Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ristorante a Casa - CDP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) Alte Zeilen 2-6 |
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| 45276 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Handkontaktflächen von diversen Türen waren altverschmutzt. Der Innenraum der Zapfanlage war im Bereich des Verdampfers und der Bierleitungen mit Schimmelablagerungen verunreinigt.
Im Bierkeller war der Fußboden an zahlreichen Stellen verunreinigt. Im Innenraum des Bierkühlers waren die Wände und die Decke an zahlreichen Stellen mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der angeschlossene KEG-Verschluss war von innen mit alten schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Kühlhaustür des Getränkekühlhauses war an den Innenseiten mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Aufschnittmaschine im Vorbereitungsraum war an zahlreichen Stellen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülmaschinen waren innen und außen z.T. verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Der Fußboden war unter den Einrichtungsgegenständen (Kühlelemente) altverschmutzt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten Produktresten verunreinigt. Der Kopf der Spülbrause war altverschmutzt.
Der Verdampfer, sowie das Verdampferschutzgitter im Vorbereitungskühlraum waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war unter den Regalen altverschmutzt. Die Wand hinter einem Regal sowie ein Regalboden und auch die Türdichtung waren zum Teil mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet.
Der Fußboden der Küche war unter den Einrichtungsgegenständen altverschmutzt und zum Teil mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Zahlreiche Flächen sowie Innenräume von Schränken und Einrichtungsgegenständen waren altverschmutzt. Die Silikondichtungen im Bereich des Handwaschbeckens in der Spülküche waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Die Dichtung eines Kühlschranks war im oberen Bereich mit alten Produktresten verunreinigt. Der Wandbereich unter dem Handwaschbecken sowie die Armatur waren altverschmutzt. Der Wandbereich war zum Teil mit schwarzen Ablagerungen behaftet.
Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 04.04.2024 waren die Mängel noch nicht ausreichend beseitigt. Im Zuge der Nachkontrolle vom 05.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Zur Kluse An der Kluse 27b |
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| 45133 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Küche waren die Spender für die Handhygiene von außen altschmutzig verunreinigt. Sämtliche Schneidebretter, auf welchen zum Teil rohes Fleisch verarbeitet wurde, waren mit tiefen Furchen versehen und altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde auf einem Schneidebrett ein benutztes, feuchtes Küchentuch abgelegt. Sämtliche Behältnisse/Eimer, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren abgenutzt und teilweise altschmutzig verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altfettig verunreinigt, sodass sich bereits Fetttropfen auf der Oberfläche bildeten. In einer mit alten Produktresten verunreinigten Kühleinheit wurden u.a. Sahnesyphons gelagert, welche im Bereich der Tüllen mit angetrockneten Produktresten verunreinigt waren. Die Mikrowelle war im Innenbereich altschmutzig verunreinigt. Die Blende der Aufschnittmaschine sowie das Schneideblatt waren mit alten Produktresten verunreinigt. Diverse Aufsatz- und Zubehörteile für Küchenmaschinen waren derart verschlissen, dass sich bereits Plastikteile ablösten. Die Speiseeistiefkühltruhe war verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Sämtliche Handkontaktflächen (Herdregler, Mikrowellengriff, Schrankgriffe) waren mit Fettablagerungen klebrig verunreinigt. An der Unterseite verunreinigte Behälter mit vorgekochten Lebensmitteln wurden ineinander gestapelt. Es wurde Räucherlachs mit einem Verbrauchsdatum 11.03.2024 vorgefunden. In einem Behältnis wurde gemischtes Obst (Beeren, Äpfel) aufbewahrt, welches zum Teil bereits verdorben war. Der Bereich des Lagerplatzes für Reinigungs- und Spülmittel war mit Produktresten und Zigarettenstummeln verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel (Sahnetorten, Bienenstich) wurden unzureichend abgedeckt neben erdbehaftetem Gemüse gelagert. Die Dichtungen des Gefrierschrankes waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
Es wurde eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 18.03.2023 waren die Hygienemängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| See-Bar Stauseebogen 39 |
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| 45259 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.04.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. In der Küche waren diverse Einrichtungsgegenstände (z.B. Arbeitstische; Steckdosen; Steckverbindungen) und Geräte/Maschinen (Fleischwolf, Vakuumiermaschine, Aufschnittmaschine, Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, Aufbewahrungsbehältnisse z.B. GN-Behältnisse) mit alten Produktresten verunreinigt. Das Handwaschbecken, der Seifenspender und die unmittelbar angrenzende Wandfläche war mit alten Produktresten verunreinigt. In den Tiefkühlschränken lagerte Schweinefleisch, welches ein Mindesthaltbarkeitsdatum vom 01.01.2023 hatte. Die Innenräume der beiden Kühlräume, Griff-/Kontaktflächen, die Regalflächen und Verdampfer waren mit Verunreinigungen, zum Teil schimmelähnlich, behaftet. Diese konnten durch die Luftverwirbelung über die Verdampfer auf die gelagerten, nicht abgedeckten Lebensmittel getragen werden.
