Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 30.11.2023 |
---|
Produktbezeichnung: | Schlagsahne aus Sahne-Automat, geschlagen |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller von Speiseeis / EisdieleHersteller |
---|
Name: | Cafe New York / Petreska, Pavlina | |
---|
Straße: | Mittelstr.45 |
---|
Ort: | 40721 Hilden |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) | Untersuchungsergebnis: 3,9 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe wurde eine Überschreitung des Höchstgehalts für Rückstände des Biozid Benzalkoniumchlorid (BAC) festgestellt. Nach Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) 315/93 darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 30.05.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 29.01.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Nr.37 Nudeln mit Gemüse, Ei |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | heiß entnommen |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller, Direktvermarkter |
---|
Name: | China Spezialitäten Thi Ngoc Dang |
---|
Straße: | Saarner Str.146 |
---|
Ort: | 45479 Mülheim an der Ruhr |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg Glutaminsäure. | Grenzwert: 10g/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | Art.4 Abs.1 sowie Art.5 der VO (EG) Nr.1333/2008, § 5 Abs.1 Nr. 5 und Abs. 2 LMZDV |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg ebenfalls Glutaminsäure.
Lebensmittel betragen, ist in der Regel von einem Zusatz des Geschmacksverstärkers auszugehen. Der in den „Nr. 37 Nudeln mit Gemüse, Ei*,1“ nachgewiesene Geschmacksverstärker Glutamat wurde lt. Anlage Flyer zum Probenahmeprotokoll kenntlich gemacht („* = Glutamat (Geschmacksverstärker)“, überschreitet aber die nach der VO (EG) Nr. 1333/2008 vorgegebene Höchstmenge von 10 g/kg, auch unter Berücksichtigung des natürlichen Glutaminsäuregehaltes der zur Herstellung des Menüs eingesetzten Zutaten und der berechneten Messunsicherheit, deutlich. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 26.04.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | DURU Mungobohnen |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | 22/132 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 10/2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | DURKAR Lebensmittel GmbH |
---|
Straße: | Im Mediapark8 |
---|
Ort: | 50670 Köln |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Cadmium | Untersuchungsergebnis: 0,115 mg/kg | Grenzwert: 0,040 mg/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | VO 2023/915 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Der in der VO (EU) 2023/915 festgelegte Höchstgehalt von Cadmium in Hülsenfrüchten wurde in der untersuchten Probe DURU Mungbohnen gesichert überschritten. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.10.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 25.03.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Pflaumenpunsch |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | L 160 90 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
---|
Name: | Königskind Genussmanufaktur |
---|
Straße: | Unterm Ziegenbusch3 |
---|
Ort: | 51674 Wiehl |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Sorbinsäure (E200-E202) | Untersuchungsergebnis: 280 mg/l | Grenzwert: 200 mg/l |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil E Kategorie Nr. 14.2.8 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E200- E202) wurde gesichert überschritten. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 25.09.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 21.12.2023 |
---|
Produktbezeichnung: | Pinkgrapefruitlikör Ingo Flamingo |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | L2319 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
---|
Name: | Privatbrennerei Boente GmbH & Co.KG |
---|
Straße: | Am Stadion77 |
---|
Ort: | 45659 Recklinghausen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Azorubin | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: 3,30 mg/l |
---|
Rechtsvorschrift: | § 5 Absatz 1 LMDZV |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Untersuchung wurde Azorubin mit einem Gehalt von 3,30 mg/l festgestellt. Als Spirituose ist das Erzeugnis der Kategorie Likör zuzuordnen und durch die Angabe "mit Farbstoff" zu kennzeichnen. Dieser Kennzeichnung wurde nicht nachgekommen |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 02.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 17.04.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Möhren |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | 10 Stück unverpackte Möhren aus Freilandanbau |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
---|
Name: | Jochen Roelen GbR/ Finkenberger Hof |
---|
Straße: | Berger Dorfstr.63 |
---|
Ort: | 41189 Mönchengladbach |
---|
