griffaufhängungen der Kühleinrichtungen waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. In den Kühleinrichtungen waren die Kühlaggregate inkl. Verdampferschutzgitter altschmutzig. Diverse Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Pfannen, Backbleche) wurden so gelagert, dass diese nicht ausreichend abtrocknen konnten. Der Fußboden war mit alten verkrusteten schwarzen Produktresten verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen. Von den Wänden blätterte stellenweise der Farbanstrich ab, insbesondere in den bodennahen Bereichen. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Lagerraum wurde in den Rand- und Eckbereichen und hinter den Kühleinrichtungen Schadnagerkot vorgefunden. Kondensat des Tiefkühlhauses wurde in einen Eimer hinter dem Tiefkühlhaus, der bereits überlief, abgeleitet. Um den Eimer herum befand sich bereits eine großflächige Wasseransammlung. Im Tiefkühlraum wurden Teigrohlinge vorgefunden, welche nicht ausreichend abgedeckt waren. Der Stikkenwagen, in welchem die Teigrohlinge lagerten, war mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Kühlraum war die Decke im Bereich der Verkabelung des Verdampfers verrußt. Im Kühlraum für Gemüse blätterte der Farbanstrich stellenweise ab. Die Regale, auf welchen das Obst und Gemüse offen lagerte, waren stark mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Lebensmittel (z.B. Spitzpaprika grün, Blumenkohl, Rotkohl) waren bereits mit schimmelartigen Belägen behaftet. Im Kühlraum für Teigrohlinge waren die Stikkenwagen, in welchen Teigrohlinge und Hackfleischmassen lagerten, mit alten Produktresten verunreinigt. Insbesondere im Bereich der Führungsschienen befanden sich schwarzschmierige Beläge. In der Küche war die Tiefkühltruhe von innen vereist. Innerhalb der Tiefkühltruhen lagerten eigens eingefrorene Lebensmittel (z.B. Teige, mariniertes Geflügel, Köfte) ohne eine ausreichende bzw. gefriergeeigneter Umhüllung. Zudem fehlte eine interne Kennzeichnung der eigens eingefrorenen Lebensmittel. Die Mikrowelle war im Inneren verunreinigt. Die Regale waren unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülbrause war im Bereich des Auslasses und der Griffflächen mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt Der Wrasenabzug war im Inneren mit Altfettkondensat verunreinigt. Im Bereich der Bedientheke war der untere Kühlbereich des Bedientresens mit alten verkrusteten schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Ablaufrinne unterhalb der Kühlrippen war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. In der Bäckereiabteilung war die Silikonfuge an der Handwaschgelegenheit mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Der Kühltisch, in welchem eine Schale mit rohem Ei stand, war von innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Gittereinsätze des Kühltisches waren stellenweise schadhaft, so dass der Lack abplatzte. Die Saladette war unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Innerhalb der Saladette unter den GN-Behältern befand sich eine Flüssigkeit, welche eine milchig gelartige Konsistenz hatte und mit alten Produktresten verunreinigt war. Die Holzkisten für die Teigrohlinge waren von außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Abdeckfolien der Stikkenwagen waren von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Reinigungsgerätschaften lagerten mit unmittelbaren Fußbodenkontakt. Der Servierwagen und der Spiralkneter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Das Abzugsgitter der Öfen war mit staubartigen Belägen verunreinigt. Im Verbindungsgang vor dem Raum für Bedarfsgegenstände wurden in