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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 26.04.2024
Produktbezeichnung:DURU Mungobohnen
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:22/132
Mindesthaltbarkeitsdatum:10/2024
LebensmittelunternehmerImporteur
Name: DURKAR Lebensmittel GmbH
Straße: Im Mediapark8
Ort: 50670 Köln
Analysierter Stoff: Cadmium | Untersuchungsergebnis: 0,115 mg/kg | Grenzwert: 0,040 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO 2023/915
Beschreibung des Verstoßes: Der in der VO (EU) 2023/915 festgelegte Höchstgehalt von Cadmium in Hülsenfrüchten wurde in der untersuchten Probe DURU Mungbohnen gesichert überschritten.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria LaPasta Duisburger Straße 149
45479 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Küche Der Wasserhahn an der Doppelspüle war locker und mit Klebeband umwickelt. Es fehlten die Seife und der Spender für die Papierhandtücher. Desweiteren klebten im Inneren der Mikrowelle angetrocknete Lebensmittelreste. Beschädigte Kanten der Einrichtungsgegenstände waren mit Panzerband umwickelt. Diese lösten sich stellenweise ab und eine angemessene Reinigung ist somit nicht möglich. Auf einer Schneidemaschine lagen stark verunreinigte Putzlappen. Kühlraum Der Kühlhaustürgriff war beschädigt. Bierkeller Der ehemalige Bierkeller wird als Lagerraum genutzt und der Raum war unordentlich und unsauber. Lagerraum im Keller Hier stand eine stark verschmutzte Teigknetmaschine auf dem Fußboden. Der Knetarm und der Topf waren mit alten Teig- und Mehlresten verunreinigt. Neben der Maschine stand ein offener Mehlsack und der Fußboden war offenporig und schmutzig. Der Kellerraum ist zur Herstellung von Teig nicht geeignet. Personaltoilette Die Personaltoilette war unsauber und es fehlten Seife und Papierhandtücher.
Status der Mängelbeseitigung: Die o.a. hygienischen Mängel waren zum 04.04.2024 behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ristorante a Casa - CDP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) Alte Zeilen 2-6
45276 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Handkontaktflächen von diversen Türen waren altverschmutzt. Der Innenraum der Zapfanlage war im Bereich des Verdampfers und der Bierleitungen mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Im Bierkeller war der Fußboden an zahlreichen Stellen verunreinigt. Im Innenraum des Bierkühlers waren die Wände und die Decke an zahlreichen Stellen mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der angeschlossene KEG-Verschluss war von innen mit alten schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Kühlhaustür des Getränkekühlhauses war an den Innenseiten mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine im Vorbereitungsraum war an zahlreichen Stellen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülmaschinen waren innen und außen z.T. verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Der Fußboden war unter den Einrichtungsgegenständen (Kühlelemente) altverschmutzt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten Produktresten verunreinigt. Der Kopf der Spülbrause war altverschmutzt. Der Verdampfer, sowie das Verdampferschutzgitter im Vorbereitungskühlraum waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war unter den Regalen altverschmutzt. Die Wand hinter einem Regal sowie ein Regalboden und auch die Türdichtung waren zum Teil mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der Fußboden der Küche war unter den Einrichtungsgegenständen altverschmutzt und zum Teil mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Zahlreiche Flächen sowie Innenräume von Schränken und Einrichtungsgegenständen waren altverschmutzt. Die Silikondichtungen im Bereich des Handwaschbeckens in der Spülküche waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Die Dichtung eines Kühlschranks war im oberen Bereich mit alten Produktresten verunreinigt. Der Wandbereich unter dem Handwaschbecken sowie die Armatur waren altverschmutzt. Der Wandbereich war zum Teil mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 04.04.2024 waren die Mängel noch nicht ausreichend beseitigt. Im Zuge der Nachkontrolle vom 05.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Zur Kluse An der Kluse 27b
45133 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Küche waren die Spender für die Handhygiene von außen altschmutzig verunreinigt. Sämtliche Schneidebretter, auf welchen zum Teil rohes Fleisch verarbeitet wurde, waren mit tiefen Furchen versehen und altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde auf einem Schneidebrett ein benutztes, feuchtes Küchentuch abgelegt. Sämtliche Behältnisse/Eimer, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren abgenutzt und teilweise altschmutzig verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altfettig verunreinigt, sodass sich bereits Fetttropfen auf der Oberfläche bildeten. In einer mit alten Produktresten verunreinigten Kühleinheit wurden u.a. Sahnesyphons gelagert, welche im Bereich der Tüllen mit angetrockneten Produktresten verunreinigt waren. Die Mikrowelle war im Innenbereich altschmutzig verunreinigt. Die Blende der Aufschnittmaschine sowie das Schneideblatt waren mit alten Produktresten verunreinigt. Diverse Aufsatz- und Zubehörteile für Küchenmaschinen waren derart verschlissen, dass sich bereits Plastikteile ablösten. Die Speiseeistiefkühltruhe war verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Sämtliche Handkontaktflächen (Herdregler, Mikrowellengriff, Schrankgriffe) waren mit Fettablagerungen klebrig verunreinigt. An der Unterseite verunreinigte Behälter mit vorgekochten Lebensmitteln wurden ineinander gestapelt. Es wurde Räucherlachs mit einem Verbrauchsdatum 11.03.2024 vorgefunden. In einem Behältnis wurde gemischtes Obst (Beeren, Äpfel) aufbewahrt, welches zum Teil bereits verdorben war. Der Bereich des Lagerplatzes für Reinigungs- und Spülmittel war mit Produktresten und Zigarettenstummeln verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel (Sahnetorten, Bienenstich) wurden unzureichend abgedeckt neben erdbehaftetem Gemüse gelagert. Die Dichtungen des Gefrierschrankes waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 18.03.2023 waren die Hygienemängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