| | | Analysierter Stoff: | 1,4-Dimethylnaphtalin | Untersuchungsergebnis: 0,13+/-0,067 mg/kg | Grenzwert: 0,05 mg/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | VO(EG) 396/2005 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels 1,4-Dimethylnaphtalin, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 17.10.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 13.11.2023 |
---|
Produktbezeichnung: | "Hirtenkäse" |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | lose Ware, entnommen am 08.11.2022 um 13:33 Uhr |
---|
Los-/ Chargennummer: | |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
---|
Name: | „TAM Food“ |
---|
Straße: | Hastener Str.51 |
---|
Ort: | 42855 Remscheid |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Buttersäure Butansäure C4, Capronsäure Hexansäure C6, Caprylsäure Octansäure C8, Caprinsäure Decansäure C10, Laurinsäure Dodecansäure C12, MyristinsäureTetradecansäure C14 - | Untersuchungsergebnis: Buttersäure Butansäure C4 - 0 Flächenprozent Fett Capronsäure Hexansäure C6 - 0 Flächenprozent Fett Caprylsäure Octansäure C8 - 0 Flächenprozent Fett Caprinsäure Decansäure C10 - 0 Flächenprozent Fett Laurinsäure Dodecansäure C12 - 0 Flächenprozent Fett MyristinsäureTetradecansäure C14 - 0 Flächenprozent Fett | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | § 4a Abs. 2 MilchMargG |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Eine amtliche Probe „Hirtenkäse“ wies die kurzkettigen Fettsäuren C4 (Buttersäure), C6, C8, C10, C12 und C14, die bei Verwendung von Milch aller Tierarten charakteristisch sind, nicht oder nur in sehr geringer Menge auf. Somit lag kein Milcherzeugnis gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 MilchMarG vor. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Remscheid - 05 1 20 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 20.05.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 04.01.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Fruchtlikör Holla die Waldfee |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | L2317 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Großhändler |
---|
Name: | Privatbrennerei Boente GmbH & Co.KG |
---|
Straße: | Am Stadion77 |
---|
Ort: | 45659 Recklinghausen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Azorubin | Untersuchungsergebnis: Azorubinwert 34,9 mg/l daher Kategorie Likör zuzuordnen | Grenzwert: 34,9 mg/l |
---|
Rechtsvorschrift: | § 5 Abs. 5 LMDZV |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Als Spirituose ist das Erzeugnis der Kategorie Likör zuzuordnen und durch die Angabe "mit Farbstoff" zu kennzeichnen. Dieser Kennzeichnung wurde nicht nachgekommen |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 04.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.01.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Orangencreme Sandwich Kekse |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | LOT 0911 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 11.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | Abdul Hameed, Marie Angela / Transfood |
---|
Straße: | Gothaer Str.6 |
---|
Ort: | 40880 Ratingen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Glycidylfettsäureester (berechnet als freies Glycidol) | Untersuchungsergebnis: 2241 µg/kg | Grenzwert: 1000 µg/kg |
---|
Rechtsvorschrift: | VO (EU) 2023/915 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In der Probe wurde ein Gehalt an Glycidylfettsäureester in Höhe von 410 µg/kg ermittelt. Berechnet auf den Fettanteil, dessen Hauptbestand hier "pflanzliches Fett (Palmöl) ist, ergibt dies einen Gehalt von 2241 µg/kg. Der Höchstgehalt für pflanzliche Fette liegt bei 1000 µg/kg, auch für die Verwendung als Zutat. Glycidylfettsäureester wird im Verdauungstrakt in freies Glycidol gespalten. Glycidol wird von der IARC als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 03.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Futtermittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 17.01.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Alleinfuttermittel für Hunde |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | Farmina Genius-Lamm, Kürbis, Heidelbeere; Puppy mini |
---|
Los-/ Chargennummer: | 23206D0735 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 25.01.2025 |
---|
| | | Futtermittelunternehmer: | Importeur, Großhändler |
---|
Name: | Farmina Pet Foods Germany GmbH |
---|
Straße: | Waldbadstr.9-13 |
---|
Ort: | 33803 Steinhagen |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Zink | Untersuchungsergebnis: 243 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse | Grenzwert: 200 mg/kg bezogen auf 88 % Trockenmasse |
---|
Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1831/2003 i.V.m. DVO (EU) 2021/968 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Inverkehrbringen eines Alleinfuttermittels für Hunde bei dem der Höchstgehalt von Zink auch unter Berücksichtigung des Analysenspielraumes (ASR) = (16 % = 39 mg/kg) überschritten wird. |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | LANUV |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 17.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 22.01.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | Erdnusskerne mit Soße |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | P141022 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 14.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | Agirkaya Groß- und Einzelhandel |