den Tiefkühlschränken Lebensmittel ohne eine ausreichende Abdeckung gelagert. Die Tiefkühlschränke waren im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt. Im Personal WC Raum war der Spender für Handdesinfektionsmittel nicht befüllt. Im Lagerraum im EG lagerten verunreinigte Eimer in unmittelbarer Nähe zu gereinigtem Lebensmittelkontaktmaterial (z.B. GN-Behälter). In der Spülküche waren die Spülmaschinen von innen mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Umkleideraum war eine regelmäßige Reinigung nicht ersichtlich. Auf den Spinden lagerten diverse Gegenstände (z.B. Schuhe, Schulsachen). Es wurde eine Waschmaschine vorgefunden, welche von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt war. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und Herstellung der Warmwasserversorgung wurden angeordnet, ca. 80 Kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen und eine der Spülmaschinen für die Nutzung gesperrt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 27.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Sefa Market Leimgardtsfeld 24
45355 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestanden erhebliche Mängel in der Personal-, Betriebs- und Arbeitshygiene. Während der Kontrolle trug der Mitarbeiter keine hygienische Arbeitskleidung. Im Personal-WC-Raum bestand keine Warmwasserversorgung, Handtuchspender und Desinfektionsmittelspender fehlten. Der Raum wurde augenscheinlich zum Anmischen von Beton zweckentfremdet. Im Bereich des Handwaschbeckens war ein Kunststoffeimer, und im rechten Bereich standen zwei Sandschaufeln in der Ecke, diese waren mit Betonresten verunreinigt. Des Weiteren waren auf einem Tisch mehrere Betonsäcke zu sehen. Der Durchlauferhitzer unter dem Handwaschbecken war extrem verunreinigt. In der Folge der mangelhaften Händehygiene waren sämtliche Kontaktflächen wie Lichtschalter, Türgriffe etc. altschmutzig. Der Innenraum des Bedientresens für Fleisch war unter den Einlegeböden extrem mit alten Produktresten verunreinigt, z.T. wurden tote Fluginsekten vorgefunden. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Doppelspüle stark altverschmutzt. Das Verdampferschutzgitter war mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Bedientresens für Käse war mit alten Produktresten verunreinigt. Im gesamten Betrieb waren die Einrichtungen wie Theken, Paletten etc. und Arbeitsmittel z.T. altschmutzig. So waren Messer und Schneidebretter mit alten Produktresten behaftet. Auf einem Edelstahltisch lag eine Kunststoffschaufel in einer Wasserlache. Auf dem Edelstahltisch lag zudem ein altschmutziger Kunststofffleischklopfer von dem sich Kunststoffteile ablösten und an dem sich Reste von einem Stahlschwamm befanden. Die Knochensäge war mit alten Produktablagerungen behaftet. Eine Aufschnittmaschine war mit alten Produktablagerungen stark verunreinigt. In der Lagerschale des Fleischwolfes lagerte Hackfleisch zusammen mit einem verunreinigtem Geschirrtuch. Reinigungshilfsmittel wie Schwämme, Tücher etc. waren z.T. unsauber. Die Fußböden waren in den Rand- und Eckbereichen und unter den Tresen extrem altverschmutzt. Die Kühlaggregate und Elektroleitungen waren z.T. mit weißen und schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Im Lagerraum in dem auch Lebensmittel gelagert wurden lagerten u.a. mehrere Autoreifen in unmittelbarer Nähe zu Bedarfsgegenständen und einer Fußbodenreinigungsmaschine. Es bestand eine unstrukturierte Lagerhaltung, eine regelmäßige und gründliche Reinigung war nicht zu erkennen. Rechts neben der Tür zum Verkaufsraum stand ein Regal in dem u.a. verschimmelte Rotkohlköpfe lagerten.