Weiterhin bestand im Nebenraum der Küche ein Schadnagerbefall mit massiver Verunreinigung durch Rattenkot und es wurde ein verwesender Rattenkadaver gefunden. In diesem Raum war ein starker, unangenehmer Geruch nach Rattenexkrementen wahrnehmbar, welcher durch vor die Lüftungsschlitze der Tür gestellte Tabletts aus der Küche ferngehalten werden sollte.
Eine Betriebsschließung, die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers, sowie eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurden vor Ort angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Hygienemängel waren bei einer Nachkontrolle am 05.04.2024 weitestgehend abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Orient Master GmbH, Go Asia Supermarkt im Karstadt Warenhaus, Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 01.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum
- Durchgang zum Lagerbereich
- Lagerraum
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunde:
- Gemüse
- Obst
- Reis
- Tiefgekühlte Lebensmittel
- Konserven |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.02.2024: Grundreinigung und Desinfektion erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Shariat – EDEKA, Nordstraße 90-94 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt:
- Verkaufsraum
- Metzgerei
- Bedientheke
- Abstellraum im Verkaufsraum
- Anlieferungsbereich
- Materiallager
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Fleisch
- Fleischzubereitung
- Käse
- Obst
- Gemüse
- supermarkttypisches Sortiment |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 07.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung und Desinfektion erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Taka GmbH jap. Bäckerei Immermannstr. 36 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
In der hochgradig verunreinigten Backstube wurden offene Lebensmittel wie Backwaren, Massen und Teige zubereitet und gelagert. Sämtliche Kühleinrichtungen, in denen Lebensmittel gealgert wurden, waren massiv schimmelähnlich verunreinigt. Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wiesen eklatante Verunreinigungen auf.
Das Fettbackgerät war massiv mit alten Lebensmittelresten und Verkrustungen verunreinigt. Es war ein ranziger und stechenden Geruch wahrnehmbar.
Im schimmelähnlich verunreinigten Gärschrank wurden Backwaren gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 02.02.2024: Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Kiosk Laween Selo Khoder Alselim Berger Str. 10 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 01.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall im Verkaufsraum festgestellt: |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 02.02.2024: Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Liefelder Backhaus GmbH & Co. KG Nordstraße 90 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt:
- Verkaufsraum
- Nebenraum
Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- belegte Backwaren
- Backwaren
- Feine Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 07.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung und Desinfektion erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| ALKA Feinkost Handelsgesellschaft mbH, Lebensmittel-, Obst- und Gemüsegroßhandel ALKA, Ulmenstr. 275 Halle 2 |
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| 40468 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.05.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In sämtlichen Betriebsteilen wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden (teilweise auf den Verpackungen, als auch auf, zwischen und unter den Paletten mit Lebensmitteln.) Desweiteren wurden Frassspuren an verpackungsmaterialen festgestellt.
Eine an den Kühlraum angrenzende Wand war hochgradig schimmelähnlich verunreinigt.
(Schabenbefall) in folgenden Bereichen vor:
- Küche
- Kühhlraum in der Küche
- EG Spülküche
- EG Raum Eiswürfelmaschine
- EG Theke
Betroffene Lebensmittel:
- Bulgur
- diverse Teesorten
- Joghurt-Eimer
- Linsen
- Capri-Sonne
- Sucuk Wurst
- Rindswürstchen
- Honiggläser |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.05.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Boy Neusser Str. 106 |
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| 50670 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.03.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Pizza, Belagzutaten (klein geschnittenes Obst und Gemüse wie Peperoni, Paprika, Tomaten, Zwiebeln, Champignons, Möhren, Ananas), Soßen, Blattsalat, Fleischstücke |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch sehr schlechten Zustand. In der Küche, der Spülküche, dem Kühlraum, dem Lagerraum, der Pizzastation und im Verkaufsbereich wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden, u.a. in unmittelbarer Nähe offen gelagerter Lebensmittel und sogar auf offenen Lebensmitteln. Die Räume waren so stark mit Mäusekot verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kontrollintervall des Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen war nicht angemessen. Die Kontrolle fand während der Vorbereitungsarbeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. Die Wiederinbetriebnahme durfte erst nach Abnahme durch die Behörde erfolgen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 15.03.2024 war der Betrieb augenscheinlich gereinigt und desinfiziert worden. Der Betrieb wurde zum Herstellen von Lebensmitteln wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2024 |
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