---|
Straße: | Welserstr.10 |
---|
Ort: | 51149 Köln |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Farbstoff E110 | Untersuchungsergebnis: E110 positiv | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4 i.V.m. Anh. II Teil E Nr. 15.2 VO (EG) 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | Es wurde die Verwendung eines für Erdnusserzeugnisse nicht zugelassenen Farbstoffs nachgewiesen |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 22.07.2024 |
---|
Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 02.04.2024 |
---|
Produktbezeichnung: | tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert |
---|
weitere Angaben zum Produkt: | |
---|
Los-/ Chargennummer: | VN160VI018 |
---|
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 13.06.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
---|
Name: | Euromex Seafood Import/Export |
---|
Straße: | Welserstr.1 |
---|
Ort: | Lippstadt |
---|
| | | Analysierter Stoff: | Natriumcarbonat bzw. Carbonat | Untersuchungsergebnis: 1.214,2 mg/kg Natriumcarbonat, entspricht 687,3 mg/kg Carbonat | Grenzwert: |
---|
Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
---|
Beschreibung des Verstoßes: | In der o.g. Probe wurde Natriumcarbonat bzw. Carbonat nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes ist in dem Produkt "Tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert" nicht zulässig (Artikel 4 VO (EG) 1333/2008 |
---|
|
---|
|
---|
|
---|
Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 04.10.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
---|
| Oehme Gastronomie GmbH Bäckereifiliale Oehme Nordstr. 78 |
---|
| 40477 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor:
- Gastraum
- Bedientresen
- Lagerraum mit Umkleidebereich
Betroffene Lebensmittel:
- Brötchen
- Brot
- Kuchen
- Belegte Backwaren |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 18.01.2024: Der Betrieb war
grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Ciao Rialto GmbH / Pizzeria Colosseo Mertensgasse 1 a |
---|
| 40213 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.11.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen:
- Vorbereitungsraum im 1. OG
- Treppenabgang vor dem Vorbereitungsraum im 1. OG
- Pizzabereich EG
- Gastraum
- Küche
Hygienemängel
- Kühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Pizzateig und geriebener Käse) genutzt wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Vorbereitungsraum 1. OG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
- Pizzabereich: Es wurden verdorbene Lebensmittel (u.a. Pilze, gekochter Spinat und Tomaten) in Verkehr gebracht. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Küche: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Pizzateig
- geriebener Käse
- geschnittenes Gemüse
- Fleischzubereitungen
- Wurstwaren
- Pilze
- Thunfisch |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| ARABESQ GmbH Restaurant ArabesQ Ludenberger Str. 1-1 a |
---|
| 40629 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.12.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) im Lebensmittellager UG in den Randbereichen des Raumes sowie hinter und in den Lebensmittelregalen festgestellt.
Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt:
Bar: Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Die Tür-/Schubladenbereiche, außen, des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit alten schmiereigen Ablagerungen und braunem Standwasser verunreinigt.
Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage war im inneren massiv mit alten fettigen mehrfach Anhaftungen verunreinigt.
Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt.
Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
Spülküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen erheblich verunreinigt.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Getränke
- Geflügelfleisch
- Gemüse (Tomaten, Mais, Avocado, Frühlingszwiebel, Salat, Gurke, Paprika, Möhren, Kohl, Petersilie)
- Obst (Melone, Orange,
- Soßen
- Brot |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 31.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Marokko- Shop Scheurenstr. 25 |
---|
| 40215 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.11.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum: vor dem Kühlraum (für Obst und Gemüse) neben den Reissäcken, in den Ecken, unterhalb der Regale
- Bedientresen mit Brotverkauf: in den Brotregalen
- Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: unterhalb der Theke
- Vorraum vor dem Fleischkühlraum: unterhalb der Arbeitsfläche
- Lagerraum im Verkaufsraum
Hygienemängel:
- Fleischkühlraum: Die Türdichtung des Kühlschrankes war erheblich verunreinigt. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt.
- Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: Die Knochenbandsäge war unterhalb erheblich mit alten Fleischresten verunreinigt. Das Klebeband der elektrischen Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Der Hackblock war verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Diverse Fleischstücke vom Lamm
- Eingelegte Oliven
- Weißkäse
- Brotstangen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Status 23.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 31.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| RETO GmbH Südwall 15 |
---|
| 46282 Dorsten |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.03.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
In Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.05.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| BurgerMe - Mirza, Amir Bismarckplatz 1-5 |
---|
| 41061 Mönchengladbach |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.09.2023, 24.10.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Bei der Kontrolle am 26.09.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. In der Küche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in diesem Raum nicht gegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt. In der Küche fehlte weiterhin ein Handwaschbecken. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben worden. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.05.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.11.2023 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Aiam Zaman - Alsayad, Abdulghani Hindenburgstr. 218 |
---|
| 41061 Mönchengladbach |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.07.2023, 17.08.2023 und 09.10.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Bei der Kontrolle am 24.07.2023 wurden in verschiedenen Betriebsräumen Beschädigungen und Verunreinigungen von Flächen, Fußböden und Gegenständen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die Rückverfolgbarkeit einiger tiefgefrorener Lebensmittel war nicht sichergestellt. Leichtverderbliche Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Bei der Kontrolle am 17.08.2023 wurden erneut und z.T. die gleichen Verunreinigungen und Beschädigungen wie bei der Vorkontrolle festgestellt.. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. In der Spülküche wurde weiterhin ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Bei der Kontrolle am 09.10.2023 war der Außenbereich weiterhin stark verunreinigt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung war weiterhin in einigen Bereichen nicht gegeben. Es wurden wieder tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Datums des Einfrierens und der Herkunft vorgefunden. Es wurden wieder leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde zwischenzeitlich abgemeldet. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.05.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.02.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Trattoria Haus Laach Am Bärenbroich 42 |
---|
| 41515 Grevenbroich |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.02.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle war ein unangenehmer nicht definierbarer Geruch wahrnehmbar. Eine stark verschmutzte und zum Teil befüllte Restmülltonne wurde in der Küche offen gelagert. Die Abluftanlage war stark verrußt. Der Gas- sowie Elektroherd (auch im Inneren) waren stark verunreinigt, teilweise waren dunkle Verkrustungen vorhanden. Die Arbeitsflächen, Seitenwände des Herdes, Regalböden und Wandflächen, sowie Anbauteile (Steckdosen, Kabelkanäle) wiesen Fettablagerungen und Verunreinigungen auf. Es befand sich ein mit unzähligen Fliegen behafteten Fliegenfänger an der Küchendecke. An der Untertischkühlung waren an den Gummidichtungen, den Innenbereich und im Rahmen der Schubladen starke schwarzschimmelartige Beläge und Kondenswasser sichtbar. Es wurden Lebensmittel, die nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Rindfleisch mit deutlich sensorischen Abweichungen), gelagert. In der Kühlung wurden Verpackungsmaterialien auf unverpackten, roh zu verzehrenden Lebensmitteln (gegartes Fleisch für Vitello Tonato) gelagert. Die Lagerung der Lebensmittel war ungeeignet. Auf einem Eimer hinter dem Kühlschrank wurden tote, adulte deutsche Schaben (Kakerlaken) vorgefunden. Auf einem unverpackten Käselaib wurden Plastikbehälter gelagert. Die Eiswürfelmaschine wies an mehreren Stellen