Status der Mängelbeseitigung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.12.2023 waren die Hygienemängel ausreichend behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ellington Classic Bar Scheurenstr. 5
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen: - Küche - Lagerraum - Im Gastraum unterhalb der Sitzeinrichtungen Betroffene Lebensmittel: - diverse Schalenfrüchte (Nüsse) - offene Getränke Hygienemängel: - Im Schankraum: Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Status 22.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BB Bulle Burger GmbH Oststr. 113
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.1023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor: - Produktionsküche - Ofenbereich Bäckerei - Vorbereitung - Rohstofflager - Spülküche Hygienemängel: - Kühlhaus: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. - Vorbereitung: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Burgerpatties - Pommes frittes - Burger Buns - Salat - Tomaten - Soßen Folgende Räumlichkeiten werden gemeinsam genutzt mit Bulle Bäckerei GmbH: Ofenbereich Bäckerei, Rohstofflager und Spülküche.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Sol y Sombra Kirchfeldstr. 85
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot)in folgenden Bereichen vor: - Lagerraum mit Kühlmobiliar - Küche: Es befand sich eine verendete Maus unterhalb der Arbeitsfläche sowie Mäusekot unterhalb der Einrichtung, unterhalb des auf dem Tisch abgestellten Backofen sowie auf mehreren Kabelkanälen. - Bedientresen: Es wurde ein Schädlingsbefall unterhalb des Waschbeckens sowie unterhalb der Einrichtung festgestellt. - Gastraum: Es wurde ein Schädlingsbefall im Bereich der gelagerten Weinflaschen sowie hinter der Kommode festgestellt. Hygienemängel: - Bierkeller: Die Tür des Bierkellers war erheblich schimmelähnlich verunreinigt. - Trockenlager: Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Das Fett tropfte auf eine unterhalb angebrachte Figur. - Lagerraum mit Kühlmobiliar: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes, in dem leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch) unabgedeckt gelagert wurden, war an den Seitenwänden erheblich verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Die Laufschienen mehrerer Kühleinrichtungen waren erheblich verunreinigt. Die Innenböden der Kühltische, in denen Lebensmittel lagerten (Kuchen) waren unter den Kühlschubladen erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen zum Teil massiv verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Oberflächen unterhalb des Herdes war massiv mit Fettrückständen verunreinigt. - Bedientresen: Der Lüfter des Getränkekühlregales war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Garnelen & Langusten - Muscheln - Gemüse - Kuchen - rohes Geflügelfleisch
Status der Mängelbeseitigung: Status 28.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Trattoria Positano Freiligrathstr. 36
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lagen folgende Hygienemängel vor: - Kühlraum Mitte UG: Es wurden Lebensmittel (Soßen) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. - Getränkekühlraum UG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen verunreinigt. - Kühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Pilze in Verkehr gebracht. Es wurde Salat mit einem verunreinigten Textiltuch abgedeckt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Mehrere Kühleinrichtungen waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen, alten Lebensmittelresten und gelb/orangen Verkrustungen, verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen in den Kühleinrichtungen, gelagert. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten und gelb/orangen Verkrustungen/Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Pfannen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. - Bedientresen: Die Gläserspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: -Fleisch -Fisch -Meeresfrüchte -verzehrfertiger Salat -geschnittenes Gemüse -Reis -Pasta
Status der Mängelbeseitigung: Stand 01.12.2023: Der Betrieb war grundgereinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
MaKE. Food GmbH Woyton Schadowplatz 16
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen: - Bedientresen - Gastraum - Lagerraum UG Hygienemängel: - Bedientresen: Die Kühltheke, in der Lebensmittel lagerten (belegte Bagel und Kuchen) war im Bereich der Fächerkühlung schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Regale und Ablageflächen waren verunreinigt. - Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Belegte Bagel - Kaffee - Milch - Kuchen
Status der Mängelbeseitigung: Status 29.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Korea Haus Bismarckstr. 66
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens vor in folgenden Bereichen: - Bedientresen - Gang - Küche - Trockenlager - Reislager - Lagerraum UG Hygienemängel: - Bedientresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. - Reislager: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Gemüse - Obst - Suppe - Reis - Fleisch - Fisch - Zubereitete Gerichte
Status der Mängelbeseitigung: Stand 30.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.10.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Sy Ky Dank / Familie Dank Restaurant Bahnstraße 42
40699 Erkrath
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.09.2023
ggf. Produktbezeichnung: alle in der Betriebsstätte hergestellten Lebensmittel
Verstoß : Es bestehen wiederholt erhelbiche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem stelle die im Betrieb gelagerten betriebs- und zweckfremden Gegenstände, sowie die Lagerung einiger Lebensmittel ein nicht unerhebliches Kontaminationsrisiko dar.