See-Bar Stauseebogen 39
45259 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. In der Küche waren diverse Einrichtungsgegenstände (z.B. Arbeitstische; Steckdosen; Steckverbindungen) und Geräte/Maschinen (Fleischwolf, Vakuumiermaschine, Aufschnittmaschine, Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, Aufbewahrungsbehältnisse z.B. GN-Behältnisse) mit alten Produktresten verunreinigt. Das Handwaschbecken, der Seifenspender und die unmittelbar angrenzende Wandfläche war mit alten Produktresten verunreinigt. In den Tiefkühlschränken lagerte Schweinefleisch, welches ein Mindesthaltbarkeitsdatum vom 01.01.2023 hatte. Die Innenräume der beiden Kühlräume, Griff-/Kontaktflächen, die Regalflächen und Verdampfer waren mit Verunreinigungen, zum Teil schimmelähnlich, behaftet. Diese konnten durch die Luftverwirbelung über die Verdampfer auf die gelagerten, nicht abgedeckten Lebensmittel getragen werden. Weiterhin bestand im Nebenraum der Küche ein Schadnagerbefall mit massiver Verunreinigung durch Rattenkot und es wurde ein verwesender Rattenkadaver gefunden. In diesem Raum war ein starker, unangenehmer Geruch nach Rattenexkrementen wahrnehmbar, welcher durch vor die Lüftungsschlitze der Tür gestellte Tabletts aus der Küche ferngehalten werden sollte. Eine Betriebsschließung, die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers, sowie eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurden vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Die Hygienemängel waren bei einer Nachkontrolle am 05.04.2024 weitestgehend abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Orient Master GmbH, Go Asia Supermarkt im Karstadt Warenhaus, Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum - Durchgang zum Lagerbereich - Lagerraum Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunde: - Gemüse - Obst - Reis - Tiefgekühlte Lebensmittel - Konserven
Status der Mängelbeseitigung: Stand 05.02.2024: Grundreinigung und Desinfektion erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Shariat – EDEKA, Nordstraße 90-94
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt: - Verkaufsraum - Metzgerei - Bedientheke - Abstellraum im Verkaufsraum - Anlieferungsbereich - Materiallager Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - Fleisch - Fleischzubereitung - Käse - Obst - Gemüse - supermarkttypisches Sortiment
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung und Desinfektion erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Taka GmbH jap. Bäckerei Immermannstr. 36
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Hygienemängel: In der hochgradig verunreinigten Backstube wurden offene Lebensmittel wie Backwaren, Massen und Teige zubereitet und gelagert. Sämtliche Kühleinrichtungen, in denen Lebensmittel gealgert wurden, waren massiv schimmelähnlich verunreinigt. Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wiesen eklatante Verunreinigungen auf. Das Fettbackgerät war massiv mit alten Lebensmittelresten und Verkrustungen verunreinigt. Es war ein ranziger und stechenden Geruch wahrnehmbar. Im schimmelähnlich verunreinigten Gärschrank wurden Backwaren gelagert.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.02.2024: Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Kiosk Laween Selo Khoder Alselim Berger Str. 10
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall im Verkaufsraum festgestellt:
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.02.2024: Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Liefelder Backhaus GmbH & Co. KG Nordstraße 90
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt: - Verkaufsraum - Nebenraum Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - belegte Backwaren - Backwaren - Feine Backwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung und Desinfektion erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
ALKA Feinkost Handelsgesellschaft mbH, Lebensmittel-, Obst- und Gemüsegroßhandel ALKA, Ulmenstr. 275 Halle 2
40468 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.05.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In sämtlichen Betriebsteilen wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden (teilweise auf den Verpackungen, als auch auf, zwischen und unter den Paletten mit Lebensmitteln.) Desweiteren wurden Frassspuren an verpackungsmaterialen festgestellt. Eine an den Kühlraum angrenzende Wand war hochgradig schimmelähnlich verunreinigt. (Schabenbefall) in folgenden Bereichen vor: - Küche - Kühhlraum in der Küche - EG Spülküche - EG Raum Eiswürfelmaschine - EG Theke Betroffene Lebensmittel: - Bulgur - diverse Teesorten - Joghurt-Eimer - Linsen - Capri-Sonne - Sucuk Wurst - Rindswürstchen - Honiggläser
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizza Boy Neusser Str. 106
50670 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.03.2024
ggf. Produktbezeichnung: Pizza, Belagzutaten (klein geschnittenes Obst und Gemüse wie Peperoni, Paprika, Tomaten, Zwiebeln, Champignons, Möhren, Ananas), Soßen, Blattsalat, Fleischstücke
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, der Spülküche, dem Kühlraum, dem Lagerraum, der Pizzastation und im Verkaufsbereich wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden, u.a. in unmittelbarer Nähe offen gelagerter Lebensmittel und sogar auf offenen Lebensmitteln. Die Räume waren so stark mit Mäusekot verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kontrollintervall des Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen war nicht angemessen. Die Kontrolle fand während der Vorbereitungsarbeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. Die Wiederinbetriebnahme durfte erst nach Abnahme durch die Behörde erfolgen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 15.03.2024 war der Betrieb augenscheinlich gereinigt und desinfiziert worden. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


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