schwarzschimmelartige Beläge auf. Es befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle Eiswürfel im Gerät. Das vorhandene Handwaschbecken wies zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Funktion auf und der vorhandene Seifenspender war verunreinigt. Im Kühlschrank im Lagerraum wurden vorverpackte Salate mit bereits deutlich überschrittenen Verbrauchsdatum vorgefunden (16.02. und 18.02.2023). Im Lagerraum befanden sich ein Doppelbett und eine Couch. Dieser Raum wurde als Wohn-/ Schlafraum genutzt. Die Untertischkühlungen sowie die Gummidichtungen wiesen schimmelartige Beläge auf. Der Spülboy / Glasspüler wies an mehreren Stellen einen undefinierbaren schwarzen Belag auf. Die Personaltoilette wurde zeitgleich als Abstellraum für Reinigungsutensilien genutzt (es wurden Abzieher und Besen an der Toilette angelehnt). Des Weiteren befand sich die Toilette in einem desolaten Hygienezustand. Das Warmwassergerät am Handwaschbecken war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht betriebsbereit und es befanden sich keine geeigneten Mittel zum Trocknen der Hände vor Ort. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 01.03.2023 wurde festgestellt, dass der Schädlingsbekämpfer vor Ort war und bestätigte, dass keine lebenden Schaben vorgefunden wurden. Ein Monitoringsystem wurde eingerichtet. Die Küche wurde grundgereinigt. Die Untertischkühlung, die Abluftanlage und die Kühlschränke wurden gereinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Eine temporäre Ausweichmöglichkeit bestand an der Doppelspüle, an der keine Seife und Papier vorgefunden wurde. Im Schankraum wiesen der Gläser-Spüler und die Rahmen der Untertischkühlungen noch leichte Verunreinigungen auf. Der Bierkeller war außer Betrieb. Die Schankanlage war außer Betrieb. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.08.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.02.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Okyeso Nyame African Shop Vereinstraße 27 |
---|
| 45468 Mülheim an der Ruhr |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.10.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | nicht gekennzeichnetes Produkt |
---|
|
---|
Verstoß : | In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum wurden mindestens 18x ein Kilo Gebinde mit diversen Kutteln, Mägen, Innereien, etc.(augenscheinlich tierische Nebenprodukte) gelagert. Der genaue Inhalt konnte zunächst nicht weiter bestimmt werden. Die Gebinde (vakuumiert) waren zum Teil noch nicht oder nicht mehr vollständig durchgefroren. Es fehlte jegliche Kennzeichnung der Produkte. Lieferscheine hierzu konnten nicht vorgelegt werden, Angaben zur Herkunft konnten ebenfalls nicht gemacht werden. Es fehlte der Nachweis eines entsprechenden Rückverfolgungssystem.
Die Tiefkühltruhen waren teilweise vereist und unsauber. Temperaturkontrollen werden nicht durchgeführt.
Der Lagerraum war unaufgeräumt, zugestellt mit Kartonagen und anderen Gegenständen und unsauber. Zudem war ein starker Fliegenbefall wahrnehmbar.
In einer Tiefkühltruhe wurden mindestens 25x ein Kilo Gebinde mit vakuumiertem Fleisch gelagert. Es fehlte jegliche Kennzeichnung. Ein Rückverfolgungssystem konnte auch hier nicht nachgewiesen werden.
Zu den vorgefundenen Gebinden mit Innereien wurde bei der Kontrolle eine Probe genommen. Laut Gutachten handelte es sich dabei um unterschiedliche Innereien wie Pansen, Blättermägen mit Schleimhaut, Zwerchfell, Herz, Lunge sowie Trachea ; teilweise mit Kehlkopfübergang. Diese Innereien dürfen zwar nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen zur Herstellung von Fleischerzeugnissen verwendet werden, das Tier von dem diese Innereien stammen muss jedoch einer amtlichen Schlachttier-und Fleischuntersuchung unterzogen worden sein, und es muss eine Genusstauglichkeitsprüfung im Vorfeld durchgeführt worden sein, woraufhin das Lebensmittel anschließend gekennzeichnet wird. Bei den vorgefundenen Innereien waren die Blättermägen noch nicht von der Schleimhaut befreit, was jedoch nach der LML Fleisch zwingend erforderlich ist. Die Herkunft der Produkte konnte ebenfalls nicht geklärt werden. Es lag keinerlei Kennzeichnung vor. Lieferscheine zu den o.a. vorgefundenen Produkten konnten nicht vorgelegt werden.
Die Entsorgung der Produkte durch einen hierfür zugelassenen Betrieb wurde angeordnet, da jegliche Herkunftsangabe und Rückverfolgbarkeit der vorgefundenen Produkte fehlte.