Status der Mängelbeseitigung: Die maßgeblichen Mängel wurden beseitigt (Stand 02.09.2023)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.04.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Amigo Frucht UG Friedrichstr. 108
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.10.2023
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb gelagerten Lebensmittel
Verstoß : Es bestehen wiederholt erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in den Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahrt der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter Anderem werden an verschiedenen Stellen betriebs- und zweckfremde Gegenstände gelagert, die Tür zum Lager wird nicht geschlossen gehalten, sodass Schadnager eindringen können.
Status der Mängelbeseitigung: Ein Großteil der Mängel wurden behoben (Stand 28.11.2023)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Hayatt" - Mounla Osman, Salim Eickener Str. 163
41063 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023, 13.03.2023 und 30.10.2023
ggf. Produktbezeichnung: Geflügel- und Rindfleisch
Verstoß : Bei der Kontrolle am 02.02.2023 wurden Verunreinigungen in der Küche, im Spülbereich und im Tiefkühlraum im Keller vorgefunden. Bei der Kontrolle am 13.03.2023 wurden Verunreinigungen im Vorbereitungsraum im Keller festgestellt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bestand. Am 30.10.2023 wurden erneut Verunreinigungen in der Küche, im Spülbereich, im Vorbereitungsraum im Keller, in den Kühlräumen für Fleisch und Gemüse im Keller sowie im Tiefkühlraum im Keller vorgefunden. Im Kühlraum Fleisch im Keller wurde Fleisch nach Ablauf des Verbrauchsdatums vorgefunden. Im Tiefkühlraum Keller wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zu bestimmen war. In der Küche und im Lager Trockensortiment Keller wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Bierkeller wurden verunreinigte Zapfköpfe, verunreinigte Zapfarmaturen und verunreinigte Schläuche vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer am 22.11.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren alle Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Wing Me (American Fried Chicken) 7 Figueres UG Ruhrfelder Str. 37
41199 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.02.2023, 07.03.2023 und 16.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 23.02.2023 wurden in den Verbindungsräumen zur Kühlzelle (ehemalige Gasträume), der Küche und der Panierstation insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Es wurde außerdem beanstandet, dass sich die Panierstation direkt neben dem Spülbereich befand und dadurch die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der dort behandelten Lebensmittel bestand. Weiterhin waren die Fettfilter der Dunstabzugsanlagen mit Fettrückständen bzw. Mehlansammlungen verunreinigt und das Handwaschbecken in der Küche defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände mit Warm- und Kaltwasser, Einwegtücher und Flüssigseife stand nicht zur Verfügung. Bei der Kontrolle am 07.03.2023 wurde festgestellt, dass die Handwaschbecken der Küche und der Personaltoilette nicht über eine Warmwasserzufuhr verfügte. Bei der Kontrolle am 16.11.2023 wurden im Spülbereich, der Küche und der Panierstation erneut insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Die Panierstation befand sich noch immer direkt neben dem Spülbereich. Den Handwaschbecken in der Küche und in der Personaltoilette fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 23.11.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren alle Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG Netto Filiale Birkenstr. 95
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.10.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schädlingsbefall (Kotspuren von Schadnagern) in folgenden Bereichen: Verkaufsraum Wareneingang/Leergutbereich Vorbereitungsraum Backwaren Tiefkühlraum Backwaren inkl. Vorraum Lagerraum UG Betroffene Lebensmittel in den o.g. Bereichen waren: Backwaren Nudeln Süßwaren Mehl Zucker Tee Obst + Gemüse Hygienemängel: Im Tiefkühlraum Backwaren inkl. Vorraum waren mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.10.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Venezia Victoriastr. 20a
45772 Marl
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.09.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In Verkehr bringen von Lebensmitteln, die einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren
Status der Mängelbeseitigung: Teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.07.2024


      LANUV NRW 2019

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