Eine Grundreinigung des Lagers, sowie eine Bekämpfung des Fliegenbefalls wurde angeordnet. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 weitgehend beseitigt. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 05.09.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.02.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| The Black Moon Buchforststr. 27-29 |
---|
| 51103 Köln |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Im Regal und in den Ecken des Kaffeebereichs befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Neben dem Arbeitstisch befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Zudem befanden sich auf dem Kühlschrank und zwischen verpackten Lebensmitteln Ausscheidungen von Schadnagern. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden. Eine Reinigung der Betriebsräume war erfolgt. Stellenweise, insbesondere in den Fußbodenbereichen waren noch vereinzelt Ausscheidungen von Schadnagern vorhanden. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 28.08.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.11.2023 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Chill Out Zweigertstraße 20 |
---|
| 45130 Essen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.10.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Kontaktflächen waren massiv verunreinigt. Am Bedientresen war die Arbeitsfläche verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, unter und hinter den Einrichtungen sowie um die Standfüße der Einrichtungen verunreinigt. Die Unterschränke wiesen schimmelartige Verunreinigungen auf. Der Innenraum des Kühltresens war stark verunreinigt. Dort erfolgte die Lagerung verschimmelter Zitronen in der Nähe anderer, offener Lebensmittel. Die Dichtungen sowie die Versorgungsleitungen des Kühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt.
In der Küche war der Siphon der Waschvorrichtung für Lebensmittel verunreinigt. Unter altschmutzigen Abwasserrohren wurden Putzlappen gelagert. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel sowie die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen, unter und hinter den Einrichtungen sowie um die Standfüße der Einrichtungen verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die dortige Silikonfuge war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt. In der Anrichte vor der Küche waren die Regalbretter verunreinigt. Im Flur war der Fußboden verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Inneren schimmelartig verunreinigt, so dass die dort produzierten und lagernden Eiswürfel nicht zum Verzehr geeignet waren. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 10.10.2023 wurde erlaubt, dass Shisha, Tee und Kaffee konsumiert werden darf. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.05.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Golden Dragon Düsseldorfer Str 534 |
---|
| 47055 Duisburg |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln |
---|
|
---|
Verstoß : | 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt
2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich)
3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt
4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.09.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33 |
---|
| 47051 Duisburg |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | Edame, Salat |
---|
|
---|
Verstoß : | 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche)
2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.
In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.09.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.02.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Restaurant Marktschänke GmbH Dreringplatz 6 |
---|
| 45276 Essen |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Im gesamten Betrieb waren die Kontaktflächen unsauber, was auf eine unzureichende Händehygiene schließen lässt. Die Fußböden waren in schlecht einsehbaren Bereichen altverschmutzt. Aufschnittmaschinen waren mit alten Produktresten behaftet.
Im Kühlhaus für Fleisch quoll Schmutzwasser aus den Seiten der Fußbodenplatte. Im Lagerraum war keine strukturierte Lagerhaltung vorhanden. Eine regelmäßige und gründliche
Reinigung war nicht zu erkennen. Im Bierkeller war die Wand im Bereich der Bierleitungen mit schwarz schmierigen Belägen verunreinigt.
Im Toilettenraum war die linke Wand großflächig schadhaft. Es fehlten zahlreiche Fliesen
und einige Fliesen waren lose. Die Silikondichtungen im Fußbodenrandbereich waren schadhaft und zum Teil mit schwarzen Belägen verunreinigt.
Im Vorbereitungsraum war der Fleischwolf mit alten Produktresten verunreinigt.
Im Flur lagerten zahlreiche vorverpackte Lebensmittel (z.B. Tomatensoße) mit direktem
Fußbodenkontakt.
Im Kühlraum waren die Dichtung der Tür schadhaft und altverschmutzt. Der Verdampfer war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Die Regale waren an einigen Stellen mit schwarzen,
schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse der Wandlampe war extrem altverschmutzt. Im Deckenbereich war die Silikondichtung mit schwarzen Schimmelablagerungen verunreinigt.
Im Vorbereitungsraum hinter der Küche war ein Luftschacht extrem mit Staub verunreinigt. Der Tisch unter der Saladette war mit Gespinsten verunreinigt. Der Hebel zum Öffnen des Kippfensters war extrem altverschmutzt. An der Aufschnittmaschine lag eine altverschmutzte Jacke. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten Produktablagerungen verunreinigt.
Zahlreiche Fußbodenreinigungsgerätschaften hatten direkten Fußbodenkontakt. Die Armatur an der Doppelspüle war schadhaft und wurde provisorisch mit Tapeband geflickt.
Das Verdampferschutzgitter des rechten Kühlschranks war altverschmutzt, hier wurden alle Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Zahlreiche Wandfliesen waren extrem mit Altfettkondensaten verunreinigt.
In der Küche funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken nicht. Die Gehäuse der Handhygienespender waren im unteren
Bereich extrem altverschmutzt. Unter dem Handwaschbecken stand ein Hundenapf auf dem
Fußboden. In einigen Fußbodenfugen sammelten sich alte Produktreste. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 02.02.2024 war der Betrieb grundgereinigt und es wurde eine neue Aufschnittmaschine angeschafft. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 27.08.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.04.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Pizzeria LaPasta Duisburger Straße 149 |
---|
| 45479 Mülheim an der Ruhr |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.03.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Küche
Der Wasserhahn an der Doppelspüle war locker und mit Klebeband umwickelt. Es fehlten die Seife und der Spender für die Papierhandtücher.
Desweiteren klebten im Inneren der Mikrowelle angetrocknete Lebensmittelreste.
Beschädigte Kanten der Einrichtungsgegenstände waren mit Panzerband umwickelt. Diese lösten sich stellenweise ab und eine angemessene Reinigung ist somit nicht möglich.
Auf einer Schneidemaschine lagen stark verunreinigte Putzlappen.
Kühlraum
Der Kühlhaustürgriff war beschädigt.
Bierkeller
Der ehemalige Bierkeller wird als Lagerraum genutzt und der Raum war unordentlich und unsauber.
Lagerraum im Keller
Hier stand eine stark verschmutzte Teigknetmaschine auf dem Fußboden. Der Knetarm und der Topf waren mit alten Teig- und Mehlresten verunreinigt. Neben der Maschine stand ein offener Mehlsack und der Fußboden war offenporig und schmutzig. Der Kellerraum ist zur Herstellung von Teig nicht geeignet.
Personaltoilette
Die Personaltoilette war unsauber und es fehlten Seife und Papierhandtücher. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die o.a. hygienischen Mängel waren zum 04.04.2024 behoben. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.10.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.02.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Cafe Incir Kaiser-Friedrich-Str 1 |
---|
| 47169 Duisburg |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.01.2024 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | 1.Lebensmittelbedarfsgegenstände (Schüsseln, Behältnisse für Gewürze, Schneidebrett, GN-Behälter für Suppen, Knetmaschine) waren unzureichend gereinigt.
2. Der Kühlschrank, insbesondere das Verdampferschutzgitter war mit alten Produktresten verunreinigt. In diesem Kühlschrank wurden selbst hergestellte Hackfleischspieße gelagert.
3. Der Fleischwolf war an schwer zugänglichen Stellen mit alten Produktresten verunreinigt.
4.In der Küche lag ein Befall mit Schadnagern vor. In der Küche wurden auf dem Fußboden neben und hinter dem Kühlschrank Mäusekot vorgefunden. Außerdem wurden im Lager auf den Regaloberflächen, dem Fußboden sowie an und in den Kartonagen Mäusekot gefunden. An verpackten roten Linsen wurden Frassspuren an der Verpackung gefunden.
5.In der Gefriertruhe wurde Hähnchenfleisch mit einer Oberflächentemperatur von +5,8°C vorgefunden. |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Die Räumlichkeiten im Obergeschoss (Küche + Lager) wurden geschlossen und alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt.
Der Betrieb konnte am 15.01.2024 nach Freigabe durch die Lebensmittelüberwachung wieder öffnen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.08.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Tao Tao Neudorfer Str. 75 |
---|
| 47057 Duisburg |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.12.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | 1.Es wurden zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden, die unzureichend gereinigt waren (Reiskocher, Eimer mit Hähnchenbrüsten, Messer, Schüsseln).
2.Das Verdampferschutzgitter im Kühlhaus war schwarzschimmelähnlich verunreinigt.
3. Rohe Hähnchenbrüste wurden bei Raumtemperatur gelagert.
4. Durch eine unstrukturierte Lagerhaltung bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittel (Lebensmittel wurden zusammen mit Reinigungsmitteln gelagert, lose Eier wurden direkt neben geschnittenem Gemüse ohne Abdeckung gelagert). |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde geschlossen und die Hähnchenbrüste wurden (freiwillig) entsorgt.
Nach einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 08.12.2023 wieder öffnen. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 26.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Joh. Albrecht Brauerei- Beratung und -Beteiligung GmbH, Gasthausbrauerei Joh. Albrecht Niederkasseler Str. 104 |
---|
| 40547 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.12.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen:
- Sudhaus: in den Randbereichen, auf Sockeln und in Ecken des gesamten Gastraums vorgefunden werden.
- Biertheke: in den Rand-Eckbereichen sowie in den Regalen
- Spülbereich
- Küche
- Anlieferungsbereich
- Vorraum Kühlzellen
- UG Pre-Mix: in den Rand-Eckbereichen sowie in dem Regal
- UG Trockenlager
- OG Umkleideraum
- Malzlager im Nebengebäude
Hygienemängel:
- Biertheke: Gläser und Tassen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen schimmelähnlich verunreinigt. Der Schanktisch/Schanktresen war von außen verunreinigt.
- Kühlzelle rechts: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
- UG Gär- und Lagerkeller: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel waren:
- Bier
- Malz
- Kartoffeln und Pommes frites
- Gemüse |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.12.2024: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
---|
| EURASIA-MART GmbH Punjab & Bangla Bazaar Karlstr. 133 |
---|
| 40210 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.12.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum vorne: in den Rand- und Eckbereichen am Fenster, neben den Reissäcken sowie unter und hinter den TK-Truhen festgestellt. Des Weiteren wurde im hinteren Teil, des vorderen Verkaufsraumes, unter dem Regal, welches auf Pflastersteinen stand Schadnagerkot festgestellt. Auf dem Regal lagerten Reissäcke. Direkt daneben offene Reissäcke zum Verkauf nach Kundenwunsch. Ebenfalls wurde Schadnagerkot hinter dem Safe, neben dem Lebensmittelregal und im Bereich unter der Heizung direkt hinter einem Lebensmittelregal festgestellt.
- Verkaufsraum hinten: hinter den verschiedenen Tiefkühltruhen in den Rand- und Eckbereichen festgestellt. Zusätzlich konnte Schadnagerkot in einer geschlossenen Vitrine festgestellt werden.
- Lagerraum mit TK-Truhen: hinteren rechten Eckbereich auf und unter den Paletten festgestellt. Und auf den Kiten mit Lebensmitteln direkt vor dem Eingang zum Kühlhaus.
- Kühlraum ohne Kühlung: in den Rand- und Eckbereichen, sowie in den Regalen festgestellt. Des Weiteren wurden angefressene Lebensmittel vorgefunden.
Hygienemängel:
- Kühlraum Vorraum (ohne Kühlung): Die Knochenbandsäge war verunreinigt.
- Teeküche für Mitarbeiter: Die Wandverkleidung war schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel waren:
- Reis
- Nudeln
- Instant Nudel Gerichte
- Gewürze
- Soja Bohnen
- Linsen
- Toast
- Biskuits
- Mehl |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.07.2024 |
---|
Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.01.2024 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
---|
| Coffee BARCO UG Charlottenstr. 51 |
---|
| 40210 Düsseldorf |
---|
| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.11.2023 |
---|
ggf. Produktbezeichnung: | |
---|
|
---|
Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen:
-Fußballtheke
-Leergutraum mit Fasskühlung UG
-UG Getränke Vollgutlager
Hygienemängel:
-Schankraum: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt.
Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
Die Zapfarmatur war verunreinigt.
Mehrere Geräte/Maschinen (Mixer, Dörrgerät), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt.
Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt.
-Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich verunreinigt.
Die Saladette war sowohl im Deckelbereich, alsauch im Innenbereich stark verunreinigt.
Der Kontaktgrill und Gasherd waren verunreinigt.
Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
Der Innenraum des Mikrowellengerätes war verunreinigt.
Der Teigkneter war verunreinigt.
Die Geschirrspülmaschine sowie der Türrandbereich waren verunreinigt.
Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt in den Kühleinrichtungen gelagert.
-Fußballtheke: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt.
-UG Lagerraum mit TK: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert.
-UG Kühlhaus: Das Verdampferschutzgitter und der Abwasserschlauch waren schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
-Fleisch (Geflügel, Schwein, Hackfleisch)
-Gemüse
-Käse- und Wurstaufschnitt
-Soßen |
---|
|
|
---|
Status der Mängelbeseitigung: | Stand 30.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
---|
|
---|
| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
---|
Richtigstellung: | |
---|
Löschdatum: | 29.07.2024 |
---|